{"id":276708,"date":"2025-02-21T12:28:16","date_gmt":"2025-02-21T11:28:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=276708"},"modified":"2025-02-21T12:28:16","modified_gmt":"2025-02-21T11:28:16","slug":"im-slalom-durch-das-treppenhaus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/im-slalom-durch-das-treppenhaus-10276708\/","title":{"rendered":"Im Slalom durch das Treppenhaus"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-276709 size-full\" title=\"Hindernisse gef\u00e4hrden den Fluchtweg\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/459156-e1740137203861.jpg\" alt=\"Fahrrad im Flur eines Altbaus\" width=\"200\" height=\"300\" \/>ARAG Experten informieren, was im gemeinschaftlichen Treppenhaus stehen darf<br \/> Ob Schuhe, Kinderwagen oder gleich der ganze Kleiderschrank &#8211; im Treppenhaus von Mehrfamilienh\u00e4usern werden so einige Dinge dauerhaft abgestellt, weil sie in der Wohnung st\u00f6ren. Das kann gleich in zweierlei Hinsicht problematisch werden: Einerseits kann es Mitbewohner st\u00f6ren, weil sie sich t\u00e4glich an Kinderwagen, R\u00e4dern und Co. vorbeischl\u00e4ngeln m\u00fcssen. <!--more-->Und einige Gegenst\u00e4nde k\u00f6nnen Diebe anlocken. Denn oft sind Hauseingangst\u00fcren nicht abgeschlossen, so dass Langfinger ein leichtes Spiel haben.<\/p> <p>Kinderwagen im Treppenhaus<\/p> <p>Um es vorweg zu nehmen: Das Abstellen eines Kinderwagens im Treppenhaus ist von Artikel 6 des Grundgesetzes, bei dem es um den Schutz der Familie geht, besonders gesch\u00fctzt und daher in den meisten F\u00e4llen erlaubt. Die ARAG Experten weisen allerdings auf einige Voraussetzungen hin. So m\u00fcssen Treppenh\u00e4user und Hausflure stets verkehrssicher sein und Einsatzkr\u00e4fte wie Feuerwehr oder Sanit\u00e4ter d\u00fcrfen nicht behindert werden. Zudem ist ein Treppenhaus meist gleichzeitig der Flucht- und Rettungsweg im Brandfall, es gelten also die Anforderungen des Brandschutzes.<\/p> <p>Ist im Haus kein Abstellraum und kein Aufzug vorhanden oder passt der Kinderwagen nicht in den Aufzug, darf er im Flur abgestellt werden, sofern er keine Fluchtwege blockiert. Rollatoren, Rollst\u00fchle und andere Gehhilfen d\u00fcrfen ebenfalls im Flur geparkt werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 15 W 444\/00 und Landgericht Hannover, Az.: 20 S 39\/05). Gibt es allerdings einen Abstellraum, geh\u00f6ren alle Gef\u00e4hrte in den Abendstunden und nachts dort hinein. Nur tags\u00fcber m\u00fcssen Mitbewohner das Abstellen im Hausflur also dulden.<\/p> <p>Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Kinderwagen auch kurzfristig vor Wohnungst\u00fcren im Treppenhaus abgestellt werden d\u00fcrfen, wenn die Gr\u00f6\u00dfe des Flurs ausreicht. In einem konkreten Fall k\u00fcndigte ein Vermieter seiner Mieterin fristlos, weil vor ihrer Wohnung nicht nur regelm\u00e4\u00dfig ein Kinderwagen stand, sondern auch ein M\u00fcllbeutel im Hausflur abgestellt wurde. Doch die Richter hielten sowohl die fristlose als auch eine ordentliche K\u00fcndigung f\u00fcr unzul\u00e4ssig. Denn der Kinderwagen stand nur vor der Wohnungst\u00fcr, wenn die Mieterin Besuch einer Freundin mit Kind bekam. Und auch der M\u00fcllbeutel verweilte nur kurze Zeit im Treppenhaus, bis er etwas sp\u00e4ter in den Hausm\u00fcll gebracht wurde (Amtsgericht Berlin-Neuk\u00f6lln, Az.: 10 C 121\/22).<\/p> <p>Kinderwagen in den Keller?<\/p> <p>Gibt es keinen geeigneten Abstellraum, d\u00fcrfen weder Vermieter oder Eigent\u00fcmer noch Hausordnung oder Mietvertrag Eltern verbieten, den Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen. Dabei weisen die ARAG Experten darauf hin, dass ein Kellerraum kein geeigneter Abstellraum ist. Denn selbst wenn es sich beim Kinderwagen um ein leichtes, zusammenklappbares Modell handelt, ist Eltern nicht zuzumuten, das Gef\u00e4hrt jedes Mal die Kellertreppe herunter- und wieder heraufzutragen. Zudem w\u00e4re das Kind w\u00e4hrend dieses aufw\u00e4ndigen und nicht ganz ungef\u00e4hrlichen Transportes unbeaufsichtigt. Daher m\u00fcssen alle Beteiligten mit dem Kinderwagen im Treppenhaus leben, auch wenn es noch so sch\u00f6n dekoriert und wohnlich gestaltet ist. In einem konkreten Fall weigerte sich der im Haus lebende Vermieter, einen Farn im Blumentopf aus einer Nische im Treppenhaus zu entfernen, damit eine Mieterin ihren Kinderwagen dort abstellen konnte. Doch ihre Wohnung im 2. Stock sowie der Keller waren auch in den Augen der Richter keine zumutbare Abstell-Alternative. Der Farn musste weichen (Amtsgericht Landau, Az.: 3 C 368\/87).<\/p> <p>R\u00e4der im Hausflur erlaubt?<\/p> <p>Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass hingegen Fahrr\u00e4der in der Regel nicht in den Hausflur geh\u00f6ren. Schon gar nicht, wenn sie andere Mieter &#8211; vor allem diejenigen, die einen Kinderwagen oder Rollator haben &#8211; behindern. Wenn kein geeigneter Raum zum Abstellen von Fahrr\u00e4dern vorhanden ist, darf das Fahrrad aber grunds\u00e4tzlich in die Mietwohnung mitgenommen werden. Ist ein solcher geeigneter Raum vorhanden, ist ein Verbot f\u00fcr das Abstellen von R\u00e4dern im Flur und Treppenhaus in der Hausordnung zul\u00e4ssig und die Fahrr\u00e4der m\u00fcssen dort abgestellt werden (Landgericht Hannover, Az.: 20 S 39\/05).<\/p> <p>Handelt es sich aber um ein besonders wertvolles Fahrrad, ist der Mieter zum Schutz vor Diebstahl berechtigt, es ausnahmsweise in seine Wohnung mitzunehmen, weil ihm nicht zugemutet werden kann, es in einem f\u00fcr mehrere Parteien zug\u00e4nglichen Raum unterzubringen (Amtsgericht M\u00fcnster, Az.: 7 C 127\/93).<\/p> <p>Klamotten, Schuhe und Co.<\/p> <p>Wer sich mit seinem Schuhwerk oder gar mit der ganzen Garderobe vor der eigenen Wohnungst\u00fcr breit macht, ben\u00f6tigt die Zustimmung des Vermieters und im Eigentumsfall die aller anderen Wohnungseigent\u00fcmer. Ansonsten m\u00fcssen die Klamotten in der eigenen Wohnung untergebracht werden. Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es sich bei einem Treppenhaus um Gemeinschaftseigentum handelt (Oberlandesgericht M\u00fcnchen, Az.: 34 Wx 160\/05).<\/p> <p>Sind Gegenst\u00e4nde im Treppenhaus versichert?<\/p> <p>Zwar geh\u00f6ren Gegenst\u00e4nde, die vor der Wohnungst\u00fcr im Treppenhaus abgestellt werden, in der Regel zum Hausrat und sind bei Diebstahl durch die Hausratversicherung gesch\u00fctzt. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Versicherung in der Regel nur bei Einbruchdiebstahl zahlen muss. Damit gemeint ist das Aufbrechen von T\u00fcren, Fenstern oder Schl\u00f6ssern sowie das Eindringen mit falschen oder nachgemachten Schl\u00fcsseln. Ein einfacher Diebstahl, z. B. der eines Kinderwagens, der in einem Treppenhaus abgestellt wird, in dem die T\u00fcr regelm\u00e4\u00dfig offensteht oder auch vor einem Kindergarten, f\u00e4llt nicht automatisch unter den Versicherungsschutz. Daher sollte der einfache Diebstahl nach M\u00f6glichkeit nachversichert werden. Zudem sollte man Kinderwagen, die regelm\u00e4\u00dfig in Hausfluren und auch drau\u00dfen abgestellt werden, mit einem hochwertigen Schloss sichern.<\/p> <p>Tipp der ARAG Experten: In Polizeidienststellen, die das Codieren von Fahrr\u00e4dern anbieten, k\u00f6nnen auch Kinderwagen codiert werden. Das macht das Wiederauffinden nach einem Diebstahl leichter und schreckt ab.<\/p> <p>Werden R\u00e4der im Treppenhaus abgestellt, kann es hingegen Probleme mit der Versicherung geben. Hier raten die ARAG Experten zu einer separaten Fahrradversicherung, die das Abstellen im Treppenhaus oder vor der Wohnungst\u00fcr im Schadensfall einschlie\u00dft.<\/p> <p>Weitere interessante Informationen unter:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/versicherungs-ratgeber\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.de\/versicherungs-ratgeber\/<\/a><\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren? Schauen Sie hier:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/<\/a><\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA, Kanada und Australien &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,4 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender,<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/459156.png\" alt=\"4b4e9b938324d92d17eafc2e61c4739da6b04d65\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/459156.png\" alt=\"4b4e9b938324d92d17eafc2e61c4739da6b04d65\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten informieren, was im gemeinschaftlichen Treppenhaus stehen darf Ob Schuhe, Kinderwagen oder gleich der ganze Kleiderschrank &#8211; im Treppenhaus von Mehrfamilienh\u00e4usern werden so einige Dinge dauerhaft abgestellt, weil sie in der Wohnung st\u00f6ren. 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