{"id":39825,"date":"2011-12-19T16:15:33","date_gmt":"2011-12-19T15:15:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=39825"},"modified":"2018-11-23T13:50:47","modified_gmt":"2018-11-23T12:50:47","slug":"erstattungsverweigerungen-privater-krankenversicherer-rechtlich-angreifbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/erstattungsverweigerungen-privater-krankenversicherer-rechtlich-angreifbar-1039825\/","title":{"rendered":"Kein Katalog f\u00fcr erstattungsf\u00e4hige Leistungen und Medikamente bei der privaten Krankenversicherung"},"content":{"rendered":"<p>Nicht jede Erstattungsverweigerung der privaten Krankenversicherung sollte man akzeptieren. Darauf verweist der ehrenamtliche Experte der B\u00fcrgerinitiative Gesundheit DGVP e.V., Rechtsanwalt Rainer Hellweg von der Kanzlei Schroeder-Printzen, Kaufmann &amp; Kollegen aus Hannover.<\/p> <p>&#8222;Unter Verweis auf vermeintlich entgegenstehende gesetzliche Regelungen verweigern manche private Krankenversicherer die Erstattung von angefallenen Behandlungskosten. Dabei geht es sehr h\u00e4ufig um alternative Behandlungsmethoden, Naturheilverfahren oder in diesem Zusammenhang verordnete Medikamente. Gegen eine solche Vorgehensweise k\u00f6nnen sich Patienten und Versicherte rechtlich zur Wehr setzen&#8220;, so Hellweg.<\/p> <p><!--more-->H\u00e4ufige Streitgegenst\u00e4nde sind u. a. Behandlungen mit Hyperthermie, Akupunktur, TCM (Traditionelle chinesische Medizin) und Eigenbluttherapie. Reicht der Versicherte bei seiner privaten Krankenversicherung die Rechnung \u00fcber Behandlungskosten oder Medikamente ein, verweigern die Versicherer immer wieder die Erstattung.<\/p> <p>&#8222;In der Leistungsabrechnung des Versicherers findet sich oftmals lediglich eine Kurzbegr\u00fcndung wie etwa &#8222;von den vertraglichen Vereinbarungen nicht umfasst&#8220; oder &#8222;nicht erstattungsf\u00e4hig gem. \u00a7 1 Abs. 2 MB\/KK&#8220;. Solche oder \u00e4hnliche Formulierungen erwecken den Eindruck, es gebe einen abschlie\u00dfenden Leistungskatalog, in dem die betreffende Leistung nicht enthalten sei und wogegen sich der Versicherte nicht zur Wehr setzen k\u00f6nnte. Dies ist aber juristisch nicht der Fall.<\/p> <p>Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der privaten Krankenversicherung keinen Katalog, in dem erstattungsf\u00e4hige Leistungen und Medikamente abschlie\u00dfend aufgez\u00e4hlt sind. Vielmehr ist es rechtlich immer eine Frage des Einzelfalls, ob eine bestimmte Behandlung oder ein Medikament medizinisch notwendig und damit erstattungsf\u00e4hig ist oder nicht. Hier m\u00fcssen das Krankheitsbild des Patienten sowie Anwendungs- und Wirkungsweise der Behandlung oder des Medikaments im konkreten Fall medizinisch beurteilt werden. Ein blo\u00dfer Verweis des Versicherers auf angebliche Vertragsvereinbarungen oder gesetzliche Vorschriften ist daher nicht geeignet, die Erstattungsf\u00e4higkeit abzulehnen.&#8220;<\/p> <p>&#8222;Auch wenn die private Krankenversicherung ein Gutachten eines &#8222;Beratungsarztes&#8220; oder dergleichen vorlegt, ist dies rechtlich nicht bindend. Solche Gutachter stehen oftmals in einem wirtschaftlichen Nebenverh\u00e4ltnis zum Versicherer und sind nicht unvoreingenommen. Im Gerichtsprozess w\u00fcrde ohnehin ein neues Gutachten von einem gerichtlich bestellten Sachverst\u00e4ndigen eingeholt&#8220;, so Hellweg weiter.<\/p> <p>Vor allem wenn die Behandlungen oder Medikamente auf Grund von \u00e4rztlicher Therapie oder Verordnung erfolgen und dem Gesundheitszustand des Patienten gut tun, ist die medizinische Notwendigkeit gut begr\u00fcndbar. Dann gibt es auch Erfolgsaussichten, sich gegen die Erstattungsverweigerung der privaten Krankenversicherung notfalls mit juristischen Mitteln zur Wehr zu setzen.<\/p> <p>Mit dem blo\u00dfen Verweis von dortiger Seite auf Rechtsvorschriften oder Gutachten von Versicherungs\u00e4rzten sollten sich die Versicherten nicht begn\u00fcgen.<\/p> <p>Firmenkontakt<br \/> B\u00fcrgeriniative Gesundheit DGVP<br \/> Katja Rupp<br \/> c\/o Residenz am Dt. Theater, Reinhardtstr. 29<\/p> <p>10117 Berlin<br \/> Deutschland<\/p> <p>E-Mail: info@dgvp.de<br \/> Homepage: http:\/\/www.dgvp.de<br \/> Telefon: 030-2800 81981<\/p> <p>Pressekontakt<br \/> B\u00fcrgeriniative Gesundheit DGVP<br \/> Katja Rupp<br \/> c\/o Residenz am Dt. Theater, Reinhardtstr. 29<\/p> <p>10117 Berlin<br \/> Deutschland<\/p> <p>E-Mail: info@dgvp.de<br \/> Homepage: http:\/\/www.dgvp.de<br \/> Telefon: 030-2800 81981<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nicht jede Erstattungsverweigerung der privaten Krankenversicherung sollte man akzeptieren. Darauf verweist der ehrenamtliche Experte der B\u00fcrgerinitiative Gesundheit DGVP e.V., Rechtsanwalt Rainer Hellweg von der Kanzlei Schroeder-Printzen, Kaufmann &amp; Kollegen aus Hannover. &#8222;Unter Verweis auf vermeintlich entgegenstehende gesetzliche Regelungen verweigern manche private Krankenversicherer die Erstattung von angefallenen Behandlungskosten. 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