{"id":277444,"date":"2025-05-09T09:18:30","date_gmt":"2025-05-09T08:18:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=277444"},"modified":"2025-05-09T09:18:30","modified_gmt":"2025-05-09T08:18:30","slug":"arag-verbrauchertipps-zum-tag-der-pflegenden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/arag-verbrauchertipps-zum-tag-der-pflegenden-10277444\/","title":{"rendered":"ARAG Verbrauchertipps zum Tag der Pflegenden"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-277445 size-full\" title=\"die Pflege eines anderen Menschen kann ungeahnte Schwierigkeiten bergen\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/461905-e1746778467729.jpg\" alt=\"eine junge h\u00e4lt eine alte Hand\" width=\"300\" height=\"169\" \/>ARAG Experten mit wichtigen Urteilen aus der Welt der Pflege<br \/> Pflege mit Risiko: Wenn ehrenamtliche Betreuung zum Arbeitsunfall wird<\/p> <p>Als sein Sohn einen Tobsuchtsanfall bekam, weil er sein Zimmer aufr\u00e4umen sollte, wusste der Vater sich nicht mehr zu helfen und w\u00e4hlte den Notruf. Kurz darauf schlug ihm sein Sohn sogar eine Vase auf den Kopf. <!--more-->Eigentlich h\u00e4tte dieser Fall wenig mit der Frage nach dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu tun. Doch die ARAG Experten weisen hier auf die besonderen Umst\u00e4nde hin: Der Vater war der ehrenamtliche Betreuer seines geistig behinderten Sohnes und der Schlag mit der Vase ereignete sich zwar in der gemeinsamen Wohnung, aber im Rahmen seiner Betreuert\u00e4tigkeit. Daher handelte es sich dabei um einen Arbeitsunfall, f\u00fcr den die Unfallkasse zust\u00e4ndig ist (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Az.: L 6 U 19\/23).<\/p> <p>Kosten f\u00fcr Pflege-WG von der Steuer absetzbar<\/p> <p>Wer krankheits- oder pflegebedingt in einer daf\u00fcr vorgesehenen Einrichtung untergebracht ist, kann die Kosten daf\u00fcr als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch die Unterbringung in einer Pflege-Wohngemeinschaft (WG) abzugsf\u00e4hig ist. Im konkreten Fall lebte ein schwerbehinderter Mann, der Pflegegrad 4 erhielt, mit anderen Pflegebed\u00fcrftigen in einer Wohngemeinschaft. Die WG war nach dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert. Dort wurde er rund um die Uhr ambulant intensiv betreut und versorgt. Die Aufwendungen f\u00fcr Kost und Logis wollte er als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung bei seiner Einkommensteuer geltend machen (Paragraf 33 Einkommenssteuergesetz). Es ging um rund 8.600 Euro. Doch das Finanzamt lehnte ab. Die Finanzbeamten waren der Ansicht, dass die WG keine Heimunterbringung darstellt, also kein Steuerabzug m\u00f6glich ist. Die Richter sahen das anders: Entscheidend sei der Zweck der Einrichtung &#8211; und der war hier eindeutig: Betreuung, Pflege und Wohnraum f\u00fcr pflegebed\u00fcrftige Menschen (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 40\/20).<\/p> <p>Spaziergang mit Folgen<\/p> <p>Es sollte ein kleiner Spaziergang werden, doch er hatte tragische Folgen. Eine Seniorin, die in einer Tagespflege-Einrichtung lebte, st\u00fcrzte bei einem Spaziergang. Begleitet wurde die Dame von einer Praktikantin der Pflegeeinrichtung. Bei dem Sturz zog sich die Seniorin einen Oberschenkelhalsbruch zu und verstarb noch im selben Jahr. Die Alleinerbin verlangte daraufhin Schmerzensgeld und Schadensersatz vom Tr\u00e4ger der Tagespflege. Immerhin sei eine nicht qualifizierte Praktikantin mit der alten Dame losgeschickt worden und das auch noch bei Eisgl\u00e4tte. Doch die Richter wiesen darauf hin, dass sich auch bei bester Betreuung ein Sturz nie v\u00f6llig ausschlie\u00dfen l\u00e4sst. Die ARAG Experten erg\u00e4nzen, dass auch die fehlende spezielle Ausbildung der Praktikantin nicht automatisch zu einer Haftung f\u00fchrt, denn Spazierengehen erfordert keine Pflegeausbildung (Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 4 U 222\/22).<\/p> <p>Haus muss f\u00fcr Pflegekosten eingesetzt werden<\/p> <p>Als seine Frau in ein station\u00e4res Pflegeheim musste, beantragte sie Pflegewohngeld, um die Kosten f\u00fcr das Pflegeheim zu decken. Doch das Land lehnte ab und begr\u00fcndete die Entscheidung damit, dass zun\u00e4chst das verwertbare Verm\u00f6gen zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden muss. Im konkreten Fall war damit das Haus gemeint, in dem sie zuvor mit ihrem Ehemann lebte. Doch dieser weigerte sich als Alleineigent\u00fcmer seine Immobilie zu verkaufen, um die Pflegekosten zu bezahlen. Die Richter zeigten allerdings wenig Verst\u00e4ndnis: Solange die Eheleute nicht getrennt leben, geht der Gesetzgeber laut ARAG Experten davon aus, dass sie f\u00fcreinander einstehen. Also wird das Verm\u00f6gen beider Partner ber\u00fccksichtigt (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Az.: 12 A 3076\/15).<\/p> <p>Weitere interessante Informationen zur Pflege unter:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/pflegezusatzversicherung\/pflege-ratgeber\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.de\/pflegezusatzversicherung\/pflege-ratgeber\/<\/a><\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a> vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA, Kanada und Australien &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,4 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/461905.png\" alt=\"e6b7195966487f2be64ef2dba621ac156c3b205a\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/461905.png\" alt=\"e6b7195966487f2be64ef2dba621ac156c3b205a\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten mit wichtigen Urteilen aus der Welt der Pflege Pflege mit Risiko: Wenn ehrenamtliche Betreuung zum Arbeitsunfall wird Als sein Sohn einen Tobsuchtsanfall bekam, weil er sein Zimmer aufr\u00e4umen sollte, wusste der Vater sich nicht mehr zu helfen und w\u00e4hlte den Notruf. 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