{"id":278713,"date":"2026-07-31T09:42:02","date_gmt":"2026-07-31T08:42:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=278713"},"modified":"2026-07-31T09:42:02","modified_gmt":"2026-07-31T08:42:02","slug":"schenkung-und-vorweggenommene-erbfolge-gestaltungsmoeglichkeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/schenkung-und-vorweggenommene-erbfolge-gestaltungsmoeglichkeiten-10278713\/","title":{"rendered":"Schenkung und vorweggenommene Erbfolge: Gestaltungsm\u00f6glichkeiten"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-278714 size-full\" title=\"KSR Rechtsanwaltskanzlei Siegfried Reulein\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/477280-e1785487273204.jpg\" alt=\"Empfang der Rechtsanwaltskanzlei\" width=\"300\" height=\"205\" \/>In den n\u00e4chsten zehn Jahren findet der gr\u00f6\u00dfte Verm\u00f6genstransfer der Geschichte statt, bei dem das Verm\u00f6gen an die n\u00e4chste Generation weitergegeben werden.<\/p> <p>Was ist eine Schenkung im rechtlichen Sinne?<\/p> <p>Juristisch ist eine Schenkung eine unentgeltliche Zuwendung aus dem Verm\u00f6gen des Schenkers an den Beschenkten, auf die sich beide Parteien einigen (\u00a7 516 BGB). Der Beschenkte erbringt keine echte Gegenleistung, kleinere Gegenleistungen (zum Beispiel Pflegehilfen oder Mithilfe im Haushalt) k\u00f6nnen im Rahmen einer sogenannten gemischten Schenkung mit enthalten sein. <!--more-->Wichtig ist die Unterscheidung zur blo\u00dfen Gef\u00e4lligkeit oder zu einem entgeltlichen Vertrag wie Kauf oder Tausch. Ein blo\u00dfes Versprechen, k\u00fcnftig etwas schenken zu wollen, gen\u00fcgt nicht \u2013 es muss ein konkretes Schenkungsversprechen oder bereits eine tats\u00e4chliche \u00dcbertragung vorliegen. In der familieninternen Verm\u00f6gensplanung sprechen wir oft von vorweggenommener Erbfolge, wenn im Kern eine Schenkung gemeint ist, die mit dem sp\u00e4teren Erbfall \u201everzahnt\u201c wird (zum Beispiel durch Anrechnungs- oder Ausgleichungsklauseln).<\/p> <p>Notarielle Beurkundung: Immobilien, Wohnungseigentum, Unternehmensanteile<\/p> <p>Ein formloses Geldgeschenk \u2013 etwa eine \u00dcberweisung an das Kind \u2013 ist in der Regel ohne Notar wirksam. Anders sieht es aus, wenn nur ein Schenkungsversprechen abgegeben wird, die Leistung also noch nicht bewirkt ist: Dann verlangt das Gesetz grunds\u00e4tzlich die notarielle Beurkundung (\u00a7 518 Abs. 1 BGB). Bei Immobilien, Wohnungseigentum oder Unternehmensanteilen an einer GmbH ist die notarielle Beurkundung ohnehin zwingend, weil die \u00dcbertragung selbst beurkundungspflichtig ist. Ohne Notar ist ein solches Schenkungsversprechen zun\u00e4chst formunwirksam, bis die versprochene Leistung vollst\u00e4ndig erbracht wird (\u00a7 518 Abs. 2 BGB). In der Beratungspraxis empfehle ich fast immer einen schriftlichen Schenkungsvertrag und bei Immobilien oder gr\u00f6\u00dferen Verm\u00f6genswerten die notarielle Gestaltung, um Formfehler, Missverst\u00e4ndnisse und sp\u00e4tere Beweisprobleme zu vermeiden.<\/p> <p>Vorweggenommene Erbfolge<\/p> <p>Mit der vorweggenommenen Erbfolge verfolgen Familien meist mehrere Ziele gleichzeitig: Das Verm\u00f6gen soll rechtzeitig auf die n\u00e4chste Generation \u00fcbergehen, steuerliche Freibetr\u00e4ge sollen optimal genutzt werden, und es soll klare Verh\u00e4ltnisse geben, um Streit nach dem Erbfall zu vermeiden. Typische Gestaltungen sind die \u00dcbertragung des Familienhauses auf ein Kind, die schrittweise \u00dcbertragung von Mietimmobilien oder Unternehmensanteilen oder gr\u00f6\u00dfere Geldschenkungen, h\u00e4ufig unter Vorbehalt eines Nie\u00dfbrauchs oder Wohnrechts. Solche Gestaltungen k\u00f6nnen mit Anrechnungs- oder Ausgleichungsklauseln verbunden werden, damit die lebzeitige Zuwendung sp\u00e4ter bei der Erbauseinandersetzung ber\u00fccksichtigt wird. Je fr\u00fcher diese Schritte wohl\u00fcberlegt geplant werden, desto besser lassen sich auch Pflichtteilsrisiken und steuerliche Nachteile steuern.<\/p> <p>Pflichtteil und 10-Jahres-Regel: Schenkungen und Pflichtteilserg\u00e4nzung<\/p> <p>Wer durch Schenkungen zu Lebzeiten sein Verm\u00f6gen stark reduziert, kann Pflichtteilsberechtigte (zum Beispiel Kinder, Ehegatten) nicht beliebig \u201eleer ausgehen\u201c lassen. Nach \u00a7 2325 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte eine Erg\u00e4nzung seines Pflichtteils verlangen, wenn der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod Schenkungen vorgenommen hat. Schenkungen im letzten Jahr vor dem Erbfall z\u00e4hlen zu 100 %, im zweiten Jahr zu 90 %, im dritten Jahr zu 80 % usw., bis sie nach zehn Jahren \u00fcberhaupt nicht mehr ber\u00fccksichtigt werden. Wichtig ist, dass die Schenkung \u201eweggegeben\u201c sein muss \u2013 beh\u00e4lt sich der Erblasser etwa einen umfassenden Nie\u00dfbrauch vor, beginnt die 10-Jahres-Frist nach der Rechtsprechung erst sp\u00e4ter zu laufen, weil die wirtschaftliche Ent\u00e4u\u00dferung noch nicht vollst\u00e4ndig erfolgt ist. Sind die Pflichtteilsanspr\u00fcche aus dem Nachlass nicht erf\u00fcllbar, kann der Pflichtteilsberechtigte sich direkt an den Beschenkten wenden und Herausgabe des Geschenks oder Wertersatz verlangen (\u00a7 2329 BGB).<\/p> <p>Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer<\/p> <p>Schenkungen und Erbschaften unterliegen in Deutschland einheitlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer (\u00a7 1 ErbStG). Entscheidend sind die pers\u00f6nlichen Freibetr\u00e4ge nach \u00a7 16 ErbStG, die je nach Verwandtschaftsverh\u00e4ltnis zum Schenker sehr unterschiedlich ausfallen. F\u00fcr Kinder gegen\u00fcber jedem Elternteil gilt ein hoher Freibetrag, der nach Ablauf von zehn Jahren erneut vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung steht. Durch eine geschickte zeitliche Planung lassen sich gr\u00f6\u00dfere Verm\u00f6gen daher in mehreren Etappen \u00fcbertragen, ohne oder mit deutlich geringerer Steuerbelastung. Zu beachten ist, dass alle Schenkungen innerhalb eines Zehn-Jahres-Zeitraums zusammengerechnet werden; kleinere \u201eSt\u00fcckelungen\u201c helfen steuerlich nur, wenn sie unter dem Freibetrag bleiben und die Zeitabst\u00e4nde stimmen. Die aktuelle Rechtslage im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht wird regelm\u00e4\u00dfig angepasst, daher pr\u00fcfen wir bei jeder Gestaltung die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Freibetr\u00e4ge, Steuers\u00e4tze und Beg\u00fcnstigungen.<\/p> <p>Immobilie \u00fcbertragen und Nie\u00dfbrauch oder Wohnrecht vorbehalten<\/p> <p>In der Praxis ist die \u00dcbertragung einer Immobilie auf Kinder bei gleichzeitigem Vorbehalt eines Nie\u00dfbrauchs- oder Wohnrechts zugunsten der Eltern sehr beliebt. Der Nie\u00dfbrauch berechtigt etwa dazu, die Immobilie weiter selbst zu nutzen oder Mieteinnahmen zu behalten, obwohl das Eigentum bereits auf die Kinder \u00fcbertragen wurde. Steuerlich mindert ein solches Nutzungsrecht regelm\u00e4\u00dfig den Wert der Schenkung, weil das Finanzamt den kapitalisierten Wert des Nie\u00dfbrauchs oder Wohnrechts vom Immobilienwert abzieht. Zivilrechtlich kann ein umfassend vorbehaltener Nie\u00dfbrauch allerdings dazu f\u00fchren, dass die 10-Jahres-Frist im Pflichtteilserg\u00e4nzungsrecht sp\u00e4ter zu laufen beginnt, weil die wirtschaftliche Ent\u00e4u\u00dferung noch nicht vollst\u00e4ndig erfolgt ist. Auch bankrechtliche Fragen (Finanzierung, Grundschulden) und die Absicherung der Eltern f\u00fcr den Fall von Pflegebed\u00fcrftigkeit oder Auszug sollten im Vertrag bedacht werden. Eine gut gestaltete \u00dcbertragung mit Nie\u00dfbrauch ist ein starkes Instrument, erfordert aber eine sorgf\u00e4ltige Abstimmung zwischen zivilrechtlichen, steuerlichen und praktischen Gesichtspunkten.<\/p> <p>Unternehmensnachfolge: Vererbung von GmbH-Anteilen<\/p> <p>Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, insbesondere bei der Vererbung von GmbH-Anteilen, erfordert eine fr\u00fchzeitige und sorgf\u00e4ltige Planung, um rechtliche, steuerliche und praktische Probleme zu vermeiden. Ungekl\u00e4rte Nachfolgeregelungen k\u00f6nnen zu Streitigkeiten unter Erben, Handlungsunf\u00e4higkeit der Gesellschaft und steuerlichen Belastungen f\u00fchren, die das Unternehmen gef\u00e4hrden.<\/p> <p>Durch die Einbindung eines spezialisierten Anwalts sowie eines erfahrenen Steuerberaters k\u00f6nnen ma\u00dfgeschneiderte L\u00f6sungen entwickelt werden, die sowohl den Fortbestand des Unternehmens als auch den Familienfrieden gew\u00e4hrleisten.<\/p> <p>Bei der \u00dcbertragung von Familienunternehmen geht es oft um Millionen \u2013 und ein einziger rechtlicher Faktor entscheidet dar\u00fcber, wie viel davon an weichende Abk\u00f6mmlinge flie\u00dft: die 10-Jahres-Frist des \u00a7 2325 Abs. 3 BGB. Lebzeitige Schenkungen werden dem Nachlass zur Berechnung des Pflichtteils hinzugerechnet und schmelzen erst nach zehn Jahren ab \u2013 doch nur, wenn diese Frist \u00fcberhaupt zu laufen beginnt. Wer sich den Genuss des \u00fcbergebenen Verm\u00f6gens vorbeh\u00e4lt, etwa durch Nie\u00dfbrauch oder Wohnrecht, blockiert diese sch\u00fctzende Frist ungewollt.<\/p> <p>Ein neues BGH-Urteil (BGH, Urt. v. 24.06.2026 \u2013 IV ZR 141\/25) \u00e4ndert jetzt die Spielregeln: Ein Leibrentenversprechen hemmt den Fristlauf nicht \u2013 selbst wenn die Rente sich am Ertrag des \u00fcbergebenen Gegenstandes orientiert.<\/p> <p>Das er\u00f6ffnet Unternehmerfamilien v\u00f6llig neue Gestaltungsm\u00f6glichkeiten, um Pflichtteilserg\u00e4nzungsanspr\u00fcche zu minimieren und das Unternehmen zu sch\u00fctzen.<\/p> <p>Unsere Rechtsanwaltskanzlei KSR aus N\u00fcrnberg bietet umfassende Unterst\u00fctzung bei der Gestaltung des Nachlasses, unter Ber\u00fccksichtigung erbrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte. Dies umfasst die Erstellung von Testamenten, die Beratung bei Erbvertr\u00e4gen, die Kl\u00e4rung von Anfechtungsm\u00f6glichkeiten und die Unternehmensnachfolge. Gerade bei emotional aufgeladenen Erbengemeinschaften kann es sinnvoll sein, dass die Erben sich anwaltlich vertreten lassen, damit in sachlicher Form die Erbauseinandersetzung zum wirtschaftlichen Vorteil aller Erben erfolgen kann.<\/p> <p>Unser Team unterst\u00fctzt Sie sowohl bei der Regelung von Nachl\u00e4ssen als auch bei Erbauseinandersetzungen und der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsanspr\u00fcchen, gerichtlich wie au\u00dfergerichtlich.<\/p> <p>KSR Fachanwaltskanzlei f\u00fcr Bank- und Kapitalmarktrecht<\/p> <p>Main Donau Park<\/p> <p>Gutenstetter Str. 2<br \/> 90449 N\u00fcrnberg<br \/> Telefon: 0911\/760 731 10<br \/> E-Mail: info@ksr-law.de<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/ksr-law.de\/kontakt\/\"  rel=\"nofollow\">Zur Kontaktaufnahme<\/a><\/p> <p>Im Erbrecht beraten und vertreten wir als Fachanwaltskanzlei f\u00fcr Bank- und Kapitalmarktrecht aus N\u00fcrnberg seit \u00fcber 20 Jahren unsere Mandanten umfassend in allen rechtlichen Fragen und Aspekten. Dies reicht von der Gestaltung von Verf\u00fcgungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) bis zur Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen \u00fcber Erbteile, Pflichtteilsrechte oder Verm\u00e4chtnisse.Wir bieten Unterst\u00fctzung bei Pflichtteils- und Pflichtteilerg\u00e4nzungsanspr\u00fcchen sowie bei der Erstellung von Testamenten und Erbvertr\u00e4gen. Zus\u00e4tzlich beraten wir zur vorweggenommenen Erbfolge und zu steuerlichen Fragen im Erbfall.<\/p> <p>#Erbrecht\u00dcbertragungFamilienunternehmen<\/p> <p>#NeuesBGHUrteilLeibrente<\/p> <p>#Unternehmensnachfolgeanwaltksr<\/p> <p>#ErbauseinandersetzungErbengemeinschaften<\/p> <p>#ErstellungTestamenteErbvertr\u00e4ge<\/p> <p>#ErbteilePflichtteilsrechteerbrechtanwalt<\/p> <p>#Rechtsanwaltskanzleierbrechtnachlassgestaltung<\/p> <p>#Anwalterbrechtksr<\/p> <p>#Anwaltunternehmensnachfolge<\/p> <p>Als Fachanwaltskanzlei f\u00fcr Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit \u00fcber 20 Jahren auf die strategische Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Fragen der Verm\u00f6gensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabh\u00e4ngig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzanspr\u00fcchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechte oder Nachrangdarlehen begleiten oder in F\u00e4llen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht f\u00fcr uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende pers\u00f6nliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>KSR Rechtsanwaltskanzlei<\/p> <p>Siegfried Reulein<\/p> <p>Gutenstetterstr. 2<\/p> <p>90449 N\u00fcrnberg<\/p> <p>0911 76073110<\/p> <p><img alt=\"a445fe760f24695dca011557dcb4aca06a5e4bfb\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ksr-law.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ksr-law.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>KSR Rechtsanwaltskanzlei<\/p> <p>Siegfried Reulein<\/p> <p>Gutenstetterstr. 2<\/p> <p>90449 N\u00fcrnberg<\/p> <p>0911 76073110<\/p> <p><img alt=\"a445fe760f24695dca011557dcb4aca06a5e4bfb\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ksr-law.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den n\u00e4chsten zehn Jahren findet der gr\u00f6\u00dfte Verm\u00f6genstransfer der Geschichte statt, bei dem das Verm\u00f6gen an die n\u00e4chste Generation weitergegeben werden. 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