{"id":76597,"date":"2013-06-27T09:14:01","date_gmt":"2013-06-27T09:14:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=76597"},"modified":"2014-11-17T08:53:40","modified_gmt":"2014-11-17T07:53:40","slug":"grenzen-beim-ferienjob","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/grenzen-beim-ferienjob-1076597\/","title":{"rendered":"Grenzen beim Ferienjob"},"content":{"rendered":"<p>Regeln f\u00fcr Ferienjobber<\/p> <p>ARAG Verbraucher-Information<br \/> In Deutschland ist Sch\u00fclerarbeit gesetzlich geregelt, um Kinder und Jugendliche vor Schaden an Leib und Seele zu bewahren. Aber gerade das erste selbst verdiente Geld ist etwas ganz Besonderes. Nicht nur, weil pl\u00f6tzlich unerf\u00fcllbar scheinende W\u00fcnsche realisiert werden k\u00f6nnen, sondern auch, weil die Zeit des Arbeitens zumeist mit wertvollen sozialen Erfahrungen verbunden ist. Daher sind Ferienjobs f\u00fcr Sch\u00fcler zul\u00e4ssig, solange einige Regeln eingehalten werden. ARAG Experten informieren \u00fcber diese gesetzlichen Bestimmungen bei Ferienjobs.<\/p> <p><!--more-->Das erste eigene Geld darf bereits mit 13 Jahren verdient werden, jedoch nur mit Genehmigung der Eltern und mit leichten Arbeiten wie Babysitten, Eink\u00e4ufe erledigen, Zeitungen austragen oder Nachhilfeunterricht erteilen. Die maximale Arbeitszeit darf nicht l\u00e4nger als zwei Stunden &#8211; in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als 3 Stunden &#8211; t\u00e4glich an 5 Tagen pro Woche (nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) im Zeitraum zwischen 8 bis 18 Uhr betragen. Au\u00dferdem darf nicht vor oder w\u00e4hrend des Schulunterrichts gearbeitet werden. Einen Ferienjob d\u00fcrfen sich Sch\u00fcler, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, erst suchen, sobald sie 15 Jahre alt und somit Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind. Aber auch dieser Job unterliegt gesetzlichen Grenzen:<\/p> <p>Grenzen beim Ferienjob<br \/> -Maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr darf w\u00e4hrend der Schulferien Vollzeit gearbeitet werden. Das sind 20 Ferienjob-Tage.<\/p> <p>-Die maximale Wochenarbeitszeit betr\u00e4gt 40 Stunden.<\/p> <p>-T\u00e4glich d\u00fcrfen Jugendliche grunds\u00e4tzlich nicht l\u00e4nger als 8 Stunden arbeiten, Pausen nicht mitgerechnet.<\/p> <p>-Der Ferienjob darf grds. nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends ausgef\u00fchrt werden.<\/p> <p>-Die vorgeschriebenen Ruhepausen bei einer t\u00e4glichen Arbeitszeit von 4 bis 6 Stunden betragen 30 Minuten. Bei mehr als 6 Stunden muss eine Pause von einer Stunde gew\u00e4hrt werden. L\u00e4nger als 4 Stunden hintereinander d\u00fcrfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause besch\u00e4ftigt werden.<\/p> <p>-Samstags sowie an Sonn- und Feiertagen ist der Ferienjob tabu, eine Ausnahme besteht jedoch beispielsweise in Krankenh\u00e4usern, Gastst\u00e4tten und in der Landwirtschaft.<\/p> <p>Schutz vor Gefahren<br \/> Um Jugendliche vor physischen und psychischen Gefahren zu sch\u00fctzen, schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz weitere Einschr\u00e4nkungen vor. Verboten sind demnach z.B. :<\/p> <p>-Arbeiten an gef\u00e4hrlichen Maschinen: S\u00e4ge-, Fr\u00e4s-, Hack-, Spalt-, Hobelmaschinen sowie Pressen;<\/p> <p>-Akkordarbeit und gesteigertes Arbeitstempo;<\/p> <p>-Jobs, die mit starker Hitze, K\u00e4lte und N\u00e4sse einhergehen;<\/p> <p>-Arbeiten unter gesundheitssch\u00e4dlichen Einwirkungen wie L\u00e4rm, Strahlen und Ersch\u00fctterungen;<\/p> <p>-Arbeiten, bei denen die Jugendlichen mit giftigen, \u00e4tzenden und reizenden Stoffen in Ber\u00fchrung kommen k\u00f6nnten.<\/p> <p>Verst\u00f6\u00dft ein Arbeitgeber gegen diese Gesetzesvorgaben, muss er tief in die Tasche greifen &#8211; bis zu 15.000 Euro Geldbu\u00dfe sind m\u00f6glich. Schwerwiegende Missachtungen werden sogar als Straftaten geahndet.<\/p> <p>Jugendliche d\u00fcrfen bis 8.130 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Geht das Entgelt f\u00fcr den Ferienjob (und eventuelle andere Eink\u00fcnfte) dar\u00fcber hinaus, ist eine Steuer-Identifikationsnummer zwingend erforderlich, denn es m\u00fcssen Steuern abgef\u00fchrt werden. Auf den Kindergeldanspruch der Eltern wirken sich Eink\u00fcnfte des Kindes &#8211; egal wie hoch &#8211; seit dem 1. Januar 2012 laut ARAG Experten nicht mehr aus.<\/p> <p>Unfallversicherung<br \/> Laut ARAG Experten sind die flei\u00dfigen Ferienjobber \u00fcber den Arbeitgeber unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist dabei unabh\u00e4ngig von der Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses oder der H\u00f6he des Entgelts. Unbezahlte Praktika sind ebenso versichert wie Ferien-Mini-Jobs. Auch Hin- und R\u00fcckweg zur Arbeit sind versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung \u00fcbernimmt bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die Heilbehandlung, die Rehabilitation sowie Lohnersatzleistungen. Daher muss in diesem Fall bei einem Arztbesuch auch die Krankenversicherungskarte nicht vorgelegt werden. Sozialversicherungsabgaben entfallen, wenn nicht l\u00e4nger als 2 Monate bzw. 50 Tage im Jahr gearbeitet wird oder der Verdienst unter der Minijob-Grenze von 450 Euro bleibt.. Zudem haben Sch\u00fcler das Recht auf Entgeltfortzahlung, wenn sie w\u00e4hrend des Jobs krank werden.<\/p> <p>Auslandsjobs nicht versichert<br \/> Nach Auskunft der ARAG Experten sind Ferienjobs oder Praktika im Ausland allerdings nicht \u00fcber die deutsche gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das kann auch gelten, wenn es sich um ein deutsches Unternehmen im Ausland handelt. Daher raten die ARAG Experten dazu, sich schon vor der Abreise \u00fcber die Absicherung gegen Arbeitsunf\u00e4lle im Gastland unter www.unfallkassen.de zu informieren.<\/p> <p>Download des Textes und Bildmaterials:<br \/> http:\/\/www.arag.de\/rund-ums-recht\/rechtstipps-und-urteile\/job-und-finanzen<br \/> http:\/\/www.arag.de\/die-arag\/presse\/medienarchiv\/job-und-finanzen\/<\/p> <p>Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http:\/\/www.twitter.com\/ARAG<\/p> <p>Der ARAG Konzern ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch \u00fcber die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgesch\u00e4ft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europ\u00e4ischen L\u00e4ndern und den USA &#8211; viele davon auf f\u00fchrenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.<\/p> <p>Kontakt<br \/> ARAG SE<br \/> Brigitta Mehring<br \/> ARAG Platz 1<br \/> 40472 D\u00fcsseldorf<br \/> 0211-963 2560<br \/> brigitta.mehring@arag.de<br \/> http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>Pressekontakt:<br \/> redaktion neunundzwanzig<br \/> Thomas Heidorn<br \/> Lindenstra\u00dfe 14<br \/> 50676 K\u00f6ln<br \/> 0221-92428215<br \/> thomas@redaktionneunundzwanzig.de<br \/> http:\/\/www.ARAG.de<\/p> <p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Regeln f\u00fcr Ferienjobber ARAG Verbraucher-Information In Deutschland ist Sch\u00fclerarbeit gesetzlich geregelt, um Kinder und Jugendliche vor Schaden an Leib und Seele zu bewahren. Aber gerade das erste selbst verdiente Geld ist etwas ganz Besonderes. 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