{"id":4390,"date":"2010-03-12T11:19:53","date_gmt":"2010-03-12T10:19:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=4390"},"modified":"2022-03-03T11:02:49","modified_gmt":"2022-03-03T10:02:49","slug":"fotovoltaik-freilandaufstellung-wird-neu-geregelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/fotovoltaik-freilandaufstellung-wird-neu-geregelt-104390\/","title":{"rendered":"Fotovoltaik Freilandaufstellung wird neu geregelt!"},"content":{"rendered":"<table style=\"float: left; height: 39px;\" border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"1\" width=\"125\"> <tbody> <tr> <td align=\"center\" bgcolor=\"#ffffff\"><\/td> <\/tr> <\/tbody> <\/table> <p>Die Photovoltaik hat sich in Deutschland zu einem boomenden Markt  entwickelt. Ma\u00dfgeblich beg\u00fcnstigt wurde diese Entwicklung durch  gro\u00dfz\u00fcgige rechtliche Rahmenbedingungen, die insbesondere auch eine  garantierte Abnahmepflicht mit Preisgarantie beinhalteten. Auf diese  Weise wollte der deutsche Gesetzgeber die Entwicklung alternativer  Energien antreiben und Deutschland als f\u00fchrenden Global Player im  Bereich der erneuerbaren Energie positionieren.<\/p> <p id=\"post-864\">Allerdings hat sich die Photovoltaik deutlich schneller entwickelt als  vom Gesetzgeber vorausgesehen. Insbesondere Privatpersonen entdeckten  die Sonnenenergie als Geldanlage und Erg\u00e4nzung ihres Portofolios. Vor  allem die Preisgarantie machte die Investition in Solaranlagen  attraktiv, sodass Anleger in Zusammenarbeit mit Landwirten vorzugsweise  auf Ackerfl\u00e4chen gro\u00dfe Photovoltaikanlagen errichteten und diese  aufgrund der Preisgarantie des Bundes durchaus gewinnbringend betrieben.<\/p> <p>Die Folge dieser Entwicklung war ein Preisverfall f\u00fcr Energie aus   Solaranlagen. Vor diesem Hintergrund erschien die gesetzlich   festgeschriebene Verg\u00fctung deutlich zu hoch. Auch die Belastung f\u00fcr den   Staatshaushalt stieg an.<\/p> <p><!--more--> Daher sieht sich der Gesetzgeber nunmehr gezwungen, die rechtlichen  Rahmenbedingungen der Photovoltaik in Deutschland drastisch zu \u00e4ndern.  Debattiert wird demnach derzeit eine \u00c4nderung des Erneuerbare Energie  Gesetzes (EEG). Die wohl radikalste \u00c4nderung der Gesetzeslage betrifft  den \u00a7 32 des EEG. (Gesetzes zur \u00c4nderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)<\/p> <p>Danach besteht die bisher gesetzlich festgeschrieben Verg\u00fctungspflicht  f\u00fcr Energie aus Solaranlagen nicht mehr f\u00fcr Photovoltaikanlagen auf  Ackerfl\u00e4chen, die nach dem 1. September 2003 aufgestellt wurden. Diese  \u00c4nderung der Rechtslage hat eine kaum zu \u00fcbersch\u00e4tzende Wirkung:  Haupts\u00e4chlicher Grund f\u00fcr die Effektivit\u00e4t einer Investition in  Solaranlagen ist letztlich die staatlich garantierte Verg\u00fctungspflicht.  F\u00e4llt diese weg, unterlieg der Solarstrom dem allgemeinen Marktpreis,  welcher deutlich gesunken ist. Vor allem kleinere Anlagen k\u00f6nnten somit  nicht mehr gewinnbringend betrieben werden.<\/p> <p>Dennoch bietet das Gesetz dem Anleger und Betreiber der Anlage ein  veritables Schlupfloch. So gilt die Verg\u00fctungspflicht f\u00fcr Solarstrom  weiterhin f\u00fcr Photovoltaikanlagen, die auf Gewerbefl\u00e4chen und an  Autobahnen und Schienenwegen liegen. Demnach k\u00f6nnen Betreiber einer  solchen Anlage weiterhin von der Verg\u00fctungspflicht und der damit  einhergehenden Preisgarantie profitieren. Dies macht auch kleinere  Anlagen auf den erw\u00e4hnten Fl\u00e4chen lohnend. Hier er\u00f6ffnet sich eine  interessante Perspektive f\u00fcr Anleger.<br \/> Allerdings w\u00e4ren diese gut beraten, m\u00f6glichst zeitnah auf die kommende  Gesetzeslage zu reagieren. Es ist davon auszugehen, dass nach  Verabschiedung des Gesetzes zur \u00c4nderung des EEG die Preise insbesondere  von geeigneten Gewerbegrundst\u00fccken deutlich in die H\u00f6he treiben wird.  In den attraktiveren Bundesl\u00e4ndern kann sogar von einem  Nachfrage\u00fcberhang ausgegangen werden. Der Gesetzgeber reagiert bereits  im Vorfeld auf diesen Trend, indem er die Verg\u00fctungspflicht nur f\u00fcr  solche Gewerbefl\u00e4chen normiert, die bereits vor dem 1. Januar 2010 als  Gewerbefl\u00e4chen eingetragen waren. Damit schneidet er die M\u00f6glichkeit der  nachtr\u00e4glichen Schaffung von Gewerbefl\u00e4chen ab. Insgesamt k\u00f6nnen daher  grunds\u00e4tzlich nur noch solche Fl\u00e4chen sinnvollerweise f\u00fcr Photovoltaik  genutzt werden, die bereits jetzt als Gewerbegrundst\u00fcck genutzt werden.<\/p> <p>Daher sollten interessierte Anleger m\u00f6glichst fr\u00fch auf den kommenden  Trend reagieren und entsprechende Grundst\u00fccke erwerben.\u00a0 <\/p> <p>Lehnert PR &#8211; D\u00fcsseldorf<\/p> <p>STORM-Energy<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Photovoltaik hat sich in Deutschland zu einem boomenden Markt entwickelt. 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