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E-Book

Praktische Buchführung für Vereine

AutorElmar Goldstein, Horst Lienig
VerlagWRS Verlag
Erscheinungsjahr2005
Seitenanzahl307 Seiten
ISBN9783809218043
CD zum Buch1
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,80 EUR

Buchführung VEREIN-facht!

Die Grundlagen zum Thema Buchführung und Rechnungswesen werden leicht verständlich und praxisorientiert dargestellt. Fallbeispiele mit Lösungen - speziell für Vereine! Durch neue steuerrechtliche Verordnungen und Verfügungen durch den Gesetzgeber wie z.B. das neue Spendenrecht, Sponsoringerlass, umsatzsteuerliche Behandlung von Einnahmen aus Vermietungen von Vereinsanlagen etc. werden die Buchungsvorgänge immer komplexer und schwieriger.

"Praktische Buchführung für Vereine" zeigt Ihnen an konkreten Beispielen wie Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben eines durchschnittlichen Vereinsjahres korrekt verbuchen. So bekommen Sie konkrete Lösungen, die Sie direkt umsetzten können.

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Kapitelübersicht
  1. Inhaltsverzeichnis und Vorwort
  2. Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten
  3. Rücklagen – das Finanzpolster des Vereins
  4. Umsatzsteuer - die wichtigste
  5. Spenden in der steuerlichen Behandlung – was ist bei der Buchführung zu beachten?
  6. Sponsoringeinnahmen: Wie werden sie ertragsteuerlich behandelt?
  7. Die steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen
  8. Reingewinnschätzung – Sonder regelung für Werbeeinnahmen
  9. Grundwissen Rechnungswesen – von Aufzeichnungspflichten, Kontenrahmen und Buchungssätzen
  10. Glossar
  11. Die Rahmenbedingungen der SKV Insolvenza stellt sich vor
  12. Fallbeispiele und Musterlösungen: von Ansichtskartenverkauf bis Ausländische Künstler
  13. Fallbeispiele und Musterlösungen: von Bandenwerbung bis Bezahlter Sport
  14. Fallbeispiele und Musterlösungen: von Clubabend bis Herbstball einer Festgemeinschaft
  15. Fallbeispiele und Musterlösungen: von Instandhaltung Freiplätze Tennis bis Pokalspiel
  16. Fallbeispiele und Musterlösungen: von Reitpferd, Verkauf bis Skihütte
  17. Fallbeispiele und Musterlösungen: von Sponsoring, Namenswerbung durch Sponsor bis Steuerberatungskosten
  18. Fallbeispiele und Musterlösungen: von Tennishalle, Nutzung bis Übungsleiter, Beitragsfreistellung
  19. Fallbeispiele und Musterlösungen: von Vereinsausflug bis Unechter Zuschuss
  20. Auflösung der Buchungsbeispiele
  21. Praktische Buchführung mit Vereinsverwaltung professionell
  22. Stichwortverzeichnis
Leseprobe

Spenden in der steuerlichen Behandlung – was ist bei der Buchführung zu beachten? (S. 58-60)

Steuerbegünstigte Zwecke

In einer Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV sind bestimmte gemeinnützige Zwecke allgemein als besonders förderungswürdig zusammengefasst. Maßgebend sind auch hier die Satzungszwecke eines gemeinnützigen Vereins. Ein Sportverein kann neben der Förderung des Sports weitere gemeinnützige Zwecke (z. B. kulturelle Einrichtungen, Jugendhilfe etc.) steuerbegünstigt verwirklichen, wenn diese in die Satzung aufgenommen wurden.

Spendennachweis

Materiell-rechtliche Voraussetzung für den Spendenabzug bleibt nach wie vor eine förmliche Zuwendungsbestätigung. Diese Bestätigung muss nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellt werden. Steuerbegünstigte Vereine müssen die Vereinnahmung der Zuwendung und ihre zweckentsprechende Verwendung ordnungsgemäß aufzeichnen und ein Doppel der Zuwendungsbestätigung aufbewahren. Der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer müssen auf der Zuwendungsbestätigung aufgedruckt sein. Bei allen Geldspenden muss der steuerbegünstigte Verein immer eine Aussage machen, ob es sich um eine reine Geldspende oder eine Aufwandsspende handelt. Bei Sachzuwendungen und beim Verzicht auf die Erstattung von Aufwand müssen sich aus den Aufzeichnungen des Zuwendungsempfängers auch die Grundlagen für den vom Empfänger bestätigten Wert der Zuwendung ergeben.

Hinweis:

Mangelhafte Aufzeichnungspflichten können zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins führen und eine Haftung des Zuwendungsempfängers nach § 10 b Abs. 4 EStG auslösen. Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 100 Euro gilt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, die aber ebenfalls Hinweise auf die Gemeinnützigkeit des Vereins enthalten muss.

Achtung:
Spenden sind Chefsache! Die Zuwendungsbestätigung muss grundsätzlich vom Vorstand nach § 26 BGB oder einem vom Vorstand entsprechend Bevollmächtigten unterschrieben werden. Es ist dabei zu beachten, wie die Vertretung nach außen in der Satzung geregelt ist. Bei einem mehrköpfigen Vorstand bestehen folgende Vertretungsmöglichkeiten:

• aktive Gesamtvertretung,
• reine Einzelvertretung,
• eingeschränkte Einzelvertretung.

Risiken für Mehrspartenvereine

Achtung:


Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In Mehrspartenvereinen sollte das Haftungsrisiko für den Vorstand nach § 26 BGB nicht unterschätzt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn die Untergliederungen rechtlich unselbstständig sind, sich aber selbst verwalten dürfen; d. h. eigene Kassen und Bankkonten haben. Hier sollte eine eindeutige Regelung im Verein vorgeschrieben werden. Die Kompetenz für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen sollte nur beim BGB-Vorstand liegen. Abteilungsleiter, -kassiere und andere Funktionsträger sind nicht berechtigt, verbindliche auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellende Zuwendungsbestätigungen anzufertigen. Der Vorstand sollte sich über die richtige Verwendung von Spenden innerhalb der Abteilung vergewissern.


Spendenarten

Spenden sind Ausgaben, die

• freiwillig,
• unentgeltlich geleistet werden und beim
• Spender zu einer Vermögensminderung
• Verein zu einer Vermögensmehrung führen.

Diese können neben Geld auch in Form von Wirtschaftsgütern (Sachspenden), nicht aber in Nutzungen und Leistungen bestehen. Ausgaben zur Förderung sportlicher Zwecke sind nur dann für den Spender als Spende abzugsfähig, wenn der Sportverein die Zuwendungen unmittelbar für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke (ideeller Bereich oder steuerbegünstigter Zweckbetrieb), nicht aber im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in der Vermögensverwaltung verwendet.

Freiwillig ist eine Spende immer dann, wenn sie ohne rechtliche Verpflichtung geleistet wird. Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Bausteine etc. werden dem Sportverein durch Satzung oder Mitgliederbeschluss unmittelbar geschuldet.

Beispiel:

Der Sportverein "Land unter" erweitert sein Freibad um ein weiteres Schwimmbecken. In der Mitgliederversammlung werden sog. Bausteinspenden in Höhe von 100 Euro beschlossen, die jedes Alt und Neumitglied neben dem Mitgliedsbeitrag bezahlen muss.

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis5
Vorwort12
Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten14
Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit?14
Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins22
Vermögensverwaltung30
Steuerbegünstigter Zweckbetrieb32
Sonderfall "Sportliche Veranstaltungen"35
Rücklagen – das Finanzpolster des Vereins41
Formen der Rücklagen41
Umsatzsteuer - die wichtigste Steuerart auch für Vereine45
Überblick45
Wann ist ein Verein Unternehmer?47
Vorsteuerabzug52
Besteuerungsverfahren58
Spenden in der steuerlichen Behandlung – was ist bei der Buchführung zu beachten?59
Steuerbegünstigte Zwecke59
Spendennachweis59
Risiken für Mehrspartenvereine60
Spendenarten61
Haftung des Spendenempfängers67
Spendenhöchstbetrag69
Übersicht Zuwendungen an Sportvereine71
Sponsoringeinnahmen: Wie werden sie ertragsteuerlich behandelt?72
Begriff des Sponsorings72
Steuerliche Behandlung beim Sponsor72
Gegenleistung für den Sponsor77
Höhe der Betriebsausgaben78
Besteuerung beim Empfänger79
Vermögensverwaltung80
Die steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen83
Allgemeines § 51 AO83
Selbstlosigkeit § 55 AO83
Steuerlich unschädliche Betätigungen § 58 AO84
Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung § 63 AO84
Zweckbetrieb § 65 AO85
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb § 14 AO85
Vermietung von Sportanlagen86
Sportliche Veranstaltungen § 67 a AO87
Bezahlte/unbezahlte Sportler95
Reingewinnschätzung – Sonder regelung für Werbeeinnahmen101
Wann lässt der Gesetzgeber eine Reingewinnschätzung zu?101
Grundwissen Rechnungswesen – von Aufzeichnungspflichten, Kontenrahmen und Buchungssätzen107
Aufzeichnungspflichten107
Prüfung durch Finanzbehörden111
Rechtsbehelfsverfahren111
Haftung des Vorstands112
Grundwissen Rechnungswesen112
Glossar123
Abgrenzung123
Abgrenzung, sachlich123
Abgrenzung, zeitlich123
Abschreibung124
Abschreibung, degressiv124
Abschreibung, lineare125
Aktiva125
Aktivseite der Bilanz125
Anlagenbuchhaltung125
Anschaffungswertprinzip126
Aufbewahrungspflicht126
Aufwandskonten126
Ausgabe126
Auszahlung127
Automatische Buchungen127
Beleg127
Bestandskonto128
Bestandskonto, aktiv128
Bestandskonto, passiv128
Betriebsergebnis129
Bilanz129
Bücher der doppelten Buchführung129
Buchführung130
Buchführungspflicht130
Buchung ohne Beleg131
Buchung, einfache131
Buchung, zusammengesetzte131
Buchungssatz131
Doppelte Buchführung132
Durchlaufende Posten132
Durchschreibebuchhaltung132
Eigenkapital133
Einfache Buchführung133
Eingangsrechnungen133
Einnahmen133
Einnahmen Überschuss Rechnung134
Einzahlung134
Erfolgsrechnung134
Ertragskonten135
Fakturierung135
Finanzbuchhaltung135
Geldvermögen136
Geschäftsvorfall136
Gewinn und Verlustkonto137
Grundbuch (Journal)137
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ( GoB)137
Haben138
Hauptbuch138
Höchstwertprinzip138
Ideeller Bereich138
Imparitätsprinzip139
Inventar139
Jahresabschluss140
Journal140
Kassenbericht140
Kassenbestand141
Klarheit141
Kontenarten141
Kontenrahmen141
Konto142
Konto, Buchung142
Kontoform142
Lohn und Gehaltsbuchhaltung143
Nebenbücher143
Nebenbuchhaltung143
Nettovermögen143
Niederstwertprinzip144
Niederstwertprinzip, gemildert144
Niederstwertprinzip, streng144
Passiva144
Passivseite der Bilanz145
Primanota145
Rechnungssystem145
Rechnungswesen145
Rechnungswesen, externes146
Reinvermögen146
Richtigkeit und Willkürfreiheit146
Schlussbilanzkonto ( SBK)146
Schulden147
Spendenkonten147
Splittingbuchungen147
Sportliche Veranstaltungen148
Staffelform148
Stapelbuchungen148
Stetigkeit148
Stichprobeninventur149
Stichtagsinventur149
Stornobuchung149
Umlaufvermögen149
Umsatzsteuerkonto150
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen150
Verlust150
Vermögen151
Vermögensübersicht151
Vermögensverwaltung151
Vollständigkeit152
Vorsichtsprinzip152
Vorsteuer152
Vorsteuerkonto152
Vorsteuerpauschalierung153
Wareneinkaufskonto153
Warenverkaufskonto153
Werberechte153
Wirtschaftsjahr154
Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe154
Zahlungsmittelbestand154
Zweckbetriebe155
Die Rahmenbedingungen der SKV Insolvenza stellt sich vor156
Die Kernaussagen der Satzung156
Rechnungslegung160
Fallbeispiele und Musterlösungen161
Ansichtskartenverkauf161
Altherren Turnier161
Altmaterialsammlung163
Arbeitnehmerüberlassung164
Aufnahmegebühr165
Aufwandsersatzspende von Übungsleitern165
Aufwendungen, ersparte166
Ausbildungsentschädigung168
Ausgaben, diverse168
Auslagenersatz170
Ausländische Künstler171
Bandenwerbung172
Basarveranstaltung174
Baukosten Tennishalle175
Beerdigung177
Beherbergung und Beköstigung, Familienfreizeit178
Beiträge179
Bezahlter Sport180
Clubabend182
Computer, Anschaffung183
Druckkosten184
Energiekosten, Betrieb Tennisplätze185
Erbschaften186
Fernsehgelder186
Gewerbesteuer187
Hallennutzungsgebühren187
Hektolitervergütung188
Helferessen189
Herbstball einer Festgemeinschaft190
Instandhaltung Freiplätze Tennis191
Kuchen und Getränkespenden192
Kursgebühren194
Musikabteilung, öffentliche Auftritte195
Oldie Night196
Pferdepension198
Pokale, Medaillen, Urkunden199
Pokalspiel200
Reitpferd, Verkauf202
Reitunterricht203
Schwimmbad204
Schlachtenbummler206
Showauftritt der Tanzsportabteilung207
Skatturnier208
Skihütte209
Sponsoring, Namenswerbung durch Sponsor210
Sponsoring, Vermögensverwaltung211
Sponsoring, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb212
Sportanlagen, Vermietung214
Sportbetrieb, allgemeine Kosten215
Sportgeräte, Verleih215
Sporthalle, Vermietung216
Sportkleidung, Kauf und Reinigung217
Sportlerball218
Sportreise219
Standgebühr, Schießanlage220
Standgebühr Vereinsjubiläum221
Steuerberatungskosten221
Tennishalle, Nutzung223
Tombola225
Trainingslager226
Trikotwerbung227
Übungsleiter, Beitragsfreistellung228
Vereinsausflug229
Vereinsgaststätte230
Vergütung an Ehrenamtliche233
Verpachtung der Werberechte234
Unechter Zuschuss235
Auflösung der Buchungsbeispiele237
Sportliche Veranstaltungen237
Berechnung der Steuerlast239
Reingewinnschätzung240
Rücklagen242
Praktische Buchführung mit Vereinsverwaltung professionell280
Bevor Sie die Arbeit mit der Vereinsverwaltung professionell beginnen281
Vereinsdaten281
Kontenrahmen auswählen282
FiBu Konten zuweisen283
Vorbereitung der Buchhaltung285
Bank und Kassenpflege286
Schritt 2: Beispielhafte Buchungsvorgänge287
Die Buchungsmaske Bank und Kasse287
Mitgliedsbeiträge287
Spenden289
Veranstaltungen/Turniere290
Buchen im Stapel296
Sponsoring wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb296
Buchungen bearbeiten299
Buchungen aktualisieren299
FiBu/ Auswertungen300
Stichwortverzeichnis302

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