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Allianzenbildung und konsensuale Herrschaftspraxis der Kapetinger im Hochmittelalter

Zur Entwicklung einer räumlichen Konzeption französischer Königsherrschaft zwischen dem 11. und 13. Jahrhundert

AutorJan Habermann
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl39 Seiten
ISBN9783640421299
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis8,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Technische Universität Chemnitz (Institut für Europäische Geschichte), Veranstaltung: Zur Geschichte Frankreichs im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Reich der französischen Könige im Hochmittelalter war bis in die Regierungszeit König Philipp II. Augustus (1165-1223) hinein vom politisch weitgehend eigenständig agierenden Adel geprägt. Die faktische Regierungsgewalt der Kapetinger erstreckte sich in diesem Zeitraum allein über die Krondomäne, während große Regionen im Süden und Nordwesten des Reiches außerhalb des königlichen Wirkungsbereiches standen. Diese raumstrukturell nachteilhafte Ausgangsposition kennzeichnet den Charakter der Entwicklung des Westfrankenreichs zum Frankreich in Europa. Innerhalb dieser Entwicklung sind für den Zeitraum des 11. bis 13. Jahrhunderts Prozesse zu beobachten, welche die politische Geltung der französischen Könige zuerst gegenüber dem konkurrierenden lokalen Adel, sodann gegenüber den fürstlichen Territorialgewalten und schließlich gegenüber den europäischen Nachbarreichen entscheidend stärkten. Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen somit die herrschaftsstrukturell bedingten Interaktionen der französischen Könige im Beziehungsgefüge ihres Reiches und inmitten der europäischen Mächtekonstellationen, die diesen politischen Aufstieg vorbereitet hatten. Dabei wurde auf der Grundlage der kapetingischen Königsurkunden versucht, die Konzeption französischer Königsherrschaft in ihrer Bedingung und Entwicklung sowie in ihrem wesentlichen historischen Erfolgsmoment zu beschreiben.

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Leseprobe

3. Allianzenbildung und adelige Königsnähe in der Herrschaftspraxis der Kapetinger im 11. Jahrhundert


 

3.1 Der räumliche Wirkungsbereich der frühen Kapetinger


 

Die Könige Frankreichs waren bis in das späte 12. Jahrhundert hinein nicht in der Lage, weder auf lehnrechtlicher, noch auf autoritativer Machtbasis, die militärische Unterstützung der Großen ihres Reiches einzufordern. Trotz einiger beachtenswerter Hinweise auf einen zwischenzeitlich engeren Zusammenschluß mit bestimmten Vertretern des Adels, ist der Nachweis einer permanenten Gefolgschaft unter den frühen Kapetingern nicht zu erbringen. Das offenbare Fehlen verstetigter Kräftegruppierung in der königlichen Entourage läßt eine Beeinträchtigung der machtpolitischen Geltung der Regenten erwarten und wirft die Frage nach den Möglichkeiten räumlicher Erfassung des Reiches auf.

 

 Im Lichte des Theorems königsnaher, königsoffener und königsferner Landschaften[50] kann durch die Bestimmung räumlicher Schwerpunkte der französischen Königsherrschaft der Ausgangspunkt personaler Bindungsformen sowie die Gestaltungsmöglichkeiten derselben für den Zeitraum bis in das frühe 13. Jahrhundert hinein antizipiert werden.

 

 Als weitgehend repräsentativ für den Wirkungsbereich der frühen Kapetinger - sieht man einmal von den ausnehmenden Pilgerreisen und Kriegszügen Roberts II. ab[51] - ist das Itinerar Philipps I. zu behandeln,[52] wobei die von diesem aufgesuchten Königspfalzen als Stützpunkte räumlicher Erfassung vordergründig interessieren. In diesem zeichnet sich zum einen aufgrund der immerhin vierundzwanzig belegbaren Aufenthalte die Vorrangstellung von Paris ab, zum anderen treten weitere Orte allein aus der Krondomäne als königsnahe Positionen zutage. So nehmen mit Dreux, Etampes und im Schwerpunkt Melun am südlichen Randgebiet der Krondomäne hinter Paris die nachfolgenden Ränge ein, während im Norden einzig Compiègne als mehrmals frequentierter Pfalzort anzusprechen ist. Besonders ins Gewicht fallen die mehrfachen Aufenthalte Philipps I. im südlichen Kronbistum Orléans. In der Umgebung Orléans, welches unter Robert II. sogar noch eine Vorrangstellung eingenommen hatte, waren in dem Paris gleichkommenden Umfang Krongüter massiert.[53] Die nur in geringem Grad faßbaren Reiseaktivitäten Philipps I. außerhalb der Île-de-France hatten fast ausnahmslos Abteien und Bischofssitze zum Ziel, die keinen festen Hinweis auf zumindest königsoffene Landschaften  erteilen können.

 

 Somit blieben die weltlichen Herrschaftsbereiche im Süden und Nordwesten Frankreichs von jedwedem persönlich dokumentierten Machtanspruch des Kapetingers unberührt, infolgedessen die Einwirkung der Königsgewalt auf diese adeligen Besitzlandschaften allein über die Person des Potentaten erfolgen konnte, der als rechtlicher Inhaber seinen Herrschaftsraum verließ und sich in die Nähe des Königs begab.

 

3.2 Signaturen von Konsens und Bündnis mit dem Hochadel unter Heinrich I.


 

Die Möglichkeit mit dem Hochadel solche politische Verträge zu schließen, die kollektive Interaktionen zwischen den Reichen begründeten, bestand für die frühen Kapetinger durchaus trotz ihres stark umschränkten faktischen Sanktionsbereiches. Bekanntermaßen konnte die Königsferne einer Adelsherrschaft oder eines Bistums durch die personale Königsnähe ihrer Angehörigen sogar über einen längeren Zeitraum aufgewogen werden.[54] Hierfür lohnt der Blick auf die Regierungszeit Heinrichs I. (1031-1060), für welchen sich einige bemerkenswerte Signaturen überregionaler hochadeliger Königsnähe und Bündnisformierung besprechen lassen.

 

 Unter der Herrschaft Heinrichs I. gelangte das Königsdiplom zu einem - nicht regulär werdenden - formalen Aufbau, der durch die Anwesenheit einer Zeugenliste ein ausschnittartiges Bild der königlichen Entourage vermitteln kann.[55]  

 

 Das eindrucksvollste, da vor dem Hintergrund der monumentalen Fürstenversammlung in seiner Ausgestaltung besonders aufschlußreiche, Diplom ist von Heinrich während eines Hoftages in Senlis im Jahr 1048 für die Abtei Saint-Médard bei Soisson ausgestellt worden.[56] Das Eschatokoll der Urkunde weist eine auffällig umfangreiche Liste mit insgesamt 29 Zeugenunterschriften auf; eine selbst für lotharische oder staufische Diplome späterer Zeit außerordentliche Größe. Die ersten elf Testate stammen von Angehörigen des Kronepiskopats. Danach folgen die Unterschriften weltlicher Herrschaftsträger, welche gemäß des zu jener Zeit vorherrschenden adeligen Selbstverständnisses zum überwiegenden Teil ohne Herkunftsbezeichnungen erfolgten.[57] Einzig sicher identifizierbar werden durch eine Zubenennung die wichtigen Unterschriften Balduins V. von Flandern (Balduini Flandrensium comitis)[58] sowie diejenige des Grafen Wilhelm von der Normandie (Wilhelmi comitis [sic!] Normannorum) und jene des Grafen von Walther von Brienna (Walteri de Brienna comitis), wohingegen das Testat eines Grafen Theobald (Tetbaldi comitis) allein durch den in späterer Zeit signifikant werdenden Leitnamen des Geschlechts auf den mächtigen Grafen Theobald III. von der Champagne schließen läßt.

 

 Trotz der Schwierigkeit der namentlichen Bestimmung einzelner adeliger Zeugen, sollte insgesamt die beträchtliche Zahl der anwesenden geistlichen und weltlichen Herrschaftsträger am Hof Heinrichs I. in diesem ungewöhnlich großen Eschatokoll aufmerken lassen.[59] Diese Urkunde bietet damit einen zumindest schlaglichtartigen Blick auf die temporäre Bindung bedeutender Potentaten durch eine auf Konsens gegründete Herrschaftspraxis des dritten Kapetingers.[60]

 

 Interessanterweise treten mit zwei der vier identifizierten Personen Angehörige jener beiden Herrscherhäuser in Erscheinung, die bereits ein Jahrzehnt zuvor während der kapetingischen Thronkrise (1031) König Heinrich gegen seine Mutter Konstanze, die den jüngeren Sohn Robert als Thronprätendenten gegen ihn durchzusetzen versucht hatte, militärische Unterstützung geleistet hatten. Sowohl Balduin IV. von Flandern als auch der damalige Herrschaftsträger der Normandie, Robert, hatten im Verlauf des Konflikts als Bündnispartner des Kapetingers agiert.[61] Wenig später waren die nachfolgenden Herrscher beider Dynastien, ein Jahr vor dem Hoftag von Senlis, ein neuerliches Bündnis mit dem König eingegangen, wobei der Kapetinger nun seinerseits dem Herzog von der Normandie im Kampf gegen den aufbegehrenden normannischen Niederadel zur Seite gestanden hatte.[62]

 

 Die Formierung dieser durch jene drei Akteure gekennzeichneten Mächtekonstellation wurde zudem mit der Liaison der Königsschwester Adelaide mit Graf Balduin V. von Flandern forciert, wobei der flandrische Graf wiederum als Schwiegervater Wilhelms von der Normandie als verwandtschaftliches Bindeglied zwischen der französischen Krone und dem normannischen Herzogenhaus zu vermitteln imstande war.[63]

 

 Überblickt man die Regierung König Heinrichs I., so wird erkenntlich, daß sich insbesondere die vierte Dekade des 11. Jahrhunderts als eine Zeit der überregionalen personalen Königsnähe einflußreicher Fürsten auszeichnet, welche die eng gesetzten Grenzen des kapetingischen Wirkungsbereiches für diesen Zeitraum überwunden hat. Die unübersehbar konsensuale Innenpolitik Heinrichs folgte vermutlich einer extrinsischen Motivation, bedingt durch jene Rivalität, die damals im salischen Reich unter Heinrich III. heraufzudämmern begann. Durch die Vermählung des Saliers mit Agnes von Poitou, der Stieftochter des mit dem Kapetinger befeindeten Grafen Gottfried Martell von Anjou, im Jahr 1043, war eine für den französischen König machtpolitisch ernstzunehmende Verklammerung des konkurrieren Hauses Anjou mit dem Kaiserreich erwirkt worden.[64] Ab diesem Punkt bestand für Heinrich I. die dringliche Notwendigkeit, ein außenpolitisches Aktionspotential zu schaffen, um möglichen antikapetingischen Plänen des Kaisers entgegentreten zu können.[65]

 

 So erhellt sich die Bildung eines umfassenden Bündnisses mit einigen Großen des Reiches, welche in der oben besprochenen Urkunde ihren Niederschlag gefunden hat. Eine Bestärkung dieser Ansicht erhalten wir schließlich durch die in diesen Kontext hineingehörenden, wichtigen Ausführungen Anselms von Lüttich, die von einem durch Heinrich vorbereiteten Angriff auf Aachen mit dem Ziel der Usurpation des Herzogtums Lothringens Auskunft erteilen.[66] Obgleich die nahezu heroischen Ausschmückungen Anselms über das vermeintlich entscheidende, literarische Wirken des berühmten Bischofs Wazo von Lüttich als Befehlshaber der Bistumsverteidigung einer tendenziösen Färbung zu zuordnen sind, ist das Wissen im salischen Reich von einer Bedrohung seitens des französischen Königs nicht von der Hand zu weisen. Besonders die auffallende Nähe des Hoftages von Senlis zu jenem von Anselm angegebenen Zeitpunkt für das Sichtbarwerden der Invasionsabsichten des Kapetingers verweisen auf diesen sehr plausiblen...

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