Der Jahresbezugspreis für das Ausland versteht sich zuzüglich Versandkosten (Landversand: 49,20 €, Luftpost: 54,- €).
Die Kündigungsfrist von Zeitschriften beträgt für Unternehmen und sonstige Nichtverbraucher 6 Wochen zum Ende eines Kalenderjahres.
Für Verbraucher im Sinne des §13 BGB gilt: Vor dem 01.03.2022 geschlossene Verträge: Die Kündigungsfrist für regelmäßige Lieferungen, insbesondere Abonnements, beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalenderjahres, sofern keine abweichende Kündigungsfrist vertraglich vereinbart wurde. Ab dem 01.03.2022 geschlossene Verträge: Für regelmäßige Lieferungen, insbesondere Abonnements, gilt eine anfängliche feste Laufzeit von einem Jahr („Anfangslaufzeit“). Im Anschluss an die Anfangslaufzeit verlängert sich der Vertrag, sofern im Rahmen des Bestellprozesses nicht anders angegeben, auf unbestimmte Zeit, wobei er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann, frühestens jedoch zum Ende der Anfangslaufzeit.
Sofern das gewählte Angebot einen kostenlosen Testzeitraum umfasst (sog. „Test-Abonnement“ oder „28-Tage-Test“), verlängert sich die Anfangslaufzeit zusätzlich um diesen vorgeschalteten Testzeitraum. Nach Ablauf des Testzeitraums setzt sich die Anfangslaufzeit zu den im Rahmen des Bestellprozesses genannten Bezugspreisen für das gewählte Angebot fort (Preisänderungen vorbehalten). Dem Kunden steht während des Testzeitraums ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Testzeitraums zu. Die Kündigung muss dem Bund-Verlag in dem im Angebot genannten Zeitraum zugehen.
Da das von den Abonnementverträgen erfasste Angebot des Bund-Verlags ausschließlich Fachmedien umfasst, die von Kunden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit genutzt werden, wird vermutet, dass der Kunde Geschäftskunde ist.
Der Nachweis, dass der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist, obliegt dem Kunden.