{"id":454,"date":"2008-07-17T11:17:41","date_gmt":"2008-07-17T10:17:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/vorsicht-sozialversicherungsfalle-10454\/"},"modified":"2010-12-09T17:39:08","modified_gmt":"2010-12-09T16:39:08","slug":"vorsicht-sozialversicherungsfalle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/vorsicht-sozialversicherungsfalle-10454\/","title":{"rendered":"Vorsicht Sozialversicherungsfalle!"},"content":{"rendered":"<p>In Familienunternehmen sind mitarbeitende Angeh\u00f6rige oftmals nicht sozialversicherungspflichtig.<\/p> <p>Es kommt gar nicht so selten und aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden vor: In der Praxis eines Arztes, im Handwerk oder in mittelst\u00e4ndischen Unternehmen, arbeiten Familienangeh\u00f6rige mit. Oft macht die Ehefrau das kaufm\u00e4nnische oder der Sohn das Marketing, w\u00e4hrend der Firmeninhaber den technischen Ablauf verantwortet. <!--more-->Ob die Ehefrau, die Tochter, der Cousin, der Schwager oder auch die nichteheliche Lebensgef\u00e4hrtin: In Familienbetrieben arbeiten sie alle Hand in Hand \u2013 und f\u00fcr viele gerade kleinere Unternehmen ist deren Unterst\u00fctzung die Grundlage f\u00fcr den wirtschaftlichen Erfolg. Als Gegenleistung erhalten sie ein mehr oder weniger reichlich bemessenes Sal\u00e4r und leisten wie andere Angestellte Beitr\u00e4ge zur Sozialversicherung.<\/p> <p>Doch was geschieht, wenn die Firma Insolvenz anmeldet oder Personal entlassen muss? Haben mitarbeitende Angeh\u00f6rige automatisch auch Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eigene Rentenanspr\u00fcche? Die Antwort mag verbl\u00fcffen: Nicht unbedingt! Und nicht einmal dann, wenn sie jahrelang in das Solidarsystem eingezahlt haben.<\/p> <p>Allein die Tatsache, Beitr\u00e4ge entrichtet zu haben, garantiert den Betroffenen noch lange nicht den sp\u00e4teren Leistungsbezug. Sch\u00e4tzungsweise \u00fcber 1 Million mitarbeitende Familienmitglieder tappen in diese Sozialversicherungsfalle \u2013 ungeachtet der Gesellschaftsform des Unternehmens.<\/p> <p>Angestellte Familienangeh\u00f6rige sind juristisch gesehen Zwitterwesen: Arbeits- und steuerrechtlich sind sie Angestellte, sozialversicherungsrechtlich werden sie wie Selbst\u00e4ndige behandelt. Aus diesem Grund sind oftmals mitarbeitende Familienangeh\u00f6rige nicht sozialversicherungspflichtig. Denn je enger die pers\u00f6nlichen Beziehungen sind, umso eher handelt es sich um kein echtes Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis und unterliegt somit nicht der Sozialversicherungspflicht.<\/p> <p>M\u00f6glich ist dies, weil die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit im Leistungsfall eine von der Beitragseinzugsstelle unabh\u00e4ngige Pr\u00fcfung durchf\u00fchren darf. Sie sind zwar an die Einstufung der gesetzlichen Krankenkassen gebunden, haben aber im Leistungsfall ein eigenes Pr\u00fcfungsrecht. Da das Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis zwischen Unternehmen und angestellten Familienmitgliedern trotz vorhandenen Vertrags nicht eindeutig definiert ist, kommt die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit oft zu anderen Ergebnissen als die Einzugsstellen.<\/p> <p>Eine fatale Situation f\u00fcr viele vermeintlich versicherungspflichtige Arbeitnehmer: Werden sie nachtr\u00e4glich als Selbstst\u00e4ndige ohne Sozialversicherungspflicht eingestuft, so haben sie keinen Leistungsanspruch und schlimmer noch ihre Anspr\u00fcche auf Berufsunf\u00e4higkeits-, Erwerbs- und vorgezogene Altersrenten gehen verloren.<\/p> <p>Die Kehrseite der Medaille und das ist das Interessante dabei: Sollte r\u00fcckwirkend eine Versicherungsfreiheit erreicht werden, m\u00fcssen zu Unrecht entrichtete Beitr\u00e4ge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung zur\u00fcckerstattet werden. Allerdings hat der Gesetzgeber die M\u00f6glichkeit der Beitragsr\u00fcckerstattung Ende letzten Jahres durch einen juristischen Kunstgriff auf die letzten vier und das laufende Jahr beschr\u00e4nkt. Aber trotz diesem Umstand, k\u00f6nnen R\u00fcckerstattung in manchen F\u00e4llen immer noch mehrere 10.000 \u20ac betragen.<\/p> <p>Wer Einzelheiten \u00fcber die schwierige Materie erfahren will, kann sich direkt an Financial Networx (Tel. 0231\/555 787 0) wenden oder auf der Webseite www.financialnetworx einen Online-SV-Schnell-Check durchf\u00fchren.<\/p> <table border=\"1\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\" align=\"left\"> <tbody> <tr> <td width=\"339\" valign=\"top\">Herausgeber: Financial Networx GmbHBovermann\u2019s HofDarbovenstr. 1144227 Dortmund<\/p> <p>Versanddatum: 16. Juli 2008<\/td> <td width=\"16\" valign=\"top\"><\/td> <td width=\"324\" valign=\"top\">Verantwortlich f\u00fcr den Inhalt: Stephen Nickel &#8211; Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerTel. 0231 555 787 0Fax 0231 555 787 29<\/p> <p>E-Mail <a href=\"mailto:stephen.nickel@financialnetworx.de\">stephen.nickel@financialnetworx.de<\/a><\/td> <\/tr> <\/tbody> <\/table>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Familienunternehmen sind mitarbeitende Angeh\u00f6rige oftmals nicht sozialversicherungspflichtig. Es kommt gar nicht so selten und aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden vor: In der Praxis eines Arztes, im Handwerk oder in mittelst\u00e4ndischen Unternehmen, arbeiten Familienangeh\u00f6rige mit. 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