{"id":30454,"date":"2011-09-27T17:19:06","date_gmt":"2011-09-27T16:19:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=30454"},"modified":"2012-10-22T14:14:36","modified_gmt":"2012-10-22T13:14:36","slug":"junge-straftaeter-in-der-bewaehrungshilfe-kriminelle-karrieren-verhindern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/junge-straftaeter-in-der-bewaehrungshilfe-kriminelle-karrieren-verhindern-1030454\/","title":{"rendered":"Jugendkriminalit\u00e4t oft ein \u00dcbergangsph\u00e4nomen"},"content":{"rendered":"<p>(ddp direct) K\u00f6rperverletzungen, Eigentums- und Verm\u00f6gensdelikte f\u00fchren h\u00e4ufig dazu, dass nach Jugendstrafrecht verurteilte Straft\u00e4ter der Bew\u00e4hrungshilfe unterstellt werden.<br \/> Im Vergleich zu anderen Deliktgruppen wie Stra\u00dfenverkehrsdelikte, Sachbesch\u00e4digung oder Sexualstraftaten bilden sie mit nahezu 60 Prozent den h\u00e4ufigsten Anlass, dass Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) eine Freiheitsstrafe auf Bew\u00e4hrung erhalten, d.h. vornehmlich im Kontext dieser Straftaten kommt es in der Bew\u00e4hrungshilfe darauf an, ein geeignetes Repertoire wirksamer Ma\u00dfnahmen anzubieten, um R\u00fcckfallkriminalit\u00e4t mittel- und langfristig zu vermeiden. <!--more-->Die Anzahl junger Straft\u00e4ter in der Bew\u00e4hrungshilfe ist abnehmend: Seit 2010 ging sie von 5 633 auf 5 167 zur\u00fcck. NEUSTART entwickelt aktuell ein Programm, sich gezielt der Anliegen und Bed\u00fcrfnisse junger Bew\u00e4hrungshilfeklienten anzunehmen, deren Problematik meist ein \u00dcbergangsph\u00e4nomen darstellt, das auf adoleszente Verhaltensweisen zur\u00fcckgeht, d.h. die oft kolportierte Meinung, Jugendkriminalit\u00e4t verschlie\u00dfe sich konstruktiven L\u00f6sungen, entspricht nicht der Realit\u00e4t.<\/p> <p>Gro\u00dfteil junger Straft\u00e4ter bedingt verurteilt 5 167 Klienten und damit mehr als 25 Prozent aller von NEUSTART betreuten Bew\u00e4hrungshilfeklienten in Baden-W\u00fcrttemberg wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt (Stand: 30.06.2011).<br \/> 3 486 Klienten, ca. 67 Prozent der jungen Straft\u00e4ter, wurden nach \u00a7 21 JGG (Aussetzung einer Jugendstrafe) oder \u00a7 27 JGG (Aussetzung der Verh\u00e4ngung einer Jugendstrafe) unter Bew\u00e4hrungsaufsicht gestellt. 856 Klienten, ca. 17 Prozent, kamen nach \u00a7 88 JGG (Aussetzung einer Restjugendstrafe) aus dem Gef\u00e4ngnis, und haben demnach eine Sanktion erfahren, die ultima ratio bleiben muss, soll das prim\u00e4re Ziel des Jugendstrafrechts, Rechtsfolgen und auch das Verfahren am Erziehungsgedanken auszurichten, angemessen Ber\u00fccksichtigung finden.<\/p> <p>Jugendkriminalit\u00e4t oft ein \u00dcbergangsph\u00e4nomen<br \/> Obgleich, statistisch besehen, die Altersgruppe zwischen 15 und 25 Jahren eine nahezu dreifach h\u00f6here Kriminalit\u00e4tsbelastung als die der Erwachsenen aufweist, l\u00e4sst sich feststellen, dass zahlreiche der von jungen Menschen begangenen Straftaten ein \u00dcbergangsph\u00e4nomen bilden: Das kriminelle Verhalten Jugendlicher resultiert oft aus Konflikten, die mit der Entwicklungsphase vom Kind zum Erwachsenen einhergehen und mit Abschluss der Pubert\u00e4t meist enden. Nur bei sehr wenig Jugendlichen kommt es zur Verfestigung destruktiver Muster, wenn die Phase der Geschlechterrollen- und Identit\u00e4tsfindung und damit verbundene Problemepisoden abgeschlossen sind. Quantitative Langzeitstudien dokumentieren, dass es selbst bei einem Gro\u00dfteil jugendlicher Mehrfacht\u00e4ter nach der Adoleszenz zu einem deutlichen R\u00fcckgang negativer Auff\u00e4lligkeiten kommt. Davon unber\u00fchrt, stehen wir in der Verpflichtung, junge Straft\u00e4ter, die augenscheinlich Gefahr laufen, erneut kriminell zu werden, spezifischer als bislang \u00fcblich zu betreuen. Bew\u00e4hrungshilfe vornehmlich an Risiko- und Opferschutzaspekten auszurichten, ist unerl\u00e4sslich, vornehmlich dann, wenn junge Menschen noch kein oder nur ein sehr geringes Bewusstsein f\u00fcr die Tragweite und Konsequenzen ihrer Handlungen besitzen, sagt Volkmar K\u00f6rner, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer f\u00fcr wirtschaftliche Angelegenheiten der NEUSTART gGmbH. Selbst wenn es sich nur um kriminelle Episoden handelt und die Kriminalit\u00e4t junger Menschen nur selten in eine kriminelle Karriere f\u00fchrt, sind wir gut beraten, durch das Aufzeigen von Lebensperspektiven erneuter Straff\u00e4lligkeit keinen Stellenwert in der Entwicklung junger Menschen zu lassen, erg\u00e4nzt Georg Zwinger, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer f\u00fcr Sozialarbeit der NEUSTART gGmbH.<\/p> <p>Methodenwandel im Umgang mit jungen Straff\u00e4lligen<br \/> Orientierte sich die Bew\u00e4hrungshilfe lange Zeit insbesondere am Prinzip der Beziehungsarbeit, orientiert sich die Betreuung bei NEUSTART heute st\u00e4rker an einer Vorgehensweise, die ausgehend von der Straftat deren Analyse und Ursachenermittlung darauf zielt, Jugendliche zu einer Verantwortungs\u00fcbernahme f\u00fcr ihr Handeln zu bewegen: Derart findet sich eine geeignete Basis, gemeinsam mit dem Klienten, Verhaltensregeln und -konventionen zu erarbeiten, die erneute Straff\u00e4lligkeit verhindern. Bei denjenigen der jungen Klienten, die eine sehr hohe Gef\u00e4hrdung erkennen lassen, negative Verhaltensmuster zu verfestigen, kommt der intensiven und auf Risikofaktoren konzentrierten Arbeitsbeziehung mit ihrem Bew\u00e4hrungshelfer ein besonderer Stellenwert zu: Bew\u00e4hrungshilfe gr\u00fcndet auf einer problembezogenen Partnerschaft. Es darf zu keinem Augenblick vergessen werden, dass sie im Zwangskontext stattfindet, und Klient wie Bew\u00e4hrungshelfer dazu verpflichtet sind, die Einhaltung von Auflagen und Weisungen des Gerichts sicherzustellen. Diese Pr\u00e4missen sind unverzichtbar f\u00fcr den Erfolg der Bew\u00e4hrungshilfe, so Georg Zwinger.<\/p> <p>NEUSTART Initiativen im Umgang mit jungen Straft\u00e4tern<br \/> Um die Prinzipien des Jugendstrafrechts in der Bew\u00e4hrungshilfe angemessen zu unterst\u00fctzen, entwickelt NEUSTART ein erweitertes Handlungsrepertoire im Umgang mit jungen Straff\u00e4lligen. Die Einbeziehung des famili\u00e4ren und sozialen Umfelds, aber auch Gruppenarbeit zu spezifischen Problemstellungen junger Menschen und die Involvierung von Kooperationspartnern der Justiz und Sozialarbeit in die Planung wirksamer Bew\u00e4hrungshilfeinterventionen, kommt gro\u00dfe Bedeutung zu. Eine engere Abstimmung mit Partnerinstitutionen ist insbesondere bei jungen Straft\u00e4tern von erheblicher Relevanz. Je intensiver und zielgruppengerechter wir uns mit den Schwierigkeiten dieser Klientel auseinandersetzen, desto gr\u00f6\u00dfer wird die Wahrscheinlichkeit, sie vor R\u00fcckfall in Straff\u00e4lligkeit zu bewahren, erl\u00e4utert Volkmar K\u00f6rner, der f\u00fcr Ende dieses Jahres ein erweitertes Betreuungskonzept f\u00fcr junge Klienten in Aussicht stellt.<\/p> <p>Fachveranstaltung zu Migration und Jugendgewalt in G\u00f6ppingen<br \/> Am 11. Oktober 2011 findet in G\u00f6ppingen eine NEUSTART Fachveranstaltung statt, die sich der Frage widmet, ob und wenn ja inwieweit junge Migranten eine gr\u00f6\u00dfere Bereitschaft zu Straff\u00e4lligkeit aufweisen. Etwa 30 Prozent der von NEUSTART betreuten jungen Straft\u00e4ter besitzen keine deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit, d.h. ihre Anzahl ist vor dem Hintergrund des Ausl\u00e4nderanteils aller Einwohner Baden-W\u00fcrttembergs \u00fcberproportional ausgepr\u00e4gt.<\/p> <p>Die Frage, welche Ma\u00dfnahmen der Bew\u00e4hrungshilfe einen entscheidenden Beitrag leisten, Kriminalit\u00e4t bei jungen Migranten zu verhindern, gilt ein zentrales Augenmerk der Veranstaltung.<br \/> Prof. Dr. Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, wird \u00fcber aktuelle Forschungsergebnisse referieren, ehe sich, im Anschluss an seinen Vortrag, Juristen und Praktiker der Sozialarbeit \u00fcber ihre Erfahrungen im Umgang mit jungen Migranten bei einer Podiumsdiskussion austauschen werden.<\/p> <p>Beginn: Dienstag, 11. Oktober 2011, 18:00 Uhr<br \/> Moderation: Harald Kirchner, SWR Korrespondent f\u00fcr Landespolitik<br \/> Veranstaltungsort: Stadthalle G\u00f6ppingen, Foggia Saal<br \/> Blumenstra\u00dfe 41, 73033 G\u00f6ppingen<br \/> Anmeldung: Celia Perschmann, ulm@neustart.org,<br \/> Tel. 0731 270 900-2<\/p> <p>Firmenkontakt<br \/> NEUSTART gemeinn\u00fctzige GmbH<br \/> Michael Haas<br \/> Rosenbergstra\u00dfe 122<\/p> <p>70193 Stuttgart<br \/> Deutschland<\/p> <p>E-Mail: michael.haas@neustart.org<br \/> Homepage: http:\/\/www.neustart.org\/DE\/de\/<br \/> Telefon: 071162769411<\/p> <p>Pressekontakt<br \/> NEUSTART gemeinn\u00fctzige GmbH<br \/> Michael Haas<br \/> Rosenbergstra\u00dfe 122<\/p> <p>70193 Stuttgart<br \/> Deutschland<\/p> <p>E-Mail: michael.haas@neustart.org<br \/> Homepage:<br \/> Telefon: 071162769411<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(ddp direct) K\u00f6rperverletzungen, Eigentums- und Verm\u00f6gensdelikte f\u00fchren h\u00e4ufig dazu, dass nach Jugendstrafrecht verurteilte Straft\u00e4ter der Bew\u00e4hrungshilfe unterstellt werden. 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