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Religionsunterricht an bekenntnisfreien Ersatzschulen.

AutorPhilip Seel
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2008
ReiheAbhandlungen zu Bildungsforschung und Bildungsrecht 16
Seitenanzahl299 Seiten
ISBN9783428526093
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Gegenstand des Buches ist eine umfassende Auseinandersetzung mit Reichweite und Grenzen der Privatschulfreiheit gemäß Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG unter Berücksichtigung der religiösen Schulerziehung, wie sie Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG für staatliche Schulen vorschreibt. Philip Seel untersucht im ersten Teil, inwieweit auch bekenntnisfreie Ersatzschulen - etwa Waldorfschulen oder Wirtschaftsgymnasien - aufgrund des Erfordernisses der Gleichwertigkeit gemäß Art. 7 Abs. 4 Satz 3, aufgrund landesverfassungsrechtlich normierter religiöser Erziehungsziele, aufgrund eines möglichen Grundrechts auf Religionsunterricht oder gar aufgrund einer aus dem Grundgesetz gegebenenfalls abzuleitenden christlich-kulturellen Wertordnung zum Unterbreiten von Religionsunterricht verpflichtet sein könnten, um genehmigungsfähig zu sein. Insbesondere einem mit dem staatlichen Neutralitätsgebot und der Religionsfreiheit nicht in Einklang stehendem einseitig christlich-abendländischen Verständnis des objektiven Wertgefüges der Verfassung tritt der Autor unter Auslegung der einschlägigen Normen entgegen. Im Zuge der Abwägung der verschiedenen betroffenen Grundrechte bzw. Werte von Verfassungsrang kommt Philip Seel zu dem Ergebnis, dass Ersatzschulen in der Gestaltung ihrer religiösen Erziehung weitestgehend frei sind. Aus der Auslegung von Art. 7 GG schließt er zudem auf die Verfassungswidrigkeit des separaten Rechtsinstituts der Anerkennung von Ersatzschulen, deren Schein erhöhter staatlicher Legitimität mit der Privatschulfreiheit nicht zu vereinen ist. Im zweiten Teil der Arbeit folgt eine Auseinandersetzung mit den Folgen dieses Befunds für die staatliche Förderpflicht von Ersatzschulen, wie sie das Bundesverfassungsgericht aus Art. 7 Abs. 4 GG abgeleitet hat. Schwerpunkt der Prüfung ist die verfassungsrechtliche Würdigung der Ersatzschulförderung der Bundesländer unter Berücksichtigung des Zusammenspiels von Art. 7 Abs. 4 GG und Art. 3 GG.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis16
Einleitung18
Erster Teil: Die abwehrrechtliche Dimension23
Erstes Kapitel: Der verfassungsrechtliche Rahmen von Religionsunterricht und Privatschulfreiheit23
A. Einleitung23
B. Die allgemeine Schulaufsicht, Art. 7 Abs. 1 GG26
C. Der Religionsunterricht gemäß Art. 7 Abs. 3 GG31
I. Die historische Entwicklung31
II. Der rechtliche Gehalt des Art. 7 Abs. 3 GG35
III. Der Religionsunterricht in den Landesverfassungen37
IV. Bekenntnisfreie Schulen38
1. Begriffsbestimmung38
2. Bestandsaufnahme41
D. Die Privatschulfreiheit, Art. 7 Abs. 4 GG43
Zweites Kapitel: Der Religionsunterricht als Genehmigungsvoraussetzung nach Länderrecht44
A. Einleitung44
B. Schulische Lehrziele und Einrichtungen45
I. Landesrechtliche Erziehungsziele46
1. Erziehungsziele mit Religionsbezug – eine Bestandsaufnahme46
2. Verfassungsmäßigkeit religiöser Erziehungsziele48
a) Allgemeine Schulaufsicht und staatliche Erziehungsziele48
b) Die Verfassungsmäßigkeit des Ehrfurchtgebots53
aa) Das Gebot staatlicher Neutralität53
bb) BayVerfGH, NJW 1988, 3142 ff. und Teile der Literatur56
cc) Vermittelnde Ansicht57
dd) Kritik60
ee) Stellungnahme62
ff) Ergebnis66
3. Das Toleranzgebot68
II. Ergebnis72
Drittes Kapitel: Der Religionsunterricht und seine Bedeutung im objektiven Wertgefüge der Verfassung73
A. Einleitung73
B. Das Grundgesetz als objektive Wertordnung75
I. Entwicklung und verfassungstheoretischer Hintergrund75
II. Rechtsfolgen der Wertordnung78
C. Religionsvermittlung als Verfassungswert?80
I. Länderkompetenz80
II. Die Einordnung des Religionsunterrichts81
III. Der Religionsunterricht im Kulturstaat82
1. Religionsunterricht und Kulturstaatsprinzip82
a) Kultur als Verfassungswert83
aa) Kulturbegriff83
(1) Weiter und enger Kulturbegriff83
(2) Funktionaler Kulturbegriff85
(3) Ergebnis90
bb) Verankerungen im Grundgesetz90
(1) Die Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 GG91
(2) Freiheit und Gleichheit94
(3) Das Sozialstaatsprinzip und das allgemeine Persönlichkeitsrecht96
b) Zusammenfassung96
2. Stellungnahme97
IV. Das Staatsziel der Dauerhaftigkeit und Vitalität der Verfassung103
1. Herleitung des Staatsziels103
2. Vom Verfassungsschutz durch Verfassungsrecht zur kulturellen Identität106
3. Stellungnahme112
4. Ergebnis117
V. Verankerungen in den Landesverfassungen118
D. Ergebnis118
Viertes Kapitel: Das Grundrecht auf Religionsunterricht118
A. Einleitung118
B. Der Religionsunterricht im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG120
C. Art. 7 Abs. 3 GG als institutionelle Garantie121
D. Art. 7 Abs. 3 GG als subjektives Recht123
I. Auslegung des Art. 7 Abs. 3 GG123
1. Historisch-genetische Auslegung124
2. Grammatische und systematische Auslegung126
3. Teleologische Auslegung132
4. Ergebnis136
II. Subjektives Recht und Privatschulfreiheit136
1. Der Religionsunterricht nach den einschlägigen Landesverfassungen137
2. Der subjektiv-rechtliche Gehalt der Bestimmungen138
3. Die Erweiterung von Landesgrundrechten und das GG145
a) Das Verhältnis von Art. 31 GG und Art. 142 GG145
b) Die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 142 GG147
aa) Art. 142 GG und die nachkonstitutionelle Verfassung Nordrhein-Westfalens147
bb) Übereinstimmung von Grundrechten148
(1) Art. 136 Abs. 2 BayVerf und seine Elemente des erweiterten Grundrechtsschutzes150
(2) Art. 136 Abs. 2 BayVerf und seine Elemente des verkürzten Grundrechtsschutzes152
(a) Art. 7 Abs. 1 GG als Schranke der Privatschulfreiheit?153
(b) Die Verhältnismäßigkeit schulaufsichtlicher Anordnung konfessionellen Religionsunterrichts155
(c) Ergebnis161
(d) Art. 7 Abs. 3 GG i. V.m. Art. 142 GG als Schranke der Privatschulfreiheit?161
c) Ergebnis zum Verhältnis des Art. 136 Abs. 2 BayVerf zu Art. 7 Abs. 4 GG162
E. Gesamtergebnis163
Fünftes Kapitel: Religionsunterricht als Anerkennungsvoraussetzung163
A. Einleitung163
B. Das Rechtsinstitut der Anerkennung164
C. Die Verfassungsmäßigkeit der Anerkennung im Lichte des Art. 7 Abs. 4 S. 1 GG168
I. Eingriff in den Schutzbereich des Art. 7 Abs. 4 S. 1 GG168
1. BVerfGE 27, 195 ff. und die herrschende Literaturmeinung169
2. Kritik an der herrschenden Auffassung171
3. Stellungnahme173
a) Historische und genetische Auslegung des Art. 7 GG173
b) Grammatische, systematische und teleologische Auslegung178
c) Ergebnis181
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs182
1. Schranken der Privatschulfreiheit182
a) Kollidierende Grundrechte Dritter184
b) Andere Rechtswerte von Verfassungsrang185
2. Ergebnis187
III. Rechtsfolge187
D. Ergebnis190
E. Gesamtergebnis für den ersten Teil – Die abwehrrechtliche Dimension190
Zweiter Teil: Die leistungsrechtliche Dimension191
Sechstes Kapitel: Die finanzielle Unterstützung bekenntnisfreier Ersatzschulen als Verfassungspflicht191
A. Einleitung191
B. Die verfassungsrechtliche Förderpflicht192
I. Rechtsprechung des BVerwG und des Bayerischen VfGH193
II. Das Finanzhilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts195
1. Art. 7 Abs. 4 GG197
2. Art. 7 Abs. 4 GG in Verbindung mit dem „Grundwerte-Ensemble“201
3. Art. 7 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG203
III. Art. 7 Abs. 4 GG als Leistungsrecht im Lichte der Literatur203
1. Methodische Ansätze zur Ableitung eines Leistungsrechts204
a) Erweiterung der allgemeinen Grundrechtsdogmatik um Leistungsrechte205
b) Leistungsrecht als dogmatische Konsequenz des Art. 7 Abs. 4 GG nach Müller/Pieroth/Fohmann209
aa) Strukturierende Rechtsnormtheorie209
bb) Strukturierende Rechtsnormtheorie und Art. 7 Abs. 4 GG211
2. Subjektives Recht auf Privatschulförderung?216
3. Kritik an einer leistungsrechtlichen Dimension der Grundrechte217
IV. Zusammenfassung220
C. Der Religionsunterricht im Rahmen der Privatschulförderung221
I. Anspruchsberechtigter und Anspruchsinhalt221
II. Anspruchsvoraussetzungen222
1. Allgemeine Leistungsdimension der Grundrechte222
2. Die leistungsrechtliche Dimension des Art. 7 Abs. 4 GG223
a) Die Rechtslage nach bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben223
b) Die Rechtslage unter Berücksichtigung der Verfassungen Bayerns und Hessens224
III. Ergebnis226
Siebtes Kapitel: Die Finanzierung des Religionsunterrichts im Lichte des Art. 3 GG227
A. Einleitung227
B. Die Finanzierung des Religionsunterrichts an öffentlichen und privaten Schulen228
I. Finanzierungsvergleich zwischen öffentlichen und freien Schulen229
1. Die Finanzierung des Religionsunterrichts an freien Schulen229
a) Die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen229
b) Die Rechtslage in Bayern232
c) Vergleichbare Rechtslage in anderen Bundesländern233
d) Die Rechtslage in Berlin und Bremen234
2. Die Finanzierung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen236
II. Das Gleichbehandlungsgebot gemäß Art. 3 Abs. 1 GG237
1. Vergleichbarkeit der Finanzierung238
a) Vergleichsmaßstäbe238
b) Vergleichbarkeit der Finanzierung des Religionsunterrichts243
c) Ergebnis247
2. Ungleichbehandlung247
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung248
a) Rechtfertigungsmaßstab und Rechtfertigung249
aa) Rechtfertigungsmaßstab und Rechtfertigung in den Bundesländern mit Religionsunterricht außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 142 GG250
bb) Rechtfertigungsmaßstab und Rechtfertigung in Bayern und Hessen254
b) Ergebnis258
III. Finanzierungsvergleich innerhalb des freien Schulwesens258
1. Vergleichbarkeit und Vergleichsmaßstab259
2. Ungleichbehandlung259
a) Das System staatlicher Zuwendungen an Religionsgemeinschaften260
b) Die Trägerschaft freier Schulen263
c) Ergebnis265
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung265
C. Ergebnis270
Schluss271
Literaturverzeichnis274
Stichwortverzeichnis297

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