{"id":97979,"date":"2013-10-04T08:13:44","date_gmt":"2013-10-04T08:13:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/?p=97979"},"modified":"2017-01-09T12:16:05","modified_gmt":"2017-01-09T11:16:05","slug":"google-analytics-und-das-datenschutzrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/google-analytics-und-das-datenschutzrecht-1097979\/","title":{"rendered":"Google Analytics und das Datenschutzrecht"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"attachment alighnleft alignleft\" title=\"Anwaltskanzlei Wei\u00df &amp; Partner\" alt=\"Anwaltskanzlei Wei\u00df &amp; Partner\" src=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/imagescaler\/9b74840835a966d097fed8ba0d36d936.jpg\" width=\"132\" height=\"132\" imagescaler=\"https:\/\/www.fachzeitungen.de\/pressemeldungen\/wp-content\/imagescaler\/be66a3ddf48ab8391c7366b34f7c7a38.jpg\" \/>Abmahnung Google Analytics<\/p> <p>Bedrohung f\u00fcr Webseitenbetreiber: Abmahnungen bei Nutzung von Google Analytics<\/p> <p>Die Voraussetzungen einer Nutzung personenbezogener Daten in Internetdiensten und sozialen Netzwerken sind umstritten. Ein Schlaglicht auf datenschutzrechtliche Fragen werfen aktuelle Abmahnungen gegen Webseitenanbieter, die den Onlinedienst Google Analytics nutzen.<\/p> <p><!--more-->Welche M\u00f6glichkeiten bietet Google Analytics?<\/p> <p>Google Analytics erm\u00f6glicht die Analyse von Webseitenzugriffen (&#8222;Social Tracking&#8220;). Durch Integration des Dienstes in die Google-Adwords-Benutzeroberfl\u00e4che l\u00e4sst sich der Erfolg von AdWords-Kampagnen besser kontrollieren. Google Analytics h\u00e4lt u. a. die t\u00e4gliche Besucheranzahl einer Seite, die Ausgangswebseiten, von denen ein Besucher zur Website eines Betreibers gelangte, die Verweildauer von Nutzern, die von Ihnen verwendeten Suchbegriffe und ihre Aktionen auf der Webseite fest. Auch erfolgt eine jedenfalls teilweise Speicherung von IP-Adressen, die von einigen Gerichten als personenbezogene Daten bewertet werden.<\/p> <p>Google Analytics und das Datenschutzrecht<\/p> <p>Da mit den gespeicherten Daten umfassende Benutzerprofile jedes Webseitenbesuchers erstellt werden k\u00f6nnten, ist Google Analytics datenschutzrechtlich umstritten. Gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG) d\u00fcrfen Diensteanbieter personenbezogene Daten nur bei ausdr\u00fccklicher gesetzlicher Erm\u00e4chtigung oder bei vorheriger Einwilligung des Nutzers erheben und verwenden. Nach einem Monitum von Landesdatenschutzbeauftragten \u00e4nderte Google die Google-Analytics-Funktionalit\u00e4t im Jahr 2011 f\u00fcr Deutschland dahingehend, dass eine lediglich teilweise Speicherung der IP-Adresse technisch erm\u00f6glicht wird und dass ein Webseitenbetreiber, der Google Analytics nutzt, die Firma Google mit der Datenspeicherung vertraglich beauftragen soll.<\/p> <p>Abmahnungsf\u00e4lle gegen Webseitenbetreiber<\/p> <p>In einer Abmahnung gegen einen Webseitenbetreiber macht eine Hanauer Rechtsanwaltskanzlei nunmehr geltend, dass eine Aufkl\u00e4rung des Nutzers und dessen ausdr\u00fcckliche Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten wie IP-Adresse, Zeitpunkt des Webseitenaufrufs, Zugriffsort, Verweildauer, \u00fcbertragene Datenmenge und Suchverhalten entgegen \u00a7 13 TMG nicht vorgelegen habe. Auch ein Hinweis auf ein Widerspruchsrecht gegen die Datenerfassung im Sinne von \u00a7\u00a7 13 I und 15 III TMG und auf eine M\u00f6glichkeit zur Verwendung eines Deaktivierungs-Add-Ons sei nicht erfolgt. Aufgrund der Nichtbeachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sei eine Nutzeridentifikation ohne gr\u00f6\u00dferen Aufwand m\u00f6glich. Dies versto\u00dfe gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die das Bundesverfassungsgericht aus dem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht abgeleitet hat (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz).<\/p> <p>Die abmahnende Kanzlei erhebt den Anspruch auf Unterlassung der Speicherung von Personaldaten aus \u00a7\u00a7 1004, 823 BGB, 3, 4 BDSG, 12, 15 TMG sowie aus den Artikeln 1 und 2 GG. Aus Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ohne Auftrag stehe dem Mandanten der Kanzlei ein Erstattungsanspruch hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten zu. Die Hanauer Rechtsanw\u00e4lte, die ihrer Abmahnung einen Gegenstandswert von 20.000 Euro zugrunde legen, stellen inklusive Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer eine Abmahngeb\u00fchr von 1.171 Euro in Rechnung, die die Kanzlei ggf. gerichtlich durchsetzen wolle.<\/p> <p>Sollte eine derartige Abmahnung rechtlichen Bestand haben, so w\u00e4re jeder Webseitenbetreiber bei datenschutzrechtlichen Verst\u00f6\u00dfen potenziell durch &#8211; in der Summe ruin\u00f6se &#8211; Abmahnungen jedes einzelnen Webseitenbesuchers bedroht.<\/p> <p>Wann verst\u00f6\u00dft eine IP-Adressen-Speicherung gegen das Datenschutzrecht?<\/p> <p>Wann eine Speicherung von IP-Adressen ohne Einwilligung des Webseitennutzers gegen das Datenschutzrecht verst\u00f6\u00dft, ist umstritten.<\/p> <p>Nach einer &#8222;strengeren&#8220; Rechtsauffassung liegt ein Versto\u00df gegen das Datenschutzrecht bereits vor, wenn die hypothetische M\u00f6glichkeit zur Herstellung eines Personenbezugs gegeben ist. Verf\u00fcgt der Zugangsanbieter sowohl \u00fcber die Bestandsdaten als auch \u00fcber die IP-Adresse eines Kunden, so w\u00e4re eine datenschutzrechtlich bedenkliche M\u00f6glichkeit zur Herstellung eines Personenbezugs schon gegeben, wenn der Nutzungszeitpunkt ebenfalls bekannt ist.<\/p> <p>In Rechtsprechung und Literatur setzt sich jedoch zunehmend die Auffassung durch, dass ein Rechtsversto\u00df nur dann vorliegt, wenn der Personenbezug mit den \u00fcblicherweise zur Verf\u00fcgung stehenden Hilfsmitteln und Kenntnissen und ohne gr\u00f6\u00dferen Aufwand m\u00f6glich ist. Dies w\u00e4re dann gegeben, wenn der Webseitenbetreiber den Namen des Kunden (z. B. aufgrund einer entsprechend lautenden E-Mail-Adresse) mit einer IP-Adresse verbinden k\u00f6nnte. In diesem Fall w\u00e4re eine Speicherung der IP-Adresse ohne Nutzereinwilligung nicht datenschutzgerecht.<\/p> <p>Fraglich ist allerdings, wie die Rechtslage bei einer dynamischen, sich also immer wieder \u00e4ndernden IP-Adresse bewertet werden muss. Der nieders\u00e4chsische Landesdatenbeauftragte vertritt die Auffassung, dass auch dynamische IP-Adressen datenschutzrechtlich relevant sind, da die M\u00f6glichkeit bestehe, dass durch Zusammenf\u00fchrung verschiedener Datenbest\u00e4nde (z. B. aus Logg-Protokollen, Registrierungsdaten und Suchmaschinenanfragen) ein Nutzerbezug hergestellt werden k\u00f6nne.<\/p> <p>Wie lassen sich Verst\u00f6\u00dfe gegen das Datenschutzrecht vermeiden?<\/p> <p>Um Verst\u00f6\u00dfe gegen das Datenschutzrecht zu vermeiden, sollten Webseitenbetreiber, die Google Analytics verwenden, entsprechend der Empfehlungen von Datenschutzbeh\u00f6rden nachfolgende Voraussetzungen f\u00fcr den Betrieb ihrer Website beachten:<\/p> <p>&#8211; Durch Installation des Zusatzes &#8222;_anonymizeIp&#8220; werden die letzten 8 Bits von IP-Adressen gel\u00f6scht, so dass Nutzeridentifizierungen nicht mehr m\u00f6glich sind.<\/p> <p>&#8211; Die Startseite einer Website muss zwingend einen Link zu einer &#8222;Datenschutzerkl\u00e4rung&#8220; aufweisen, die Ausf\u00fchrungen zum Datenschutz im Hinblick auf Google Analytics enth\u00e4lt. Insbesondere muss ein Hinweis erfolgen, dass der Nutzer ein Widerspruchsrecht gegen die Erfassung seiner Daten hat und dass er das Widerspruchsrecht durch Installierung eines Deaktivierungs-Add-Ons geltend machen kann.<\/p> <p>&#8211; Zudem sollte der Webseitenbetreiber mit Google einen den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechenden Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschlie\u00dfen. Ein mit den Datenschutzbeh\u00f6rden abgestimmter Vertragstext befindet sich unter http:\/\/static.googleusercontent.com\/external_content\/untrusted_dlcp\/www.google.com\/de\/\/analytics\/terms\/de.pdf.<\/p> <p>&#8211; Wurden Daten bislang ohne Erf\u00fcllung dieser Voraussetzungen gespeichert, so liegt nach Einsch\u00e4tzung der Datenschutzbeh\u00f6rden vermutlich ein Rechtsversto\u00df vor. Altdaten sollten daher ggf. gel\u00f6scht werden.<\/p> <p>F\u00fcr weitere Informationen steht die Rechtsanwaltskanzlei Wei\u00df &amp; Partner insbesondere auch Webseitenbetreibern zur Verf\u00fcgung, die aufgrund der Nutzung von Google Analytics von Abmahnungen betroffen sind.<\/p> <p>Weitere Informationen wurden hier (http:\/\/www.ratgeberrecht.eu\/abmahnung\/abmahnung-google-analytics.html) zusammengestellt.<\/p> <p>Wir beraten Privatpersonen, Freiberufler, kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen zu allen Fragestellungen in diversen Rechtsgebieten wie dem Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Internetrecht und Arbeitsrecht.<\/p> <p>Die optimale Betreuung des Mandanten ist nicht nur das gemeinsame Ziel, sondern auch unser oberstes Gebot. Die F\u00e4higkeit zur Kommunikation, die Erreichbarkeit geh\u00f6rt f\u00fcr uns ebenso zum Service wie ein enger, aufgeschlossener Kontakt zu den Mandanten.<\/p> <p>Sprechen Sie uns an.<\/p> <p>Kontakt:<\/p> <p>Anwaltskanzlei Wei\u00df &amp; Partner\u00ae Rechtsanw\u00e4lte, Patentanwalt<\/p> <p>Frank Wei\u00df<\/p> <p>Katharinenstra\u00dfe 16<\/p> <p>73728 Esslingen<\/p> <p>071188241006<\/p> <p>kanzlei@ratgeberrecht.eu<\/p> <p>http:\/\/www.ratgeberrecht.eu<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abmahnung Google Analytics Bedrohung f\u00fcr Webseitenbetreiber: Abmahnungen bei Nutzung von Google Analytics Die Voraussetzungen einer Nutzung personenbezogener Daten in Internetdiensten und sozialen Netzwerken sind umstritten. 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