{"id":276513,"date":"2024-10-31T13:06:25","date_gmt":"2024-10-31T12:06:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=276513"},"modified":"2024-10-31T13:06:25","modified_gmt":"2024-10-31T12:06:25","slug":"rente-aufbessern-wie-viel-ist-steuerfrei-erlaubt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/rente-aufbessern-wie-viel-ist-steuerfrei-erlaubt-10276513\/","title":{"rendered":"Rente aufbessern: Wie viel ist steuerfrei erlaubt?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-276514 size-full\" title=\"hinzuverdienen zur Rente ohne Steuernachteile\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/454557-e1730376310594.jpg\" alt=\"\u00e4ltere H\u00e4nde mit Geldm\u00fcnzen\" width=\"300\" height=\"205\" \/>ARAG Experten \u00fcber Hinzuverdienstgrenzen f\u00fcr Rentner<br \/> Wer in Deutschland mindestens 45 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat, erh\u00e4lt durchschnittlich eine monatliche Rente von knapp 1.700 Euro. Doch viele Senioren f\u00fchlen sich auch nach dem Erreichen des Rentenalters oft noch viel zu fit, um sich mit dem wohlverdienten Rentnerdasein zu begn\u00fcgen. Bei anderen hingegen reicht die Rente schlichtweg nicht aus, um sorgenfrei das Alter zu genie\u00dfen. Aus welchem Grund auch immer: Viele Rentner entscheiden sich, Geld hinzuzuverdienen. Die ARAG Experten informieren, wo die Hinzuverdienstgrenzen liegen.<!--more--><\/p> <p>Wie hoch sind die Hinzuverdienstgrenzen f\u00fcr Rentner?<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/privatrechtsschutz\/hinzuverdienst-rente\/\"  rel=\"nofollow\">Hinzuverdienstgrenzen<\/a> bei vorgezogener <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/privatrechtsschutz\/rente-mit-67\/\"  rel=\"nofollow\">Altersrente<\/a> gibt es seit 2023 nicht mehr. Genau wie bei der Regelaltersrente k\u00f6nnen Rentner ihre vorgezogene Altersrente daher unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he eines Hinzuverdienstes komplett beziehen. Das bedeutet, dass sie so viel zu ihrer Rente hinzuverdienen k\u00f6nnen, wie sie m\u00f6chten oder schaffen &#8211; ohne dass Rentenleistungen gek\u00fcrzt werden. Den Nebenjob und den Verdienst m\u00fcssen Rentner ihrem Rentenversicherungstr\u00e4ger daher auch nicht melden. Anders sieht es nach Auskunft der ARAG Experten bei Erwerbsminderungsrenten aus. F\u00fcr diese gilt eine dynamische Hinzuverdienstgrenze, die seit Januar 2024 bei teilweiser Erwerbsminderung 37.117,50 Euro und bei voller Erwerbsminderung 18.558,75 Euro betr\u00e4gt. Die H\u00f6he des Hinzuverdienstes muss hier der Rentenversicherung mitgeteilt werden.<\/p> <p>Was z\u00e4hlt zum Hinzuverdienst?<\/p> <p>Was als Zuverdienst zur Rente wegen Erwerbsminderung gilt, regelt das Sozialgesetzbuch 6 (Paragraf 96a Absatz 2). Dort hei\u00dft es: &#8222;Als Hinzuverdienst sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen zu ber\u00fccksichtigen.&#8220; Nicht als Hinzuverdienst gelten laut Gesetzgeber derweil Entgelte, die &#8222;eine Pflegeperson von der pflegebed\u00fcrftigen Person erh\u00e4lt&#8220;. Laut ARAG Experten fallen darunter auch Entgelte, die behinderte Menschen f\u00fcr eine T\u00e4tigkeit von einer anerkannten Werkstatt erhalten. In diese Kategorie fallen zudem steuerfreie Aufwandsentsch\u00e4digungen aus einem Ehrenamt, Werkspensionen, Zusatzrenten des \u00f6ffentlichen Dienstes und Sozialleistungen wie Krankengeld.<\/p> <p>Wie viel d\u00fcrfen Rentner dazuverdienen, ohne besteuert zu werden?<\/p> <p>Grunds\u00e4tzlich muss das Einkommen eines Rentners genauso versteuert werden, wie das Einkommen von Angestellten und Freiberuflern beziehungsweise Selbstst\u00e4ndigen. Die Einkommensh\u00f6he, die auf der Steuererkl\u00e4rung angegeben werden muss, errechnet sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst. Keine &#8211; beziehungsweise sehr geringe &#8211; Steuern f\u00fcr die zus\u00e4tzlichen Einnahmen fallen laut ARAG Experten nur dann an, wenn es sich um einen Hinzuverdienst von bis zu 538 Euro monatlich (ab 2025: 556 Euro) handelt. Einnahmen bis zu dieser H\u00f6he z\u00e4hlen n\u00e4mlich als Mini-Job und werden pauschal mit nur zwei Prozent besteuert. Eine sozialversicherungs- und weitergehende Steuerpflicht entf\u00e4llt. Damit der Hinzuverdienst zur Rente 2024 steuerfrei bleibt, k\u00f6nnen Rentner also j\u00e4hrlich bis zu 6.456 Euro (ab 2025: 6.672 Euro) verdienen.<\/p> <p>Tipp f\u00fcr Pflegende: Teilrente kann sich lohnen<\/p> <p>Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Rentner, die einen Angeh\u00f6rigen nicht erwerbsm\u00e4\u00dfig h\u00e4uslich pflegen, mit einem kleinen Trick auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze ihre Rente erh\u00f6hen k\u00f6nnen. Wenn pflegende Rentner eine Teilrente von 99,99 Prozent w\u00e4hlen, zahlt die Pflegekasse auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin die Beitr\u00e4ge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Grunds\u00e4tzlich werden Beitr\u00e4ge ansonsten nur bis zum Erreichen der Vollrente \u00fcbernommen. Allerdings kann sich die Wahl einer Teilrente auf eine eventuell vorhandene Betriebsrente auswirken. Hier sollten sich Rentner vorab beim Arbeitgeber oder der Renteneinrichtung informieren.<\/p> <p>Rente im Ausland<\/p> <p>Spanien, Italien oder S\u00fcdafrika? Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert ist, hat die freie Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringen m\u00f6chte. Insgesamt \u00fcberweist die Deutsche Rentenversicherung derzeit Renten in \u00fcber 150 L\u00e4nder. Liegt der gew\u00e4hlte Altersruhesitz innerhalb der Europ\u00e4ischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz, spielt es auch keine Rolle, ob Rentnerinnen oder Rentner nur vor\u00fcbergehend oder dauerhaft dort leben: Sie erhalten ihre volle Rente ohne Abz\u00fcge ausgezahlt. Das gleiche gilt f\u00fcr L\u00e4nder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Nur wenn Rentner ihren Ruhestand dauerhaft, also f\u00fcr l\u00e4nger als sechs Monate im Jahr, in einem Land au\u00dferhalb der EU und ohne ein solches Abkommen verbringen, m\u00fcssen sie mit Abz\u00fcgen bei ihrer Rente rechnen.<\/p> <p>Weitere interessante Informationen unter:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/privatrechtsschutz\/privatrecht-ratgeber\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/privatrechtsschutz\/privatrecht-ratgeber\/<\/a><\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren? Schauen Sie hier:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/<\/a><\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA, Kanada und Australien &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,4 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender,<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/454557.png\" alt=\"14a381fdc9f79e998778b9e5e6dfe5f40606444e\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/454557.png\" alt=\"14a381fdc9f79e998778b9e5e6dfe5f40606444e\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten \u00fcber Hinzuverdienstgrenzen f\u00fcr Rentner Wer in Deutschland mindestens 45 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat, erh\u00e4lt durchschnittlich eine monatliche Rente von knapp 1.700 Euro. 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