{"id":277507,"date":"2025-05-30T11:04:16","date_gmt":"2025-05-30T10:04:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=277507"},"modified":"2025-05-30T11:04:16","modified_gmt":"2025-05-30T10:04:16","slug":"wenn-die-tante-reicher-war-als-gedacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wenn-die-tante-reicher-war-als-gedacht-10277507\/","title":{"rendered":"Wenn die Tante reicher war als gedacht"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-277508 size-full\" title=\"der Experte f\u00fcr erbrecht Tobias Klingelh\u00f6fer\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/462781-e1748599411309.jpg\" alt=\"Portrait Tobias Klingelh\u00f6fer\" width=\"200\" height=\"300\" \/>ARAG Experte Tobias Klingelh\u00f6fer mit Tipps f\u00fcr Erben<br \/> Zehn Prozent aller Erwachsenen in Deutschland haben in den vergangenen 15 Jahren geerbt. Dabei ging es durchschnittlich um 85.000 Euro pro Person. Doch es ist nicht alles Gold, was gl\u00e4nzt. Denn manchmal entpuppt sich eine Erbschaft als finanzieller Reinfall. ARAG Experte Tobias Klingelh\u00f6fer erl\u00e4utert, wann es sich lohnt, ein Erbe anzutreten und wann man besser darauf verzichten sollte.<!--more--><\/p> <p>Annehmen oder ablehnen? Damit das Erbe nicht zur Kostenfalle wird&#8230;<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Eine Erbschaft kann Hinterbliebene zu enormem Verm\u00f6gen verhelfen, aber ebenso mit Pflichten verbunden sein. Besteht der Nachlass in erster Linie aus Verbindlichkeiten, kann es sogar zur finanziellen Schieflage bei den Erben f\u00fchren.<\/p> <p>Andererseits muss man, schl\u00e4gt man das Erbe einmal aus, zwar die Schulden des Erblassers nicht tilgen. Aber in dem Fall hat man auch keinerlei Anspr\u00fcche auf die positiven Verm\u00f6genswerte. In der Regel kann man bei einem Verzicht noch nicht einmal seinen Pflichtteil einfordern und auch keine pers\u00f6nlichen Erinnerungsst\u00fccke wie Briefe oder Fotos behalten. Es gilt alles oder nichts.<\/p> <p>Welche Entscheidungshilfen gibt es?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Niemand muss blind entscheiden. Zuvor haben potenzielle Erbnehmer die M\u00f6glichkeit, sich einen \u00dcberblick \u00fcber die Verm\u00f6gens- und Schuldenverh\u00e4ltnisse des Erblassers zu verschaffen, indem sie dessen Unterlagen und Policen sichten. Ich rate, auch den digitalen Nachlass im Blick zu behalten. Denn immer h\u00e4ufiger liegen Verm\u00f6genswerte in Kryptow\u00e4hrungen vor. Auch Kunstg\u00fcter k\u00f6nnen nur in digitaler Form vorliegen.<\/p> <p>F\u00fcr diese Recherche haben Erben sechs Wochen Zeit. Und zwar ab dem Tag, an dem sie vom Erbe erfahren. Nur wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder sich der Erbe selbst zu Beginn der Ausschlagungsfrist im Ausland aufh\u00e4lt, verl\u00e4ngert sich die Frist auf sechs Monate. Wichtig: Wer diese Fristen vers\u00e4umt, erbt mit allen Konsequenzen.<\/p> <p>Was passiert, wenn man eine Erbschaft ausschl\u00e4gt?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Schlagen Erben den Nachlass aus und gibt es ein Testament, erben die darin genannten Ersatzerben oder die nach gesetzlicher Erbfolge n\u00e4chstberechtigten Erben, also m\u00f6glicherweise Kinder. Sind diese minderj\u00e4hrig, m\u00fcssten beide Elternteile f\u00fcr sie aktiv werden und gegebenenfalls das Erbe ausschlagen. Erbt eine Erbengemeinschaft, entscheidet jeder f\u00fcr sich, ob er annimmt oder verzichtet. Und wenn s\u00e4mtliche gesetzlichen Erben das Erbe ausschlagen, erbt der Staat. Das Verm\u00f6gen inklusive der Schulden geht an das jeweilige Bundesland \u00fcber.<\/p> <p>Kann man eigentlich einen R\u00fcckzieher vom R\u00fcckzieher machen? Also eine Erbschaft erst ausschlagen und dann doch annehmen?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Nein, dazu gibt es ja diese Ausschlagungsfrist. Bevor man eine Erbschaft ausschl\u00e4gt, sollte man immer ganz genau hinschauen, was es zu erben gibt. In einem aktuellen Fall dachte eine Enkelin, sie w\u00fcrde nur einen Haufen Schulden erben und schlug das Erbe ihrer Oma aus. Da die alte Dame kein Testament verfasst hatte, ging das Erbe automatisch an zwei Urenkel. Und die traten das Erbe an und holten sich damit den Jackpot. Denn sie verkauften nicht nur das Haus der Uroma f\u00fcr einen enormen Erl\u00f6s, sondern fanden auch noch ein Sparkonto mit vierstelligem Guthaben. Die Enkelin hatte nachtr\u00e4glich keine Chance, sich noch ein St\u00fcck vom Kuchen zu sichern (Oberlandesgericht Zweibr\u00fccken, Az.: 8 W 102\/23).<\/p> <p>Wann ist es sinnvoll, ein Erbe auszuschlagen?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Es kann beispielsweise f\u00fcr Ehepartner, die in Zugewinngemeinschaft gelebt haben, kl\u00fcger sein. Denn sie haben Anspruch auf den Pflichtteil, auch wenn sie die Erbschaft ausschlagen. Hat der verstorbene Ehegatte einen hohen Zugewinn erwirtschaftet, ist es f\u00fcr den \u00dcberlebenden manchmal besser, die Erbschaft auszuschlagen und den Ausgleich des Zugewinns zu verlangen. Dazu kommt noch der Pflichtteil vom restlichen Erbe.<\/p> <p>Auch bei eigenen Schulden kann es sinnvoll sein, ein Erbe auszuschlagen. Nehmen wir als Beispiel einen hoch verschuldeten Alleinerben mit mehreren Kindern. Er erbt ein Verm\u00f6gen von 100.000 Euro. Wenn er die Erbschaft annimmt, f\u00e4llt der Nachlass wirtschaftlich gesehen vollst\u00e4ndig an seine Gl\u00e4ubiger und seine Kinder w\u00fcrden leer ausgehen. Schl\u00e4gt er die Erbschaft hingegen aus, werden die Kinder Erben, ohne dass die Gl\u00e4ubiger an den Nachlass herankommen.<\/p> <p>Was muss man tun, um ein Erbe auszuschlagen?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Zun\u00e4chst darf man keinen Erbschein beantragen. Denn sonst gilt das Erbe als angenommen. Wer sich entscheidet, aufs Erbe zu verzichten, kann beim Nachlassgericht, das ist im Amtsgericht zu finden, am eigenen Wohnort oder dem des Erblassers eine entsprechende Erkl\u00e4rung abgeben. Dazu wird der Personalausweis oder Reisepass ben\u00f6tigt. Oder man erkl\u00e4rt einem Notar, dass man das Erbe ausschlagen m\u00f6chte. Er leitet die Erkl\u00e4rung mit notarieller Beglaubigung an das zust\u00e4ndige Nachlassgericht weiter. Die Geb\u00fchren f\u00fcr das Ausschlagen eines Erbes richten sich nach dem Wert der Erbschaft. Sind es nur Schulden, f\u00e4llt eine Mindestgeb\u00fchr von 30 Euro beim Nachlassgericht an.<\/p> <p>Weitere interessante Informationen unter:<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/familienrechtsschutz\/familienrecht-ratgeber\/\"  rel=\"nofollow\">https:\/\/www.arag.de\/rechtsschutzversicherung\/familienrechtsschutz\/familienrecht-ratgeber\/<\/a><\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a> vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA, Kanada und Australien &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,8 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/462781.png\" alt=\"ace1c3c3f4fac6f8b1278da43075b648fc3cf9ff\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/462781.png\" alt=\"ace1c3c3f4fac6f8b1278da43075b648fc3cf9ff\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experte Tobias Klingelh\u00f6fer mit Tipps f\u00fcr Erben Zehn Prozent aller Erwachsenen in Deutschland haben in den vergangenen 15 Jahren geerbt. 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