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Der zukunftsorientierte Lagebericht gemäß § 289 HGB

Informativer und bedeutsamer

AutorFrank Schröder
Verlagdiplom.de
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl89 Seiten
ISBN9783836602693
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis48,00 EUR
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Lageberichterstattung hat mit dem Bilanzrechtsreformgesetz und dem Deutschen Rechnungslegungsstandard (DRS) 15 die größte Reform seit zwanzig Jahren erlebt. Durch das Bilanzrechtsreformgesetz sind die Vorschriften zur handelsrechtlichen Lageberichterstattung umfassend erweitert und neu strukturiert worden. Der Lagebericht wird durch die Neuerungen zu einem Instrument der zukunfts- und wertorientierten Berichterstattung erweitert, um Adressaten, wie z. B. Investoren entscheidungsrelevantere Informationen zur Verfügung zu stellen. Durch die beabsichtigte zukunfts- und wertorientierte Berichterstattung des Lageberichts gilt es aufzuzeigen inwiefern sich die Lageberichterstattung nun tatsächlich zukunftsorientierter darstellt, was die Auswirkungen und der Nutzen dieser zukunftsorientierten Berichterstattung sind und wo möglicherweise noch Unklarheiten im Hinblick auf die Regelungen zur Aufstellung des Lageberichts bestehen. Aufgrund der Tatsache, dass die Lageberichterstattung durch die zukunftsorientierte Komponente umfangreicher und auch komplexer geworden ist, haben sich ebenso Änderungen bei der Prüfung des Lageberichts ergeben, die es zu beleuchten gilt. Problemstellung: Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der zukunftsorientierten Lageberichterstattung gemäß § 289 HGB auseinander. Ziel soll es sein die Zukunftsorientierung in der Berichterstattung und deren Auswirkungen auf die Prüfung des Lageberichts aufzeigen. Der Kern der Arbeit besteht darin, die zukunftsorientierte Berichterstattung des Lageberichts und die Prüfung des zukunftsorientierten Lageberichts anhand der gesetzlichen Vorschrift des § 289 HGB zu verdeutlichen. Dabei ist es ebenso notwendig die Deutschen Rechnungslegungs Standards, im speziellen DRS 5 und DRS 15, zu berücksichtigen, da diese zwar keine gesetzlichen Normen sind, jedoch der Gesetzgeber auf diese verweist. Es werden dabei die Grundlagen der Lageberichterstattung dargestellt, um die Entwicklung und das Vorhaben, die Lageberichterstattung zukunftsorientierter und für den Adressaten informativer zu gestalten, besser nachvollziehen zu können. Es wird auf die Entwicklung des § 289 HGB eingegangen, der durch das BilReG und auch durch die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS 5 und DRS 15) im Wesentlichen beeinflusst worden ist. Der Schwerpunkt wird hierbei auf die Risiko- und Prognoseberichterstattung gesetzt, die den Hauptteil der zukunftsorientierten Lageberichterstattung ausmachen. [...]

Frank Schröder, geboren 1977 in Neuss. Nach dem Abitur, Wehrdienstzeit und der Ausbildung zum Steuerfachangestellten, Studium der Betriebswirtschaftslehre in Düsseldorf. Vor und während des Studiums Tätigkeit in der Steuerberatung einer größeren Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nach dem Studium in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf.

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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis3
Abkürzungsverzeichnis5
1 Einleitung7
1.1 Problemstellung7
1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit7
2 Grundlagen der Lageberichterstattung9
2.1 Das Bilanzrechtsreformgesetz als Grundlage der zukunftsorientierten Berichterstattung im Lagebericht9
2.1.1 Entwicklung des Bilanzrechtsreformgesetzes10
2.1.2 Zielsetzung des Bilanzrechtsreformgesetzes15
2.2 Der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 15 - Entwicklung, Bedeutung und Zielsetzung16
3 Zukunftsorientierte Berichterstattung im Lagebericht20
3.1 Hintergrund der zukunftsorientierten Berichterstattung20
3.2 Die innovativen Grundsätze ordnungsgemäßer Lageberichterstattung21
3.2.1 Vermittlung der Sicht der Unternehmensleitung21
3.2.2 Konzentration auf die nachhaltige Wertschaffung22
3.3 Zukunftsorientierte Berichterstattung nach § 289 Abs. 1 HGB23
3.3.1 Bericht über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage24
3.3.2 Prognose- und Risikobericht28
3.3.3 Kritik an den Änderungen der Lageberichterstattung49
3.4 Zukunftsorientierte Berichterstattung nach § 289 Abs. 2 HGB51
3.4.1 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres51
3.4.2 Der Risikobericht über Finanzinstrumente53
3.5 Würdigung der zukunftsorientierten Lageberichterstattung58
4 Die Prüfung des zukunftsorientierten Lageberichts61
4.1 Grundsätzliches zur Prüfung und ihrer Erweiterung61
4.2 Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang62
4.3 Prüfungsablauf65
4.3.1 Prüfungsplanung66
4.3.2 Prüfungsstrategie und Prüfungsprogramm66
4.4 Prüfungshandlungen67
4.4.1 Zukunftsorientierte Prüfung des Lageberichts67
4.4.2 Schwierigkeit bei der Prüfung der Chancen69
4.4.3 Prüfung der Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag70
4.4.4 Prüfung der Angaben zu den Risikomanagementzielen und -methoden sowie zu den Risiken in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten71
4.5 Berichterstattung72
4.5.1 Prüfungsbericht72
4.5.2 Bestätigungsvermerk74
4.5.3 Management Letter76
4.5.4 Berichterstattung des Abschlussprüfers vor dem Aufsichtsrat76
5 Schlussbetrachtung78
Literaturverzeichnis83

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