{"id":278469,"date":"2026-04-17T10:37:55","date_gmt":"2026-04-17T09:37:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=278469"},"modified":"2026-04-17T10:37:55","modified_gmt":"2026-04-17T09:37:55","slug":"internationaler-kiffertag-nicht-alles-ist-erlaubt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/internationaler-kiffertag-nicht-alles-ist-erlaubt-10278469\/","title":{"rendered":"Internationaler Kiffertag: Nicht alles ist erlaubt"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-278470 size-full\" title=\"was ist verboten, was nicht?\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/473873-e1776418634102.jpg\" alt=\"Canabisblatt\" width=\"200\" height=\"300\" \/>ARAG Experten erkl\u00e4ren die wichtigsten Regeln zum Umgang mit Cannabis<br \/> Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Cannabisgesetz. Doch auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist vielen nicht klar, was genau legal ist und was weiterhin verboten bleibt. <!--more-->Anl\u00e4sslich des internationalen Kiffertages am 20. April erkl\u00e4ren die ARAG Experten die wichtigsten Regeln.<\/p> <p>Was ist erlaubt?<\/p> <p>Vollj\u00e4hrige Personen d\u00fcrfen laut ARAG Experten bis zu 25 Gramm Cannabis f\u00fcr den Eigenkonsum besitzen und bei sich f\u00fchren. Zuhause d\u00fcrfen bis zu 50 Gramm gelagert werden, und der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen ist erlaubt. Diese Regelungen gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Eigenbedarf. Handel und Verkauf au\u00dferhalb der daf\u00fcr vorgesehenen Strukturen bleiben strafbar.<\/p> <p>Was bleibt verboten?<\/p> <p>Trotz der Teillegalisierung erinnern die ARAG Experten an klare Grenzen. F\u00fcr Minderj\u00e4hrige unter 18 Jahren ist Cannabis strikt verboten. Handel und Verkauf au\u00dferhalb sogenannter Sozialclubs oder spezieller Modellprojekte bleiben strafbar. Der \u00f6ffentliche Konsum in sensiblen Bereichen, etwa in der N\u00e4he von Schulen, Spielpl\u00e4tzen und Sportanlagen, ist ebenfalls weiterhin untersagt. Dar\u00fcber hinaus existieren regionale Regelungen, die zus\u00e4tzliche Einschr\u00e4nkungen vorsehen k\u00f6nnen.<\/p> <p>Was sind Cannabis-Sozialclubs?<\/p> <p>Um den illegalen Handel einzuschr\u00e4nken, sieht das Gesetz sogenannte Cannabis-Sozialclubs vor, in denen Mitglieder Cannabis gemeinschaftlich anbauen und beziehen k\u00f6nnen. Diese nicht-kommerziellen Vereine d\u00fcrfen laut ARAG Experten bis zu 500 Mitglieder haben, legal Cannabis produzieren und die Ernte an ihre Mitglieder abgeben. Der Anbau erfolgt gemeinschaftlich unter Aufsicht und die Abgabe ist auf festgelegte Mengen begrenzt.<\/p> <p>D\u00fcrfen Mieter in der Wohnung kiffen?<\/p> <p>Auch wenn Mietern der Anbau und Konsum von Cannabis nicht verboten werden kann, weil dies &#8211; \u00e4hnlich wie Rauchen &#8211; unter den vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch f\u00e4llt, kann zu viel Marihuana eine St\u00f6rung des Hausfriedens darstellen und eine fristlose K\u00fcndigung rechtfertigen. In einem konkreten Fall hatten sich Nachbarn in einem Mehrparteienhaus \u00fcber den \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Marihuana-Konsum eines Mieters beschwert. Da in dem Haus auch minderj\u00e4hrige Kinder wohnten, sprach der Vermieter dem Mieter die fristlose K\u00fcndigung aus (Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Az.: 30 C 196\/23).<\/p> <p>Welche Regeln gelten im Stra\u00dfenverkehr?<\/p> <p>Auch nach der Legalisierung weisen die ARAG Experten auf strenge Regeln im Stra\u00dfenverkehr hin. Dort gilt: Das F\u00fchren von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Tetrahydrocannabinol (THC), dem Hauptwirkstoff der Droge, der sich auf die menschliche Psyche auswirkt, kann zum Entzug der Fahrerlaubnis und Bu\u00dfgeldern f\u00fchren. Der Grenzwert f\u00fcr Fahrten unter Marihuana-Einfluss liegt seit der Gesetzes\u00e4nderung bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng\/ml) THC im Blut.<\/p> <p>Dabei kann die Gesetzes\u00e4nderung Fahrern durchaus zugutekommen. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem ein Fahrer vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen wurde. Man hatte ihn mit einem THC-Wert von 1,3 ng\/ml im Blut am Steuer erwischt. Das Ergebnis: 1.000 Euro Geldbu\u00dfe und ein dreimonatiges Fahrverbot. Doch der Mann klagte und hatte vor Gericht Erfolg. Da die Grenzwerte im Zuge der Legalisierung von 1 auf 3,5 ng\/ml hochgesetzt wurden, hob die n\u00e4chste Instanz das Urteil auf und sprach ihn frei (Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 2 Orbs 95\/24).<\/p> <p>Medizinisches Cannabis<\/p> <p>Als Medizin unterliegt Cannabis nochmal eigenen Regelungen. Seit Jahren ist medizinisches Cannabis unter \u00e4rztlicher Verordnung legal und wird zur Behandlung bestimmter Erkrankungen eingesetzt. Das Cannabisgesetz f\u00fcr den Freizeitgebrauch ber\u00fchrt diese Vorschriften laut ARAG Experten nicht. Wer \u00e4rztlich verschriebenes Medizinal-Cannabis einnimmt, kann sogar einen F\u00fchrerschein machen, wenn er unter der Wirkung des Medikaments ausreichend leistungsf\u00e4hig ist, um ein Kraftfahrzeug sicher zu f\u00fchren (Verwaltungsgericht D\u00fcsseldorf, Az.: 6 K 4574\/18).<\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a> vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 2,8 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)<\/p> <p>Dr. Matthias Maslaton<\/p> <p>Wolfgang Mathmann<\/p> <p>Dr. Shiva Meyer<\/p> <p>Hanno Petersen<\/p> <p>Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/473873.png\" alt=\"53dcf6f92cc1ac0a1eff3728b19cc49bcda2e73a\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/473873.png\" alt=\"53dcf6f92cc1ac0a1eff3728b19cc49bcda2e73a\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten erkl\u00e4ren die wichtigsten Regeln zum Umgang mit Cannabis Seit dem 1. 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