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Der Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf die deutsche Unternehmensbesteuerung

Eine steuerplanerische und steuersystematische Analyse

AutorGregor J. Führich
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl322 Seiten
ISBN9783834994721
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis54,99 EUR
Gregor J. Führich zeigt in wichtigen Gebieten der internationalen Steuerplanung - Steueraufschub, Zinsabzug, Verlustverrechnung und stille Reserven - grundlegende Gestaltungsideen aus der Sicht eines deutschen Konzerns auf. Für diese Bereiche der Steuerplanung analysiert er die EuGH-Rechtsprechung und diskutiert, inwiefern diese Rechtsprechung dazu beiträgt, internationale Steuerplanung zu erleichtern oder zu begrenzen.

Dr. Gregor J. Führich ist wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Ulrich Schreiber am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität Mannheim.

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Leseprobe
5. Die Wohnsitzbesteuerung als umfassender Lösungsvorschlag (S. 203-204)

5.1. Darstellung der Wohnsitzbesteuerung

5.1.1. Systematik der Wohnsitzbesteuerung innerhalb des Besteuerungssystems in Deutschland


Ein zentrales Prinzip für die Besteuerung unbeschränkt Steuerpflichtiger ist das Welteinkommensprinzip, das gerade im Bereich der Unternehmensbesteuerung durch innerstaatliche und abkommensrechtliche Regelungen durchbrochen wird. Deshalb wird in dieser Arbeit vorgeschlagen, das Welteinkommensprinzip wieder stärker zur Geltung kommen zu lassen. Die Unternehmensbesteuerung soll im Rahmen der Gruppenbesteuerung konsequent am Welteinkommensprinzip ausgerichtet werden (Wohnsitzbesteuerung).1165 Diese Wohnsitzbesteuerung soll so weit wie möglich den Anforderungen der ökonomisch vorzugswürdigen Kapitalexportneutralität entsprechen, um die internationale Steuerplanung zu begrenzen. Durch ein international neutrales Besteuerungssystem werden die Steuerplanungskosten auf Seiten der Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung reduziert.

Gleichzeitig werden die spezifisch internationalen Steuerplanungsmöglichkeiten der Unternehmen reduziert. Insoweit trägt die Wohnsitzbesteuerung auch zu einer gleichmäßigen Besteuerung bei. Auf rechtlicher Ebene werden zudem insbesondere die EG-rechtlichen Vorgaben für die Ausgestaltung der Wohnsitzbesteuerung beachtet und umgesetzt. Die bisherigen Besteuerungsrechte der einzelnen Staaten bleiben von einer Wohnsitzbesteuerung grundsätzlich unberührt. Die Einkünfte der Tochtergesellschaften und der Betriebsstätten des Konzerns werden unverändert nach dem Arm’s-Length-Prinzip bemessen und den jeweiligen Sitz- und Quellenstaaten für die Besteuerung zugewiesen.

Ausländische Tochtergesellschaften müssen in ihren Sitzstaaten die jeweilige Körperschaftsteuer bezahlen, und die inländische Muttergesellschaft zahlt auf den Gewinnanteil ihrer ausländischen Betriebsstätten ebenfalls die im Quellenstaat geschuldete Körperschaftsteuer. In einem zweiten Schritt werden die ausländischen Einkünfte dem Einkommen der deutschen Mutter hinzugerechnet und unterliegen dort zusam men mit deren inländischen Einkünften der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Aufgrund der steuerlichen Vorbelastung des ausländischen Einkommens muss eine der beiden international anerkannten Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gewählt werden. Die bisher von Deutschland präferierte Freistellungsmethode eröffnet gerade viele der in dieser Arbeit beschriebenen Steuerplanungsmöglichkeiten und wird deshalb nicht mehr gewährt.

Deswegen werden in einem dritten Schritt die ausländischen Steuern auf die inländische Steuerschuld der Mutter angerechnet, um eine Doppelbesteuerung der ausländischen Gewinne zu vermeiden. In Höhe des deutschen Steuerniveaus zahlt die Mutter demnach Steuern auf den gesamten Gewinn der einzubeziehenden Konzernglieder unabhängig von der jeweiligen Rechtsform der inländischen und ausländischen Investitionen. Hinter einer solchen Zurechnung von Gewinnen der Konzerngesellschaften zum Einkommen der Muttergesellschaft steht ökonomisch die Vorstellung, dass die Tochtergesellschaft ultimativ der Erzielung monetärer Interessen der Muttergesellschaft dient (Teilhabersteuer).1169 Die Wohnsitzbesteuerung ist als Option ausgestaltet und kann grundsätzlich problemlos mit dem restlichen System der Unternehmensbesteuerung verbunden werden. Sofern die Mutter die Option zur Wohnsitzbesteuerung wahrnimmt, wäre in Analogie zur derzeit gültigen Organschaft eine Gruppenbesteuerung für Konzerne mit speziellen Regeln verfügbar.

Bei Nichtausübung der Option im Konzern sowie für alle sonstigen unternehmerischen Aktivitäten gelten die allgemeinen Besteuerungsregeln. Um keine systematischen Inkonsistenzen zwischen den allgemeinen Regelungen und der Wohnsitzbesteuerung entstehen zu lassen, sollte für Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten auf die Anrechnung bzw. für Dividenden ausländischer Tochtergesellschaften auf die indirekte Anrechnung übergegangen werden.1170 Dieser Wechsel im System der allgemeinen Besteuerungsregeln kann die Steuerplanung ebenfalls beschneiden, da die Besteuerung im Prinzip nicht mehr von der Art der Finanzierung abhängt. Entscheidender Unterschied zur umfassenden Wohnsitzbesteuerung ist jedoch der fehlende Zugriff auf thesaurierte Gewinne der Tochtergesellschaften. Dementsprechend ist bei Nichtausübung der Option zu einer Wohnsitzbesteuerung ein Verlustausgleich zwischen der Konzernmutter und ihren Tochtergesellschaften nicht verfügbar.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort7
Inhaltsverzeichnis8
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis13
Symbolverzeichnis14
Abkürzungsverzeichnis15
1. Einleitung20
2. Vorgaben für eine grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung24
3. Internationale Steuerplanung grenzüberschreitender Konzerne69
4. Der Einfluss der Rechtsprechung des EuGH auf die Möglichkeiten internationaler Steuerplanung139
5. Die Wohnsitzbesteuerung als umfassender Lösungsvorschlag222
6. Thesenförmige Zusammenfassung276
Literaturverzeichnis282

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