{"id":277879,"date":"2025-09-19T11:57:08","date_gmt":"2025-09-19T10:57:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=277879"},"modified":"2025-10-17T14:57:00","modified_gmt":"2025-10-17T13:57:00","slug":"der-lottogewinn-kurz-vor-der-scheidung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/der-lottogewinn-kurz-vor-der-scheidung-10277879\/","title":{"rendered":"Der Lottogewinn kurz vor der Scheidung"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-277880 size-full\" title=\"spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/466567-e1758279366258.jpg\" alt=\"Rechtsanwalt Reinhard Scholz\" width=\"300\" height=\"300\" \/>Die Rechtslage bei einem Lottogewinn w\u00e4hrend eines langen Getrenntlebens, aber noch vor der Scheidung, ist in Deutschland eindeutig: Der Gewinn f\u00e4llt in den Zugewinnausgleich und muss geteilt werden.<\/p> <p>Das mag auf den ersten Blick ungerecht erscheinen, da die Eheleute schon lange nicht mehr zusammengelebt und gewirtschaftet haben. Dennoch ist die rechtliche Grundlage klar:<!--more--><\/p> <p>1.Strenges Stichtagsprinzip: F\u00fcr den Zugewinnausgleich ist nicht der Zeitpunkt der Trennung entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Zustellung des <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.scheidung-einreichen.com\/scheidung\/scheidungsantrag\/\"  rel=\"nofollow\">Scheidungsantrags<\/a> beim anderen Ehepartner. Bis zu diesem Tag gilt der Zugewinnausgleich. Das bedeutet, alles, was in dieser Zeit als Verm\u00f6genszuwachs (egal ob durch Arbeit, Erbe oder eben Lottogewinn) erzielt wird, ist ausgleichspflichtig.<\/p> <p>2.Keine grobe Unbilligkeit: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass die lange Dauer des Getrenntlebens allein kein Grund ist, den Zugewinnausgleich als &#8222;grob unbillig&#8220; (\u00a7 1381 BGB) abzulehnen. Die Gerichte gehen davon aus, dass die Eheleute es selbst in der Hand haben, die <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.scheidung-einreichen.com\"  rel=\"nofollow\">Scheidung einzureichen<\/a> und den G\u00fcterstand somit zu beenden. Solange sie dies nicht tun, bleibt die Zugewinngemeinschaft bestehen.<\/p> <p>3.Lottogewinn ist kein Erbe oder Schenkung: Im deutschen Familienrecht werden Erbschaften und Schenkungen, die w\u00e4hrend der Ehe erzielt werden, dem sogenannten Anfangsverm\u00f6gen hinzugerechnet und sind somit vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen. Der BGH hat jedoch ausdr\u00fccklich festgestellt, dass ein Lottogewinn keine Erbschaft oder Schenkung ist. Er wird wie jeder andere Verm\u00f6genserwerb behandelt, der im Endverm\u00f6gen zu Buche schl\u00e4gt.<\/p> <p>Beispiel aus der Rechtsprechung:<\/p> <p>In einem bekannten Fall lebte ein Ehepaar nach 29 Jahren Ehe bereits seit 8 Jahren getrennt. Der Mann gewann mit seiner neuen Lebensgef\u00e4hrtin im Lotto. Obwohl die Eheleute zu diesem Zeitpunkt l\u00e4ngst getrennte Wege gingen, entschied der BGH, dass der Lottogewinn in den Zugewinnausgleich f\u00e4llt und der Mann die H\u00e4lfte des ihm zustehenden Gewinns an seine noch-Ehefrau auszahlen musste.<\/p> <p>Was h\u00e4tte man tun k\u00f6nnen?<\/p> <p>Um solche F\u00e4lle zu vermeiden, h\u00e4tte der Lottogewinner schon w\u00e4hrend des Getrenntlebens die Scheidung einreichen oder einen sogenannten vorzeitigen Zugewinnausgleich beantragen m\u00fcssen. Dies ist nach dem Gesetz m\u00f6glich, wenn die Eheleute bereits mehr als drei Jahre getrennt leben. So kann man den G\u00fcterstand vorzeitig beenden und den Zeitpunkt f\u00fcr die Berechnung des Zugewinns festlegen, bevor ein solcher Gl\u00fccksfall eintritt.<\/p> <p>Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und g\u00fcnstig durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<\/p> <p><b>Kontakt<\/b><\/p> <p>Rechtsanwalt Reinhard Scholz<\/p> <p>Reinhard Scholz<\/p> <p>Salzstr. 35<\/p> <p>48143 M\u00fcnster<\/p> <p>025142634<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/44730\/email\/presse\/466567.png\" alt=\"99118542128c17e10c29802abacc7c59a35668ef\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.scheidung-einreichen.com\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">https:\/\/www.scheidung-einreichen.com<\/a><\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Rechtslage bei einem Lottogewinn w\u00e4hrend eines langen Getrenntlebens, aber noch vor der Scheidung, ist in Deutschland eindeutig: Der Gewinn f\u00e4llt in den Zugewinnausgleich und muss geteilt werden. 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