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E-Book

Einrichten im Übergang

Das Aufnahmelager Gießen (1946-1990)

AutorJeannette van Laak
VerlagCampus Verlag
Erscheinungsjahr2017
Seitenanzahl420 Seiten
ISBN9783593437415
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis41,99 EUR
Zwischen 1946 und 1989 begehrten 4,5 Millionen Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone und der DDR Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland. Für knapp ein Viertel von ihnen war das Gießener Notaufnahmelager die erste Anlaufstation. Hier fand zum einen die formale Aufnahme in die Bundesrepublik statt, zum anderen gewann man hier wichtige Informationen, die Aufschluss über politische, wirtschaftliche und militärische Einrichtungen der DDR gaben. Die erste umfassende Studie hierzu verschränkt die Entwicklung der bundesdeutschen Aufnahme- und Integrationspraxis mit den Erinnerungen übergesiedelter DDR-Bürger an den Funktionsraum des Lagers Gießen und das Aufnahmeverfahren. Exemplarisch kristallisieren sich dabei die Stärken und Schwächen eines bundesdeutschen Aufnahmerituals heraus.

Jeannette van Laak, Dr. habil., ist Historikerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Simon-Dubnow-Institut für jüdische Geschichte und Kultur an der Universität Leipzig.

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Leseprobe
Einleitung 'Am 22. oder 23. Dezember kam eine Familie aus Kraftsolms auf uns zu. Diese Familie hat im Fernsehen den großen Flüchtlingsstrom gesehen. Dass das alles so dramatisch war und die Zustände im Notaufnahmelager chaotisch und schlimm waren. Daraufhin haben sie sich dann in ihrem Familienrat dazu entschlossen, irgendjemanden im Notaufnahmelager anzusprechen und diese Familie zu Weihnachten einzuladen. Diese Familie waren halt wir.' Mit diesen Worten erinnerte sich der damals neunjährige Robert Carl (Jg. 1980) an das Weihnachtsfest 1989. Wenige Tage zuvor war er mit seiner Familie in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung Hessens (ZAH) für DDR-Übersiedler eingetroffen, zusammen mit vielen anderen DDR-Bürgern. Ähnliche Erfahrungen machte Familie Ehnert, die diese Einrichtung ebenfalls wenige Tage vor Heiligabend aufgesucht hatte. Auch sie wurde zu einer privaten Weihnachtsfeier am Heiligabend eingeladen, den sie bei einer Familie aus Heuchelheim verbrachten. Am ersten Weihnachtsfeiertag erhielt die vierköpfige Familie sogar eine zweite Einladung, diesmal von einem US-Soldaten aus Butzbach. Bei diesen und anderen Einladungen handelte es sich um Privatinitiativen von Bürgern aus Gießen und Umgebung, die das Weihnachtsfest 1989 zu einem besonderen Ereignis machten. Erstmals seit vier Jahrzehnten feierten Deutsche aus der DDR und der Bundesrepublik wieder gemeinsam, sei es, dass sich bis dahin getrennte Familien besuchten, sei es, dass sich Freunde und Verwandte nun ohne Zwangsumtausch und Einreisegenehmigung treffen konnten, sei es, dass sich gänzlich Fremde in dieser Zeit der Euphorie einander einluden. Man könnte meinen, dass einige hessische Familien und US-Soldaten, die Weihnachten 1989 mit ihnen fremden Übersiedlern aus der DDR feierten, auf diese Weise das Ende des Kalten Krieges und die Wiedervereinigung vor-wegnehmen wollten. Die Erzählungen vom Weihnachtsfest 1989 in Gießen und Umgebung verweisen somit exemplarisch auf die Spannungen, die für das 20. Jahrhundert so prägend gewesen waren, dass Eric Hobsbawm es als ein Jahrhundert der Extreme bezeichnete. Lagertypen Mit diesem 'extremen Zeitalter', das von Kriegs- und Friedenszeiten in gleichem Maße geprägt wurde, ist eine Institution in besonderer Weise verbunden, die gerade im 20. Jahrhundert eine ungewöhnliche Entwick-lung nahm: das Lager. Lager gab es zu dieser Zeit in den unterschiedlichsten Ausprägungen und Funktionen, in ihnen konnten kleinere und große Menschenmassen untergebracht sein und nicht selten waren sie Orte, an denen ein kompletter Lebensalltag stattfand. Es gab Arbeitslager, DP-Lager, Durchgangslager, Flüchtlingslager, Gulags, Heimkehrerlager, Internierungslager, Konzentrationslager, Kriegsgefangenenlager, Quarantänelager, Wohnlager für Saison-, Fremd- und Gastarbeiter, für Vertriebene, für Aussiedler und Spätaussiedler. Zwar hatte es lagerähnliche Unterbringungs-formen auch schon vor dem Ersten Weltkrieg gegeben. Zu einem umfassenden Phänomen entwickelte sie sich aber erst während und infolge des Ersten Weltkrieges. Was ein Lager charakterisierte, hatte Ulrich Herbert in den 1980er Jahren so formuliert: 'Ein Lager ist nicht für die Dauer gedacht, es soll nur für vorübergehende Zeit bestehen und seinen Bewohnern Platz bieten - ein Provisorium. Die in ihm leben, sind nicht auf's Bleiben eingerichtet; wer lange in Lagern lebt, tut dies nicht freiwillig.' Auf dieser Grundlage wurden die verschiedenen Lagertypen in der Ge-schichtswissenschaft seither mit recht unterschiedlicher Gewichtung untersucht, wobei die Forschung zu den nationalsozialistischen Lagern bislang deutlich überwiegt. Funktional unterscheidet die NS-Forschung zwischen Exklusions- und Inklusionslagern. Zu den Exklusionslagern gehören Repressions- und Vernichtungslager, die für die Menschen eingerichtet worden waren, die von der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft ausgeschlossen werden sollten. Zu den Ausgeschlossenen gehörten Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, politisch Andersdenkende bzw. Mitglieder der KPD und SPD, aber auch kritische Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche sowie sogenannte Asoziale und nicht zuletzt ausländische Zivilisten, die als Widerstandskämpfer galten. Parallel dazu entstanden Reichsarbeitsdienstlager, NS-Fortbildungslager für Lehrer oder HJ-Lager, die als Inklusionslager bezeichnet werden. Hier sollten die Mitglieder der NS-Volksgemeinschaft gewissermaßen auf die Gemein-schaft eingeschworen werden. An den Befunden der NS-Forschung über Lager orientierte sich zum einen die Forschung zu den Lagern diktatorischer Regime, die meist als Gulag bezeichnet werden. Betont wird dabei insbesondere der totalitäre Charakter dieser Lager, der auf Endindividualisierung und Enthumanisierung ausgerichtet war. Zum anderen nahmen die Forschungen zur Geschichte der Kriegsgefangenen- und Heimkehrerlager der beiden Weltkriege sowie zu den alliierten Internierungslagern zwischen 1945 und 1947 bzw. 1950 (SBZ/DDR) auf die Ergebnisse der NS-Forschung Bezug. Diese Untersuchungen arbeiteten vor allem die Unterschiede zwischen Lagern diktatorischer und demokratischer Systeme heraus. Eine weitere Facette bildeten die Studien zu den Durchgangs- und Wohnlagern der Vertriebenen sowie den DP-Lagern. Im Mittelpunkt der Untersuchungen standen die Genese der Lager und ihre Funktion, rechtliche Grundlagen sowie deren personelle und materielle Ausstattung. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Beschreibung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Lagerinsassen. Dem schlossen sich Untersuchungen an, die die Wechselbeziehungen zwischen Lager und Umwelt in den Blick nahmen, also die Beziehungen zu den umgebenden bzw. anliegenden Städten und Gemeinden. Schließlich wurde untersucht, welche Erinnerungen an solche Lager in der Öffentlichkeit generiert werden. Adelheid von Saldern hat 'lagerähnliche' Unterkünfte in die Nähe von Mietskasernen und Siedlungskonzepten des 20. Jahrhunderts gerückt, die darauf ausgerichtet waren, auf engem Raum Unterkunft für viele Arbeiterinnen und Arbeiter zu schaffen. Schon in den 1930er Jahren hat Walter Benjamin darauf hingewiesen, dass sich die Mietskasernen baulich und zum Teil auch sprachlich am Vorbild militärischer Kasernen orientierten. Das ist ein Merkmal, das auch Lager charakterisiert. Und so war und ist ein wichtiges Unterscheidungskriterium zwischen lagerähnlicher und 'normaler' Unterbringung die Bauweise. Ein 'richtiges' Haus, ganz gleich wie einfach, primitiv und preiswert gebaut, war ein 'richtiges' Haus und eben keine Baracke, keine Nissenhütte bzw. kein Verschlag. Baracken-siedlungen hingegen gab es erstmals nach dem Deutsch-Französichen Krieg von 1870/71, als es Tausende Menschen in das aufstrebende Berlin zog, obgleich es in der Stadt nicht genug Wohnraum gab. Sehr schnell galten sie damals schon als 'Schandflecken', ein Begriff der sich etwa einhundert Jahre halten sollte. Wurden diese geräumt, wurden die Bewohner in Obdachlosenheimen mit solider Fassade einquartiert und die Baracken nieder gebrannt. Solche Barackensiedlungen entstanden als Folge der zweiten Industrialisierung. Sie boten denjenigen eine zeitweilige Unterkunft, die neu in die Städte kamen, kaum jemanden kannten und gleichzeitig Arbeit und Wohnraum suchten. Da beide Aspekte sich einander bedingten, mussten viele Arbeitssuchende vorübergehend mit provisorischen Unterkünften vorlieb nehmen, bis sie eine ausreichend entlohnte Arbeit in die Lage versetzte, sich eine 'richtige' Wohnung leisten und damit die Provisorien verlassen zu können. Nur diejenigen, denen es nicht gelang, eine entsprechende Arbeit zu finden, lebten längerfristig in solchen Barackensiedlungen. In den 1920er und 1930er Jahren entstanden dann Lager zur wohnähnlichen Unterbringung bzw. Massenunterkünfte, die etwa die sogenannten Ruhrpolen oder andere Gast- und Saisonarbeiter beher-bergten. Das Besondere hierbei war, dass zwar deren Arbeitskraft gebraucht wurde, sie aber offiziell nicht 'dazu' gehörten, jedenfalls nicht zu den herkömmlichen Staatsangehörigen. Ebenfalls von Herberts Definition ausgenommen sind solche Lager, in denen sich Menschen freiwillig trafen, um hier alternative Lebensweisen zu erproben. Hierzu zählen die Lager der 'Jugendbewegten' und der Kibuzzim-Bewegung, deren Mitstreiter in den 1920er Jahren versuchten, sich auch durch das Leben im Lager (teilweise oder zeitweilig) von den bürgerlichen Normen und Werten abzugrenzen. Auch Menschen, die vor Krieg, Naturkatastrophen und Hunger fliehen, wurden und werden in Lagern untergebracht und versorgt. Flüchtlingslager unterscheiden sich von den bisher aufgeführten Lagern vor allem intentional, wie Katharina Inhetveen für die afrikanischen Flüchtlingslager gezeigt hat. Solche Einrichtungen nehmen Kriegsflüchtlinge auf, um diese während der Zeit der Kampfhandlungen zu beherbergen und zu versorgen. Zugleich wird von den Flüchtlingen erwartet, dass sie nach Kriegsende wieder in ihre Heimat bzw. ihren Herkunftsstaat zurückkehren. Diese Lager befinden sich meist in den Nachbarstaaten, die in die Auseinandersetzungen nicht involviert sind, und sie werden von der internationalen Gemeinschaft finanziert. Im Unterschied zu anderen Lagern sind es in dieser Situation angrenzende Staaten, die auf die Wanderungs- und/oder Fluchtbewegung der Menschen mit provisorischen Massenunterkünften reagieren, um zum Beispiel Obdachlosigkeit in ihren Kommunen zu vermeiden. Damit ist ein weiterer Unterschied impliziert. Während viele Lagertypen auf Gründungsinitiativen zurückgehen, die im nationalen Rahmen wurzeln, reagieren im Falle der Flüchtlingslager die Verwaltungsbehörden angesichts der (von außen kommenden) Flüchtlingswelle und/oder auf Drängen internationaler Hilfsorganisationen. Eine weitere spezifische Lagerform ist bislang kaum als eigenständiger Typ wahrgenommen worden. Bei diesem Lagertyp handelt es sich um Aufnahmelager, in denen Übersiedler, Ausländer, Fremde ankommen, untergebracht, registriert und medizinisch versorgt werden und in denen auch überprüft wird, unter welchen Bedingungen die Ankömmlinge entsprechend der rechtlichen Grundlagen eines Staates aufgenommen oder abgewiesen werden können bzw. sollen. Die Notwenigkeit solcher Einrichtungen ergab und ergibt sich aus dem Umstand, dass Bevölkerungsumsiedlungen nicht nur staatlich verordnet sein müssen, sondern einzelne Bürger, Bürgergruppen, Mitglieder von Religionsgemeinschaften aus den unterschiedlichsten Gründen ihr Herkunftsland verlassen, um an anderen Orten, in anderen Ländern zu leben und zu arbeiten. Diese Praxis wird von der Migrationsforschung meist als der 'Normalfall Migration' bezeichnet. Staatszugehörigkeit und Migration Doch ein solcher 'Normalfall' ist von den Staaten und ihren Verwaltungen nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen vorgesehen. Regierungen sanktionierten, limitierten, kontrollierten, untersagten und verboten seit (der frühen Neuzeit) Aus- bzw. Einreisen entsprechend ihren politischen und wirtschaftlichen Interessen. Ein wichtiges Zeugnis von europäischen Migrationsprozessen ist der Pass. Dieser war zunächst ein Dokument, das Reisende in Frankreich aber auch in Deutschland nur in Ausnahmefällen ausgehändigt wurde. Bis in die 1830er Jahre etwa erhielten Auswanderungswillige nur sehr zögerlich einen Pass, um das Land verlassen zu können. Bald darauf erfolgte die Anordnung, dass ein Pass nur auszustellen sei, wenn ein anderer Staat die Aufnahme der Person zugesichert hätte. Hinzu kam eine weitere Entwicklung: Die Bevölkerungszunahme in vielen europäischen Ländern (vor allem aber in Preußen und anderen deutschen Staaten) ab Mitte des 19. Jahrhunderts und die Schwierigkeit, diese versorgen zu können, führte zu einer umfassenden Bevölkerungs-verschiebung, ausgelöst durch eine Abwanderung 'vom Land in die Städte, zwischen den deutschen Staaten und ins Ausland'. Die Abwanderung beschleunigte einmal mehr die Auflösung noch vorhandener ständischer Gesellschaftsstrukturen. Diese Entwicklung kam den jungen Nationalstaaten des 19. Jahrhunderts entgegen. Zugleich standen sie vor der Herausforderung, den Menschen im eigenen Land neue Bleibeangebote zu unterbreiten, um Zusammenhalt und Bindung an die Nation zu festigen. Solche Angebote konzentrieren sich auf das Bekenntnis zu einer gemeinsamen Sprache, Kultur, Konfession und Herkunft, wie Phillip Ther gezeigt hat. Diese vier Merkmale können als formale Kriterien eines Nationalstaats verstanden bzw. als 'Klammern der Nationalität' bezeichnet werden. Diejenigen, die sich zu diesen Merkmalen bekannten bzw. erklärten, wurden zu Staatsangehörigen. Damit besaßen diese Kriterien ebenso integrierende wie exkludierende Momente: Auf der einen Seite entstand dadurch eine - entsprechend den obigen Merkmalen - homogene Gemeinschaft oder schien zumindest zu existieren, während auf der anderen Seite dieje-nigen, die eines oder mehrere dieser Kriterien nicht teilten, in der Folge mit Ausgrenzung rechnen mussten bzw. tatsächlich ausgegrenzt wurden. Im 19. Jahrhundert erfolgte dies vor allem vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Krisen, zu Zeiten also, in denen die knapper werdenden Ressourcen nur an tatsächliche Staatsbürger verteilt wurden. Damit wurde den Staatsangehörigen zudem ihrer Zugehörigkeit zur Nation ver- und ihnen die staatliche Fürsorge zugesichert. Dieter Gosewinkel argumentiert, dass die Staatsangehörigkeit 'als In-strument der Bevölkerungspolitik und der administrativen Sozialkontrolle' eingeführt wurde, um Einwanderung und Sozialleistungen gezielt kontrollieren zu können. Darüber hinaus ersetzte die Staatsangehörigkeit, aus der sich die Staatsbürgerschaft ableitete, frühere ständische Bindungen. Wie eng alte und neue Integrationsangebote miteinander verbunden waren, belegt das in Deutschland geltende patrilineare Abstammungsprinzip, das bis Mitte des 20. Jahrhunderts angewandt wurde. Ein weiterer Hinweis für den engen Konnex alter und neuer Bindungen kann aus dem Umstand abgelesen werden, dass sich mit der Staatsbürgerschaft bestimmte Rechte und Pflichten ergaben. Hierzu gehörte neben den durch die Französische Revolution verbreiteten Menschenrechten etwa die Freizügigkeit innerhalb des eigenen Landes, zugleich aber auch die Erlaubnis, das Land verlassen und zurückkehren zu dürfen. Zu diesem Zwecke waren Reisende und Migranten aufgefordert, einen Pass mit sich zu führen. Im späten 19. Jahrhundert beglaubigte dieser, dass die Personen das eigene Land verlassen durften und dass das Ausreiseland sie gegebenenfalls wieder aufnahm. So bezeichnet Thomas Claes die Passgesetzgebung des Deutschen Kaiserreichs insgesamt als liberal. Erst als sich kriegerische Auseinandersetzungen ankündigten, erließen die europäischen Regierungen Passgesetze, um zu verhindern, dass Staatsfremde, die zunehmend auch als Ausländer bezeichnet wurden und potentielle Gegner darstellen konnten, unkontrolliert ins eigene Land kamen. Deutschland und Frankreich führten mit dem Ersten Weltkrieg offiziell Passkontrollen ein und legten erstmals fest, dass jeder Staatsbürger ein entsprechendes Dokument bei sich zu führen habe. Auch die österreichisch-ungarische Regierung wollte 1914 einen Überblick über die Bevölkerungsbewegungen behalten, weshalb an Eisenbahnknotenpunkten Perlustrierstationen eingerichtet wurden, die die Flüchtlinge und die Angehörigen von Minderheiten registrierten und damit zugleich kontrollierten. Bei Bedarf wurden sie auch medizinisch versorgt. Grund-voraussetzung war jedoch, dass die Menschen einen Pass mit sich führten. Somit wurde auch das Mitführen des Passes zu einem Ausdruck der Staatszugehörigkeit. Es waren die kriegerischen Auseinandersetzungen des frühen 20. Jahrhunderts, die zur weiteren Durchsetzung des Nationalstaaten-Konzeptes beitrugen. Ein deutliches Indiz hierfür ist die patriotische bzw. nationale Haltung der Menschen zu Beginn des Ersten Weltkrieges. Die nationale Klammer aus Sprache, Konfession(en), Kultur und Herkunft bildete ein verlässliches Schild gegen tatsächliche und vermeintlich äußere Gegner. Zudem manifestierte sich die Idee, dass Nationen bzw. Völker mit einer einheitlichen Sprache, Kultur und Konfession friedfertiger seien. Auch deshalb wurden nach dem Ende des Ersten und dann insbesondere nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges enorme Bevölkerungsumsiedlungen organisiert. Zwangsläufig kamen daher in beiden Nachkriegszeiten wiederholt die Fragen auf: 'Wer gehört dazu? Wer gehört nicht dazu?' Vor diesem Hintergrund wurden zwar frühere Rechte wie das Recht auf Reisefrei-heit und auf Freizügigkeit innerhalb eines Landes alsbald wieder einge-führt, doch die Staaten behielten es sich vor, weiterhin zu kontrollieren, wer unter welchen Umständen in ihrem Land leben durfte. Dem 'Normalfall Migration' wurde damit nur in der Hinsicht Rechnung getragen, indem das Recht auf Ausreise gewährt wurde; ein damit verbundenes (Menschen)-Recht auf Einwanderung allerdings wurde ausdrücklich nicht formuliert. Selbst die im 20. Jahrhundert in einigen Staaten verabschiedeten Einwanderungsgesetze gestatten Zuwanderung nur in Ausnahmefällen. Bis heute wird die massenhafte Einwanderung in einen Staat als etwas Bedrohliches wahrgenommen. Diese Bedrohungswahrnehmung war und ist besonders groß, wenn sich die Nationalstaaten in Krisen- oder Übergangsphasen befinden: So zum Beispiel in den unmittelbaren Nachkriegsjahren nach 1918 bzw. nach 1945, als die meisten Regierungen bzw. die Besatzungsmächte sich um eine politische und wirtschaftliche Stabilisierung bemühten. In diesen Zeiten waren alle Staaten nur in Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Voraussetzungen bereit, Fremde aufzunehmen. Dabei wurde der Aufnahme aus politischen Gründen der Vorrang gegeben, und sie entwickelte sich vor allem in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einem Charakteristikum demokratischer bzw. demokratiefähiger Staaten, während 'Arbeitsmigranten' weiterhin meist nur eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung bzw. Duldung erhielten. Diese Entwicklungen führten dazu, Zuwanderer bei ihrer Einreise bzw. während und/oder unmittelbar nach dem Grenzübertritt dahingehend zu kontrollieren, ob sie die von den Staaten formulierten Aufnahmebedingungen erfüllten. Solche Überprüfungen mutierten allmählich zu komplexen Verwaltungsakten, zu sogenannten Aufnahmeverfahren. Je umfangreicher ein solches Verfahren wurde, umso erforderlicher war es, die Zuwanderer für die Dauer des Aufnahmeverfahrens zu beherbergen und zu versorgen. Für diese Zwecke wurde auf provisorische Massenunterkünfte zurückgegriffen, die als Massenquartiere schnell zu errichten waren und auf die daher der Begriff des Lagers Anwendung fand. Derart entstand ein Lagertyp für die Aufnahme, Registrierung und Versorgung von 'Staatsfremden'. Die US-amerikanische Einwanderungsbehörde auf Ellis Island gehört zu einer der ersten dieser Art, die 1890 ihre Arbeit begann. Als Haupt-Einreisekriterium galt hier ein 'gesunder Körper'. 1924 wurde ein weiteres Kriterium eingeführt, das der nationalen Herkunft. Beide Kriterien sollten 30 Jahre lang Bestand haben. Auch in der Bundesrepublik Deutschland wurden solche Aufnahmelager nach 1949 eingerichtet, wenngleich sich die Frage der Nationalität bzw. nach dem deutschen Nationalstaat für das besiegte Deutschland nach 1945 schwierig gestaltete. Im Mai 1949 verabschiedeten die Politiker der demokratischen Parteien der Westzonen das Grundgesetz und gründeten im September 1949 die Bundesrepublik Deutschland. Wenige Woche später erfolgte in der sowjetischen Besatzungszone die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik. Formal gab es somit zwei deutsche Staaten einer Nation. Um dieser Gemengelage Herr zu werden, bekräftige Bundeskanzler Konrad Adenauer kurze Zeit später den Alleinvertretungsanspruch für das gesamte deutsche Volk bzw. für die gesamte Nation. Eine Folge davon war, dass die Deutschen, die in der sowjetischen Besatzungszone lebten, formell nicht nur Staatsbürger der DDR, sondern zugleich auch Bundesbürger waren, erfüllten sie doch die im Grundgesetz formulierten Kriterien für die deutsche Staatsbürgerschaft, die in der Abstammung sowie in der deutschen Sprache und Kultur bestanden. Damit galt auch für sie das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Bundesrepublik, und sie hätten sich in jedem Bundesland niederlassen können. Dennoch nahmen die Verwaltungen der westlichen Zonen die 1947/48 einsetzende Abwanderung aus der sowjetischen besetzten Zone als Bedrohung wahr. Die Diskussion hierüber mündete schließlich im Notaufnahmegesetz, das im August 1950 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Um die Deutschen aus der SBZ/DDR nach diesem Gesetz formal aufzunehmen, bedurfte es einer Einrichtung, in der der Antrag auf Aufnahme nach dem Notaufnahmegesetz gestellt werden konnte und die die Antragsteller für die Dauer des Aufnahmeverfahrens beherbergte. Als Folge erhielten die Lager in Gießen und Uelzen-Bohldamm den Status von 'Notaufnahmelagern'. 1952 entstand mit dem Lager in Berlin-Marienfelde eine weitere Einrichtung dieser Art. Ähnlich wurde mit den deutschstämmigen Aussiedlern und Spätaussiedlern aus den europäischen Ostblockstaaten umgegangen. Sie hatten ihre Aufnahme ins Bundesgebiet im Grenzdurchgangslager Friedland zu beantragen. Ausländer, die in Deutschland politisches Asyl beantragen wollten, wurden zunächst in das Valka-Lager, ab 1960 dann in die Einrichtung in Zirndorf, beide in der Nähe von Nürnberg, verwiesen. Ein Teil dieser Einrichtungen bestand bis 1990 und darüber hinaus. Das heutige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg kann als eine ihrer Nachfolgeeinrichtung angesehen werden. Bis heute wird in zahlreichen Staaten darüber diskutiert, welche Menschen unter welchen Umständen ein Aufenthaltsrecht und/oder gar die jeweilige Staatsbürgerschaft erwerben können. Bis heute gibt es solche Einrichtungen, die die Zuwanderung steuern und kontrollieren. Gegenwärtig werden zum Beispiel in Australien asiatische Zuwanderer auf einer Insel vor dem Kontinent in einem Lager interniert, bis über ihren Aufenthaltsstatus entschieden ist. Damit gehören solche Einrichtungen zu den ausführenden Organen der 'Migrationsregime'. Barbara Lüthi hat am Beispiel von Ellis Island gezeigt, welche Aufgaben diese ausführenden Organe im frühen 20. Jahrhundert übernahmen und wie sie strukturell aufgebaut waren. Das Hauptanliegen bestand für das US-amerikanische Migrationsregime darin, nur diejenigen aufzunehmen, die gesund waren, um sich eine eigene Existenz aufbauen zu können. Die europäischen Migra-tionsregime hingegen verfolgten eine andere Intention. Hier hatten die Einreisewilligen keine körperlichen Gesundheitsvorgaben zu erfüllen. Vielmehr wurden Aspekte der Zugehörigkeit, des Flüchtlingsstatus' nach der Genfer Flüchtlingskonvention sowie Aspekte des Asylrechts geprüft. So konstatiert Helge Heidemeyer, dass die Bundesregierung im Notaufnahmegesetz statt Ausschlusskriterien erstmals positive Aufnahmegründe formuliert hatte. Heidemeyers Studie verdeutlicht außerdem, wie und welche Fragen bezüglich der Aufnahme von DDR-Bürgern in der Bundesrepublik bis 1961 diskutiert wurden. Volker Ackermann untersuchte wiederum die Haltung bundesdeutscher Politiker zum 'Flüchtling' im Allgemeinen und zum 'echten Flüchtling' im Besonderen. Seine Ergebnisse verdeutlichen, dass es sich gerade beim Begriff des 'echten Flüchtlings' um ein Hilfskonstrukt handelte, mit denen die Politiker der jungen Bundesrepublik ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen und ihre Position zum anderen deutschen Staat zu unterstreichen versuchten. Andere Studien nahmen auf diese Befunde Bezug und erweiterten das Erkenntnisinteresse: Ausgehend von den Kriegsfolge-bedingten Vertrei-bungen nach Kriegsende wurde etwa die Genese der Grenzlager an der britisch-sowjetischen Demarkationslinie beschrieben. So rekonstruierte Arne Hoffrichter die Politik und die konkrete Aufnahme von SBZ- und DDR-Übersiedlern der niedersächsischen Landesregierung für das Lager Uelzen-Bohldamm. Sascha Schießl fragte außerdem nach der Bedeutung der Einrichtung für die bundesdeutsche Erinnerungskultur. Wichtige Zäsuren in den bisherigen Studien bildeten die Jahre 1961, 1963 und 1970. Heidemeyers Studie verfolgte die Gesetzgebung bis zum Mauerbau, Hoffrichter orientierte sich an der Existenz des Uelzener Lagers, das 1963 geschlossen wurde, weil der Mauerbau die Abwanderung aus der DDR weitgehend unmöglich gemacht hatte. Sascha Schießl weitete seinen Untersuchungszeitraum deshalb bis zum Jahr 1970 aus, weil sich der Topos vom 'Tor zur Freiheit' bis dahin in der Öffentlichkeit manifestiert hatte und zu einem festen Begriff des Kalten Krieges geworden war. Die vorliegende Studie zur Geschichte des Notaufnahmelagers Gießen spannt den Untersuchungszeitraum bis zu den Jahren 1989/90. Dabei interessieren folgende Fragen: Wie kam es zur Einrichtung dieses Lagers, das vor Ort nicht gewollt war? Wieso konnte diese Einrichtung dennoch 40 Jahre lang bestehen? Warum stellte dies keiner der Lokal-, Landes- bzw. Bundespolitiker bis 1989/90 in Frage? Neben diesem Fragekomplex, der die Ebene der politischen Entscheidungsfindung berührt, gilt es die innere Struktur der Einrichtung zu beschreiben. Welche Einrichtungen des Landes und des Bundes waren hier tätig, um die Übersiedler aus der SBZ/DDR aufzunehmen? Welche Hierarchien gab es in diesen, welche Auseinandersetzungen fanden zwischen ihnen statt? Wer arbeitete hier? Wie gestaltete sich das Verhältnis zwischen der Einrichtung und der Stadt Gießen, gerade vor dem Hintergrund der anfänglichen Ablehnung? Welches Bild hatte die Einrichtung, das heißt ihre Mitarbeiter, von sich selbst und wie wollte sie von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden? Methodisch orientiert sich die Studie zunächst an vorliegenden historiografischen Studien über Lager. In einem zweiten Schritt werden diese Befunde um die Erfahrungsgeschichte derjenigen erweitert, für die das Lager betrieben worden war. Wichtige Beschreibungs- und Analysekriterien der historischen Betrachtung bilden - in einem traditionellen Verständnis der Institutionengeschichte - die Entstehung des Lagers, seine Etablierung vor Ort, die innere und äußere Organisation der Einrichtung und deren Verstetigung. In der Sozialwissenschaft werden Institutionen wie zum Beispiel Universitäten, Klöster oder Städte als 'organisierte Sozialgefüge [verstanden], die gemeinsam die gleichen zeitüberdauernden Merkmale wie etwa körperschaftliches Vermögen, Führungsinstanzen, explizites Normengefüge, geregelte Mitgliedschaft und transpersonelle Handlungsziele aufweisen'. In diesem Sinne wären Lager, selbst Wohnlager, allenfalls 'provisorische Sozialgefüge'. Weitere Charakteristika von Institutionen wie 'Regelmäßigkeit', 'Gleichförmigkeit', 'Bestand' bzw. 'Dauerhaftigkeit' und 'Festigkeit' scheinen für Lager, wie sie bislang definiert wurden, kaum anwendbar. Vielmehr scheinen Lager mit ihrem provisorischen Anspruch und der zeitlichen Begrenztheit ihrer Existenz das Gegenteil von Institutionen darzustellen. Da das Notaufnahmelager Gießen jedoch keine vorübergehende Einrichtung war, sondern über 40 Jahre lang existierte, bliebe zu fragen, welche inneren und äußeren Faktoren eine Institutionalisierung, im Sinne einer Verfestigung der Einrichtung innerhalb des Behördengefüges der Bundesrepublik, begünstigten und in welcher Weise dieser Verfestigung Rechnung getragen wurde? Zudem kann nach den Vorzügen gefragt werden, die mit dem Prozess der Institutionalisierung verbunden waren: Ermöglichte die Institutionalisierung die Anwendung des Notaufnahmegesetzes und garantierte sie den Übersiedlern Rechtssicherheit? Mit der Erörterung dieser Fragen leistet die Geschichte des Notauf-nahmelagers Gießen einen weiteren Beitrag zur Geschichte der Lager des 20. Jahrhunderts. 1987 hatte Ulrich Herbert die Lager als provisorische Massenquartiere auf Zeit definiert, deren Bewohner einen noch niedrigeren Status als die Arbeiter gehabt hätten. Zu den weiteren Merkmalen gehörten 'räumliche Enge, der niedrige Komfort, die vom Leben in großen Gruppen herrührenden Zwänge, die Einschränkungen oder der Verlust von Privatheit'. Fehlende Konventionen, fehlendes Recht und fehlende zwischenmenschliche Absprachen verschärften das Leben in den Lagern zusätzlich. Wie verhält es sich mit diesen Merkmalen in Bezug auf ein Aufnahmelager wie das in Gießen: Die Statusfrage für die Insassen ist in Aufnahmelagern eine ganz andere als etwa für Gast- und Fremdarbeiter. Kann man überhaupt von Insassen sprechen? Gilt die zeitliche Befristung etwa für die Existenz des Lagers allgemein oder auch für die Dauer des Aufenthaltes? Auch das Merkmal des Provisorischen bedarf einer Konkretisierung: Ist damit das Provisorische der Unterkünfte oder das Provisorische der Verwaltung gemeint? Herberts Perspektive folgt denjenigen, die solche Lager zu bestimmten politischen Zwecken einrichteten. Zwar werden dabei auch die Auswirkungen für die Lagerinsassen berührt, indem die äußeren Lebensbedingungen beschrieben werden, Aussagen über die Er-fahrungen innerhalb des Lagers sind damit jedoch kaum möglich. Auch der Umstand, dass diese Einrichtungen eine gewisse Historie ent-wickelten und mehrere unterschiedliche Personengruppen gleichzeitig und/oder nacheinander aufnahmen, deuten weniger auf das Provisorische als Hauptmerkmal denn auf die Flexibilität in der Aufgabenübertragung und -übernahme hin. Deshalb fragt diese Studie danach, wie sich eine als Provisorium gedachte Einrichtung zu einer Institution entwickeln konnte? Welche Standards haben sich etabliert und wie können Lager heute definiert werden? Somit stellt sich auch die Frage, ob 'Lager' nicht Einrichtungen sind, die quer zu den herkömmlichen Verwaltungen und etablierten Institutionen stehen und für eine bestimmte Zeit bestimmte Aufgaben übernehmen. Über die Befunde zu einer Geschichte der Lager im 20. Jahrhundert hin-ausgehend bliebe zudem danach zu fahnden, welcher übergreifenden Institution das Lager in seinem Grundverständnis zuarbeitete?
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhalt6
Einleitung9
1. Provisorische Ordnungssystemenach 194532
1.1 Nachkriegslager in Gießen32
1.2 Die Alliierten und die Lager44
1.3 Zuwanderer zwischen Aufnahme und Rückführung50
1.4 Zwischenresümee66
2. Das Lager zwischen Auflösung undVerstetigung (1948–1961)68
2.1 Eine Stadt wehrt sich68
2.2 Das Land Hessen behauptet sich79
2.3 Der Bund wird arbeitsfähig90
2.4 Das Lager als »Schaufenster des Westens«?99
2.5 Zwischenresümee108
3. Das Lager als hessischeLandeseinrichtung110
3.1 Zum infrastrukturellen Aufbau des Lagers110
3.2 Die bundesdeutsche Gesellschaft en miniature? –Zur Vielfalt der karitativen Verbände und Interessenvertretungenim Lager137
3.3 Lager-Zeremonien150
3.4 Zwischenresümee162
4. Die Sichtbaren und die Unsichtbaren –Die Dienststellen des Bundes164
4.1 Die »sichtbare« Dienststelle desBundesnotaufnahmeverfahrens165
4.2 Die »unsichtbaren« Dienststellen – Zur Arbeit derGeheimdienste im Lager Gießen188
4.3 Die geheimdienstlichen Befragungen –Balanceakt zwischen Transparenz, Freiwilligkeit undVerschwiegenheit211
4.4 Zwischenresümee217
4.5 Die »Unsichtbaren II«: Zur Arbeit des Ministeriumsfür Staatssicherheit der DDR im Lager Gießen.219
5. Herausforderungen239
5.1 Das Lager zwischen Funktionalität und Repräsentativität240
5.2 Vom kleinsten zum einzigen Bundesnotaufnahmelager –Das Lager nach dem Mauerbau252
5.3 Sonderaufgaben – Die Aufnahme der freigekauftenpolitischen Häftlinge aus der DDR270
5.4 Zurück zu den Anfängen? Die Zentrale Aufnahmeeinrichtungdes Landes Hessen in den 1980er Jahren283
5.5 Zwischenresümee304
6. Einrichten im Übergang –Migrationserfahrungen306
6.1 Migrationsgeschichten – Zum Narrativ derÜbersiedlungserfahrung308
6.2 Die Entscheidung »Gehen oder Bleiben?«322
6.3 Keine Erinnerungen an den Lageralltag?332
6.4 Erste Begegnung mit bundesdeutschen Behörden347
6.5 Ausblicke362
Zusammenfassung375
Dank391
Abkürzungen393
Abbildungsnachweise395
Quellen, Interviews und Literatur397

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