{"id":34216,"date":"2011-11-02T15:57:43","date_gmt":"2011-11-02T14:57:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=34216"},"modified":"2021-01-26T12:15:50","modified_gmt":"2021-01-26T11:15:50","slug":"familienpflegezeit-geht-an-der-realitaet-vorbei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/familienpflegezeit-geht-an-der-realitaet-vorbei-1034216\/","title":{"rendered":"Greift das Familienpflegegesetz?"},"content":{"rendered":"<p>(ddp direct)Was ist das Familienpflegegesetz?<br \/> Das neue Familienpflegegesetz sieht vor, dass pflegende Angeh\u00f6rige ihre Wochenarbeitszeit bis auf 15 Stunden reduzieren k\u00f6nnen, wobei der Arbeitgeber die H\u00e4lfte der finanziellen Ausf\u00e4lle f\u00fcr die Betroffenen mittels eines zinslosen Darlehens durch den Bund finanzieren kann. H\u00f6chstdauer der Familienpflegezeit ist zwei Jahre. Ist der Pflegende wieder voll erwerbst\u00e4tig, dann arbeitet er so lange zu einem geringeren Gehalt, bis das Darlehen abbezahlt ist. Eine solche Vereinbarung ist f\u00fcr den Arbeitgeber dabei nicht Pflicht, sondern basiert auf Freiwilligkeit. Die Unvollst\u00e4ndigkeit dieses Gesetzes ist dabei auf den ersten Blick sichtbar.<\/p> <p><!--more-->Greift das Familienpflegegesetz?<br \/> Zum einen ist festzuhalten, dass sich die Pflege eines alten, kranken Familienangeh\u00f6rigen nicht auf ein paar wenige Stunden beschr\u00e4nkt, sondern vielmehr sehr oft eine 24-Stunden-Betreuung erfordert. Meist sind zudem Frauen die Pflegenden, die statistisch gesehen f\u00fcr die gleiche Arbeit weniger verdienen als M\u00e4nner. Diese m\u00fcssen &#8211; nehmen sie das Familienpflegegesetz in Anspruch &#8211; weitere finanzielle Einbu\u00dfen hinnehmen. Die Gesetzesvorlage ist somit insgesamt v\u00f6llig unzureichend und bef\u00f6rdert eher die Armut in Familien.<\/p> <p>Besonders demente oder mehrfach gesch\u00e4digte Personen k\u00f6nnen nicht einmal stundenweise alleine gelassen werden. Die Beschr\u00e4nkung des Familienpflegegesetzes &#8211; wenn es \u00fcberhaupt Anspruch genommen werden kann &#8211; auf zwei Jahre geht einfach an der Wirklichkeit vorbei. Denn Pflegebedarf beschr\u00e4nkt sich in aller Regel nicht auf zwei Jahre, sondern erstreckt sich auf einen unbestimmten Zeitraum.<\/p> <p>Pflegebed\u00fcrftige Senioren<br \/> Pflegebed\u00fcrftige Senioren leiden meist an einer Kombination aus Erkrankungen: Schlaganf\u00e4lle, Demenz, Herzprobleme oder anderem. Sie kommen alleine nicht zurecht, doch weder sie noch die Angeh\u00f6rigen w\u00fcnschen sich, dass sie in einem Seniorenheim untergebracht werden. Neben den k\u00f6rperlichen und geistigen Begleiterscheinungen des Alters brauchen pflegebed\u00fcrftige Senioren sehr viel Zuwendung, so dass es mit einer Reduzierung der Arbeitszeit der pflegenden Angeh\u00f6rigen nicht getan ist. Oft ist vielmehr eine Pflege und Beaufsichtigung rund um die Uhr notwendig und auch pflegebed\u00fcrftige Senioren brauchen das Gef\u00fchl von W\u00e4rme, Akzeptanz und Liebe.<\/p> <p>Gibt es eine L\u00f6sung f\u00fcr pflegende Angeh\u00f6rige?<br \/> Zunehmend werden f\u00fcr die Pflege von Angeh\u00f6rigen deswegen Pflegekr\u00e4fte aus Polen engagiert. In Polen herrscht eine hohe Arbeitslosigkeit, in Deutschland hingegen werden h\u00e4nderingend Pflegekr\u00e4fte gesucht. Meist arbeiten Pflegekr\u00e4fte aus Polen zu einem akzeptablen Gehalt. Daher stammen immer mehr Pflegekr\u00e4fte aus Osteuropa, die in Deutschland die pflegenden Angeh\u00f6rigen entlasten und es ihnen erlauben, ihrer Erwerbst\u00e4tigkeit weiter nachzugehen. Denn das Familienpflegegesetz trifft die eigentlichen Kernpunkte der h\u00e4uslichen Pflege nicht. Daher ist es nicht verwunderlich, dass diese &#8222;Marktl\u00fccke&#8220; mithilfe von Pflegekr\u00e4ften aus Osteuropa gef\u00fcllt wird, weil diese hauptamtlich f\u00fcr die Pflege der betreffenden Senioren zust\u00e4ndig sind und den Angeh\u00f6rigen so gr\u00f6\u00dferen Spielraum erm\u00f6glichen.<\/p> <p>Firmenkontakt<br \/> &#8211;<br \/> Werner Tigges<br \/> Neuenh\u00f6fe 16<\/p> <p>33178 Borchen<br \/> NRW<\/p> <p>E-Mail: wtigges@bhsb.de<br \/> Homepage: www.bhsb.de<br \/> Telefon: +49 (5251) 8781102<\/p> <p>Pressekontakt<br \/> &#8211;<br \/> Werner Tigges<br \/> Neuenh\u00f6fe 16<\/p> <p>33178 Borchen<br \/> NRW<\/p> <p>E-Mail: wtigges@bhsb.de<br \/> Homepage:<br \/> Telefon: +49 (5251) 8781102<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(ddp direct)Was ist das Familienpflegegesetz? 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