{"id":278826,"date":"2026-09-10T12:34:07","date_gmt":"2026-09-10T11:34:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=278826"},"modified":"2026-09-10T12:34:07","modified_gmt":"2026-09-10T11:34:07","slug":"erben-ohne-streit-was-ein-testament-leisten-muss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/erben-ohne-streit-was-ein-testament-leisten-muss-10278826\/","title":{"rendered":"Erben ohne Streit: Was ein Testament leisten muss"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-278827 size-full\" title=\"der ARAG Experte gibt Tipps zum Testament\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/476203-e1789039990460.jpg\" alt=\"Portrait Tobias Klingelh\u00f6fer\" width=\"200\" height=\"300\" \/>ARAG Experte Tobias Klingelh\u00f6fer mit Tipps f\u00fcr einen eindeutigen letzten Willen<br \/> Warum sollte man \u00fcberhaupt ein Testament verfassen?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Viele verlassen sich darauf, dass die gesetzliche Erbfolge ihre Angelegenheiten schon regeln wird. Doch das ist oft ein Irrtum. Die gesetzliche Erbfolge ber\u00fccksichtigt ausschlie\u00dflich den Verwandtschaftsgrad und den Familienstand. Wer etwa unverheiratet mit seinem Partner zusammenlebt, eine Patchwork-Familie hat oder einzelne Angeh\u00f6rige oder Freunde besonders bedenken m\u00f6chte, sollte seinen letzten Willen in einem Testament festhalten. <!--more-->So l\u00e4sst sich der Nachlass nach den eigenen Vorstellungen regeln und sp\u00e4teren Streitigkeiten kann vorgebeugt werden.<\/p> <p>Braucht man daf\u00fcr immer einen Notar?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Nein. Ein Testament kann grunds\u00e4tzlich handschriftlich selbst verfasst werden. Wichtig ist allerdings, dass der gesamte Text eigenh\u00e4ndig geschrieben und unterschrieben wird. Ort und Datum sind zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Sie helfen sp\u00e4ter, die zeitliche Einordnung zu erleichtern, falls mehrere Testamente existieren oder Zweifel an der G\u00fcltigkeit entstehen. Wer besonders komplexe Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse hat oder rechtliche Gestaltungsm\u00f6glichkeiten aussch\u00f6pfen m\u00f6chte, dem empfehle ich allerdings, sich zus\u00e4tzlich notariell beraten zu lassen.<\/p> <p>Welche Fehler passieren beim Verfassen eines Testaments besonders h\u00e4ufig?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Oft sind Formulierungen ungenau oder widerspr\u00fcchlich. Dann ist sp\u00e4ter unklar, wer tats\u00e4chlich Erbe werden soll oder welche Gegenst\u00e4nde einzelnen Personen zufallen sollen. Ebenso problematisch ist es, wenn fr\u00fchere Testamente zwar ersetzt werden sollen, dies aber nicht eindeutig erkl\u00e4rt wird. Auch fehlende Unterschriften oder maschinengeschriebene Texte machen ein privatschriftliches Testament unwirksam. Wer seinen letzten Willen klar und verst\u00e4ndlich formuliert, erspart den Hinterbliebenen h\u00e4ufig langwierige Auseinandersetzungen.<\/p> <p>Ist es wahr, dass ein Testament auch auf einem Kneipenblock<\/p> <p>niedergeschrieben werden darf?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Ja. Entscheidend ist nicht das Papier, sondern dass die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Das zeigt auch eine bemerkenswerte Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg. Dort hatte ein Gastwirt auf einem einfachen Kneipenblock lediglich den Spitznamen seiner Partnerin notiert mit dem Hinweis, sie bekomme alles. Der Zettel war datiert und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben. Im konkreten Einzelfall sahen die Richter die Voraussetzungen eines wirksamen Testaments als erf\u00fcllt an. Entscheidend war, dass der Testierwille eindeutig erkennbar war und die gesetzlichen Anforderungen erf\u00fcllt wurden (Az.: 3 W 96\/23).<\/p> <p>Kann man ein Testament sp\u00e4ter jederzeit \u00e4ndern oder widerrufen?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Ja. Solange der Erblasser testierf\u00e4hig ist, kann er sein Testament jederzeit \u00e4ndern oder vollst\u00e4ndig widerrufen. Das geschieht entweder durch ein neues Testament oder indem das alte bewusst vernichtet wird. Wie eindeutig ein solcher Widerruf sein kann, zeigt ein aktueller Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt. Dort hatte ein Mann sein Testament mittig zerrissen und die beiden H\u00e4lften anschlie\u00dfend in seinem Schlie\u00dffach aufbewahrt. Die Richter werteten das Dokument als widerrufen. Das bewusste Zerrei\u00dfen brachte klar zum Ausdruck, dass der letzte Wille nicht mehr gelten sollte. Dass das Testament anschlie\u00dfend noch aufbewahrt wurde, spielte keine Rolle (Az.: 21 W 26\/25).<\/p> <p>D\u00fcrfen Menschen mit Demenz ein Testament errichten?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Pauschal l\u00e4sst sich das nicht beantworten. Eine Demenzerkrankung bedeutet nicht automatisch, dass jemand kein Testament mehr verfassen darf. Entscheidend ist die bereits erw\u00e4hnte Testierf\u00e4higkeit. Wer trotz einer beginnenden oder leichteren Demenz noch versteht, welche Folgen seine Entscheidung hat und seinen Willen frei bilden kann, darf weiterhin ein Testament errichten. Das hat auch das Landgericht Frankenthal best\u00e4tigt. Erst wenn die Erkrankung so weit fortgeschritten ist, dass diese Einsicht fehlt, ist ein Testament unwirksam (Az.: 8 O 97\/24).<\/p> <p>Wo sollte ein Testament am besten aufbewahrt werden?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Ein Testament n\u00fctzt wenig, wenn es nach dem Tod nicht gefunden wird. Deshalb sollte es an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, von dem die Erben wissen. Besonders sicher ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. Dort wird das Testament auch im <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.testamentsregister.de\/\"  rel=\"nofollow\">Zentralen Testamentsregister<\/a> registriert und nach dem Todesfall automatisch er\u00f6ffnet. So ist gew\u00e4hrleistet, dass der letzte Wille tats\u00e4chlich ber\u00fccksichtigt wird.<\/p> <p>Ihr wichtigster Rat f\u00fcr alle, die ihren Nachlass regeln m\u00f6chten?<\/p> <p>Tobias Klingelh\u00f6fer: Ein Testament sollte nicht erst im hohen Alter oder in einer akuten Notsituation geschrieben werden. Wer sich fr\u00fchzeitig Gedanken macht, kann seine W\u00fcnsche in Ruhe formulieren und regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie noch zur aktuellen Lebenssituation passen. Heirat, Scheidung, die Geburt von Kindern oder gr\u00f6\u00dfere Verm\u00f6gensver\u00e4nderungen k\u00f6nnen Anlass sein, ein bestehendes Testament anzupassen. Wichtig ist vor allem, dass der letzte Wille eindeutig, vollst\u00e4ndig und rechtlich wirksam formuliert ist.<\/p> <p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder h\u00f6ren?<\/p> <p>Dann schauen Sie im <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.arag.com\/de\/newsroom\/\"  rel=\"nofollow\">ARAG newsroom<\/a> vorbei.<\/p> <p>Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 L\u00e4ndern &#8211; inklusive den USA und Kanada &#8211; nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von \u00fcber 3,2 Milliarden Euro.<\/p> <p>ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender<\/p> <p>Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)<\/p> <p>Dr. Matthias Maslaton<\/p> <p>Wolfgang Mathmann<\/p> <p>Dr. Shiva Meyer<\/p> <p>Hanno Petersen<\/p> <p>Dr. Joerg Schwarze<\/p> <p>Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p> <p><b>Firmenkontakt<\/b><\/p> <p>ARAG SE<\/p> <p>Jennifer Kallweit<\/p> <p>ARAG Platz 1<\/p> <p>40472 D\u00fcsseldorf<\/p> <p>+49 211 963-3115<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/firma\/478407.png\" alt=\"1d67c3ab471c9cc17618b2bc6f90e2f895bfdc92\" \/><\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.ARAG.de\"  target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p> <p><b>Pressekontakt<\/b><\/p> <p>Klaarkiming Kommunikation<\/p> <p>Claudia Wenski<\/p> <p>Steinberg 4<\/p> <p>24229 D\u00e4nischenhagen<\/p> <p>+49 4349 &#8211; 22 80 26<\/p> <p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/pr-gateway.de\/media\/pr\/image\/9844\/email\/presse\/478407.png\" alt=\"1d67c3ab471c9cc17618b2bc6f90e2f895bfdc92\" \/><\/p> <p>http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ARAG Experte Tobias Klingelh\u00f6fer mit Tipps f\u00fcr einen eindeutigen letzten Willen Warum sollte man \u00fcberhaupt ein Testament verfassen? 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