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Struktur und Grundfragen des Erbrechts in Japan und Korea

Eine rechtsvergleichende Analyse

AutorMarkus Bergauer
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl37 Seiten
ISBN9783959935081
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Die Analyse zur Struktur und den Grundfragen des Erbrechts in Japan und Korea befasst sich mit ausgewählten Themenbereichen. Zu Beginn der Rechtsvergleichung wird die geschichtliche Entwicklung des Zivilrechts in beiden Staaten dargestellt. Der materielle Teil vermittelt einen Überblick über die Grundprinzipien des Erbrechts zur gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge, zum Erbrecht des Ehegatten und zur Annahme und Ausschlagung der Erbschaft. Die Rechtsvergleichung schließt mit einem Abriss zum Thema Pflichtteil.

Autor: Markus Bergauer

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Leseprobe
Textprobe: B. Ausgewählte Probleme: I. Geschichtliche Entwicklung des Zivilrechts: 1. Entwicklung des modernen Zivilrechts in Japan: Zu Beginn der Meiji-Zeit (1868 bis 1912) war für das Kaiserreich Japan eine umfassende Neuordnung des gesamten Rechtssystems notwendig geworden. Die Ursprünge des modernen Zivilrechts standen unter dem Einfluss kontinentaleuropäischen Rechts. Neben dem französischen Code civil geht das japanische Zivilrecht zum Großteil auf das deutsche Privatrecht zurück, das im ersten und zweiten Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches kodifiziert war. Das japanische Zivilgesetz (Minpo) - im Folgenden JBGB - trat am 16.07.1898 in Kraft und gilt mit Ausnahme des Familien- und Erbrechts im Wesentlichen bis in die heutige Zeit. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das japanische Recht unter Einfluss der Siegermächte maßgeblich reformiert. Im Mittelpunkt stand dabei die Demokratisierung des Landes auf Grundlage der Potsdamer Erklärung. Die neue Verfassung des Staates Japan, welche am 03.05.1947 in Kraft getreten ist, machte es erforderlich, den familien- und erbrechtlichen Teil des Zivilgesetzes zu verändern. Mit der Reform des Erbrechts wurde die patriarchalische Hauserbfolge aufgegeben. Das System des Hauswesens war wegen der Ungleichbehandlung der Frau mit den Demokratiebestrebungen und den Forderungen der neuen Verfassung nach Achtung und Würde des Einzelnen und der grundlegenden Gleichheit der Geschlechter als oberstem Prinzip nicht mehr vereinbar. Im japanischen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1898 hatte das Hauswesen die Bedeutung, dass nach dem Prinzip der Universalsukzession beim Tod des Hausherrn der älteste Sohn als Hauserbe dem Erblasser in allen Rechten und Pflichten als Alleinerbe nachfolgte. In diesem Sinn ging das gesamte Hausvermögen auf den Hauserben über. Als Ausdruck des reformierten japanischen Erbrechts trat an die Stelle des Hauserbrechts zum 01.01.1948 die Familienerbfolge. Es folgten in den Jahren 1962 und 1980 weitere Reformen, auf die jedoch nicht näher eingegangen wird. 2. Entwicklung des modernen Zivilrechts in Korea: Die Rezeption fremden Rechts im damaligen Königreich Korea begann im Jahr 1876. Zu dieser Zeit sah sich Korea gezwungen, den Handel mit Japan aufzunehmen, um sich von dem bis dato politisch dominierenden China zu lösen. Im Zuge des Einflusses Japans auf Korea wurde das kontinentaleuropäische Recht adoptiert. Korea orientierte sich zunächst am französischen Recht. Aufgrund der französisch-koreanischen Beziehungen erlangte das französische Rechtsdenken in Korea große Bedeutung. So kam es, dass Ende des 19. Jahrhunderts der französische Code civil eingeführt wurde. Von 1910 bis zum Jahr 1945 stand die Rechtsentwicklung Koreas unter dem imperialistischen Einfluss Japans. Während der Okkupation Koreas durch Japan wurden fast alle japanischen Gesetze in das koreanische Recht übernommen. Deshalb wurde in Korea das kontinentaleuropäische Recht, insbesondere das deutsche Zivilrecht rezipiert, das bereits die Grundlage für das japanische Zivilgesetz bildete. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde der Süden Koreas von amerikanischen Truppen besetzt, während der Norden des Landes unter sowjetischem Einfluss stand. Infolgedessen kam es 1948 zur Teilung in die südkoreanische Republik und die nordkoreanische Volksrepublik. Damit einhergehend trat in der Republik Korea auf Basis einer freiheitlich demokratischen Grundordnung zum 17.07.1948 eine neue Verfassung in Kraft. Im Zuge der Reformen wurde am 22.02.1958 das Zivilgesetz der Republik Korea (Minbeop) - im Folgenden KBGB - verkündet, das jedoch erst zum 01.01.1960 rechtsgültig wurde. Seit dem Inkrafttreten wurde das KBGB mehrmals geändert, u. a. im Jahr 1990 und 2005. 3. Pandektensystem als Ausdruck deutschen Einflusses: Vor diesem geschichtlichen Hintergrund ist das neue Zivilrecht in beiden Staaten nach dem sog. Pandektensystem ausgestaltet, und zwar nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Königreich Sachsen (Sächsisches BGB) vom 01.03.1865, was bedeutet, dass das bürgerliche Recht in fünf Teilbereiche (Bücher) gegliedert ist. 3.1 Rechtsgrundlagen des japanischen Erbrechts: Die materiellen Vorschriften über das Erbrecht sind im fünften Buch des JBGB (§§ 882 bis 1044 JBGB) in acht Abschnitten niedergelegt. Normen mit erbrechtlichem Bezug finden sich auch in den übrigen Büchern des JBGB, als Beispiel sei § 1 b JBGB (Rechtsfähigkeit) genannt. 3.2 Rechtsgrundlagen des koreanischen Erbrechts: Das koreanische Erbrecht ist ebenfalls im Fünften Buch des KBGB (§§ 980 bis 1118 KBGB) geregelt und gliedert sich in vier Abschnitte. Das traditionelle koreanische Erbrecht regelte im Ersten Abschnitt des Fünften Buches des KBGB die Nachfolge des Familienoberhaupts (§§ 980 bis 996 KBGB). Das Institut des Familienoberhauptes wurde jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen wegen des Verstoßes gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Jahr 2008 abgeschafft.
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