{"id":277415,"date":"2025-04-17T11:23:36","date_gmt":"2025-04-17T10:23:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=277415"},"modified":"2025-04-17T11:23:36","modified_gmt":"2025-04-17T10:23:36","slug":"ein-prosit-aufs-reinheitsgebot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/ein-prosit-aufs-reinheitsgebot-10277415\/","title":{"rendered":"Ein Prosit aufs Reinheitsgebot"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-277416 size-full\" title=\"des Deutschen liebstes Getr\u00e4nk\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/461255-e1744885310618.jpg\" alt=\"ein Tablett mit acht Biergl\u00e4sern\" width=\"300\" height=\"200\" \/>ARAG Experten \u00fcber Hopfen, Malz und Paragrafen<br \/> Es bleibt eines der liebsten Getr\u00e4nke der Deutschen: das Bier. Auch wenn der Verbrauch in den letzten Jahrzehnten immer weiter gesunken ist, ist Deutschland mit 88 Litern pro Kopf beim Genuss des Gerstensaftes im europ\u00e4ischen Vergleich ganz vorne mit dabei. Nur in Tschechien und \u00d6sterreich wird pro Kopf mehr davon getrunken als bei uns. Ob man auf dieses Ranking stolz sein darf, sei dahingestellt. Klar ist aber, dass der Tag des deutschen Bieres, den wir jedes Jahr am 23. April begehen, seine Berechtigung hat. ARAG Experten warten daher mit einigen Informationen auf.<!--more--><\/p> <p>Das Bier und die Steuer<\/p> <p>\u00dcber einen hohen Verbrauch freut sich der Fiskus. Denn er verdient \u00fcber die Biersteuer gleich mit. Deren H\u00f6he ist abh\u00e4ngig von der St\u00e4rke des Getr\u00e4nks. So bringt ein ordentliches Bockbier dem Staat mehr als ein Pils, weil es mit rund sechs Prozent deutlich st\u00e4rker ist als das herk\u00f6mmliche Bier mit vier bis f\u00fcnf Prozent Alkohol. Dabei bestimmt laut ARAG Experten nicht der Alkoholgehalt die H\u00f6he der Steuer, sondern die Stammw\u00fcrze. Aber nicht nur diese entscheidet \u00fcber die Steuer, die \u00fcbrigens vom Zoll erhoben wird, sondern auch die Menge der Produktion. Davon profitieren insbesondere kleinere Brauh\u00e4user, die weniger als 200.000 Hektoliter produzieren, denn sie zahlen einen geringeren, gestaffelten Steuersatz (Paragraf 2 Absatz 2 Seite 1 Biersteuergesetz). Hobbybrauer haben ganz aktuell einen Mehrwert durch eine Gesetzes\u00e4nderung: Um die B\u00fcrokratie zu senken und die Verwaltung zu entlasten, wurde die von der Steuer befreite Menge Bier von zwei auf f\u00fcnf Hektoliter erh\u00f6ht. Das bedeutet, dass Brauvorg\u00e4nge f\u00fcr eine darunterliegende Produktion gar nicht mehr angezeigt werden m\u00fcssen &#8211; vorausgesetzt, das Bier wird nur f\u00fcr den Eigenverbrauch gebraut.<\/p> <p>Das Bier und die Gesetze<\/p> <p>Gesetze? Sogar f\u00fcr ein Getr\u00e4nk? Typisch deutsch k\u00f6nnte man meinen, aber tats\u00e4chlich gab es schon tausende von Jahren vor Christus auch in Babylonien bereits strenge Vorschriften, die sich mit dem beliebten Getr\u00e4nk besch\u00e4ftigten. Verfasst waren sie von K\u00f6nig Hammurabi, der allerdings morbider unterwegs war, als unser Gesetzgeber heute. So wurden damals beispielsweise Wirtinnen, die ein minderwertiges Gebr\u00e4u servierten, ertr\u00e4nkt und Bierpanscher so lange mit ihrem Getr\u00e4nk \u00fcbergossen, bis sie erstickten.<\/p> <p>Das Bier und das Reinheitsgebot<\/p> <p>Um die Qualit\u00e4t geht es aber auch heute noch. N\u00e4mlich bei einem Gesetz, dem wir den Bier-Feiertag verdanken: Am 23. April 1516 wurde das Deutsche Reinheitsgebot als eine der \u00e4ltesten Lebensmittelverordnungen \u00fcberhaupt erlassen. Dieses gilt bis heute, und so sind in deutschem Bier nur die vier klassischen Zutaten enthalten: Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Farb- und Geschmacksverst\u00e4rker, Konservierungsstoffe &#8211; alles tabu.<\/p> <p>Zu Hause brauen ist laut ARAG Experten \u00fcbrigens gestattet, vorausgesetzt man h\u00e4lt sich genauso an das deutsche Reinheitsgebot sowie an die entsprechenden Vorgaben, die sich aus dem Lebensmittelrecht und Hygieneverordnungen ergeben. Das hei\u00dft: Jeder darf als Brauer oder M\u00e4lzer t\u00e4tig sein, aber nicht jedes Ergebnis daraus darf &#8222;Bier&#8220; genannt werden.<\/p> <p>Das Bier und der Schimmel<\/p> <p>Nat\u00fcrlich kann Bier trotz der Einhaltung aller Hygieneverordnungen verderben. Ist das der Fall und kommt es beim Konsumenten dadurch zu \u00dcbelkeit und Erbrechen, ist das allerdings noch lange kein Grund f\u00fcr Schmerzensgeldzahlungen. In einem konkreten Fall wollte der Gast eines Restaurants 2.000 Euro Schmerzensgeld, weil er ein merkw\u00fcrdig schmeckendes Bier bereits zur H\u00e4lfte geleert hatte, als ihm der Schimmel auffiel. Die Folge: Magen- und Darmprobleme. Die Entschuldigung und die angebotene Brauereibesichtigung lehnte er ab, er wollte das Geld. Doch die Richter sahen in dem abgelaufenen Gerstensaft einen Bagatellschaden, der keine Schmerzensgeldzahlung rechtfertigt (Landgericht Oldenburg, Az.: 16 T 687\/13).<\/p> <p>Das Bier und die Werbung<\/p> <p>Es ist etwas kompliziert mit der Werbung und dem Bier. So darf ein alkoholisches Bier laut ARAG Experten beispielsweise nicht mit dem Wort &#8222;bek\u00f6mmlich&#8220; beworben werden. Der Fall: Eine Privatbrauerei aus dem Allg\u00e4u hatte dieses Wort in verschiedenen Werbeslogans benutzt. F\u00fcr die Richter aufgrund des Gesundheitsbezuges ein Versto\u00df gegen die <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/ALL\/?uri=CELEX:32006R1924\"  rel=\"nofollow\">Health-Claims-Verordnung<\/a> der Europ\u00e4ischen Union, weil mit dem Wort &#8222;bek\u00f6mmlich&#8220; der durchschnittliche Verbraucher assoziiere, dass das Produkt gesund sei (Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 252\/16).<\/p> <p>In einem anderen Fall hatte eine Privatbrauerei aus Nordrhein-Westfalen ihr alkoholfreies Bier auf der Verpackung als &#8222;vitalisierend&#8220;, &#8222;erfrischend&#8220; und &#8222;isotonisch&#8220; bezeichnet. Gesichter der Kampagne waren laut ARAG Experten die Boxsportler Vitali und Wladimir Klitschko. Die Werbeaussage suggeriere eine Verbesserung des Gesundheitszustandes, die es so nicht gebe, entschied das Oberlandesgericht Hamm und verbot die Form einer solchen Vermarktung auch f\u00fcr alkoholfreies Bier (Az.: 4 U 19\/14).<\/p> <p>Das Bier und die Trends<\/p> <p>Unterg\u00e4rig, oberg\u00e4rig, hell, dunkel, viel oder wenig Alkoholgehalt &#8211; verschiedene Biere gibt es schon ewig. Die bekanntesten sind Pils und Weizen, dazu kommen regionale Spezialit\u00e4ten wie zum Beispiel K\u00f6lsch, D\u00fcsseldorfer Altbier oder Berliner Wei\u00dfe. Seit einigen Jahren gibt es allerdings noch einen weiteren Boom: Die sogenannten Craftbiere (Craft, englisch f\u00fcr Handwerk) werden vor allem von kleineren Brauh\u00e4usern hergestellt. Her\u00fcbergeschwappt ist dieser Trend aus den USA, wo Bierliebhaber schon seit den Siebzigern ihre eigenen Sorten herstellen. Der entscheidende Unterschied: Im Gegensatz zu allen anderen Bieren weltweit gilt auch f\u00fcr deutsche Craftbiere das Reinheitsgebot.<\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a> vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA, Kanada und Australien &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,4 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/461255.png\" alt=\"7b9804c71c69f1fbab50a1656d1a789663396ca0\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/461255.png\" alt=\"7b9804c71c69f1fbab50a1656d1a789663396ca0\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten \u00fcber Hopfen, Malz und Paragrafen Es bleibt eines der liebsten Getr\u00e4nke der Deutschen: das Bier. 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