{"id":278654,"date":"2026-07-03T11:52:29","date_gmt":"2026-07-03T10:52:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=278654"},"modified":"2026-07-03T11:52:29","modified_gmt":"2026-07-03T10:52:29","slug":"shopping-im-urlaub-was-gilt-beim-zoll","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/shopping-im-urlaub-was-gilt-beim-zoll-10278654\/","title":{"rendered":"Shopping im Urlaub: Was gilt beim Zoll?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-278655 size-full\" title=\"unbeschwertes Reisen\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/476408-e1783075677782.jpg\" alt=\"Silhouette eines Menschen mit Koffer vor einer Glasscheibe\" width=\"300\" height=\"200\" \/>ARAG Experten informieren \u00fcber Zoll- und Einfuhrbestimmungen<br \/> Ein neues Parfum aus dem Duty-free-Shop, landestypische Spezialit\u00e4ten, eine hippe Uhr oder die ausgefallene Designerhandtasche: Viele Urlauber bringen von ihren Reisen etwas mit nach Hause. Doch je nach Ware und Reiseland gelten unterschiedliche Zoll- und Einfuhrbestimmungen. Die ARAG Experten erkl\u00e4ren, welche Freimengen gelten, wann Abgaben f\u00e4llig werden und bei welchen Waren besondere Vorsicht geboten ist.<!--more--><\/p> <p>Sind Eink\u00e4ufe innerhalb der EU problemlos m\u00f6glich?<\/p> <p>Wer innerhalb der Europ\u00e4ischen Union reist, profitiert vom freien Warenverkehr. Waren d\u00fcrfen laut ARAG Experten grunds\u00e4tzlich ohne Zollformalit\u00e4ten mitgebracht werden, sofern sie f\u00fcr den pers\u00f6nlichen Bedarf bestimmt sind. Das gilt auch f\u00fcr Genussmittel wie Alkohol, Tabak oder Kaffee. Entscheidend ist dabei der Eigenbedarf. Werden gr\u00f6\u00dfere Mengen transportiert, kann der Zoll pr\u00fcfen, ob die Waren tats\u00e4chlich privat genutzt werden sollen. Um die Einsch\u00e4tzung zu erleichtern, gibt es Richtwerte. So d\u00fcrfen beispielsweise bis zu 800 Zigaretten, zehn Liter Spirituosen oder zehn Kilogramm Kaffee mitgef\u00fchrt werden. Wer deutlich mehr transportiert, muss gegebenenfalls nachweisen, dass die Waren nicht f\u00fcr den Weiterverkauf bestimmt sind.<\/p> <p>Welche Freimengen gelten bei Reisen aus Nicht-EU-Staaten?<\/p> <p>Bei der R\u00fcckkehr aus Staaten au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union d\u00fcrfen Urlauber ebenfalls Waren f\u00fcr den pers\u00f6nlichen Bedarf oder als Geschenke mitbringen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass die <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.zoll.de\/DE\/Privatpersonen\/Reisen\/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat\/Zoll-und-Steuern\/Reisefreimengen\/reisefreimengen.html\"  rel=\"nofollow\">Freimengen<\/a> deutlich geringer ausfallen. So d\u00fcrfen Reisende beispielsweise bis zu 200 Zigaretten oder einen Liter Spirituosen abgabenfrei einf\u00fchren. \u00dcberschreiten die mitgebrachten Gegenst\u00e4nde diese Grenzen, werden Zoll und Einfuhrabgaben f\u00e4llig. Zudem m\u00fcssen sich die Waren im pers\u00f6nlichen Reisegep\u00e4ck befinden.<\/p> <p>Werden Eink\u00e4ufe separat nach Hause geschickt, gelten <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.zoll.de\/DE\/Privatpersonen\/Postsendungen-Internetbestellungen\/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat\/sendungen-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html\"  rel=\"nofollow\">andere Vorschriften<\/a> und es k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Abgaben entstehen, selbst wenn die Waren urspr\u00fcnglich w\u00e4hrend einer Urlaubsreise erworben wurden. So muss beispielsweise eine Post- oder Kuriersendung grunds\u00e4tzlich \u00fcber das Bef\u00f6rderungsunternehmen beim Zoll angemeldet werden.<\/p> <p>Wann und wo m\u00fcssen Waren angemeldet werden?<\/p> <p>Wer mehr mitbringt als erlaubt, muss diese bei der Einreise anmelden. Das geschieht laut ARAG Experten bei der f\u00fcr den Grenz\u00fcbertritt <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.zoll.de\/DE\/Fachthemen\/Zoelle\/ATLAS\/ATLAS-Ausfuhr\/Postleitzahlen-Ausfuhrzollstelle\/postleitzahlen-ausfuhrzollstelle.html\"  rel=\"nofollow\">zust\u00e4ndigen Zollstelle<\/a> am Flug- beziehungsweise Seehafen. Wer mit dem Auto unterwegs ist und die Reisefreimenge \u00fcberschritten hat, muss direkt nach Grenz\u00fcbertritt das zust\u00e4ndige Zollamt aufsuchen. Die H\u00f6he der f\u00e4lligen Abgaben richtet sich nach Art, Menge und Wert der Waren. Die ARAG Experten empfehlen deshalb, Kaufbelege und Rechnungen aufzubewahren.<\/p> <p>Fehlen entsprechende Nachweise, kann der Zoll den Wert der Waren sch\u00e4tzen. Das kann im Einzelfall teurer werden als der tats\u00e4chliche Kaufpreis. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein pauschalierter Abgabensatz von 17,5 Prozent angewendet werden: Und zwar, wenn der Wert des einfuhrabgabenpflichtigen Reisemitbringsels den Betrag von 700 Euro nicht \u00fcbersteigt, die mitgebrachte Ware im pers\u00f6nlichen Gep\u00e4ck transportiert wird und zum pers\u00f6nlichen Ge- und Verbrauch oder als Geschenk bestimmt ist.<\/p> <p>Warum ist der richtige Ausgang am Flughafen wichtig?<\/p> <p>Die ARAG Experten raten, dass sich Reisende vor der Einreise nach Deutschland \u00fcber die geltenden Zollvorschriften informieren sollten. Dazu geh\u00f6rt auch die Bedeutung der verschiedenen Zollausg\u00e4nge an Flugh\u00e4fen. Der gr\u00fcne Ausgang ist ausschlie\u00dflich f\u00fcr Reisende bestimmt, die keine anmeldepflichtigen Waren mitf\u00fchren. Wer Waren dabei hat, f\u00fcr die Einfuhrabgaben anfallen k\u00f6nnen, muss den roten Ausgang w\u00e4hlen und die Waren dort beim Zoll anmelden. Die Nutzung des gr\u00fcnen Ausgangs trotz zollpflichtiger Waren kann als leichtfertige Abgabeverk\u00fcrzung gewertet werden und ein Bu\u00dfgeld oder einen Zollzuschlag nach sich ziehen. Bei Vorsatz droht sogar ein Strafverfahren.<\/p> <p>Trotz der klaren Rechtslage entscheiden Richter gelegentlich pro Zollpflichtige. Ein Mann hatte mit elf Stangen Zigaretten im Gep\u00e4ck am Flughafen den gr\u00fcnen Ausgang benutzt, weil er nicht wusste, dass er die Ware bei der Zollabfertigungsstelle im roten Ausgang anmelden musste. Die Richter glaubten ihm, bestraften seine Unwissenheit nicht und hoben die Festsetzung eines Zollzuschlags auf. F\u00fcr die Nachentrichtung der Tabak- und Einfuhrumsatzsteuer h\u00e4tte der Mann \u00fcber 400 Euro zahlen m\u00fcssen, zudem ein saftiges Bu\u00dfgeld, sodass Gesamtkosten von weit \u00fcber 1.000 Euro auf ihn h\u00e4tten zukommen k\u00f6nnen (Bundesfinanzhof, Az.: VII B 21\/06).<\/p> <p>Muss Bargeld angemeldet werden?<\/p> <p>Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch f\u00fcr Bargeld besondere Vorschriften gelten. Wer 10.000 Euro oder mehr in bar oder in vergleichbaren Zahlungsmitteln \u2013 wie zum Beispiel Reiseschecks oder Gold &#8211; mitf\u00fchrt, muss dies bei der Einreise beziehungsweise Ausreise in der Regel mit einem <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.formulare-bfinv.de\/ffw\/content.do\"  rel=\"nofollow\">Formular<\/a> vom Bundesministerium der Finanzen anmelden. Zuwiderhandlungen k\u00f6nnen mit Geldbu\u00dfen von bis zu einer Million Euro geahndet werden. In einem konkreten Fall musste ein Mann 13.200 Euro Strafe, etwa 25 Prozent des nicht angemeldeten Betrags, zahlen (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 4 RBs 320\/15).<\/p> <p>Gibt es besondere Regeln f\u00fcr einzelne Reiseziele? Nicht jedes beliebte Urlaubsziel f\u00e4llt automatisch unter die \u00fcblichen EU-Regelungen. Einige Gebiete geh\u00f6ren zwar politisch zur Europ\u00e4ischen Union, z\u00e4hlen jedoch nicht vollst\u00e4ndig zum <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.zoll.de\/DE\/Privatpersonen\/Reisen\/Reisen-innerhalb-der-EU\/Steuern\/Gebiete-mit-Sonderregelungen\/gebiete-mit-sonderregelungen_node.html\"  rel=\"nofollow\">Zoll- oder Steuergebiet der EU<\/a>. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise Helgoland, die Kanarischen Inseln, der n\u00f6rdliche, t\u00fcrkische Teil Zyperns oder die F\u00e4r\u00f6er-Inseln. Auch bei Reisen \u00fcber Drittstaaten wie die Schweiz k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Vorschriften gelten.<\/p> <p>Tipp der ARAG Experten: Reisende k\u00f6nnen sich vorab <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.zoll.de\/DE\/Privatpersonen\/Reisen\/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat\/Zoll-und-Steuern\/Reisefreimengen\/reisefreimengen.html\"  rel=\"nofollow\">online<\/a> informieren und sich telefonisch unter 0228 303 26020 oder per E-Mail unter info.privat@zoll.de beraten lassen.<\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a> vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 3,2 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)<\/p> <p>Dr. Matthias Maslaton<\/p> <p>Wolfgang Mathmann<\/p> <p>Dr. Shiva Meyer<\/p> <p>Hanno Petersen<\/p> <p>Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/476408.png\" alt=\"7e07c24f90991fd4a134bf6b921b8b82671ddd85\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/476408.png\" alt=\"7e07c24f90991fd4a134bf6b921b8b82671ddd85\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experten informieren \u00fcber Zoll- und Einfuhrbestimmungen Ein neues Parfum aus dem Duty-free-Shop, landestypische Spezialit\u00e4ten, eine hippe Uhr oder die ausgefallene Designerhandtasche: Viele Urlauber bringen von ihren Reisen etwas mit nach Hause. 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