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Leasingbilanzierung nach HGB und IFRS: Auswirkungen des Diskussionspapiers von IASB und FASB vom 19. März 2009

AutorDaniel Wischemann
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl66 Seiten
ISBN9783958205024
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
Die Darstellung der aktuellen Leasingbilanzierung erfolgt nach den nationalen sowie internationalen Rechnungslegungsvorschriften der IFRS. Neben den Voraussetzungen für einen Bilanzansatz wird dabei auf die Bewertung beim Leasinggeber und Leasingnehmer eingegangen. Anschließend werden die im Diskussionspapier geplanten Regelungen zur Leasingnehmerbilanzierung erläutert und kritisch gewürdigt. Die Darstellung basiert dabei auf dem Diskussionsstand, wie er sich aus dem Diskussionspapier von IASB und FASB vom 19. März 2009 ergibt. Die Leasingnehmerbilanzierung der aktuellen IFRS wird mit den im Diskussionspapier geplanten Regelungen verglichen. Außerdem werden die Regelungen des nationalen Handelsrechts denen des Diskussionspapiers gegenübergestellt. Anhand ausgewählter Beispiele wird dabei die für die Praxis relevante Überleitung der HGB-Bilanz in die künftige IFRS-Bilanz erläutert. Anschließend werden mögliche Konsequenzen aus den geplanten Neuerungen, insbesondere für die Leasingbranche, die Bilanzadressaten und die Leasingnehmer diskutiert. In einem Fazit werden die konzeptionellen Neuerungen nochmals zusammengefasst. Außerdem erfolgt ein Ausblick auf den weiteren Verlauf der Reform der Leasingbilanzierung - sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber.

Daniel Wischemann wurde 1984 in Böblingen geboren. Nachdem er sein wirtschaftsrechtlichen Studium im Jahr 2008 abschloss, erlangte er nach erfolgreichem Abschluss seines Masterstudiums an der Hochschule Pforzheim im Jahr 2010 den akademischen Grad M.A. Be

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 2, Begriff und Bedeutung des Leasings: Für den Begriff 'Leasing' existiert keine eindeutige Begriffsbestimmung. Häufig wird Leasing als 'zeitlich begrenzte Nutzungs- oder Gebrauchsüberlassung von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen gegen ein periodisch wiederkeh-rendes Entgelt' definiert. Neben reinen Miet- und Pachtverträgen umfasst Lea-sing auch solche Rechtsgeschäfte, die nach ihrem wirtschaftlichen Gesamtbild einen Kaufvertrag auf Raten darstellen, sowie alle denkbaren Zwischenformen. Das zivilrechtliche Eigentum am Leasinggegenstand verbleibt stets beim Leasing-geber, während sich für das wirtschaftliche Eigentum hingegen eine abweichende Zuordnung ergeben kann. Die Bedeutung des Leasings hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenom-men. Mittlerweile stellt die Leasingbranche mit einem jährlichen Investitionsvo-lumen von ca. 42 Milliarden Euro Deutschlands größten Investor dar. Die Lea-singquote in Deutschland beträgt derzeit ca. 20%, in den USA liegt sie sogar bei ca. 30%. Dabei werden über die Hälfte der nicht aus Eigenmitteln finanzierten Ausrüstungsinvestitionen über Leasing finanziert, womit dieser Finanzierungs¬form eine größere Bedeutung als dem traditionellen Bankkredit zukommt. Obgleich die Wirtschaftskrise im Jahr 2009 nicht spurlos an der Leasingbranche vorbeigegangen ist, kann davon ausgegangen werden, dass das Marktpotential des Leasings in Deutschland noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. 3, Bilanzierung nach deutschem Handelsrecht: 3.1, Operate- und Finanzierungsleasing: Ist ein Leasingvertrag jederzeit kündbar und liegen Reparatur- und ähnliche Ver-pflichtungen beim Leasinggeber, so weist die Vereinbarung Mietcharakter auf, weshalb von Operate Leasing gesprochen wird. Finanzierungsleasing liegt hin-gegen vor, wenn das Geschäft wirtschaftlich eher ein Finanzierungsgeschäft, d.h. einen Ratenkauf unter Eigentumsvorbehalt darstellt, bei dem die Überlassung des Leasingobjekts für eine bestimmte unkündbare Grundmietzeit erfolgt. Beachtet werden muss, dass die Begriffe Operate- und Finanzierungsleasing im deutschen und internationalen Sprachgebrauch teilweise mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet werden, was mitunter zu Missverständnissen führt. 3.2, Zurechnung des Leasinggegenstandes: Für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen fehlte bis zur Einführung des Bil-MoG eine explizite gesetzliche Regelung. Durch die Neufassung des § 246 Abs. 1 S. 2 HGB, der nach Auffassung des Gesetzgebers inhaltlich § 39 AO entspricht, wurde der Grundsatz der Zurechnung eines Vermögensgegenstandes zum wirtschaftlichen Eigentümer zu einem kodifizierten GoB, wodurch sich gegenüber der Rechtslage vor dem BilMoG allerdings keine Unterschiede ergeben. Als wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige anzusehen, der die tatsächliche Sachherrschaft über einen Vermögensgegenstand in einer Art und Weise ausübt, dass er den rechtlichen Eigentümer wirtschaftlich auf Dauer von der Einwirkung auf den Vermögensgegenstand ausschließen kann. Da das Handelsrecht keine expliziten Vorschriften darüber beinhaltet, wann eine Vertragspartei das wirtschaftliche Eigentum an einem Vermögensgegenstand innehat, folgt man für die Zurechnung zum wirtschaftlichen Eigentümer den ertragsteuerlichen Normierungen - insbesondere den steuerlichen Leasingerlassen - die praktikable Lösungen hierzu enthalten und auf dem Grundsatzurteil des BFH vom 26. Januar 1970 beruhen. Als Operate Leasing zu klassifizierende Verträge werden in den Leasingerlassen nicht behandelt, da sie aufgrund ihres mietähnlichen Charakters 'bilanzmäßig und steuerlich keine Probleme' aufwerfen, und wie Mietverhältnisse entsprechend den Regelungen über schwebende Geschäfte beim Leasinggeber bilanziert wer-den. Finanzierungsleasing lässt sich hingegen in Voll- und Teilamortisationsverträge unterteilen. Die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt anhand der steuerlichen Leasingerlasse und soll im Folgenden näher erläutert werden. 3.2.1, Vollamortisationsverträge: Die wirtschaftliche Zurechnung des Leasinggegenstandes zum Leasinggeber bzw. Leasingnehmer ergibt sich bei Vollamortisationsverträgen aus den Regelungen der Steuererlasse des BMF vom 19. April 1971 für bewegliche sowie des BMWF vom 21. März 1972 für unbewegliche Wirtschaftsgüter. Beim Vollamortisations-Leasing decken die vom Leasingnehmer zu zahlenden Leasingraten die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie alle Neben- und Finanzierungskosten des Leasinggebers bereits während der unkündbaren Grundmietzeit vollständig ab, wobei der Begriff 'Finanzierungsleasing' in den genannten Steuererlassen i.S.v. 'Vollamortisations-Leasing' gebraucht wird.
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