{"id":278177,"date":"2025-12-05T12:31:15","date_gmt":"2025-12-05T11:31:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=278177"},"modified":"2025-12-05T12:31:15","modified_gmt":"2025-12-05T11:31:15","slug":"arag-experten-mit-fragen-und-antworten-aus-der-welt-der-flieger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/arag-experten-mit-fragen-und-antworten-aus-der-welt-der-flieger-10278177\/","title":{"rendered":"ARAG Experten mit Fragen und Antworten aus der Welt der Flieger"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-278178 size-full\" title=\"welche Srafen drohen bei Fehlverhalten am Flughafen oder in der Luft?\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/469567-e1764934135510.jpg\" alt=\"Mann steht mit Koffer am Flughafenfenster\" width=\"300\" height=\"200\" \/>Wer sein Handy im Flieger nicht ausschaltet, muss mit 10.000 Euro Strafe rechnen<\/p> <p>Stimmt. Zumindest f\u00fcr den, der mit einer Airline fliegt, die \u00fcber eine franz\u00f6sische Betriebsgenehmigung verf\u00fcgt. Hier hat das franz\u00f6sische Verkehrsministerium ab sofort strengere Regeln f\u00fcr st\u00f6rende Passagiere definiert. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Bu\u00dfgeld von bis zu 10.000 Euro schon f\u00e4llig werden kann, wenn elektronische Ger\u00e4te benutzt werden, obwohl die Verwendung untersagt oder eingeschr\u00e4nkt wurde. <!--more-->Im Wiederholungsfall kann das Bu\u00dfgeld auf bis zu 20.000 Euro steigen. Auch die Weigerung, Sicherheitsanweisungen der Crew zu folgen, kann teuer werden oder in schwerwiegenden F\u00e4llen sogar ein Bef\u00f6rderungsverbot von bis zu vier Jahren nach sich ziehen.<\/p> <p>Bei Ryanair darf man nur noch mit digitaler Bordkarte mitfliegen<\/p> <p>Stimmt. Seit Mitte November akzeptiert die Airline keine gedruckten Bordkarten mehr. Stattdessen erhalten alle Flugg\u00e4ste beim Online-Check-in einen digitalen Boarding Pass in ihrer Ryanair-App. Mit der Umstellung will die Fluggesellschaft die <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.ryanair.com\/de\/de\/lp\/entdecken\/Digitale-bordkarte\"  rel=\"nofollow\">Ticketkosten<\/a> senken und j\u00e4hrlich etwa 300 Tonnen Papier einsparen. Sollten Smartphone oder Tablet keinen Akku mehr haben, sodass Passagiere ihre Online-Dokumente am Flughafen nicht vorzeigen k\u00f6nnen, erhalten sie laut ARAG Experten kostenlos eine Bordkarte beim Check-in. Voraussetzung ist allerdings, dass sie vorher bereits online eingecheckt waren. Wer dies vor Abflug vers\u00e4umt hat, muss hingegen am Schalter eine Geb\u00fchr f\u00fcr das Papier-Ticket zahlen.<\/p> <p>Powerbanks d\u00fcrfen nicht mit ins Flugzeug<\/p> <p>Stimmt nicht. Powerbanks d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich mit ins Flugzeug. Aber nur im Handgep\u00e4ck und unter klaren Bedingungen. Erlaubt sind laut ARAG Experten in der Regel Modelle bis 100 Wattstunden, bei gr\u00f6\u00dferen Ger\u00e4ten bis 160 Wattstunden muss die Airline vorab zustimmen. Alles, was dar\u00fcber liegt, ist im Passagierflugverkehr verboten. Weil Powerbanks Lithium-Ionen-Akkus enthalten und damit ein Brandrisiko darstellen k\u00f6nnen, d\u00fcrfen sie keinesfalls im Aufgabegep\u00e4ck transportiert werden. Zudem verlangen viele <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.aerointernational.de\/aviation-nachrichten\/discover-airlines-untersagt-nutzung-von-powerbanks-das-muessen-passagiere-wissen.html\"  rel=\"nofollow\">Airlines<\/a>, dass Powerbanks w\u00e4hrend des Fluges nicht geladen oder aktiv genutzt werden. Andere Fluggesellschaften verlangen, dass die Ladekontakte der Powerbanks mit Isolierband abgeklebt werden oder die Ger\u00e4te unter dem Sitz deponiert werden m\u00fcssen.<\/p> <p>Im Flugzeug gilt generell Anschnallpflicht<\/p> <p>Stimmt nicht. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass ein Flugzeug nicht starten darf, solange sich Passagiere noch nicht angeschnallt haben. Die Crew ist gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass alle Personen w\u00e4hrend Start und Landung ihren Sitzplatz einnehmen, angeschnallt sind und das Handgep\u00e4ck ordnungsgem\u00e4\u00df verstaut ist. Wer sich weigert, dem Folge zu leisten, kann vom Flug ausgeschlossen werden (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az: 13 U 231\/09) oder muss je nach Land oder Airline mit einer Geldstrafe rechnen. Erst wenn die Kabine komplett gesichert ist und alle Anschnallkontrollen abgeschlossen sind, erteilt die Crew dem Cockpit die Freigabe f\u00fcr den Start.<\/p> <p>In der T\u00fcrkei gelten sogar ganz besonders strenge Regeln in puncto Anschnallen im Flugzeug: Seit Mai m\u00fcssen Passagiere, die sich nach der Landung abschnallen, aufstehen oder Gep\u00e4ckf\u00e4cher \u00f6ffnen, bevor das Flugzeug vollst\u00e4ndig zum Stillstand gekommen ist, mit einem <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/apnews.com\/article\/turkey-airlines-unruly-passenger-fines-planes-landing-768810fad6419fc24846c21c735c1426\"  rel=\"nofollow\">Bu\u00dfgeld<\/a> von etwa 2.600 T\u00fcrkischen Lira rechnen. Das sind knapp 60 Euro. Diese Ma\u00dfnahme wurde von der t\u00fcrkischen Luftfahrtbeh\u00f6rde eingef\u00fchrt und Airlines sind verpflichtet, ihre Passagiere \u00fcber diese Regelung zu informieren.<\/p> <p>Der Pilot darf Passagiere aus dem Flugzeug werfen<\/p> <p>Stimmt. Auch wenn diese saloppe Formulierung nat\u00fcrlich nicht w\u00e4hrend des Fluges gilt. Aber die sogenannte Bordgewalt eines Piloten ist gesetzlich klar geregelt und gibt dem Luftfahrzeugf\u00fchrer weitreichende Befugnisse, um die Sicherheit an Bord zu gew\u00e4hrleisten. Grundlage ist laut ARAG Experten in Deutschland Paragraf 12 des <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/luftsig\/BJNR007810005.html\"  rel=\"nofollow\">Luftsicherheitsgesetzes<\/a>, der dem Piloten das Recht einr\u00e4umt, alle notwendigen Ma\u00dfnahmen zu treffen, um Ordnung und Sicherheit im Flugzeug sicherzustellen. Er darf beispielsweise Anweisungen erteilen, Passagiere umsetzen lassen oder in schweren F\u00e4llen sogar eine Zwischenlandung anordnen. F\u00fcr internationale Fl\u00fcge gilt zus\u00e4tzlich das Tokioter Abkommen, das den Kapit\u00e4n ausdr\u00fccklich dazu berechtigt, gegen st\u00f6rende oder gef\u00e4hrliche Personen einzuschreiten.<\/p> <p>Deutsche Airlines \u00fcberzeugen beim Thema Sauberkeit nur bedingt<\/p> <p>Stimmt. Nach einer aktuellen Bewertung der j\u00e4hrlichen <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.worldairlineawards.com\/worlds-cleanest-airline-2025\/\"  rel=\"nofollow\">World Airline Awards<\/a> des Flugbewertungsportals Skytrax belegt die Lufthansa nur Platz 19 im Ranking der saubersten Airlines der Welt 2025. Den Spitzenplatz ergatterte die taiwanesische Fluggesellschaft EVA Air. Bewertet werden die Luftfahrtunternehmen von Passagieren, die sowohl die allgemeine Sauberkeit in der Flugzeugkabine beurteilen, als auch Details wie z. B. Sitze, Klapptische, Waschr\u00e4ume oder Stauf\u00e4cher. Laut ARAG Experten haben es ausschlie\u00dflich asiatische Airlines in die Top Ten geschafft. Die erste europ\u00e4ische Fluggesellschaft im Ranking der Sauber-Flieger ist die Finnair auf Platz 15.<\/p> <p>Es d\u00fcrfen Fl\u00fcssigkeiten bis zu zwei Litern im Handgep\u00e4ck transportiert werden<\/p> <p>Stimmt nicht. Zurzeit gilt in vielen europ\u00e4ischen Flugh\u00e4fen die altbekannte Regel: Fl\u00fcssigkeiten, Gels und Aerosole im Handgep\u00e4ck d\u00fcrfen pro Beh\u00e4ltnis maximal 100 Milliliter fassen. Diese Beh\u00e4lter m\u00fcssen gemeinsam in einem wiederverschlie\u00dfbaren, transparenten Beutel mit maximal einem Liter Fassungsvolumen verstaut werden. Ausnahmen gelten laut ARAG Experten nur f\u00fcr notwendige Medikamente, Babynahrung oder spezielle Di\u00e4tprodukte, die auch au\u00dferhalb des Beutels mitgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass eine Lockerung dieser Beschr\u00e4nkung in Vorbereitung ist. Durch <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.adv.aero\/adv-fordert-schnellere-eu-zertifizierung-fuer-mehr-fluessigkeiten-im-handgepaeck\/\"  rel=\"nofollow\">moderne Scanner<\/a> zur Gep\u00e4ckkontrolle k\u00f6nnte dann das Mitf\u00fchren von bis zu zwei Litern Fl\u00fcssigkeit pro Person im Handgep\u00e4ck erlaubt werden. Allerdings sind viele Flugh\u00e4fen noch nicht vollst\u00e4ndig auf die neue Technik umgestellt und es ist derzeit nicht immer klar, an welchen Kontrolleinheiten die alten Regeln noch gelten. Daher sollten sich Passagiere vor dem Abflug unbedingt \u00fcber die aktuellen Bestimmungen am Abflughafen informieren.<\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a> vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,8 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)<\/p> <p>Dr. Matthias Maslaton<\/p> <p>Wolfgang Mathmann<\/p> <p>Dr. Shiva Meyer<\/p> <p>Hanno Petersen<\/p> <p>Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img alt=\"9c44c81c2419d1849585fae096f504bd0cace7e3\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img alt=\"9c44c81c2419d1849585fae096f504bd0cace7e3\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer sein Handy im Flieger nicht ausschaltet, muss mit 10.000 Euro Strafe rechnen Stimmt. 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