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NS-Euthanasie und internationale Öffentlichkeit

Die Rezeption der deutschen Behinderten- und Krankenmorde im Zweiten Weltkrieg

AutorThorsten Noack
VerlagCampus Verlag
Erscheinungsjahr2017
Seitenanzahl265 Seiten
ISBN9783593437347
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis46,99 EUR
Internationale Berichte über einen auf industrielle Weise durchgeführten Massenmord entstanden im Zweiten Weltkrieg nicht erst im Zusammenhang mit dem Holocaust, sondern schon früher: in der Rezeption der 'Euthanasie', mit der der nationalsozialistische Genozid unmittelbar nach Beginn des Krieges einsetzte. Thorsten Noacks Studie analysiert, wie Politik und Öffentlichkeit in drei Ländern - in Großbritannien, den USA und der Schweiz - auf die Nachrichten von den Behinderten- und Krankenmorden reagierten. Sie zeigt zudem die Wege auf, die das Wissen über die Morde ins Ausland nahm, und beschreibt die Auswirkungen der internationalen Berichterstattung auf die Kenntnisse der deutschen Bevölkerung sowie auf die Abläufe der Medizinverbrechen.

Thorsten Noack arbeitet als Arzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und ist Dozent am Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der Universität Düsseldorf.

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Leseprobe
Das vergessene Wissen Als die Alliierten Deutschland eroberten, waren die Zeugnisse unvorstell-barer Verbrechen allgegenwärtig. Vor allem die breite Berichterstattung unmittelbar aus den befreiten Lagern führte 1945 in eindrucksvollen Bil-dern die Bestialität des NS-Regimes vor Augen. Auch auf einige psychiatrische Anstalten, in denen noch deutlich sichtbare Spuren exzessiver Gewalttaten existierten, wurde die internationale Öffentlichkeit aufmerksam. Im Zentrum der US-amerikanischen Berichterstattung stand dabei fast ausschließlich die idyllisch gelegene hessische Heil- und Pflegeanstalt Ha-damar, ein großes Zentrum des Mordens, das die Tagespresse wie viele Konzentrationslager als 'slaughterhouse', 'death mill' und 'murder facto-ry' bezeichnete. Zum ersten Mal erschienen Anfang April, zwei Tage nach der Befreiung durch die zweite Division der Ersten US-Armee, Arti-kel über Hadamar in überregionalen Zeitungen. Bislang war nichts über diese Einrichtung und ihre Funktion bekannt geworden. Wie andere Zei-tungen berichtete die Washington Post, dass, von Berlin aus gesteuert, seit Kriegsbeginn 20.000 politische Gefangene, Zwangsarbeiter und Juden in Hadamar umgebracht worden seien, was die renommierte Tageszeitung 'mercy killings' (unter Verwendung der Anführungszeichen) nannte. Nach einem Protestbrief des Münsteraner Bischofs von Galen und dem Aufbegehren der lokalen Bevölkerung sei die Mordmethode von Gas auf Injektionen umgestellt und die Toten seien nicht mehr verbrannt, sondern in Massengräbern verscharrt worden. Die Gestapo, so der laut Washington Post auskunftswillige ärztliche Leiter, habe die Menschen für psychisch krank erklärt und die Morde angeordnet. Nicht geisteskranke Anstaltsinsassen, sondern geistig Gesunde seien in Wirklichkeit Opfer geworden. Die ersten Presseberichte, in die augenscheinlich auch exkulpatorische Darstellungen des Anstaltspersonals eingingen, vermengten Informationen über unterschiedliche Stadien der NS-Euthanasie und waren teilweise falsch. Entgegen des ersten Eindrucks, den die US-amerikanischen Jour-nalisten vor Ort erhielten, waren in der Einrichtung vor allem behinderte und psychisch kranke 'Volksgenossen' ermordet worden. Doch hatten, wie ich im Folgenden unter anderem darstellen möchte, schon im Krieg die verzerrte Benennung der Hauptopfergruppe und die Heroisierung des Widerstandes die Berichterstattung über die NS-Euthanasie in den Verei-nigten Staaten geprägt. So prominent die Schlagzeilen in den Tagesmedien über Hadamar wa-ren, so prioritär war für die Amerikaner die strafrechtliche Ahndung der dort verübten Verbrechen. Diese wurden zum Gegenstand des ersten Kriegsverbrecherprozesses in der US-amerikanischen Zone, der vom 8. bis 15. Oktober 1945 vor einem Militärgericht in Wiesbaden stattfand. Thematisiert wurde der Mord an fast 500 Zwangsarbeitern seit Juli 1944, die Ahndung der Verbrechen an Patienten mit deutscher Staatsbür-gerschaft sollte deutschen Gerichten überlassen werden. Während des Prozesses berichteten am 12. Oktober einige Zeitungen, dass dem Zeugen Hans Quambusch zufolge, in der Kriegszeit Oberstaatsanwalt am Landge-richt Wiesbaden, ein schriftlicher 'Führerbefehl' zur Krankentötung exis-tiert habe. Sein Vorgesetzter sei 1941 nach Berlin beordert worden, wo ihm eine Kopie des Dokuments gezeigt worden sei. Hitlers Befehl habe sich allerdings nicht auf Ausländer bezogen. Das US-amerikanische Gericht schenkte Quambuschs Aussage Glau-ben. Tatsächlich hatte das Reichsjustizministerium am 23. und 24. April 1941 alle Generalstaatsanwälte und Präsidenten der Oberlandesgerichte, also die höheren Vertreter der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, in das ehe-malige Preußische Abgeordnetenhaus nach Berlin eingeladen. Auf der Ta-gung, an der etwa 100 Personen teilnahmen, war auch das geheime Schreiben Hitlers präsentiert worden. Vermutlich hatte es sich bei dem Exemplar um die Kopie gehandelt, die der wenige Wochen zuvor im Ja-nuar 1941 verstorbene Reichsjustizminister Franz Gürtner aufbewahrt hatte. Das vom Oktober 1939 auf den Kriegsbeginn am 1. September zu-rückdatierte Dokument hatte allerdings keinen Befehl enthalten, wie die Zeitungen zunächst berichteten. Hitlers Begleitarzt Karl Brandt und Phi-lipp Bouhler, Leiter der Kanzlei des Führers, waren, so die euphemistische Tarnsprache, 'unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.' Das Schriftstück, das die 'klassische' medizinische Sterbehilfe schwer kranker Menschen zu thematisieren schien, konnte eine starke Wirkung entfalten. Aufgrund der Verehrung und Stellung Hitlers vermochte es skeptische Stimmen zum Verstummen zu bringen und dem Handeln der Verantwortlichen eine weitreichende Legitimation zu verleihen. Wenige Tage vor Hans Quambusch hatte Karl Brandt in einer Ver-nehmung in Nürnberg am 1. Oktober die Existenz des Schriftstücks kurz erwähnt, dabei allerdings unterschlagen, dass er einer der beiden Bevoll-mächtigten Hitlers gewesen war; zu dieser Zeit gelang es ihm noch, seine Rolle in der ersten Phase der NS-Euthanasie, der 'Aktion T4', zu verber-gen. Doch einige Wochen später, am 17. Dezember 1945, konnte der amerikanische Ankläger im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, Robert Storey, Gürtners Kopie des Ermächtigungsschreibens vor Gericht präsentieren. Das Dokument, die einzige überlieferte schriftliche Anweisung Hitlers, die sich, wenn auch verklausuliert, auf einen Massenmord mit genozidalem Charakter bezog, war im Rahmen der umfangreichen Vorermittlungen zum Prozess entdeckt worden. Die US-amerikanische Berichterstattung über Hadamar und die Ent-deckung des Ermächtigungsschreibens demonstrieren, was für die gesamte Nachkriegszeit gilt: Auch wenn die Pressetexte an die Darstellungsweise aus der Kriegszeit anknüpften, war das Bewusstsein dafür, dass in den frühen 1940er Jahren einmal ein Wissen über die Behinderten- und Krankenmorde existiert hatte, angesichts der turbulenten ereignisreichen Zwischenzeit und des Bekanntwerdens des Massenmordes in Osteuropa kaum mehr präsent. Dieses (heute noch) weitgehend verschüttete Wissen wird durch die vorliegende Arbeit, die auf einer Fülle verschiedener Quellen beruht, wie-der zugänglich gemacht. Die komparatistisch angelegte Studie analysiert die Rezeption der NS-Euthanasie in drei Ländern, in den Vereinigten Staaten, in Großbritannien sowie in der Schweiz. Angesichts der die Vorstellungskraft übersteigenden Dimension des industriellen Mas-senmordes und aufgrund des Kriegskontextes, der Berichte über derartige Verbrechen schnell in den Verdacht geraten ließ, interessengeleitet, über-trieben oder gar fiktiv zu sein, richtet die Untersuchung ein besonderes Augenmerk auf die Darstellungsweisen und die Bewertungen der Nachrichten aus Deutschland. Die Auswahl der Länder liegt vor allem in der militärischen und politischen Landkarte der damaligen Zeit begründet: Die einzigen demokratischen Staaten in Europa, die nicht von Deutschland besetzt wurden, waren Schweden, die Schweiz und Großbritannien. Die Schweiz eignet sich besonders deshalb für eine Untersuchung, weil sie als einziger politisch neutraler und nicht von Deutschland besetzter Staat in Zentraleuropa übrig geblieben war, der eine gemeinsame Grenze mit dem Reich besaß und in einem regen Austausch mit seinem großen bedrohlichen Nachbarn stand. Die Vermutung liegt nahe, dass zahlreiche Nachrichten etwa über die dip-lomatischen Vertretungen in Deutschland sowie über den Grenzverkehr das Land erreichten. Die Wahl von Großbritannien und den Vereinigten Staaten ist in der politischen Bedeutung dieser Länder begründet. Groß-britannien kämpfte zu der Zeit, als die NS-Euthanasie international be-kannt wurde und die daher im Fokus der Untersuchung steht (erste Jah-reshälfte 1941), als letzter verbliebener Kriegsgegner gegen Deutschland. Die Sowjetunion war bis zum Angriff Deutschlands am 22. Juni 1941 dessen Verbündeter, die USA blieben bis zum japanischen Überfall auf Pearl Harbor sechs Monate später ein neutraler Staat. Insbesondere für Großbritannien stellt sich auch die Frage nach der propagandistischen Verwendung der Thematik. Wie wurden die Nachrichten über die Behin-derten- und Krankenmorde diskutiert bzw. politisch eingesetzt und wie wurde die Haltung der deutschen Bevölkerung eingeschätzt? Die Vereinigten Staaten lagen zwar geografisch weit entfernt, doch gab es auf-grund der dramatischen Entwicklungen und der großen Zahl von Immig-ranten, die sich sehr für Neuigkeiten aus ihrer alten Heimat interessierten, eine umfassende Presseberichterstattung über Europa. Zudem blieb diese durch das Fehlen einer Vor- und Nachzensur sowie einer unmittelbaren politischen und militärischen Bedrohung verhältnismäßig frei; wie das Bei-spiel Schweiz zeigt, konnte eine derartige Bedrohung zu einer wirkungs-vollen informellen Zensur in den Köpfen führen. Die Neutralität der USA gestattete es bis Ende 1941, dass sich zahlreiche amerikanische Staatsbürger, wie Journalisten, Geschäftsleute und Diplomaten, im Reich, teilweise auch unweit der Verbrechensorte, aufhielten und so relativ leicht von den kursierenden Gerüchten erfuhren. Damit unterschied sich die Situation erheblich vom späteren Massenmord an den europäischen Juden. Der Bezugspunkt für eine Betrachtung der NS-Euthanasie, insbeson-dere der 'Aktion T4', ist damit genannt: der Holocaust. Beide Verbrechen stellten Massenmorde in Gaskammern dar, die während des Krieges stattfanden, vor der eigenen Bevölkerung geheim gehalten wurden und ein aktives Handeln verhältnismäßig weniger Personen erforderten. Die enge Beziehung zeigte sich auch in der personellen Kontinuität und in der zeitlichen Abfolge. So wechselten über 100 Beschäftigte nach Abbruch der 'Aktion T4' im August 1941 in die Vernichtungslager, das heißt von den Vergasungseinrichtungen im Reich in die Lager Chelmno, Majdanek, Sobibor und Treblinka im besetzten Polen. Der naheliegenden Frage, ob sich solche augenfälligen Parallelen auch für die zeitgenössische Rezeption der beiden Verbrechenskomplexe ziehen lassen, wird ebenfalls im Folgenden nachgegangen. Anders als die internationale Wahrnehmung der NS-Euthanasie während des Krieges wurden die Reaktionen auf den Massenmord an den europäischen Juden vielfach untersucht. Blickt man auf die Ergebnisse der Holocaustforschung, lässt sich summarisch festhalten, dass Regierungs-stellen frühzeitig über Kenntnisse verfügten, jedoch kaum handlungsrele-vante Konsequenzen zogen, und die Printmedien zeitnah und im Detail informierten, allerdings selten an prominenter Stelle. Lässt sich Gleiches von der internationalen Rezeption der Behinderten- und Krankenmorde sagen? Was haben Menschen in anderen Ländern wann durch wen erfahren, wie wurden die Informationen interpretiert und welche Folgen hatte dies? Welche Bedeutung besaß der Umstand, dass sich zahlreiche Menschen aus den neutralen Staaten USA und Schweiz in Deutschland zur Zeit der 'Aktion T4' aufhielten? Inwiefern folgten Öffentlichkeit und staatliche Stellen in der Rezeption vergleichbaren Mustern und beeinflussten sich gegenseitig? Die Studie beschränkt sich weitgehend auf den Kriegszeitraum und legt einen deutlichen Schwerpunkt auf die Wahrnehmung der 'Aktion T4', also auf die frühe Kriegsphase, da aus dieser Periode fast alle Berichte über die NS-Euthanasie stammen, die ins Ausland gelangten. Die Geschichte der Rezeption bestimmt so in einem hohen Maß die inhaltliche Gewichtung und die Gliederung der Untersuchung. Dies führt dazu, dass einige Aspekte der NS-Euthanasie, wie deren Ausweitung auf die Konzentrationslager ('Aktion 14f13'), die Verbrechen an jüdischen Patienten oder die deutschen Krankenmorde in Osteuropa, kaum oder gar nicht berücksichtigt werden. Auch wenn die Entwicklungen im NS-Staat selbst nicht im Mittelpunkt der Studie stehen, wird ihre Darstellung doch nicht ausgespart. Zum einen handelt es sich bei der Vor- und Realgeschichte der Verbrechen um ein für das Gesamtverständnis nötiges Wissen. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, inwiefern die ausländischen Reaktionen in Deutschland wahrgenommen wurden und sie die Organisation des NS-Genozids beeinflusst haben. Zu denken ist in diesem Zusammenhang vor allem an den plötzlichen Abbruch der 'Aktion T4' im August 1941. Zur Vor- und Realgeschichte der NS-Euthanasie 1. Der Radikalisierungsprozess in der Weimarer Republik Die Idee, psychisch kranke und behinderte Menschen zu töten, weil sie als gesellschaftlich unproduktiv galten, stellte weder eine Besonderheit des Nationalsozialismus noch einen exklusiven Bestandteil eines deutschen Sonderwegs dar. Sie und das ihr zugrunde liegende radikale ökonomisti-sche und auf die eigene Bevölkerung gerichtete rassistische Denken waren in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch in anderen Industriestaaten präsent und überwiegend mit sozialdarwinistischen sowie eugenischen Vorstellungen verknüpft. Unter dem gemeinsamen Begriff der Euthanasie (engl. 'euthanasia', teilweise mit überschneidender Bedeutung 'mercy killing') konnte es mit der liberalen und vor allem religionskritisch gewendeten Forderung nach einer Legalisierung der selbstbestimmten Formen der Sterbehilfe verbunden sein. In den 1930er Jahren, vor allem unter dem Einfluss der anhaltenden sozialen Not in der Weltwirtschaftskrise, wurde in England und in den Vereinigten Staaten intensiv über das Thema diskutiert. Schon um die Jahrhundertwende virulent, hatte sich in der Zeit der Weltwirtschaftskrise die ökonomistische Sichtweise auf dem Boden eines Rassismus nach innen zur be-herrschenden Perspektive auf behinderte und psychisch kranke Menschen entwickelt - was sich etwa in der desolaten finanziellen Ausstattung staatlicher Anstalten und dem hier herrschenden sozialen Elend widerspiegelte. Der systematische Massenmord an den Insassen von Anstalten wurde jedoch ausschließlich von Deutschen begangen und ist insofern mit natio-nalen Besonderheiten zu erklären. Sieht man von der späten dezentralen Phase der NS-Euthanasie ab, lassen sich die Verbrechen in einem geringe-ren Maße als der Holocaust auf eine sich situativ radikalisierende Dynamik im Rahmen eines totalisierten Krieges zurückführen - schließlich begannen die Planungen noch vor dem Überfall auf Polen. Auch wenn die Realisierung des Massenmordes an behinderten und psychisch kranken Menschen aus mehreren Gründen vermutlich nur in einem Krieg möglich war (unter anderem aufgrund der Relativierung und völligen Ökonomisierung eines individuellen Lebens und der größeren Möglichkeit einer Verheimlichung der Verbrechen im Krieg) und die konkreten Planungen und deren Umsetzungen ein gewisses Maß an situativer Improvisation aufwiesen, hat die NS-Euthanasie doch ihre spezifisch deutsche Vorgeschichte. So bestanden deutliche Differenzen in den Diskussionen über die Eu-thanasie in den Vereinigten Staaten und in Deutschland. In den USA ge-rieten sie weniger in nationalistische und rassenhygienische Fahrwasser als in der Weimarer Republik. Infolge der stärkeren Entwicklung liberal-indi-vidualistischer Ideen, der weniger ausgebildeten völkischen Ideologie und nicht zuletzt aufgrund einer nur rudimentär vorhandenen sozialen Siche-rung tauchte das Argument, dass chronisch kranke und behinderte Men-schen die knappen Ressourcen der Gemeinschaft verschwendeten, hier seltener auf als in Deutschland. Die ökonomische Belastung wurde in den USA primär für die unmittelbaren Bezugspersonen gesehen, die die Kosten der Pflege tragen mussten. Entsprechend blieb das Recht des familialen Systems im Sterbehilfediskurs formal weitgehend intakt. In der Weimarer Republik begann sich der Diskurs über 'Minderwer-tige' von dem anderer Industriestaaten zu unterscheiden und radikalisierte sich wie der Antisemitismus. Auch die Eutha-nasiediskussionen veränderten sich nachhaltig. Sie wurden maßgeblich von der Schrift Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form geprägt, die die renommierten Wissenschaftler Karl Binding, der Begründer einer der beiden einflussreichen Strafrechtschulen in den Rechtswissenschaften, und Alfred Hoche, Ordinarius für Psychiatrie in Freiburg, unter dem Eindruck des Ersten Weltkriegs und der Niederlage verfasst hatten. Weniger die Ausführungen zur Sterbehilfe als die zur Legitimität der Tötung von 'unheilbar Blödsinnigen' ohne 'Lebenswillen, der gebrochen werden müßte', wurden in den folgenden Jahren breit dis-kutiert. Auch wenn die Auffassung der beiden Ordinarien eher Ableh-nung fand, wurden martialische Begriffe wie 'Ballastexistenz', 'Menschenhülse' und 'Vernichtung lebensunwerten Lebens', die ihr zugrunde liegenden radikalen Werturteile sowie die Fixierung auf ein ökonomisches Primat auch unter Euthanasiegegnern gängig. Anders als beim Thema der eugenisch begründeten Sterilisierung gab es jedoch wenige Stimmen, die eine Legalisierung der Tötung 'lebensunwerter' Menschen explizit befürworteten. So lehnte der Deutsche Ärztetag 1921 in einer ersten Reaktion einen Antrag, der den Vorschlägen Bindings und Hoches folgte, ab. Doch war die Abgrenzung von deren Ideen - auch au-ßerhalb des rechtsnationalistischen und völkisch orientierten politischen Spektrums - in den Folgejahren weniger eindeutig. Sie blieb häufig keine grundsätzliche, sondern wurde durch eine technische Argumentation, rechtspositivistisches Denken und ökonomistische Sichtweisen brüchig. Auch die Begriffe, die für behinderte und psychisch kranke Menschen verwendet wurden, trugen zu der mangelhaften Abgrenzung in Deutsch-land bei. Gerade im Bereich der sprachlichen Exklusion unterschied sich der Diskurs in der Weimarer Republik von dem in den Vereinigten Staaten: In den USA wurden zwar Ausdrücke wie 'cripple', 'defective', 'moron', 'idiot' oder das darwinistische 'unfit' gebraucht, doch existierten keine Äquivalente für die von Karl Binding und Alfred Hoche geprägten martialischen Pejorativa, die Menschen sprachlich maximal entwerteten. Diese und ähnliche enthumanisierende Begriffe fanden sich auch in deutschen Schriftquellen, die die Vorstellungen der beiden Wissenschaftler eigentlich ablehnten. Die Transformation der Ausdrücke über den Atlantik und in die englische Sprache blieb ohne Erfolg. Beispielhaft sei der Aufsehen erregende Prozess gegen den Arzt Harold Blazer Mitte der 1920er Jahre erwähnt, der seine behinderte 32-jährige Tochter Hazel getötet und anschließend einen Suizidversuch unternommen hatte. In der umfangreichen Presseberichterstattung tauchte ein Begriff auf, der eine englische Übersetzung des Ausdrucks 'seelenlose Menschenhülse' von Binding und Hoche zu sein schien, 'human husk with no soul'. Die amerikanischen Tageszeitungen setzten den Ausdruck jedoch in Anführungszeichen und griffen ihn nach Prozessende nicht wieder auf. Sie nannten die tote Tochter 'cripple' oder benutzten ihren Vornamen. Schließlich fehlten in den öffentlichen Diskussionen Begriffe, die, wie der in Deutschland gängige Ausdruck 'minderwertig', den inferioren Wert der so bezeichneten Personen explizit festschrieben. Die qua Sprache erzeugte Entmenschlichung ging in Deutschland also erheblich weiter. Insbesondere der starke Nationalismus nach der Kriegsniederlage führte zu einer anhaltenden Popularität und Radikalisierung sozialdarwinistischer Ideen sowie zu negativeren und aggressiveren Haltungen gegenüber 'Unproduktiven'. Auch wenn der Weg zur mörderischen Praxis weit, weder gradlinig noch unausweichlich war und auf Widerstände traf: Öffentlich und mit Selbstverständlichkeit wurde in den 1920er Jahren von der 'Vernichtung' von Menschen gesprochen. Bei keiner anderen gesellschaftlichen Gruppe, die später im Nationalsozialismus systematisch verfolgt und ermordet wurde, war dies zu dieser Zeit in diesem Ausmaß der Fall. 2. Die NS-Euthanasiepolitik in den 1930er Jahren Die Preußische Denkschrift Wenige Wochen nach der raschen Verabschiedung des auch im Ausland viel beachteten Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, das rechtlich die Zwangssterilisierung aus eugenischen Gründen implementierte, unter-nahm der nationalsozialistische Staat im Herbst 1933 einen vergleichs-weise vorsichtigen Vorstoß zur Regelung der Euthanasie. Die daraus re-sultierenden Erfahrungen sollten die Euthanasiepolitik der folgenden Jah-re nachhaltig prägen. Diese erste offizielle Stellungnahme zur Thematik geschah im Rahmen der seit Anfang des 20. Jahrhunderts geplanten Re-form des deutschen Strafrechts. Auf mehreren institutionellen Ebenen entfaltete sich wenige Monate nach der Machtübertragung auf diesem Gebiet eine emsige Aktivität, wobei der nationalkonservative Reichsjustizminister Franz Gürtner von Beginn an dem politischen Druck seitens radikalerer NS-Juristen ausgesetzt war. So veröffentlichte das von dem Nationalsozialisten Hanns Kerrl geleitete preußische Justizministerium im September 1933 eine Denkschrift, die ein künftiges Strafrecht skizzierte. Maßgeblich für ihr Zustandekommen war wahrscheinlich der wenige Wochen zuvor zum Staatssekretär im preußischen Justizministerium ernannte Roland Freisler gewesen, der spätere berüchtigte Präsident des Volksgerichtshofs. In der Denkschrift wurde ein Strafrecht konzipiert, dessen rassistische und völkische Konzeption die Nürnberger Rassengesetze (1935) vorwegnahm, Indi-vidualrechte weitgehend abschaffte und staatlichen Terror legalisierte. Die Bekanntgabe der radikalen Denkschrift umrahmte den ersten im 'Dritten Reich' abgehaltenen Deutschen Juristentag, der (unter anderem mit Hitler als Redner) als aufwändig inszenierte Massenveranstaltung auf dem Leipziger Messegelände Anfang Oktober stattfand. Das Memoran-dum stellte den frühesten Entwurf eines nationalsozialistischen Rechts nach der Machtübertragung dar und konnte mit seinen Maximalforderun-gen die rechtspolitische Entwicklung der nächsten Jahre erheblich beein-flussen. Diese Rahmenbedingungen führten dazu, dass sich der Text eini-ger Aufmerksamkeit (wohl auch innerhalb des Herrschaftsapparates) ge-wiss sein konnte, obgleich es sich lediglich um einen unverbindlichen mi-nisteriellen Entwurf eines politisch entmachteten Teilstaates handelte. Und tatsächlich berichtete die in- und ausländische Presse ausführlich. Die Denkschrift lässt sich so als frühes Beispiel für die polykratische Konkur-renz um Macht und Einfluss begreifen, die unter anderem zu dem steten Bemühen führte, den 'Führerwillen' zu antizipieren, und die damit zu ei-ner sukzessiven Radikalisierung beitrug. Das Memorandum äußerte sich auch zum Themenkomplex Sterbehilfe und folgte den in der Weimarer Zeit umstrittenen Vorschlägen von Karl Binding und Alfred Hoche. Bei unheilbar Kranken, die zu einer Willensäußerung nicht fähig seien (womit auch Kinder und psy-chisch kranke Personen gemeint waren), befürwortete es die aktive Sterbehilfe nur auf 'Verlangen der näheren Angehörigen'. Deren Wunsch musste dabei nicht notwendigerweise mit dem mutmaßlichen des Kranken übereinstimmen. Eine 'Vernichtung lebensunwerten Lebens' fasste der Entwurf explizit nicht als Tötung auf. Die potentiellen Opfer wurden nicht als Menschen und damit als Rechtssubjekte betrachtet. Die Konstruktion eines 'Unrechtsausschließungsgrundes' erachtete der Text daher nicht für nötig, die 'Vernichtung' könne gegebenenfalls amtlich angeordnet werden. Rücksichten auf Opfer oder Angehörige brauchten nicht genommen werden. Im Mittelpunkt der Rezeption in der in- und ausländischen Tagespresse standen allerdings zunächst nicht die Ausführungen zur Euthanasie, sondern eindeutig jene zum Themenkomplex 'Rasse', die Ende September bekannt wurden. Besonders das in Aussicht gestellte Apartheidsystem, das unter anderem ein Eheverbot zwischen 'Ariern' und 'Nicht-Ariern' (worunter explizit Farbige und Juden verstanden wurden) sowie einen Straftatbestand der 'Rassenschande' vorsah, führte international zu negativen Reaktionen. Die Denkschrift wurde zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, als zahlreiche Organisationen im Ausland angesichts der anhaltenden politisch und rassisch motivierten Verfolgungen in Deutschland wiederholt zu einem Wirtschaftsboykott aufriefen, so im September die in Genf tagende zweite Jüdische Weltkonferenz und Gewerkschaftsverbände. Nicht verwunderlich, heizte die Publikation der Denkschrift Anfang Oktober 1933 die Boykottforderungen weiter an, wie das Auswärtige Amt ein Jahr später rückblickend beklagte. Die Pläne zur Sterbehilfethematik wurden im Ausland, anders als in Deutschland, erst nach dem Ende des Juristentages in Leipzig publik. Die neuen Details der Denkschrift fanden eine erhebliche Aufmerksamkeit, die Washington Post und die Los Angeles Times informierten ihre Leser sogar auf den Titelseiten. Auch wenn ein großer Teil der Artikel entweder nur als Meldung zweier Nachrichtenagenturen publiziert wurde oder von eigenen Korrespondenten in Berlin verfasst und, vermutlich auch als Folge der üblichen Selbstzensur, neutral gehalten war, bezogen die Printmedien insgesamt eine ablehnende Haltung. Eine kurze, un-scheinbare Passage, die in der katholischen Germania bereits eine Woche zuvor abgedruckt worden war, griff die US-amerikanische Presse auf und interpretierte sie als Beleg für die oppositionelle Haltung der katholischen Kirche in Deutschland. In ihrer ausführlichen (und sehr positiven) Re-zension der gesamten Denkschrift hatte die in Berlin erscheinende Zei-tung den Abschnitt zur Sterbehilfe tatsächlich verharmlost: 'Es wird vorgeschlagen, dem Arzte das Recht der Abkürzung der Qualen eines unheilbar und qualvoll Leidenden zu geben. Voraussetzung ist der persönliche Wunsch des Betreffenden oder seiner Angehörigen und das Gutachten zweier beamteter Ärzte. Der katholische Glaube verpflichtet seine Anhänger im Gewissen, diesen Schritt nicht zu tun. Ohne Frage will auch die Denkschrift dieses Gewissen achten. Der einzelne wird nach seiner kirchlichen Pflicht handeln müssen und auch hier den Ehrenschutz des Staates beanspruchen können [...].' Einige Tageszeitungen in den Vereinigten Staaten stilisierten diese Textstelle, die einzige übrigens, in der sich die Germania vom Gesamtent-wurf etwas distanzierte, zu einem kirchlichen Widerstandsakt. Die New York Times titelte beispielsweise auf ihrer ersten Seite: 'Nazis Plan to kill Incurables to End Pain. German Religious Groups Oppose Move', ähnlich formulierte die Washington Post. Die Berichterstattung schien zu diesem Zeitpunkt mehr von Wunschdenken bestimmt gewesen zu sein als von den politischen Realitäten, die auf ein Arrangement zwischen Katholizismus und Nationalsozialismus hindeuteten, wie es im Reichskonkordat, das im Monat zuvor ratifiziert worden war, seinen politischen Ausdruck fand. Interessanterweise erwähnte weder die deutsche noch die ausländische Tagespresse die sich an Binding und Hoche anlehnende Passage der Denkschrift, die retrospektiv wie eine Antizipation der späteren Entwicklungen erscheint. Sie war nur in der gedruckten Schrift nachzulesen, die von der in- und ausländischen Presse allerdings nicht mehr wahrgenommen wurde. Aufgrund der aufgeheizten internationalen Atmosphäre und der kritischen Haltung gegenüber der Denkschrift wurden die fraglichen Sätze in den Ausführungen des preußischen Ministeriums anscheinend gegenüber der Presse verschwiegen.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhalt6
Das vergessene Wissen8
Zur Vor- und Realgeschichte der NS-Euthanasie14
1. Der Radikalisierungsprozess in der Weimarer Republik14
2. Die NS-Euthanasiepolitik in den 1930er Jahren17
Die Preußische Denkschrift17
NS-Strafrechtsreform23
3. Zur Realgeschichte der NS-Euthanasie25
Die Vereinigten Staaten – der Blick aus der Ferne30
1. Der zentrale Akteur – das State Department30
1.1 Brisante Berichte aus den diplomatischen Vertretungen30
1.2 Das Ende der Spuren35
2. Wissend, aber nicht begreifend – die amerikanische Öffentlichkeit41
2.1 »Unglaubliche« Gerüchte41
Krankenmorde in Polen41
Das vatikanische Dekret vom 2. Dezember 194048
Beiläufiges in den populären German Series50
Die Gerüchte verdichten sich – Berichte im Mai 194155
Medizinische Tagungen im Frühjahr 194160
2.2 Zeugen aus Deutschland65
Max Jordan65
Sigrid Schultz71
William Shirer80
Joseph Harsch84
2.3 Die Rekonstruktion der Quellen87
Verbindungen innerhalb der Journalistengruppe87
Die deutschen Quellen92
2.4 Die Predigten von Galens im Sommer 194199
2.5 Erklärungsansätze – Tradition versus Situation103
Großbritannien – die Verbrechen seines Kriegsgegners110
1. Klare Sichtweisen im Foreign Office110
2. Ein geeignetes Thema für die Propaganda?117
3. Misstrauische Presse129
Schweiz – bedrohliche Nähe137
1. Der Massenmord hinter der Grenze137
2. Wissendes Schweigen? Die Haltung der Presse141
Reaktionen in Deutschland148
1. Das Bekanntwerden der »Aktion T4«148
2. Das Dilemma der NS-Regierung154
3. Der »Euthanasiestopp«158
Darstellungen und Deutungen164
Opfer164
Tatorte167
0TTäter170
NS-Euthanasie und Holocaust172
Anhang176
Abkürzungen176
Transkripte ausgewählter archivalischer Dokumente177
Vereinigte Staaten (Dokumente 1–14)177
Großbritannien (Dokumente 15–27)208
Schweiz (Dokumente 28–34)224
Literatur234
Ungedruckte Quellen234
Deutschland234
Großbritannien235
Schweiz236
Vereinigte Staaten von Amerika237
Gedruckte Quellen240
Tagebücher240
Zeitungsartikel243
Aufsätze und Monografien248
Sekundärliteratur251
Nachwort265

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FileMaker Magazin

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