{"id":277477,"date":"2025-05-16T11:44:36","date_gmt":"2025-05-16T10:44:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=277477"},"modified":"2025-05-16T11:44:36","modified_gmt":"2025-05-16T10:44:36","slug":"urteile-die-mieter-und-vermieter-kennen-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/urteile-die-mieter-und-vermieter-kennen-sollten-10277477\/","title":{"rendered":"Urteile, die Mieter und Vermieter kennen sollten"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-277478 size-full\" title=\"Fragen zum Thema Wohnen und Mieten\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/462209-e1747392212566.jpg\" alt=\"H\u00e4userreihe einer Gro\u00dfstadt\" width=\"200\" height=\"300\" \/>ARAG Experten mit Urteilen rund ums Wohnen<br \/> Kein Geld ohne Widerrufsbelehrung<\/p> <p>Ein Vertrag ist ein Vertrag? Nicht immer &#8211; vor allem, wenn das Widerrufsrecht ins Spiel kommt. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Kunde einen Dienstvertrag \u00fcber Handwerkerleistungen widerrufen durfte, obwohl die Arbeiten schon komplett erledigt waren. Was war passiert? <!--more-->Ein Mann lie\u00df die Elektroinstallation seines Hauses erneuern. Der Vertrag wurde au\u00dferhalb der Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume des Unternehmens geschlossen, womit der Kunde ein 14-t\u00e4giges Widerrufsrecht hatte. Allerdings hatte der Unternehmer vergessen, ihn dar\u00fcber aufzukl\u00e4ren. Und damit tr\u00e4gt er das komplette Verlustrisiko. Der Elektrobetrieb erhielt trotz vollst\u00e4ndig erbrachter Dienstleistung keine Verg\u00fctung und auch keinen Wertersatz (Europ\u00e4ischer Gerichtshof, Az.: C-97\/22).<\/p> <p>Wenn der Stromz\u00e4hler fehlt, wird&#8217;s teuer<\/p> <p>Das Wohnkonzept w\u00e4re f\u00fcr die Vermieterin eine gute Einnahmequelle gewesen: Sie hatte einzelne Zimmer ihrer Wohnung an unterschiedliche Mieter vermietet, wobei jeder einen separaten Mietvertrag bekam. K\u00fcche und Bad durften laut ARAG Experten gemeinschaftlich genutzt werden. Das Problem an dieser Wohngemeinschaft: Wie meist \u00fcblich, gab es in der gesamten Wohnung nur einen Z\u00e4hler f\u00fcr Strom und Gas. Ein schriftlicher Vertrag mit den Stadtwerken existierte nicht. So war automatisch die Vermieterin die Vertragspartnerin des Energieversorgers und nicht etwa ihre Mieter. Auch die Vermieterin hatte mit ihren Mietern keinerlei Absprache zur Aufteilung der Energiekosten getroffen. Und genau damit war der Streit vorprogrammiert, als es um das Aufdr\u00f6seln der Kosten f\u00fcr Strom und Gas ging. Denn mangels separater Z\u00e4hler konnte der Verbrauch keinem der einzeln vermieteten Zimmer zugeordnet werden. Am Ende musste die Vermieterin die Kosten tragen (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 300\/23).<\/p> <p>K\u00fcndigung wegen unerlaubtem Untermieter?<\/p> <p>Sie wollte ein paar Wochen im Ausland verbringen. Um die Kosten f\u00fcr die weiterlaufende Miete f\u00fcr ihre Wohnung wenigstens teilweise zu decken, suchte die Mieterin sich f\u00fcr den Zeitraum ihrer Abwesenheit einen Untermieter. Der \u00fcbernahm die Wohnung voll m\u00f6bliert f\u00fcr sechs Wochen. Als ihre Vermieterin von der ungenehmigten Untervermietung erfuhr, k\u00fcndigte sie ihrer reisenden Mieterin fristlos und ordentlich. Am Ende erhob sie sogar R\u00e4umungsklage, weil die Mieterin den Rauswurf nicht akzeptieren wollte. Vor Gericht kassierte die Vermieterin laut ARAG Experten allerdings eine Niederlage. Denn die Richter sahen zwar ein, dass die Mieterin um Erlaubnis zur Untervermietung h\u00e4tte bitten m\u00fcssen. Doch sie hatte ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung, um ihre laufenden Kosten w\u00e4hrend des Auslandsaufenthaltes zu senken. Und da sie einen eigenen Schl\u00fcssel einbehalten und die Wohnung m\u00f6bliert \u00fcberlassen hatte, konnte nicht die Rede davon sein, dass sie ihre vier W\u00e4nde aufgegeben h\u00e4tte. Ein unerlaubtes \u00dcberlassen an Touristen wollten die Richter ebenfalls nicht anerkennen, denn eine Verweildauer von sechs Wochen entspricht nicht dem typischen Touristenaufenthalt (Amtsgericht Hamburg, Az.: 43b C 184\/23).<\/p> <p>Weitere interessante Informationen unter:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/versicherungs-ratgeber\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.de\/versicherungs-ratgeber\/<\/a><\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a> vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA, Kanada und Australien &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,4 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/462209.png\" alt=\"70a58fc8f7028e9f0dd240a56f5a21ffdacba389\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/462209.png\" alt=\"70a58fc8f7028e9f0dd240a56f5a21ffdacba389\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten mit Urteilen rund ums Wohnen Kein Geld ohne Widerrufsbelehrung Ein Vertrag ist ein Vertrag? 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