Bis 2008 hatte Sachsen-Anhalt die höchste Förderschulquote im gesamten Bundesgebiet und im Jahr 2008/09 belegt Sachsen-Anhalt mit 8,6% einen der hinteren Plätze im Ranking der Inklusionsanteile der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfslagen (vgl. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Modellversuch, S. 7). Andreas Hinz hat im Länderbericht zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen Blick auf den Bildungsbereich Sachsen-Anhalts geworfen und kritisch zusammengefasst, dass die Entwicklung des Gemeinsamen Unterrichts zwar „von niedrigem Niveau aus kontinuierlich zunimmt, wenngleich vor allem im Grundschulbereich und mit zielgleicher Ausrichtung“ (Hinz 2011), dass die Bemühungen zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention hierzulande jedoch insgesamt mit der Befürchtung verbunden seien, nur eine begrenzte Tragweite zu haben.
Da die Bundesrepublik Deutschland durch den Föderalismus geprägt ist, ist es jedem Bundesland selbst überlassen ein eigenes Inklusionskonzept für den Bereich Schule zu erarbeiten. Das Konzept „Gemeinsamer Unterricht als Baustein inklusiver Bildungsangebote„ des Landes Sachsen Anhalt folgt dem Auftrag der Bundesregierung „§1 Abs. 2 des SchulG durch geeignete Maßnahmen, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung auszugleichen und für sie eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen“ (Günther 2013, S. 3) und damit verbunden den Richtlinien der UN-Behindertenkonvention.
Die Etablierung des Gemeinsamen Unterrichts in allgemeinbildenden Schulen soll laut dem Konzept des Landes durch die flexible Schuleingangsphase, einen Stundenpool, den Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienst und die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte gesichert werden (vgl. Günther 2013, S. 7).
In der flexiblen Schuleingangsphase sollen alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler eingeschult werden und dort eine individuelle Förderung erhalten. Kinder können je nach ihren Lernbedingungen und Lernfortschritten zwischen 1 und 3 Jahre in dieser Eingangsphase bleiben. Für den gemeinsamen Unterricht wurde vom Land Sachsen-Anhalt ein sogenannter Stundenpool eingerichtet. Das heißt eine Regelschule erhält für die Kinder mit Sonderpädagogischem Förderbedarf die im gemeinsamen Unterricht unterrichtet werden einen bestimmten Stundensatz an Unterstützung (meist von einem Sonderschulpädagogen) die die Schule individuell für ihre Bedürfnisse nutzen kann. Der Mobile Sonderpädagogische diagnostische Dienst ist weiterhin für die Anfragen von Schulen zuständig, wenn es um die Beratung oder um die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs geht. Durch Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote soll es auch Lehrkräften möglich sein sich Sonderpädagogische Kompetenzen anzueignen und sich über neue Konzepte der Inklusion zu informieren.
Verbindlich für alle Bundesländer ist außerdem der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011, welcher die inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Schulen regelt. Auch dieser Beschluss orientiert sich an den Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Ziel ist es allein einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu verschaffen und Barrieren zu überwinden (vgl. KMK 2011, S. 3). Es wird als eine grundsätzliche Aufgabe angesehen sich an den individuellen Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen zu orientieren und an ihnen die Schule auszurichten.
Der Modellversuch „Grundschulen mit Integrationsklassen“ der Schuljahre 2009/10 und 2010/11 im Land Sachsen-Anhalt, der vom Kultusministerium Sachsen-Anhalt initiiert wurde, versuchte Handlungskonzepte zu gewinnen um die Inklusion im Land umzusetzen. Es ging in diesem Versuch nicht darum zu klären ob es möglich ist alle SchülerInnen gemeinsam zu unterrichten, sondern unter welchen Bedingungen es möglich ist, damit ein effektives Lern- und Unterstützungsangebot geschaffen werden kann (vgl. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Modellversuch, S. 16). Außerdem soll sichergestellt werden, dass Teilhabe- und Entwicklungschancen gewährleistet sind.
Um diese Informationen zu erhalten nahmen von Beginn des Schuljahres 2009/10 bis Ende des Schuljahres 2010/11 insgesamt 22 ausgewählte Grundschulen und somit 144 Kinder mit Sonderpädagogischem Förderbedarf im Land Sachsen-Anhalt am Modelversuch teil. Die Grundschulen mussten eine mehrjährige Erfahrung im Gemeinsamen Unterricht bzw. in der Arbeit mit Kooperationsklassen nachweisen. In den Grundschulen musste es außerdem mindestens 1 Integrationsklasse mit 3-5 Kindern mit Sonderpädagogischem Förderbedarf geben (Maximalschülerzahl 18) und die Schule musste mit mindestens einem regionalen Förderzentrum kooperieren. Während des Modellversuchs erhielten die Grundschulen zusätzliche Unterstützung in Form einer Förderschullehrkraft (10h/Woche), Angebote zur Weiterbildung für das Lehrpersonal, Konsultations- und Beratungsstützpunkte wurden eingerichtet und die Lehrkräfte wurden wissenschaftlich begleitet (vgl. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Modellversuch, S. 16).
Die Erhebung der Ergebnisse fand über verschiedene Fragebögen, die Methode des kreativen Feldes, ergebnisorientierter Meinungs- und Erfahrungsaustausch während der Fortbildungsangebote und die Erfahrungsberichte von Schulleitern und LehrerInnen statt. Durch eine Checkliste wurde außerdem die Barrierefreiheit der Schulen getestet und somit Entwicklungspotenzial festgestellt (vgl. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Modellversuch, S. 29).
Die Ergebnisse des Modellversuchs müssen aus drei verschiedenen Perspektiven vorgestellt werden: Ergebnisse aus Sicht des Lehrpersonals, der Schule und der Eltern.
Das Lehrpersonal gibt an, dass der gemeinsame Unterricht insgesamt einen höheren Zeitaufwand mit sich brachte. Die Unterstützung der individuellen Lernprozesse geht unter anderem mit einer intensiveren Vorbereitung und der individuellen Anpassung von Lehr- und Lernmitteln einher, was einen höheren Arbeitsaufwand für die LehrerInnen bedeutet (vgl. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Modellversuch, S. 33). Die Zusammenarbeit mit dem Lehrpersonal aus den Förderschulen wird als sehr konstruktiv wahrgenommen. FörderschullehrerInnen und RegelschullehrerInnen beschreiben die Arbeit in Lerngruppen, die gegenseitige Unterstützung im Zwei-Pädagogen-Team, die Regelmäßigkeit im Tagesablauf, den flexible und offene Stundengestaltung (die durch die Anwesenheit der FörderschullehrerInnen ermöglicht wurde), einen separaten Förderraum und den kollegialen Austausch als positive Rahmenbedingungen für einen gelungenen gemeinsamen Unterricht (vgl. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Modellversuch, S. 37). Ob die SchülerInnen im gemeinsamen Unterricht über- bzw. unterfordert waren, konnte durch den Modellversuch jedoch nicht eindeutig geklärt werden. Jedoch wird von den LehrerInnen trotzdem die Aussage getroffen, dass alle Kinder von diesem Unterricht profitierten.
Die meisten Schulleitungen der beteiligten Schulen können sich nach dem Modellversuch eine Fortsetzung der integrativen Beschulung vorstellen. Die Unterrichtsorganisation, die Zusammenarbeit der LehrerInnen im Team, die offenen Unterrichtsmethoden und die pädagogische Mitarbeit haben sich aus Sicht der Schulleitungen bewährt. Räumlich-sächliche Bedingungen, der Zeitfaktor und die materielle Ausstattung werden allerdings immer noch als unzureichend beschrieben und sind ausbaufähig. Die Erstellung und Fortführung der Förderpläne, die Leistungsbewertung von SchülerInnen mit Förderbedarf, der Umgang mit Verschiedenheit und das fehlende Fachwissen des Kollegiums wird von den Schulleitungen als Entwicklungsbedürftig angesehen und muss in Zukunft verbessert werden(vgl. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Modellversuch, S. 45).
Aus Sicht der Eltern (die auch teilweise die Sicht der SchülerInnen repräsentiert) wird der Modellversuch ebenfalls als positiv bewertet. Die Lernmotivation der Kinder hat sich nach Aussagen der Eltern genauso verbessert, wie die Einstellung zur Schule, die Teilhabe und die Zufriedenheit der Kinder. Viele Eltern geben an ihre Kinder gehen sehr gerne zur Schule und haben dort viele Freunde gefunden.
Auch die Barrierefreiheit wurde im Rahmen des Modellversuchs beurteilt. In den meisten Begutachtungspunkten, wie dem rutschfesten Bodenbelag, der ausreichenden Ausleuchtung des Schulgebäudes oder dem Ausreichenden Platz in Klassenräumen und Fluren um diese z.B. mit einem Rollstuhl zu passieren erreicht meist nur die Hälfte der untersuchten Schulen die Anforderungen. Dies deckt sich mit den Ergebnissen der Schulleitungen, die unter anderem die räumlichen Bedingungen als unzureichend beschreiben.
Die Schlussfolgerungen für die Arbeit im Land Sachsen-Anhalt sind unter anderem der Ausbau des Systems der Kooperationsklassen, die Entwicklung integrativ arbeitender allgemeiner Schulen mit Unterstützung der Förderzentren, die Erweiterung des gemeinsamen Unterrichts, Zugänge zu anerkannten schulischen Abschlüssen für Förderschülerinnen...