{"id":5667,"date":"2010-05-17T10:14:40","date_gmt":"2010-05-17T09:14:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=5667"},"modified":"2012-06-29T13:45:58","modified_gmt":"2012-06-29T12:45:58","slug":"solarstromanlagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/solarstromanlagen-105667\/","title":{"rendered":"RIG Solar GmbH informiert zur vorl\u00e4ufigen Inbetriebnahme von Solarstromanlagen und neuem EEG"},"content":{"rendered":"<table style=\"float: left; height: 116px;\" border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"1\" width=\"71\"> <tbody> <tr> <td align=\"center\" bgcolor=\"#ffffff\"><\/td> <\/tr> <\/tbody> <\/table> <p>Vorl\u00e4ufige Inbetriebnahme von PV-Anlagen vor dem 1.7.2010 und daraus resultierende Fragen zum neuem EEG und dem Thema Eigenverbrauch:<\/p> <p>RIG Solar erreichen zahlreiche Fragen von potentiellen Kunden Investoren, die den Netzanschluss ihrer Solaranlage bis zum 01.07. in Gefahr sehen. Viele der im ersten Halbjahr geplanten und fertig errichteten Solaranlagen k\u00f6nnen m\u00f6glicherweise erst nach dem vom Bundestag beschlossenen Stichtag der Absenkung der Einspeiseverg\u00fctung ans Netz gehen k\u00f6nnen.<!--more--><\/p> <p>Wer hier die Schuld tr\u00e4gt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Problemstellungen sind aber sehr vielschichtig.<\/p> <p>Netzbetreiber argumentieren, dass jede Anfrage auf Netzanschluss sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft werden muss, um \u00dcberlastungen des Netzes zu vermeiden. Dies erfordere nun einmal bei der Vielzahl der Anfragen<br \/> entsprechend Zeit. Zudem gibt es auch Situationen, wo Netze teilweise verst\u00e4rkt werden m\u00fcssen, so dass der schnelle Anschluss der Anlage vielerorts schwer sicherzustellen ist.<\/p> <p>Eine weitere Problemstellung, so RIG Solar, die den Netzanschluss der Anlage aus technischer Sicht verz\u00f6gern kann, ist ein Wechselrichter-Engpass. Auch viele andere Installateure melden, dass sie erst im zweiten Halbjahr die Nachfrage nach Wechselrichtern wieder zuverl\u00e4ssig bedient werden kann.<\/p> <p>Sicher ist, dass viele Anlagenbetreiber in finanzielle Bedr\u00e4ngnis kommen k\u00f6nnen. Ohne Netzanschluss k\u00f6nnen sie keinen Solarstrom einspeisen, ohne Wechselrichter den Netzanschluss am Anschlusspunkt nicht sicherstellen. Hier k\u00f6nnte man jedoch m\u00f6glicherweise gegensteuern und durch eine provisorische Inbetriebnahme der Anlage die bis zum 1.7. gesetzlich festgelegte, h\u00f6here Einspeiseverg\u00fctung doch noch retten, so RIG Solar.<\/p> <p>Denn nach \u00a7 3 Nr. 5 EEG 2009 geht man immer dann von einer Inbetriebnahme aus, wenn eine &#8222;erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft&#8220; erfolgt ist. In der Gesetzesbegr\u00fcndung findet sich zudem folgender wichtiger Hinweis zum Inbetriebnahmezeitpunkt: &#8222;Ma\u00dfgeblich ist daher der Zeitpunkt, an dem erstmalig Strom zur Einspeisung in das Netz aufgrund der technischen Bereitschaft des Generators tats\u00e4chlich zur Abnahme angeboten wird. Eine Mitwirkung des Netzbetreibers ist nicht erforderlich, um willk\u00fcrliche Verz\u00f6gerungen ausschlie\u00dfen zu k\u00f6nnen.&#8220;:<\/p> <p>Die Clearingstelle EEG informiert auf ihrer Internetseite unter http:\/\/clearingstelle-eeg.de\/node\/765 zwar, dass noch nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt sei, was unter &#8222;erstmalige Inbetriebsetzung&#8220; im Sinne des EEG 2009 zu verstehen sei. Sie stellt jedoch in Aussicht, in einem Hinweisverfahren diese strittige Rechtssituation zu kl\u00e4ren und das Ergebnis des Verfahrens noch vor dem 1.7. zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p> <p>Einige Netzbetreiber, wie z.B. E.ON Bayern AG, Pfalzwerke, Th\u00fcringer Netz GmbH und N-ergie, weisen bereits heute in offiziellen Schreiben auf M\u00f6glichkeiten der Inbetriebsetzung ohne Netzanschluss hin. Demnach k\u00f6nnten Anlagenbetreiber die Inbetriebsetzung der Anlage ohne Netzanschluss durch einen konzessionierten Elektroinstallateur auf den Weg bringen. Dabei ist aus unserer Sicht folgendes zu beachten:<\/p> <p>Da jedes einzelne Solarmodul im nach dem Gesetzeswortlaut eine Anlage darstellt, m\u00fcssen alle Module der Anlage technisch betriebsbereit sein und &#8211; wenn auch nur f\u00fcr kurze Zeit &#8211; Strom erzeugt haben. Die<br \/> Inbetriebsetzung der Solarmodule kann jeweils einzeln oder in ihrer Gesamtheit erfolgen. Sollte noch kein Wechselrichter vorliegen, ist auch eine Inbetriebsetzung im Gleichstrombereich denkbar. Im EEG ist im<br \/> Zusammenhang mit der Inbetriebsetzung der Anlage nicht erw\u00e4hnt, dass sie im Wechselstrombereich erfolgen muss.<\/p> <p>E.ON Bayern schreibt hierzu: &#8222;Die technische Betriebsbereitschaft der Anlage muss vorliegen, d.h. die Anlage muss am angegebenen Anschlusspunkt so montiert sein, dass sie nach Herstellung des Netzanschlusses, der Installation der Messeinrichtung sowie ggf. der Wechselrichter ohne weitere Ma\u00dfnahmen einspeisen kann.&#8220;<\/p> <p>RIG empfiehlt deshalb in jedem Fall, die kurzzeitige Inbetriebsetzung der Solarmodule auf den Weg zu bringen und im Beisein von Zeugen zu protokollieren. Wozu der Strom verwendet wird, ist nach EEG nicht bestimmt. Sollte diese Art der Inbetriebsetzung einer sp\u00e4teren rechtlichen \u00dcberpr\u00fcfung nicht standhalten, so haben Anlagenbetreiber zumindest keine Chance ausgelassen, die h\u00f6here Einspeiseverg\u00fctung zu erhalten.<\/p> <p>Reaktionen von E.ON Th\u00fcringer Energie AG, Pfalzwerke, E.ON Bayern und N-ERGIE zur vorzeitigen Inbetriebsetzung der Anlage<br \/> Die folgenden Rundschreiben gibt der SFV hiermit zur Information weiter.<\/p> <p>1) Vorl\u00e4ufige Inbetriebnahme von PV-Anlagen: E.ON Th\u00fcringer Energie AG<\/p> <p>2) Vorl\u00e4ufige Inbetriebnahme von PV-Anlagen: N-ERGIE Netz GmbH<br \/> (in Verbindung mit N-ergie Inbetriebnahme von PV zum Jahresende 2009)<\/p> <p>3) Vorl\u00e4ufige Inbetriebnahme von PV-Anlagen: PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT<br \/> (in Verbindung mit Pfalzwerke, Inbetriebnahme von PV zum Jahresende 2009)<\/p> <p>4) E.ON PV-Inbetriebnahme Ende 2009<\/p> <p>Sollten Anlagenbetreiber anderer Netzregionen ebenfalls schriftlich best\u00e4tigt bekommen, dass eine vorl\u00e4ufige Inbetriebsetzung der Anlage ohne Netzanschluss und ohne Wechselrichter m\u00f6glich ist, bitten wir um eine kurze R\u00fcckmeldung beim SFV. Wir werden unsere \u00dcbersicht dann entsprechend aktualisieren.<\/p> <p>Hinweis der Clearingstelle EEG vom 04.01.2010<\/p> <p>Gegenw\u00e4rtig wenden sich h\u00e4ufig Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber an die Clearingstelle EEG und berichten, dass es &#8211; u.a. aufgrund von Lieferengp\u00e4ssen bei Wechselrichtern &#8211; zu Verz\u00f6gerungen bei der Anlagenerrichtung kommt. Aufgrund der Verg\u00fctungsdegression, die f\u00fcr 2010 in Betrieb gesetzte Anlagen (mit Besonderheiten bei Fotovoltaikanlagen) gilt, m\u00f6chten die Einspeisewilligen wissen, unter welchen Voraussetzungen von einer Inbetriebnahme noch im Jahr 2009 auszugehen ist. Hierzu weist die Clearingstelle EEG auf Folgendes hin:<br \/> \u00b7 Gem\u00e4\u00df \u00a7 20 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009 findet die degressive Absenkung der Verg\u00fctungszahlungen Anwendung f\u00fcr Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2009 in Betrieb genommen wurden.<\/p> <p>\u00b7 Eine Inbetriebnahme ist nach der gesetzlichen Definition in \u00a7 3 Nr. 5 EEG 2009 die \u201eerstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft, unabh\u00e4ngig davon, ob der Generator der Anlage mit Erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energietr\u00e4gern in Betrieb gesetzt wurde.\u201c<\/p> <p>\u00b7 Was unter \u201eerstmalige Inbetriebsetzung\u201c im Sinne des EEG 2009 im Einzelfall genau zu verstehen ist, ist nach Einsch\u00e4tzung der Clearingstelle EEG noch nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt.<\/p> <p>\u00b7 Insbesondere gibt es hierzu noch keine der Clearingstelle EEG bekannte h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung und auch kein Ergebnis eines Verfahrens bei der Clearingstelle EEG. Die einzige ihr bekannte h\u00f6chstrichterliche Entscheidung, die sich mit der Inbetriebnahme im Sinne des \u00a7 3 Abs. 5 EEG 2004 besch\u00e4ftigt, ist das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. Mai 2008 &#8211; Az. VIII ZR 308\/07. Dieses betraf jedoch die nunmehr in \u00a7 3 Nr. 5 EEG 2009 abweichend geregelte Frage, ob die Betriebsbereitschaft des Fermenters Voraussetzung f\u00fcr die Inbetriebnahme einer Biogasanlage ist oder ob bereits eine vorherige Inbetriebnahme mit fossilen Einsatzstoffen zur Inbetriebnahme f\u00fchrt.<\/p> <p>\u00b7 In der Gesetzesbegr\u00fcndung zum EEG 2009 (BT-Drs. 16\/8148, S. 39) hei\u00dft es: \u201eAbgestellt wird auf den Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft, unabh\u00e4ngig davon, ob der Generator der Anlage mit Erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energietr\u00e4gern in Betrieb gesetzt wurde. Ma\u00dfgeblich ist daher der Zeitpunkt, an dem erstmalig Strom zur Einspeisung in das Netz aufgrund der technischen Bereitschaft des Generators tats\u00e4chlich zur Abnahme angeboten wird. Eine Mitwirkung des Netzbetreibers ist nicht erforderlich, um willk\u00fcrliche Verz\u00f6gerungen ausschlie\u00dfen zu k\u00f6nnen.\u201c Ohne hiermit die vorstehende Begr\u00fcndung wie auch immer zu bewerten, weist die Clearingstelle EEG generell darauf hin, dass nach ihrer Auffassung die Gesetzesbegr\u00fcndung im Rahmen der Gesetzesauslegung ein Auslegungskriterium neben anderen Auslegungskriterien ist.<\/p> <p>\u00b7 Die Clearingstelle EEG ist sich bewusst, dass es sich bei der richtigen Auslegung und Anwendung des \u00a7 3 Nr. 5 EEG 2009 um eine f\u00fcr die Einspeisewilligen wirtschaftlich bedeutsame Frage handelt. Aus diesem Grunde wird sich die Clearingstelle EEG im Rahmen eines Hinweisverfahrens mit der Frage besch\u00e4ftigen, unter welchen Bedingungen eine Inbetriebnahme von Fotovoltaikanlagen anzunehmen ist. Einzelheiten hierzu finden Sie in K\u00fcrze auf unserer Seite zum Hinweisverfahren 2010\/1.<\/p> <p>RIG Solar GmbH<br \/> Gesellschaften f\u00fcr erneuerbare Energien<\/p> <p>Bahnhofstr. 64<br \/> 35390 Giessen<br \/> Tel. 0641-3409949<br \/> Fax 06471-61557<br \/> info@rig-solar.de<br \/> www.rig-solar.de<\/p> <p>Vertreten durch die gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Gesellschafter:<br \/> Dipl.-Kfm. Bastian P. Ringsdorf<br \/> Dipl.-Ing. Burkhard E. M. Rustige<\/p> <p>Person ist Anbieter im Sinne des TDG\/MDStV sowie<br \/> Verantwortlicher i.S.d, \u00a7 6 Abs. 2 MDStV<\/p> <p>Bildnachweise 2009<br \/> &#8211; photocase.com<br \/> &#8211; Fotolia<br \/> &#8211; Apple Inc.<\/p> <p>Haftungsausschluss<br \/> 1. Inhalt des Onlineangebotes<br \/> Der Autor \u00fcbernimmt keinerlei Gew\u00e4hr f\u00fcr die Aktualit\u00e4t, Korrektheit, Vollst\u00e4ndigkeit oder Qualit\u00e4t der bereitgestellten Informationen. Haftungsanspr\u00fcche gegen den Autor, welche sich auf Sch\u00e4den materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollst\u00e4ndiger Informationen verursacht wurden, sind grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor beh\u00e4lt es sich ausdr\u00fccklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ank\u00fcndigung zu ver\u00e4ndern, zu erg\u00e4nzen, zu l\u00f6schen oder die Ver\u00f6ffentlichung zeitweise oder endg\u00fcltig einzustellen.<\/p> <p>2. Verweise und Links<br \/> Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (&#8222;Links&#8220;),<br \/> die au\u00dferhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, w\u00fcrde eine Haftungsverpflichtung ausschlie\u00dflich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch m\u00f6glich und zumutbar w\u00e4re, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erkl\u00e4rt hiermit ausdr\u00fccklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zuk\u00fcnftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten\/verkn\u00fcpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdr\u00fccklich von allen Inhalten aller gelinkten \/verkn\u00fcpften Seiten, die nach der Linksetzung ver\u00e4ndert wurden. 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