{"id":51041,"date":"2013-01-03T15:45:09","date_gmt":"2013-01-03T14:45:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=51041"},"modified":"2013-01-03T15:47:34","modified_gmt":"2013-01-03T14:47:34","slug":"neuer-eu-fuehrerschein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/neuer-eu-fuehrerschein-1051041\/","title":{"rendered":"Neuer EU-F\u00fchrerschein"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-51042\" title=\"Details zu der Neuordnung der F\u00fchrerscheinklassen erf\u00e4hrt man bei der \u00f6rtlichen Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde und den Technischen Pr\u00fcfstellen\" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/imagescaler\/2ff2577e06dd60a4c47833076f49d539.jpg\" width=\"161\" height=\"107\" imagescaler=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/imagescaler\/2ff2577e06dd60a4c47833076f49d539.jpg\" \/>Was \u00e4ndert sich f\u00fcr F\u00fchrerscheinbesitzer?<\/p> <p>Ab 19. Januar 2013 treten innerhalb der EU &#8211; und damit auch in Deutschland &#8211; die Regeln der neuen F\u00fchrerscheinrichtlinie in Kraft: Zu den Neuheiten z\u00e4hlen der einheitliche EU-F\u00fchrerschein sowie die Einf\u00fchrung einiger neuer F\u00fchrerscheinklassen. Mit der Umsetzung dieser 3. F\u00fchrerscheinrichtlinie soll das Nebeneinander unterschiedlicher F\u00fchrerscheinmodelle in der EU beendet werden. Ziel der Regelung ist zudem die Verbesserung der Verkehrssicherheit innerhalb der Europ\u00e4ischen Union. Was diese Richtlinie f\u00fcr Fahrzeugbesitzer bedeutet, erl\u00e4utert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.<\/p> <p><!--more-->110 F\u00fchrerscheintypen: So viele unterschiedliche Modelle gab es bislang f\u00fcr die circa 200 Millionen europ\u00e4ischen F\u00fchrerscheinbesitzer. In Deutschland finden sich derzeit neben den neueren Plastikkarten auch noch viele \u00e4ltere &#8222;Lappen&#8220; in rosa oder grau. Ab dem 19. Januar 2013 soll sich dies \u00e4ndern: In allen 27 Mitgliedsstaaten der Europ\u00e4ischen Union wird f\u00fcr k\u00fcnftige Fahrerlaubnisse ein einheitliches Modell, der sogenannte EU-F\u00fchrerschein, verpflichtend ausgegeben. Grundlage ist die EG-Richtlinie 2006\/126\/ EG des Europ\u00e4ischen Parlaments aus dem Jahre 2006, welche die EU-Staaten bis 2013 umsetzen m\u00fcssen.<\/p> <p>Was bedeutet dies f\u00fcr bestehende Fahrerlaubnisse?<br \/> Die Konsequenzen der Neuerung f\u00fcr &#8222;alte Hasen&#8220; im Stra\u00dfenverkehr erl\u00e4utert Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: &#8222;Bisher erworbene F\u00fchrerscheine bleiben in jedem Fall bis zum 19. Januar 2033 g\u00fcltig. Allerdings k\u00f6nnen sie jederzeit freiwillig umgetauscht werden.&#8220; Aber: Muss ein verlorengegangener F\u00fchrerschein ersetzt oder eine Fahrerlaubnis verl\u00e4ngert werden, erhalten Fahrer automatisch den neuen EU-F\u00fchrerschein. Am Umfang der Fahrerlaubnis \u00e4ndert sich durch den Umtausch nichts: Die Eintragungen im F\u00fchrerschein werden so \u00fcbertragen, dass der Fahrer die gleichen Fahrzeugklassen fahren darf wie bisher.<\/p> <p>Neue F\u00fchrerscheinklassen<br \/> Wer sich freiwillig f\u00fcr einen Umtausch entscheidet oder erstmalig einen F\u00fchrerschein erh\u00e4lt, den erwarten einige Unterschiede zum vormaligen Modell. Eine wesentliche \u00c4nderung der F\u00fchrerscheinrichtlinie ist die Einf\u00fchrung neuer F\u00fchrerscheinklassen. Hierbei ist besonders die Klasse der Kraftr\u00e4der betroffen: &#8222;EU-weit eingef\u00fchrt wurde das in Deutschland bereits \u00fcbliche Prinzip des stufenweisen Zugangs, auch Stufenf\u00fchrerschein genannt&#8220;, erl\u00e4utert die D.A.S. Juristin und erg\u00e4nzt: &#8222;Fahranf\u00e4nger sollen auf kleineren Motorr\u00e4dern Erfahrungen sammeln, bevor sie in die n\u00e4chsth\u00f6here Fahrzeugklasse aufsteigen. Neu eingef\u00fchrt wurde die Klasse A2 (ehemals A beschr\u00e4nkt). Zweirad-Piloten k\u00f6nnen so alle zwei Jahre unter erleichterten Bedingungen den n\u00e4chsth\u00f6heren Schein erwerben, also nach A1 die Klasse A2 sowie nach A2 die h\u00f6chste Klasse A. Voraussetzung ist dabei immer das Ablegen einer praktischen Pr\u00fcfung.&#8220; Ge\u00e4ndert wurde auch die Zuordnung von Trikes: F\u00fcr diese Fahrzeuge ist k\u00fcnftig ein Motorradf\u00fchrerschein erforderlich, die genaue Klasse des A-F\u00fchrerscheins ergibt sich aus der Motorleistung.<br \/> Auch f\u00fcr PKW-Fahrer gelten neue Regeln: Zuk\u00fcnftig d\u00fcrfen alle Inhaber der F\u00fchrerscheinklasse B Anh\u00e4nger mit mehr als 750 kg bewegen, solange ein Gesamtgewicht des Gespanns von 3,5 t nicht \u00fcberschritten wird.<br \/> Details zu der Neuordnung der F\u00fchrerscheinklassen erf\u00e4hrt man bei der \u00f6rtlichen Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde und den Technischen Pr\u00fcfstellen (z. B. T\u00dcV und DEKRA).<\/p> <p>Befristete G\u00fcltigkeit<br \/> Bislang war ein ausgestellter PKW- oder Motorrad-F\u00fchrerschein unbefristet, d.h. lebenslang g\u00fcltig. Mit der Neuerung erstreckt sich der maximal zul\u00e4ssige Zeitraum nun auf 15 Jahre. &#8222;Danach werden die F\u00fchrerscheindokumente ausgetauscht &#8211; eine erneute Fahrpr\u00fcfung oder medizinische Untersuchungen, wie beispielsweise ein Sehtest, sind allerdings nicht n\u00f6tig!&#8220;, erl\u00e4utert die D.A.S. Rechtsexpertin. Regelm\u00e4\u00dfige Untersuchungen gibt es jedoch f\u00fcr Bus- und LKW-Fahrer.<\/p> <p>\u00c4nderungen bei Sicherheitsmerkmalen<br \/> Das EU-weit einheitliche F\u00fchrerscheinmodell hat dar\u00fcber hinaus das Ziel, zu einem erh\u00f6hten Schutz des Inhabers beizutragen: &#8222;Durch den turnusm\u00e4\u00dfigen Austausch sind die F\u00fchrerscheindokumente stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik. Damit und durch die regelm\u00e4\u00dfige Erneuerung des Lichtbildes soll F\u00e4lschungen k\u00fcnftig besser vorgebeugt werden&#8220;, erl\u00e4utert Anne Kronzucker.<br \/> \u00dcbrigens: Mit der neuen Richtlinie kann jede Person EU-weit nur Inhaber eines einzigen F\u00fchrerscheins sein. Dies bedeutet: Wem in Deutschland der F\u00fchrerschein entzogen wurde, der kann k\u00fcnftig keine Fahrerlaubnis mehr in einem anderen EU-Land neu erwerben. So soll innerhalb der EU der sogenannte F\u00fchrerscheintourismus unterbunden werden.<br \/> Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de\/rechtsportal<br \/> Anzahl der Anschl\u00e4ge (inkl. Leerzeichen): 4.722<\/p> <p>Wussten Sie, dass&#8230;? Die D.A.S. Expertin Anne Kronzucker kl\u00e4rt auf!<br \/> Was \u00e4ndert sich mit dem neuen EU-F\u00fchrerschein?<\/p> <p>&#8211; Ab dem 19. Januar 2013 wird EU-weit der EU-F\u00fchrerschein verpflichtend ausgegeben.<\/p> <p>&#8211; Alte F\u00fchrerscheine bleiben bis 19. Januar 2033 g\u00fcltig. Sie k\u00f6nnen jederzeit freiwillig umgetauscht werden!<\/p> <p>&#8211; Eine wesentliche \u00c4nderung ist die Einf\u00fchrung neuer F\u00fchrerscheinklassen, vor allem bei den Kraftr\u00e4dern.<\/p> <p>&#8211; F\u00fchrerscheine sind nicht mehr lebenslang g\u00fcltig! Sie m\u00fcssen nach maximal 15 Jahren ausgetauscht werden.<\/p> <p>&#8211; F\u00fcr Inhaber alter F\u00fchrerscheine \u00e4ndert sich durch einen Tausch des Dokuments nichts am Umfang ihrer Fahrerlaubnis.<br \/> Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.das.de\/rechtsportal \" title=\"Rechtsthemen Tipps, aktuelle Urteile sowie spannende Hintergrundtexte\" >www.das.de\/rechtsportal <\/a><\/p> <p>Im Falle einer Ver\u00f6ffentlichung freuen wir uns \u00fcber einen Beleg.<\/p> <p>Das Bildmaterial steht unter http:\/\/www.hartzpics.de\/DAS\/Neuer-EU-Fuehrerschein\/Bild1.jpg zur Verf\u00fcgung.<\/p> <p>Bitte geben Sie bei Ver\u00f6ffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die &#8222;D.A.S. Rechtsschutzversicherung&#8220; als Quelle an &#8211; vielen Dank!<\/p> <p>\u00dcber die D.A.S.<br \/> Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegr\u00fcndet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 L\u00e4ndern in Europa und dar\u00fcber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht f\u00fcr die erfolgreiche Einf\u00fchrung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen M\u00e4rkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in H\u00f6he von einer Milliarde Euro.<br \/> Die D.A.S. ist der Spezialist f\u00fcr Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und geh\u00f6rt damit zu Munich Re, einem der weltweit f\u00fchrenden R\u00fcckversicherer und Risikotr\u00e4ger. Mehr unter www.das.de.<\/p> <p>Kontakt:<br \/> D.A.S. Rechtsschutzversicherung<br \/> Anne Kronzucker<br \/> Thomas-Dehler-Str. 2<br \/> 81737 M\u00fcnchen<br \/> 089 6275-1613<br \/> das@hartzkom.de<br \/> http:\/\/www.das.de<\/p> <p>Pressekontakt:<br \/> HARTZKOM<br \/> Katja Rheude<br \/> Anglerstr. 11<br \/> 80339 M\u00fcnchen<br \/> 089 9984610<br \/> das@hartzkom.de<br \/> http:\/\/www.hartzkom.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was \u00e4ndert sich f\u00fcr F\u00fchrerscheinbesitzer? Ab 19. Januar 2013 treten innerhalb der EU &#8211; und damit auch in Deutschland &#8211; die Regeln der neuen F\u00fchrerscheinrichtlinie in Kraft: Zu den Neuheiten z\u00e4hlen der einheitliche EU-F\u00fchrerschein sowie die Einf\u00fchrung einiger neuer F\u00fchrerscheinklassen. Mit der Umsetzung dieser 3. 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