{"id":52107,"date":"2013-02-06T16:01:47","date_gmt":"2013-02-06T15:01:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=52107"},"modified":"2013-02-06T16:01:47","modified_gmt":"2013-02-06T15:01:47","slug":"anfechtungsvoraussetzungen-dehnbar-wie-kaugummi","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/anfechtungsvoraussetzungen-dehnbar-wie-kaugummi-1052107\/","title":{"rendered":"Anfechtungsvoraussetzungen dehnbar wie Kaugummi"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-52108\" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/imagescaler\/b4fb0d090341d8ec510708223fb71cec.jpg\" width=\"161\" height=\"114\" imagescaler=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/imagescaler\/cc1cda1dede47df42b06b196b5b8b9ec.jpg\" \/>Bremer Inkasso GmbH: Gesetzes\u00e4nderung dringend erforderlich<\/p> <p>Nach geltendem Recht reicht die Insolvenzanfechtung bis zu zehn Jahre vor den Insolvenzantrag zur\u00fcck; ein hohes Anfechtungsrisiko f\u00fcr jeden Unternehmer, das wirtschaftlich kaum kalkulierbar ist. Manche Insolvenzverwalter verlieren das n\u00f6tige Augenma\u00df. Sie interpretieren auch da die f\u00fcr eine Anfechtung erforderlichen Kenntnisse eines Unternehmers von der Absicht seines Kunden, andere Gl\u00e4ubiger benachteiligen zu wollen, hinein, wo gar keine waren.<\/p> <p><!--more-->Beispiel aus der Praxis: Ein Insolvenzverwalter forderte im Oktober 2011 ein Dienstleistungsunternehmen aus der Zeitarbeitsbranche auf, 500 EUR zur\u00fcckzuzahlen. Der Unternehmer hatte in der Zeit von M\u00e4rz bis April 2009 Personal an eine Sanit\u00e4rtechnikfirma ausgeliehen und hierf\u00fcr insgesamt rd. 2400 EUR in Rechnung gestellt. Noch im April 2009 wandte sich die Sanit\u00e4rtechnikfirma an den Unternehmer und bat darum, die Rechnung in Raten von 300 EUR, beginnend ab Mitte Mai 2009, zahlen zu d\u00fcrfen. Der Unternehmer machte schlie\u00dflich einen Gegenvorschlag mit Raten von 500 EUR und bat darum, die erste Rate schon am 08.05.2009 zu \u00fcberweisen. Hiermit erkl\u00e4rte sich die Sanit\u00e4rtechnikfirma einverstanden. Am 15.05.2009 ging die erste Rate ein; weitere Zahlungen blieben aus. Am 15.07.2009 wurde das Insolvenzverfahren \u00fcber das Verm\u00f6gen der Sanit\u00e4rtechnikfirma er\u00f6ffnet.<br \/> Der Insolvenzverwalter wirft dem Unternehmer nun vor, bei der Annahme der Zahlung in H\u00f6he von 500 EUR den (angeblichen) Vorsatz seines Kunden gekannt zu haben, dadurch die \u00fcbrigen Gl\u00e4ubiger zu benachteiligen. Zur Begr\u00fcndung dieser Kenntnis hei\u00dft es nur, dem Unternehmer sei ja bekannt gewesen, dass die Schuldnerfirma nur Abschlagszahlungen habe leisten k\u00f6nnen, und schlie\u00dflich habe die Schuldnerin die Ratenzahlungen ja auch nicht eingehalten. Statt am 08.05.2009 habe sie n\u00e4mlich erst am 15.05.2009 (also 7 Tage sp\u00e4ter) gezahlt.<\/p> <p>Anfechtungsvoraussetzungen dehnbar wie Kaugummi: \u201eAu\u00dfergerichtlich war der Insolvenzverwalter auch durch alle rechtlich zur Verf\u00fcgung stehenden Argumente nicht dazu zu bewegen, die Insolvenzanfechtung aufzugeben. Inzwischen ging die Klage des Insolvenzverwalters beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht ein. Zu solch einer Dreistigkeit f\u00e4llt mir wirklich nichts mehr ein\u201c, so der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Bremer Inkasso GmbH, Bernd Drumann. \u201eDer teilweise unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig weiten Auslegung des Gesetzes durch die Rechtsprechung, auf die Insolvenzverwalter solche Klagen st\u00fctzen, muss dringend Einhalt geboten werden. Insolvenzverwalter haben dadurch v\u00f6llig das erforderliche Augenma\u00df verloren. Unternehmen haben weder Planungs- noch Kalkulations- noch Rechtssicherheit, weil ganz offenbar bei nahezu jeder &#8211; nicht in der vereinbarten Zeit &#8211; geleisteten Zahlung die 10-Jahres-Kerze nach \u00a7 133 InsO (Insolvenzordnung) zu brennen scheint. Das hei\u00dft, wenn es bei einer Zahlung auch nur Anhaltspunkte gab, an der gegenw\u00e4rtigen oder k\u00fcnftigen Zahlungsf\u00e4higkeit des Schuldners zu zweifeln, droht faktisch ein R\u00fcckforderungsbegehren, falls binnen 10 Jahren Insolvenzantrag gestellt wird.\u201c<\/p> <p>Nachbesserung gefordert: \u201eNach meinen Informationen\u201c, so Drumann weiter, \u201esind erste Verb\u00e4nde mit L\u00f6sungsvorschl\u00e4gen bereits an die Bundesministerin der Justiz herangetreten, um ihre Mitglieder vor noch gr\u00f6\u00dferem Schaden zu bewahren.\u201c Der Bundesverband Gro\u00dfhandel, Au\u00dfenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) etwa fordert dringend eine Konkretisierung der Anfechtungsvoraussetzungen. F\u00fcr alle, die am Wirtschaftsleben beteiligt seien, m\u00fcsse genau vorhersehbar sein, ob eine Anfechtung drohe. \u201eGenau das ist derzeit nicht gew\u00e4hrleistet\u201c, stellt Drumann fest. Der BGA ist die Spitzenorganisation des Gro\u00df- und Au\u00dfenhandels. Er vertritt die Interessen von 120.000 Handels- und Dienstleistungsunternehmen in Deutschland. Der BGA steht f\u00fcr 1,2 Millionen Besch\u00e4ftige in Deutschland und einen, durch die Unternehmen erwirtschafteten Jahresumsatz von 1,3 Billionen EUR. \u201eDie Rechtsunsicherheit f\u00fcr Unternehmer nimmt eher zu statt ab. Nachbesserung ist daher dringend geboten\u201c, so der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer abschlie\u00dfend. Foto: \u00a9 Gerd Altmann \/www.pixelio.de<br \/> Impressum:<br \/> Bremer Inkasso GmbH, Eva-K. M\u00f6ller<br \/> Norderoog 1, 28259 Bremen<br \/> Tel. +49 (0)421-84106-25<br \/> Fax +49 (0)421-84106-21<br \/> E-Mail : moeller@bremer-inkasso.de<\/p> <p><a target=\"_blank\" rel=\"nofollow\" href=\"http:\/\/www.bremer-inkasso.de\/\" title=\"seri\u00f6ser Partner f\u00fcr den au\u00dfergerichtlichen und gerichtlichen Einzug von Forderungen\" >http:\/\/www.bremer-inkasso.de\/<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bremer Inkasso GmbH: Gesetzes\u00e4nderung dringend erforderlich Nach geltendem Recht reicht die Insolvenzanfechtung bis zu zehn Jahre vor den Insolvenzantrag zur\u00fcck; ein hohes Anfechtungsrisiko f\u00fcr jeden Unternehmer, das wirtschaftlich kaum kalkulierbar ist. Manche Insolvenzverwalter verlieren das n\u00f6tige Augenma\u00df. 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