{"id":51496,"date":"2013-01-18T16:01:56","date_gmt":"2013-01-18T15:01:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=51496"},"modified":"2013-01-18T16:01:56","modified_gmt":"2013-01-18T15:01:56","slug":"selbstbestimmungsrecht-der-menschen-bis-zu-ihrem-lebensende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/selbstbestimmungsrecht-der-menschen-bis-zu-ihrem-lebensende-1051496\/","title":{"rendered":"Selbstbestimmungsrecht der Menschen bis zu ihrem Lebensende"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-51497\" title=\"Die DGHS lehnt Fremdbestimmung ab und setzt sich auf vielf\u00e4ltige Weise f\u00fcr mehr Freiheit am Lebensende ein. \" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/imagescaler\/a8e143795d0e9b8a29a391ec903431de.jpg\" width=\"200\" height=\"121\" imagescaler=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/imagescaler\/3879ee60ab316c031acbc585368a91dd.jpg\" \/>&#8222;Verbot ist lebensfremd&#8220;<\/p> <p>DGHS zum Scheitern des \u00a7 217 StGB<\/p> <p>Das offensichtliche Scheitern des Gesetzentwurfs zur Sterbehilfe (\u00a7 217 StGB) zeigt nach Ansicht der DGHS, dass ein solch ethisch schwieriges Thema wie die Sterbehilfe mit dem Strafgesetzbuch allein nicht wirklich erfasst werden kann. Elke Baezner: &#8222;Die DGHS findet die GEWERBSM\u00c4SSIGE Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung auch verwerflich, aber ein Strafgesetz, wie es von der Bundesregierung diskutiert wird, ist nicht notwendig und auch nicht verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. <!--more-->Ein Verbot der gewerbsm\u00e4\u00dfigen, gar jeder organisierten Sterbehilfe, wie sie die C-Parteien nun fordern, ist lebensfremd und missachtet in unzul\u00e4ssiger Weise die Bed\u00fcrfnisse der Bev\u00f6lkerung. Viel wichtiger ist, dass es \u00c4rzten erlaubt wird, unter Wahrung ihrer Gewissensfreiheit und nach strengen Sorgfaltskriterien bei einem wohlbegr\u00fcndeten Suizid Hilfe zu leisten.&#8220; Der Entwurf der FDP-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich entsprechend dem Koalitionsvertrag auf ein Verbot der gewerblichen Sterbehilfe beschr\u00e4nkt, was den christdemokratischen Parteien, der verfassten \u00c4rzteschaft und der katholischen Kirche nicht weit genug geht. Anders l\u00e4sst sich die jetzt erfolgte Absage an die f\u00fcr den 31. Januar geplante Verabschiedung nicht erkl\u00e4ren.<\/p> <p>Dem grundgesetzlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Menschen bis zu ihrem Lebensende wird mit dem neu zu schaffenden \u00a7 217 StGB nicht Gen\u00fcge getan. Die B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen dieses Landes w\u00fcnschen sich ein humanes, menschenw\u00fcrdiges, an ihrem pers\u00f6nlichen seelischen und k\u00f6rperlichen Wohl orientiertes Lebensende. Dieses soll als Option unter bestimmten Umst\u00e4nden auch den \u00e4rztlich begleiteten Freitod einschlie\u00dfen: Nach einem Umfrageergebnis des Meinungsforschungsinstituts Forsa vom August 2012 im Auftrag der DGHS bejahten 77 bis 85 Prozent aller befragten Bundesb\u00fcrger, dass es \u00c4rzten grunds\u00e4tzlich erlaubt sein sollte, Schwerstkranke beim Freitod zu unterst\u00fctzen.<\/p> <p>Die DGHS ist als Menschenrechts- und Patientenschutzorganisation selbst nicht in der Ster-behilfe aktiv. Sie fordert jedoch seit Jahren eine umfassende gesetzliche Regelung ALLER Hilfsm\u00f6glichkeiten am Lebensende. Als einen Schritt dahin regt die DGHS die Schaffung von halbstaatlichen Suizidberatungsstellen an, wof\u00fcr sie im November vorigen Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat. &#8222;Dar\u00fcber sollte die Politik jetzt konstruktiv diskutieren&#8220;, fordert DGHS-Pr\u00e4sidentin Baezner.<\/p> <p>DEUTSCHE GESELLSCHAFT F\u00dcR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.<br \/> Die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit \u00e4lteste und gr\u00f6\u00dfte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gr\u00fcndung im Jahr 1980 als B\u00fcrger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare W\u00fcrde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt. &#8230; damit das Leben bis zuletzt human bleibt!<\/p> <p>Kontakt:<br \/> Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Humanes Sterben (DGHS) e.V.<br \/> Wega Wetzel<br \/> Kronenstr. 4<br \/> 10117 Berlin<br \/> 030-21222337-22<br \/> wega.wetzel@dghs.de<br \/> <a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.dghs.de\" title=\"Die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Humanes Sterben (DGHS) setzt sich daf\u00fcr ein, den Menschen ein unertr\u00e4gliches und sinnloses Leiden zu ersparen und ihnen auch beim Sterben ihre Menschenw\u00fcrde zu erhalten.\" >http:\/\/www.dghs.de<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Verbot ist lebensfremd&#8220; DGHS zum Scheitern des \u00a7 217 StGB Das offensichtliche Scheitern des Gesetzentwurfs zur Sterbehilfe (\u00a7 217 StGB) zeigt nach Ansicht der DGHS, dass ein solch ethisch schwieriges Thema wie die Sterbehilfe mit dem Strafgesetzbuch allein nicht wirklich erfasst werden kann. 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