ABO-Bestellung: Städte- und Gemeinderat

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Städte- und Gemeinderat

Nachrichten aus der kommunalen Welt von NRW - kreisangehörige Städte und Gemeinden STÄDTE- UND GEMEINDERAT erscheint 10x im Jahr und ist die einzige unabhängige und ebenso die meistgelesene Fachzeitschrift für Kommunal- und Landespolitik in Nordrhein- Westfalen. Seit Anfang 2012 erscheint das Magazin zusammen mit den StGB NRW-Online-MITTEILUNGEN.

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen bildet zusammen mit 16 Schwesterverbänden in den übrigen Bundesländern das Fundament des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Der StGB NRW arbeitet unabhängig von Staatszuschüssen, seine Einnahmen erzielt er ausschließich aus den Beiträgen der Mitgliedskommunen.

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Abonnentenaufträge können innerhalb von 10 Tagen ab Bestellung mit einer schriftlichen Mitteilung an Frau Hermes, Städte- und Gemeindebund NRW, Kaiserswerrther Str. 199-201, 40474 Düsseldorf oder (nina.hermes@kommunen.nrw) widerrufen werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. (nicht an fachzeitung.de)
Die Zeitschrift erscheint monatlich mit zwei Doppelnummern jeweils im Februar und Juli. Das Abonnement (Einzelpreis 78 € komplett, Mindestlaufzeit 1 Jahr) ist unbefristet und kann jederzeit begonnen werden. Bestellungen nur beim Städte- und Gemeindebund NRW, Kaiserswerther Str. 199-201, 40474 Düsseldorf, Internet: www.kommunen.nrw . Wird das Abonnement innerhalb der ersten zwölf Monate nicht mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt, verlängert es sich bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Wird es dann nicht bis zum 30.11. - wirksam zum 31.12. - gekündigt, verlängert es sich um ein weiteres Kalenderjahr und bleibt dann jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende kündbar. Die Abonnementgebühr wird - bei Abo-Beginn im laufenden Kalenderjahr - anteilig für die dann noch bezogenen Hefte sowie jeweils im 1. Quartal für das gesamte Kalenderjahr in Rechnung gestellt. Wird das Abonnement während des Kalenderjahres zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt und ist bereits die volle Jahres-Abonnementgebühr bezahlt, wird diese für die nicht mehr bezogenen Hefte anteilig zurückerstattet. Kein Buchhandelsrabatt. Die mit dem Namen des Verfassers/der Verfasserin veröffentlichten Beiträge geben dessen/deren persönliche Meinung wieder. Nachdruck oder elektronische Wiedergabe nur mit Genehmigung der Schriftleitung.

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