{"id":30763,"date":"2011-09-30T08:36:31","date_gmt":"2011-09-30T07:36:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=30763"},"modified":"2011-10-04T08:23:47","modified_gmt":"2011-10-04T07:23:47","slug":"stabile-cash-flows-bei-investitionen-in-erbbau-grundstuecke-bewaehren-sich-in-turbulenten-kapitalmarkt-zeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/stabile-cash-flows-bei-investitionen-in-erbbau-grundstuecke-bewaehren-sich-in-turbulenten-kapitalmarkt-zeiten-1030763\/","title":{"rendered":"Krisen-Sicherheit der Erbbau-Investments"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-medium wp-image-30846\" title=\"So funktioniert das Erbbaurecht\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2011\/09\/So-funktioniert-das-Erbbaurecht-300x84.png\" alt=\"\" width=\"279\" height=\"78\" srcset=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2011\/09\/So-funktioniert-das-Erbbaurecht-300x84.png 300w, https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2011\/09\/So-funktioniert-das-Erbbaurecht-648x182.png 648w, https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2011\/09\/So-funktioniert-das-Erbbaurecht-88x24.png 88w, https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/uploads\/2011\/09\/So-funktioniert-das-Erbbaurecht.png 1577w\" sizes=\"auto, (max-width: 279px) 100vw, 279px\" \/>(ddp direct) Hamburg. Die aktuellen Turbulenzen auf den Finanzm\u00e4rkten haben keine Auswirkungen auf die Einnahme-Situation von Anlagen in Erbbau-Grundst\u00fccke. Gerade in solchen Zeiten bew\u00e4hrt sich die auf Sicherheit bedachte Konstruktion dieser Art von Immobilien-Investment, erl\u00e4utert Cornelius Schnier, Sprecher der ARVBO ERBBAU AG. Das Unternehmen hat den ersten, ausschlie\u00dflich in Erbbau-Grundst\u00fccke investierenden Fonds auf den Markt gebracht, den Erbbauzins Deutschland Core. <!--more-->Das Angebot ist konzipiert f\u00fcr institutionelle Investoren, insbesondere also f\u00fcr Versicherungen, Pensionskassen oder berufsst\u00e4ndische Versorgungswerke.<\/p> <p>Bei Erbbau-Grundst\u00fccken ist das Grundst\u00fcck rechtlich vom aufstehenden Geb\u00e4ude getrennt. Investiert wird einzig in den Grund und Boden. Die aufstehenden Geb\u00e4ude geh\u00f6ren dem Nutzer des Grundst\u00fccks, der als Gegenleistung den j\u00e4hrlichen Erbbauzins \u00fcberweist, \u00fcber die gesamte Laufzeit der Erbbaurechts von \u00fcblicherweise 99 Jahren oder l\u00e4nger. Die langfristige Nutzungsvereinbarung im Erbbaurechtsvertrag gilt nicht nur f\u00fcr den aktuellen Eigent\u00fcmer des aufstehenden Geb\u00e4udes, sondern f\u00fcr alle Rechtsnachfolger, also bei Verkauf, Erbfolge oder selbst bei einer Zwangsversteigerung. Damit die Zahlungsverpflichtung nicht neu verhandelt werden muss, ist diese in der Regel im Grundbuch an erster Stelle eingetragen. Das Recht auf diese Einnahme geht \u00fcblicherweise damit allen anderen Anspr\u00fcchen am Geb\u00e4ude vor. Auch f\u00fcr die Eigent\u00fcmer des aufstehenden Geb\u00e4udes lohnt eine solche Vereinbarung h\u00e4ufig, da sie finanziellen Spielraum verschafft. Beim Immobilienkauf muss dadurch n\u00e4mlich der Preisanteil f\u00fcr Grund und Boden nicht aufgebracht werden.<\/p> <p>Ein weiterer Sicherheitsaspekt bei der Investition in Erbbau Grundst\u00fccke: die Einnahme ist unabh\u00e4ngig von kurzfristigen Ertragsentwicklungen. Es gibt weder Vermietungs- noch Instandhaltungsrisiken. Die ARVBO ERBBAU AG verringert das Anlagerisiko zudem weiter, indem sie nur Grundst\u00fccke ins Visier nimmt, bei denen der Geb\u00e4udewert im Verh\u00e4ltnis zum aktuellen Erbbauzins hoch ist. Unternehmenssprecher Schnier: Dann ist davon auszugehen, dass sich Geb\u00e4ude-Eigent\u00fcmer besonders anstrengen, die Erbbauzinsen auch zu \u00fcberweisen. Sollte es dennoch zu Zahlungsausf\u00e4llen kommen, f\u00e4llt das werthaltige Geb\u00e4ude nach einer gewissen Frist an den Eigent\u00fcmer des Grundst\u00fccks, der daf\u00fcr gesetzlich festgelegt eine Entsch\u00e4digung zu leisten hat, die h\u00e4ufig zwei Drittel des Verkehrswertes betr\u00e4gt.<\/p> <p>Tats\u00e4chlich ist die Gefahr, dass der Besitzer des aufstehenden Geb\u00e4udes die Zinszahlungen nicht mehr leistet, \u00fcberschaubar. Die ARVBO ERBBAU AG ermittelte bei ausf\u00fchrlich analysierten, potentiellen Erbbau-Investments, dass es bei diesen seit Abschluss des Erbbaurechtsvertrages im Jahr 1976 keine Zahlungsausf\u00e4lle gegeben hat. Und selbst die Quote s\u00e4umiger Erbbaurechtsnehmer, die erst nach der Einleitung rechtlicher Schritte Geld \u00fcberwiesen haben, war mit 0,13 Prozent bezogen auf die Summe aller Erbbauzinsen gering.<\/p> <p>Zu der Krisen-Sicherheit der Erbbau-Investments geh\u00f6rt, dass Investoren auch eventuelle Inflationssteigerungen nicht f\u00fcrchten m\u00fcssen. Diese prognostizieren viele Experten infolge der Schuldenkrise in Europa, vor allem aufgrund des Ankaufs von Staatsanleihen einiger Krisenl\u00e4nder durch die Europ\u00e4ische Zentralbank EZB. Doch eine h\u00f6here Geldentwertung sollte den Ertrag des Investments nicht negativ beeinflussen, da im Falle einer Geldentwertung die Einnahmen des Erbbauzins-Fonds die anf\u00e4nglich angestrebte Aussch\u00fcttung betr\u00e4gt 4,5 Prozent ebenfalls automatisch ansteigen w\u00fcrde. Daf\u00fcr sorgen die bei Erbbaurechtsvertr\u00e4gen \u00fcblicherweise vereinbarten Wertsicherungs-Klauseln. Die ARVBO ERBBAU AG zieht f\u00fcr ihr Portfolio ausschlie\u00dflich Vertr\u00e4ge in Betracht mit Index Anpassung des Erbbauzinses. Die erzielte Verzinsung ist somit eine Realverzinsung, also grunds\u00e4tzlich unabh\u00e4ngig von der Inflation. betont Cornelius Schnier, Sprecher des Unternehmens: Aufgrund der verschiedenen Sicherheitskomponenten vergleichen einige Investoren die Erbbaurechts-Vereinbarung mit einer Art indexgebundenen Rentenforderung. Selbst Unternehmens-Anleihen schaffen h\u00e4ufig nicht einmal den Werterhalt, wenn man die Realverzinsung betrachtet und besichert sind sie mit nichts als der Bonit\u00e4t der Firma und nicht wie die Erbbau-Investments mit dem Substanzwert der Grundst\u00fccke.<\/p> <p>Firmenkontakt<br \/> &#8211;<br \/> Wolfgang Ludwig<br \/> Mathias-Br\u00fcggen-Stra\u00dfe 124<\/p> <p>50829 K\u00f6ln<br \/> &#8211;<\/p> <p>E-Mail: wolfgang.ludwig@hermesmedien.de<br \/> Homepage:<br \/> Telefon: 0221\/29219282<\/p> <p>Pressekontakt<br \/> &#8211;<br \/> Wolfgang Ludwig<br \/> Mathias-Br\u00fcggen-Stra\u00dfe 124<\/p> <p>50829 K\u00f6ln<br \/> &#8211;<\/p> <p>E-Mail: wolfgang.ludwig@hermesmedien.de<br \/> Homepage:<br \/> Telefon: 0221\/29219282<\/p> <p>Informieren Sie sich weiter \u00fcber Fachzeitschriften aus dem Bereich <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/seite\/p\/katdet\/katid\/7\/katidsub\/33\" title=\"Fachzeitschriften zum Thema Wohnimmobilien und Eigentum\" >Wohnimmobilien und Eigentum<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(ddp direct) Hamburg. 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