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E-Book

Immobilien richtig weitergeben

vererben, verschenken, übertragen

Autor Walter Stingl, Herbert Rainer
VerlagMANZ Verlag Wien
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl194 Seiten
ISBN9783214088798
FormatePUB/PDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis16,99 EUR
Jeder künftige Schenker oder Erblasser sollte sich rechtzeitig überlegen, ob er sein Vermögen schon jetzt übertragen möchte oder wie er die Erbfolge bestimmt. Was sind die Entscheidungskriterien, was ist die ideale Lösung? Der Ratgeber enthält Wissenswertes und bietet Entscheidungshilfen zu diesen Themen:
- Testament, Erbvertrag und Vermächtnis
- gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht
- Erbvertrag, gemeinsames Wohnungseigentum
- Schenkung
- Grunderwerbsteuer und Schenkungsmeldung
- steuerliche Begünstigungen im Familienverband
- unentgeltliche Übertragung und Einkommensteuer
- steuerliche Fragen bei Unternehmensnachfolge
unter Berücksichtigung
- des Steuerreformgesetzes 2015/16 und
- der Europäischen Erbrechtsverordnung

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Leseprobe

ERBRECHT

I.  Grundbegriffe des Erbrechts

1.  Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in Bezug auf das Vermögen eines Verstorbenen. Es ist das Recht, die ganze Verlassenschaft oder einen Teil derselben (z. B.: die Hälfte, ein Drittel, …) in Besitz zu nehmen.

Dieses Recht wirkt gegen jeden, der sich eine Verlassenschaft ohne Rechtsanspruch anmaßen will.

2.  Erblasser

Der Erblasser ist der Verstorbene.

3.  Erbe

Der Erbe ist derjenige, dem das Erbrecht zusteht.

Welche Erben gibt es?

•  Alleinerbe: wird alleiniger Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen;

•  Miterbe: ist einer von mehreren Erben eines Verstorbenen;

•  Ersatzerbe: wird vom Verstorbenen bestimmt und erbt, wenn der zunächst eingesetzte Erbe die Erbschaft nicht antritt/nicht antreten kann;

•  Nacherbe: wird Erbe, nachdem zunächst ein anderer (der Vorerbe) geerbt hat;

•  Vorerbe: wird Erbe, kann aber über die Erbschaft nicht frei verfügen, da auf Grund des Willens des Verstorbenen die Erbschaft dann auf den Nacherben übergehen soll.

Wer kann erben?

Jeder, der ein Vermögen erwerben kann, kann in der Regel auch erben. Eine Ausnahme besteht dann, wenn jemand

•  auf das Recht, etwas zu erben, überhaupt verzichtet,

•  auf eine bestimmte Erbschaft gültig verzichtet.

Verzicht auf das Erbrecht

Jeder, der über sein Vermögen frei verfügen kann, kann auch über sein Erbrecht frei verfügen und daher auch im Voraus darauf verzichten. Dies geschieht durch einen Vertrag mit dem Erblasser (Achtung: Notariatsakt oder Beurkundung durch gerichtliches Protokoll erforderlich!).

Der Verzicht wirkt auch auf die Nachkommen des Verzichtenden. Sollte dies nicht gewünscht sein, so müsste eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden.

ACHTUNG

Wer auf das gesetzliche Erbrecht verzichtet, verzichtet auch auf seinen Pflichtteil. Wer auf seinen Pflichtteil verzichtet, verzichtet noch nicht auf das gesetzliche Erbrecht. Der Verzicht auf das Erbrecht zugunsten eines Dritten ist möglich.

Ausschluss vom Erbrecht

In bestimmten Fällen kann jemand, der grundsätzlich Erbe sein könnte, dennoch vom Erbrecht ausgeschlossen sein. Dies ist u. a. dann der Fall, wenn jemand erbunfähig oder erbunwürdig ist.

Erbunfähig ist, wer gegen den Erblasser

•  eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat,

•  die nur vorsätzlich begangen werden kann und

•  mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist.

•  Hat der Erblasser dem Täter vergeben (das kann sich auch aus den Umständen ergeben), fällt dessen Erbunfähigkeit wieder weg.

Erbunwürdig ist, wer den Erblasser zur Erklärung des letzten Willens

•  gezwungen oder

•  in betrügerischer Weise verleitet oder

•  an der Erklärung oder Abänderung des letzten Willens gehindert hat oder

•  einen bereits errichteten letzten Willen unterdrückt hat.

Vom gegenseitigen Erbrecht sind weiters Personen ausgeschlossen, die des Ehebruchs gerichtlich geständig oder gerichtlich überführt sind, wenn das Erbrecht auf einer letztwilligen Erklärung beruht (gilt nicht im gesetzlichen Erbrecht).

Zeitpunkt der Beurteilung der Erbfähigkeit

Die Erbfähigkeit muss zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers (Erbanfall) gegeben sein.

4.  Verlassenschaft (Nachlass)

Die Verlassenschaft (= Nachlass) ist die Gesamtheit der Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen.

Was gehört zur Verlassenschaft?

Die Vermögenswerte des Verstorbenen. Dazu gehören die

•  Aktiva, wie Liegenschaften, Sparguthaben etc., und die

•  Passiva, wie Schulden, Unterhaltspflichten (z. B. gegenüber der geschiedenen Ehegattin oder einem Kind), sonstige Verpflichtungen.

Unvererblich sind

•  persönliche Dienstbarkeiten, vor allem

•  Fruchtgenuss,

•  Wohnrecht,

•  Wiederkaufs-, Vorkaufs- und Rückverkaufsrecht,

•  Leibrente,

•  Altersversorgungsansprüche,

•  Anspruch auf Schmerzengeld, sofern nicht anerkannt oder geltend gemacht,

•  Gewerberecht,

•  Konzessionen.

Der Erbe übernimmt die Aktiva und hat aber auch die Passiva des Verstorbenen zu übernehmen. Dazu gehören auch die Kosten eines angemessenen Begräbnisses.

Mehrere Erben gelten dabei vor der gerichtlichen Übergabe des Nachlasses (= Einantwortung) als eine Person.

5.  Erbschaft

Die Erbschaft ist die Verlassenschaft aus der Sicht des Erben, es ist das, was jemand erbt.

6.  Arten von Erbrecht

Das Erbrecht kann sich aus folgenden Grundlagen ergeben:

•  letzter Wille des Erblassers (Testament),

•  Erbvertrag,

•  gesetzliche Erbfolge.

Diese Arten des Erbrechts können auch durchaus nebeneinander bestehen. So kann ein Teil des Erbes durch Testament, ein anderer Teil auf Grund der gesetzlichen Erbfolge auf die Erben übergehen.

Allerdings geht ein gültiges Testament oder ein gültiger Erbvertrag dem gesetzlichen Erbrecht vor. Erst wenn diese nicht vorliegen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

7.  Vermächtnis (Legat)

Das Vermächtnis ist die letztwillige Zuwendung

•  einer bestimmten Sache, wie z. B. einer Liegenschaft, eines Autos etc.,

•  einer oder mehrerer Sachen einer bestimmten Gattung,

•  einer Summe Geldes,

•  eines Rechtes (etwa eines Pachtrechtes) an den Vermächtnisnehmer (Legatar).

Ist unklar, ob es sich um eine Erbschaft oder ein Vermächtnis handelt, so ist der wahre Wille des Erblassers zu erforschen.

Der Vermächtnisnehmer muss die Verbindlichkeiten des Verstorbenen nicht übernehmen. Diese Verbindlichkeiten sind von den Erben zu übernehmen.

8.  Erwerb der Erbschaft

Eine Erbschaft wird in drei Schritten erworben:

•  Erbanfall,

•  Erbantrittserklärung,

•  Einantwortung.

9.  Erbanfall

Der Erbanfall tritt mit dem Tod des Erblassers ein.

10.  Erbantrittserklärung

Die Erbantrittserklärung ist eine Erklärung des oder der Erben, ob und wie sie die Erbschaft antreten oder ob sie diese ausschlagen wollen.

Vor dieser Erklärung wird die Verlassenschaft so behandelt, als würde sie noch vom Verstorbenen besessen (nicht jedoch steuerrechtlich).

Nach der Erbantrittserklärung wird der Erbe so behandelt, als wäre er der Erblasser.

Die Erbantrittserklärung kann sein:

•  bedingt, der Erbe haftet dann nur bis zur Höhe des Nachlasses, oder

•  unbedingt, der Erbe haftet dann für alle Forderungen der Gläubiger und Vermächtnisnehmer, auch wenn die Verlassenschaft nicht ausreicht, mit seinem eigenen Vermögen.

11.  Einantwortung

Die Einantwortung ist eine Verfügung des Abhandlungsgerichtes, also jenes Bezirksgerichtes, in dessen Sprengel der Verstorbene seinen Hauptwohnsitz hatte.

Mit der Einantwortung wird die Erbschaft in den Besitz des (der) Erben übertragen. Dazu wird eine Einantwortungsurkunde ausgestellt. Nach der Einantwortung werden die Erben nicht mehr als eine Person betrachtet.

12.  Gesamtrechtsnachfolge

Gesamtrechtsnachfolge ist die Nachfolge in alle Rechte und Pflichten des gesamten Nachlasses.

13.  Einzelrechtsnachfolge

Einzelrechtsnachfolge ist die Nachfolge in einzelne Rechte und Pflichten eines Teiles des Nachlasses.

II.  Gesetzliche Erbfolge

1.  Eintritt der gesetzlichen Erbfolge

Die Voraussetzung, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, ist, dass

•  kein gültiger letzter Wille (Testament, Kodizill) des Verstorbenen vorliegt oder

•  kein gültiger Erbvertrag mit dem Erblasser besteht oder

•  ein Erbteil übrig ist, über den vom Erblasser nicht gültig verfügt wurde, oder

•  die eingesetzten Erben die Erbschaft nicht...

Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Immobilien richtig weiter geben1
Vorwort6
Die Autoren8
Fragen, die Sie sich stellen sollten18
1. Soll Vermögen vor dem Erbfall, etwa im Wege einer Schenkung, vorzeitig übertragen werden?19
2. Muss ich überhaupt eine letztwillige Verfügung treffen?19
3. Wann soll ich eine letztwillige Verfügung treffen?20
4. Was kann ich als Erblasser bestimmen?20
5. Worauf muss ich als Erblasser besonders achten?20
6. Soll ich als Erblasser Hilfe in Anspruch nehmen?21
7.Wo soll ich meine letztwillige Verfügung aufbewahren?21
8. Ist das errichtete Testament noch aktuell?21
9. Soll ich einen Erbvertrag errichten?22
10.Wohnen Sie in einem anderen EU-Staat?22
11. Was ändert sich ab 1. 1. 2017?22
Erbrecht24
I. Grundbegriffe des Erbrechts24
1. Erbrecht24
2. Erblasser24
3. Erbe24
4. Verlassenschaft (Nachlass)26
5. Erbschaft26
6. Arten von Erbrecht27
7.Vermächtnis (Legat)27
8. Erwerb der Erbschaft27
9. Erbanfall27
10. Erbantrittserklärung28
11. Einantwortung28
12. Gesamtrechtsnachfolge28
13. Einzelrechtsnachfolge28
II. Gesetzliche Erbfolge29
1. Eintritt der gesetzlichen Erbfolge29
2. Die gesetzlichen Erben29
3. Die gesetzliche Erbfolge29
4. Der Ehegatte bzw eingetragene Partner29
5. Die Linien31
6. Die gesetzliche Erbfolge32
7. Grenzen der gesetzlichen Erbfolge36
8. Gesetzliches Erbrecht legitimierter Kinder36
9. Gesetzliches Erbrecht unehelicher Kinder36
10. Gesetzliches Erbrecht adoptierter Kinder36
11. Heimfallsrecht des Staates37
12. Abweichungen von der gesetzlichen Erbfolge37
III. Testament, letzter Wille37
1. Der letzte Wille37
2. Arten der letztwilligen Verfügung37
3. Testament38
4. Kodizill38
5. Reihenfolge zwischen letztem Willen und gesetzlicher Erbfolge38
6. Auslegung des letzten Willens38
7. Einsetzung eines oder mehrerer Erben39
8. Fehler des Erblassers – Korrektur39
9. Erben, die als „eine Person“ gelten40
10. Anwachsung40
11. Erbeinsetzung41
12. Die Erklärung des letzten Willens41
13. Ungültigkeit des letzten Willens, Testierunfähigkeit41
14. Formen des letzten Willens42
15. Zeugen45
16. Nichteinhaltung von Formvorschriften45
17. Das gemeinsame und wechselseitige Testament45
18. Das wechselbezügliche Testament46
IV. Erbvertrag, Schenkung auf den Todesfall46
1. Erbvertrag46
2. Fruchtnießung (Fruchtgenuss) auf den Todesfall47
3. Verkauf oder Schenkung einer Erbschaft, Erbverzicht zu Gunsten Dritter48
4. Schenkung auf den Todesfall48
5. Übernahmsrecht (Aufgriffsrecht)49
V. Vermächtnis50
1. Vermächtnis50
2. Gesetzliches Vorausvermächtnis50
3. Uneigentliches Vorausvermächtnis51
4. Die Entrichtung der Vermächtnisse51
5. Untervermächtnis51
6. Verteilung des Vermächtnisses52
7. Arten von Vermächtnissen52
8. Vermächtnisse im Zusammenhang mit
53
9. Recht des Vermächtnisnehmers auf das Vermächtnis53
10. Erfüllung des Vermächtnisses53
VI. Einschränkung und Aufhebung des
54
1. Bedingungen54
2. Erfüllung möglicher und erlaubter Bedingungen54
3. Bedingung der Nichtverehelichung55
4. Auflage55
5. Unterschied Bedingung – Auflage55
6. Erfüllung einer Auflage56
7. Strafvermächtnis56
8. Aufhebung einer letztwilligen Anordnung56
9. Bestreitungsverbot57
10. Stillschweigender Widerruf58
11. Aufleben früherer letztwilliger Anordnungen58
12. Vermutung des Widerrufs eines Vermächtnisses58
VII. Pflichtteil, Enterbung59
1. Definition des Pflichtteils59
2. Pflichterbe (Noterbe)59
3. Höhe des Pflichtteils59
4. Verlust/Minderung des Anspruchs auf den Pflichtteil60
5. Enterbung, Erbunwürdigkeit60
6. Hinterlassung des Pflichtteils62
7. Forderungen der Pflichterben62
8. Stillschweigende rechtliche Enterbung63
9. „Ausmessen“ des Pflichtteiles63
10. Berechnung des Pflichtteils63
11. Anrechnung auf den Pflichtteil64
12. Unterhaltsanspruch des enterbten Pflichterben65
13. Unterhaltsanspruch des überlebenden Ehegatten66
VIII. Ersatz- und Nacherben66
1. Ersatzerbe66
2. Nacherbe67
3. Auslegung von Ersatz- und Nacherbschaft68
4. Erlöschen der Nacherbschaft68
IX. Sonderfall: Wohnungseigentum der Partner
69
1. Fall:
69
2. Fall: Die Eigentümerpartner schließen eine Vereinbarung74
X. Verjährung78
XI. Verlassenschaftsverfahren79
1. Anzeige des Todesfalls79
2. Todfallsaufnahme durch den Gerichtskommissär79
3. Aufforderung zur Erbantrittserklärung79
4. Abgabe der Erbantrittserklärung durch die Erben79
5. Errichtung des Inventars durch den Gerichtskommissär79
6. Abgabe der Vermögenserklärung80
7. Einantwortung, Endbeschluss80
8. Bezahlung der Steuern und Gebühren, Unbedenklichkeitsbescheinigung80
9. Eintragung in das Grundbuch80
Schenkung82
I. Begriff – was versteht man unter Schenkung?82
II. Allgemeine Bestimmungen82
1. Form der Schenkung82
2. Schenkung ohne Einhaltung der Form83
3. Gegenstand der Schenkung83
4. Widerruf84
5. Haftung des Geschenkgebers85
III. Besondere Gestaltungsmöglichkeiten86
1. Gemischte Schenkung86
2. Schenkung unter Auflage86
3. Schenkung unter Vorbehalt bestimmter Rechte87
4. Schenkung auf den Todesfall90
5. Schenkungsvertrag mit Minderjährigem92
6. Schenkungsvertrag zwischen Ehegatten bzw eingetragenen Partnern94
7. Schenkung unter Lebensgefährten95
Steuern96
I. Haftung der Erben für Steuerschulden96
II. Erbschaftssteuer/Schenkungsmeldung/ Grunderwerbsteuer97
1. Schenkungsmeldung97
2. Grundstücksschenkung und -vererbung98
3. Wertermittlung und Bemessungsgrundlage Grunderwerbsteuer99
4. Gemischte Schenkung106
5. Übertragung gegen Rente115
6. Steuerbefreiungen von der Grunderwerbsteuer117
7. Erbschaftssonderfälle und Verkehrssteuern118
8. Erbschaftssteuern im Ausland119
9. Meldepflicht beim Finanzamt120
10. Schenkung unter Auflage, mit Belastung, gemischte Schenkung121
11. Teilung des Nachlasses121
III. Einkommensteuer122
1. Einkommensteuer und unentgeltliche Übertragung von Immobilien122
2. Nachversteuerung – „besondere Einkünfte“123
3. Spekulationsgewinn/Immobilienveräußerung123
4. Besteuerung von Immobilienveräußerungen ab 1.4.2012 bzw 1.1.2016125
5. Veräußerung von Grundstücken des Privatvermögens126
6. Mitteilung und Abfuhr der Immobilienertragsteuer130
7. Hauptwohnsitzbefreiung135
8. Selbst hergestellte Gebäude137
9. Grundstücksveräußerung und Betriebsvermögen (Grundsätze)140
10. Spekulationsgewinn bei Tausch143
IV. Umsatzsteuer143
1. Allgemeines143
2. Vorsteuerberichtigung/Umsatzsteuer-Option144
3. Liegenschaftsschenkung und Umsatzsteuer149
V. Empfehlenswerte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten155
1. Geldvermögen verschenken155
2. Sparguthaben und Wertpapiere nur vererben155
3. Immobilien statt Geld verschenken?155
4. Verbesserung des Grades der Verwandtschaft aus steuerlicher Sicht156
5. Gemischte Schenkung158
6. Weitergabe einer Immobilie unter Einräumung eines Fruchtgenuss- oder Wohnrechts158
7.Weitergabe einer Immobilie bei gleichzeitiger Vereinbarung einer Versorgungsrente159
8. Bildung gemeinsamen Vermögens159
9. Einbringung in eine Stiftung159
Privatstiftung162
I. Zivilrecht162
1. Allgemeines162
2. Privatstiftung unter Lebenden163
3. Privatstiftung von Todes wegen163
4. Inhalt einer Stiftungsurkunde163
5. Das Ende einer Stiftung164
II. Steuerliche Fragen164
1. Grunderwerbsteuer164
2. Einkommensteuer164
3. Stiftung von Liegenschaften aus dem Privatvermögen des Stifters166
4. Stiftung von Liegenschaften aus dem Betriebsvermögen des Stifters166
5. Die Besteuerung der Stiftung167
6. Besteuerung des Begünstigten168
7. Auflösung der Stiftung168
8. Widerruf der Privatstiftung168
9. Umsatzsteuer168
Unternehmen170
I. Planung einer optimalen Unternehmensnachfolge170
1. Rechtzeitige Festlegung des Nachfolgers170
2. Wirtschaftliche Absicherung des Übergebers170
3. Vermeidung ungleicher Vermögensverteilung171
4. Auswahl der richtigen Rechtsform172
5. Berücksichtigung gewerberechtlicher Fragen172
6. Berücksichtigung unternehmensrechtlicher Haftungen173
7. Vorsorge für den entstehenden Finanzbedarf173
8. Anpassung der Gesellschaftsverträge an die geplante testamentarische Regelung (oder umgekehrt)174
9. Achtung bei minderjährigen Erben174
10. Bestellung eines Testamentsvollstreckers174
II. Steuerliche Fragen bei Unternehmensnachfolge175
III. Der Übergabevertrag176
1. Grundlegendes176
2. Vertragsübernahme177
3. Haftung des Übernehmers nach § 1409 ABGB178
4. Folgen der Übernahme eines Unternehmens und Haftung des Übernehmers nach §§ 38ff UGB179
5. Wegfall der Geschäftsgrundlage181
6. Erb- und Pflichtteilsverzicht des Übernehmers181
7. Pflichtteilsergänzung, Schenkungsanrechnung181
8. Möglicher Ausweg aus der Schenkungsanrechnung183
IV. Was können die Erben noch retten?183
Anhang186
Abkürzungsverzeichnis186
Stichwortverzeichnis188

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