{"id":277585,"date":"2025-07-11T10:09:52","date_gmt":"2025-07-11T09:09:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=277585"},"modified":"2025-07-11T10:09:52","modified_gmt":"2025-07-11T09:09:52","slug":"sommer-in-deutschland-ein-stueck-satire","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/sommer-in-deutschland-ein-stueck-satire-10277585\/","title":{"rendered":"Sommer in Deutschland: Ein St\u00fcck Satire"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-277586 size-full\" title=\"im Urlaub l\u00e4uft nicht immer alles rund\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/464166-e1752224932398.jpg\" alt=\"eine Sonnenbrille vor Sonnenuntergangskulisse\" width=\"300\" height=\"200\" \/>ARAG Experten betreten die juristische B\u00fchne mit kuriosen Urteilen<\/p> <p>Kreuzfahrt mit Pinkelpause<\/p> <p>Die Stimmung der drei Freunde war ausgelassen. Kein Wunder, ging es doch von Mallorca per Kreuzfahrtschiff eine Woche durchs Mittelmeer. Doch dann gab es \u00c4rger. Angeblich soll einer der M\u00e4nner in ein Erdnussglas uriniert haben. Andere Passagiere hatten ihn dabei beobachtet. Doch der Mann bestritt den Vorfall. Nach dem n\u00e4chsten Landgang warf der Reiseveranstalter die ganze Truppe ohne weitere Erkl\u00e4rung raus. Immerhin gab es eine Empfehlung f\u00fcr einen R\u00fcckflug, den die M\u00e4nner selbst buchen mussten. Zu Hause angekommen, z\u00f6gerten die drei Freund nicht und erhoben Klage. <!--more-->Mit Erfolg. Denn auch die Richter waren der Ansicht, dass eine K\u00fcndigung des Reisevertrags ohne vorherige Abmahnung nicht rechtens war. Selbst wenn der Mann tats\u00e4chlich ins Erdnussglas uriniert h\u00e4tte, w\u00e4re das zwar \u00e4u\u00dfert unappetitlich, aber kein Grund f\u00fcr eine fristlose K\u00fcndigung. Der Vorfall sei weder gewaltt\u00e4tig noch diskriminierend gewesen, also maximal eine &#8222;Nebenpflichtverletzung&#8220;. Und die rechtfertigt laut ARAG Experten keinen Sofort-Rauswurf ohne vorherige Abmahnung. Au\u00dferdem durfte das Fehlverhalten eines Mannes nicht auf die ganze Gruppe \u00fcbertragen werden. Das Ergebnis: Der Urlaub war mangelhaft und der Veranstalter musste rund 4.000 Euro f\u00fcr die teilweise Erstattung des Reisepreises sowie Schadensersatz zahlen (Landgericht D\u00fcsseldorf, Az.: 22 O 131\/23).<\/p> <p>Gr\u00fcnes Haar durch den Hotelpool<\/p> <p>Die Tochter einer Reisenden zog sich im Hotelpool auf Mallorca eine ungewollte Haarverf\u00e4rbung zu. Durch den starken Chlorgehalt des Wassers verf\u00e4rbte sich ihr Haar pl\u00f6tzlich gr\u00fcn. Die Mutter forderte daraufhin Schmerzensgeld und einen geminderten Reisepreis. Die Richter gestanden ihr laut ARAG Experten aber nur eine Reisepreisminderung von zehn Prozent zu. Denn ganz unschuldig war die Tochter nicht. Sie h\u00e4tte eine Badekappe tragen k\u00f6nnen. Zudem waren die Richter der Ansicht, dass gr\u00fcne Haarfarbe bei jungen Leuten keine Katastrophe mehr sei, sondern fast schon Trend (Amtsgericht Bad Homburg, Az.: 2 C 109\/97-10).<\/p> <p>Mit Flip-Flops ans Lenkrad?<\/p> <p>Gleichg\u00fcltig, ob mit Flip-Flops, High-Heels, Gummistiefeln oder sogar barfu\u00df &#8211; Autofahren geht mit jedem Schuhwerk. Verbote in dieser Richtung gibt es laut ARAG Experten nicht. Daher droht bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bu\u00dfgeld. Jedoch sollten Autofahrer auch d\u00fcnn-beschuht in der Lage sein, im Stra\u00dfenverkehr angemessen reagieren zu k\u00f6nnen. Geschieht n\u00e4mlich ein Unfall, der wom\u00f6glich auf das falsche Schuhwerk zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, m\u00fcssen Flip-Flop-Tr\u00e4ger und Co. unter Umst\u00e4nden nicht nur mit einer bu\u00dfgeldrechtlichen Sanktion wegen einer Verletzung der Sorgfaltspflicht rechnen (Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 2 Ss OWI 577\/06), sondern bekommen auch Probleme mit ihrer Vollkaskoversicherung. Wer sich also bei Flip-Flop-Wetter ans Lenkrad setzt, sollte sich lieber noch festere Schuhe zum Wechseln ins Auto legen.<\/p> <p>\u00dcbrigens: Die Wortmarke &#8222;Flip-Flop&#8220; ist zu einer solch gebr\u00e4uchlichen Gattungsbezeichnung f\u00fcr diesen speziellen Zehentrenner-Schuh geworden, dass das im Markenregister eingetragene Wortzeichen gel\u00f6scht werden musste (OLG Zweibr\u00fccken, Az.: 4 U 63\/21).<\/p> <p>Wenn die Sonnenbank zu hei\u00df wird<\/p> <p>Der Mann wollte sich vor seinem Urlaub im Sonnenstudio etwas vorbr\u00e4unen. Da es sein erster Sonnenbank-Besuch war, bat er das Personal um Hilfe. Die w\u00e4hlten daraufhin das vermeintlich passende Ger\u00e4t und die Bestrahlungszeit aus. Am Ende gab es statt Urlaubsbr\u00e4une Verbrennungen ersten Grades, starke Schmerzen und schlaflose N\u00e4chte. Daraufhin verklagte der Sonnenbank-Neuling das Sonnenstudio und hatte vor Gericht Erfolg. Er erhielt 750 Euro Schmerzensgeld. Die ARAG Experten f\u00fcgen erkl\u00e4rend hinzu, dass ein Studio, das Beratung anbietet, diese auch fachgerecht durchf\u00fchren muss. Vor allem bei unerfahrenen Sonnenanbetern. Allerdings gab es auch einen D\u00e4mpfer f\u00fcr den verbrutzelten Kunden: Ihm wurde eine h\u00e4lftige Mitschuld zugesprochen, weil er aush\u00e4ngende Warnhinweise und Br\u00e4unungstabellen ignoriert hatte (Amtsgericht Mannheim, Az.: 3 C 172\/05).<\/p> <p>Wenn das Bikinifoto in der Zeitung landet<\/p> <p>Manche Menschen k\u00f6nnen nichts dagegen tun, wenn ihre Fotos in Zeitungen oder im Internet ver\u00f6ffentlicht werden. Sie sind Personen \u00f6ffentlichen Lebens, wie z. B. der Papst, Bundeskanzler Friedrich Merz oder K\u00f6nigin M\u00e1xima der Niederlande. Eine Bildberichterstattung \u00fcber sie ist ohne Einwilligung zul\u00e4ssig. Doch dieser Personenkreis ist eingeschr\u00e4nkt. Im Normalfall gilt das Recht am eigenen Bild. Ein Grundrecht, das im Pers\u00f6nlichkeitsrecht in der Verfassung verankert ist (Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1) und eine Bildberichterstattung ohne Zustimmung verbietet. Dennoch gibt es zahlreiche F\u00e4lle, in denen Bilder ungewollt im Internet oder in der Zeitung landen. So geschehen in einem kuriosen Fall, auf den die ARAG Experten verweisen. Eigentlich ging es um einen Fu\u00dfballprofi. Der Kicker wurde an einem Strand abgelichtet, Im Hintergrund war eine Frau im Bikini zu sehen. Es bestand keinerlei Beziehung zum Promi-Fu\u00dfballer, sie war rein zuf\u00e4llig und gegen ihren Willen auf das Foto geraten. Die Frau verlangte Entsch\u00e4digung vom Verlag. Am Ende ging sie zwar leer aus, aber der Verlag durfte das Foto nicht weiterverwenden (Oberlan-desgericht Karlsruhe, Az.: 6 U 55\/13).<\/p> <p>Oben ohne auf dem Wasserspielplatz?<\/p> <p>In Berlin sorgte das f\u00fcr \u00c4rger: Einer Mutter wurde das Sonnen mit entbl\u00f6\u00dften Br\u00fcsten polizeilich untersagt. Die Frau f\u00fchlte sich diskriminiert und klagte. Doch statt der geforderten 10.000 Euro Entsch\u00e4digung erhielt sie lediglich 750Euro und musste auch noch die Prozesskosten tragen. Ein teurer Oben-ohne-Spielplatzbesuch (Kammergericht Berlin, Az. 9 U 94\/22).<\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a> vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA, Kanada und Australien &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,8 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)<\/p> <p>Dr. Matthias Maslaton<\/p> <p>Wolfgang Mathmann<\/p> <p>Dr. Shiva Meyer<\/p> <p>Hanno Petersen<\/p> <p>Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/464166.png\" alt=\"1c0020e76fb6bb11512d4a28f703d6e8b32c35fe\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/464166.png\" alt=\"1c0020e76fb6bb11512d4a28f703d6e8b32c35fe\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten betreten die juristische B\u00fchne mit kuriosen Urteilen Kreuzfahrt mit Pinkelpause Die Stimmung der drei Freunde war ausgelassen. 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