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Die Stiftung als Nachfolgeinstrument für Familienunternehmen

Stiftungssteuerrecht, Rechnungslegung & Prüfung von Stiftungen

AutorGerald Bosl
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl125 Seiten
ISBN9783640548477
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,3, Fachhochschule Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit soll am Beispiel einer Stiftung aufgezeigt werden, wie die Nachfolge bei Familienunternehmen sichergestellt werden kann. Ziel ist es, einen Überblick über die Rechtsform der Stiftung zu bekommen. Möglichkeiten im Rahmen einer Unternehmensnachfolge sollen durch Beantwortung rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Fragen erörtert und somit potenzielle Vorteile der Stiftung als Nachfolgeinstrument für Familienunternehmen durch diese Diplomarbeit aufgezeigt werden.

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Leseprobe

2 Grundlagen


 

2.1 Definitionvon Familienunternehmen


 

Der Begriff der Familienunternehmung kommt zunächst aus der Alltagssprache und bezeichnet keine typische Rechtsform eines Unternehmens. Unter dem Begriff der Familie im soziologischen Sinne werden alle Personen, die durch Ehe oder Blutsverwandtschaft und in erweiterter Sicht auch durch Schwägerschaft und Annahme von Kindern, in einer Lebensgemeinschaft leben, bezeichnet.[1] In der Literatur werden daher viele Definitionsmöglichkeiten für Familienunternehmen erwähnt.

 

Es müssen einige Kriterien vorliegen, damit ein Unternehmen als Familienunternehmen bezeichnet werden kann. Ein hauptsächliches Merkmal dabei ist, dass die Familie für die wirtschaftliche Entwicklung von Familienunternehmen den entscheidenden Kapitaleinfluss hat und somit von der Einflussmöglichkeit der Familienangehörigen auch Gebrauch machen muss. Eine operative Geschäftsführung der Familie ist nicht notwendig. Die Familie muss aus sich heraus absolut die grundsätzlichen Entscheidungen der Unternehmenspolitik bestimmen und ihren Einfluss auch in den Organen eines Unternehmens ausüben. Die Geschäftsführung von Familienunternehmen kann in vier verschiedene Kategorien unterteilt werden:[2]

 

Reine Gesellschaftergeschäftsführung, d.h. die Gesellschafter der Eigentümerfamilie haben allein die Geschäftsführung inne.

 

Gemischte Geschäftsführung ohne Gleichrangigkeit, d.h. Geschäftsführung durch die Eigentümerfamilie und einer fremden Geschäftsführung. Den Vorsitz der Geschäftsführung hat ein Familienmitglied.

 

Gemischte Geschäftsführung bei Gleichrangigkeit der Geschäftsführer, d.h. Fremdgeschäftsführer und Gesellschaftsgeschäftsführer führen gleichberechtigt das Unternehmen.

 

Fremdgeschäftsführung, d.h. die Geschäftsführung wird ausschließlich von Fremdmanagern vorgenommen. Die Gesellschafter üben ihren Einfluss lediglich über die Gesellschafterversammlung, im Aufsichtsrat oder Beirat aus.

 

Die Eigentumsfrage ist ein weiteres Kennzeichen für ein Familienunternehmen, da sich das Unternehmen häufig schon seit Generationen im Besitz der Familie befindet. Familienunternehmen unterscheiden sich grundsätzlich von managementgeführten Großunternehmen durch die Zusammengehörigkeit von Eigentum und Leitung und damit eine enge Verbindung von wirtschaftlicher Existenz der Unternehmensleitung. Manager von Großunternehmen sind gegenüber wirtschaftlichen Krisen und Insolvenzen eher unabhängig, während im Gegensatz die Insolvenz eines Familienunternehmens dazu führt, dass auch die Firmenleitung und somit auch der Firmeneigner zahlungsunfähig werden. Ein wirtschaftlicher Misserfolg oder eine Insolvenz kann den wirtschaftlichen Ruin aller beteiligten Familienmitglieder bedeuten, da diese auch häufig mitarbeiten oder mit dem Unternehmen finanziell verbunden sind.[3]

 

Folgende Grafik zeigt die anteilsmäßige Unterscheidung zwischen Familienunternehmen und managergeführten Unternehmen:

 

 

Abb. 4: Familienunternehmen und managergeführte Unternehmen nach Rechtsform

 

(Quelle: IfM)

 

2.1.1 Stärkenvon Familienunternehmen


 

Die Stärken eines Familienunternehmens sind:[4]

 

kurze Entscheidungswege, schnelle Übertragung von Entscheidungen zur Ausführung,

 

hohe Identifikation mit Eignerpersönlichkeit,

 

Vorbildfunktion der Eignerpersönlichkeit,

 

hohe Anpassungsfähigkeit an Markt- und Strukturveränderungen,

 

persönliche Kontaktpflege gegenüber Mitarbeitern und Kunden, hoher Interaktionsgrad.

 

2.1.2 Schwächen von Familienunternehmen


 

Neben den Stärken und Chancen gibt es in der Praxis auch häufig beobachtete Schwächen:[5]

 

Geringe Kapitalausstattung.

 

Begrenzte Möglichkeiten für die Kapitalbeschaffung, da weniger Subventionen erfolgen und sparsames sowie erfolgreiches Wirtschaften notwendig ist, um mit dem zur Verfügung stehenden Kapital auszukommen.

 

Hohe Liquiditätsbelastung aus dem privaten Bereich (Abfindungen, Erbschaftsteuer, Entnahmen für Lebenshaltung) für das Unternehmen.

 

Persönliche und vertrauliche Spannungen werden in das Unternehmen getragen.

 

Defizite im Rahmen der strategischen Unternehmensplanung und Eignerstrategie.

 

Verträge der Gesellschaft und Geschäftsordnungen sind oft veraltet.

 

Daneben ist es für Familienunternehmen immer noch schwierig, qualifiziertes Personal zu gewinnen, da die anonymen Gesellschaften häufig attraktiver sind. Die Meinung wird durch Befragungen bestätigt, da die meisten Hochschulabsolventen Nichtfamilienunternehmen für den Berufseinstieg vorziehen würden. Es gibt Befürchtungen, dass

 

die Familieninteressen immer noch vorrangig sind,

 

Entscheidungen nicht nach objektiven Kriterien gefällt werden,

 

die Spitzenpositionen ausschließlich aus der Familie besetzt werden,

 

die Sorgen vor einem autoritären Führungsstil vorherrschen.[6]

 

Die Unternehmerfamilie soll daher klare Richtlinien festlegen, so dass jeder Mitarbeiter und potenzielle Bewerber weiß, woran er ist um den oben genannten Vorurteilen vorzubeugen.

 

2.2 Definition der Unternehmensnachfolge


 

Unter Unternehmensnachfolge versteht man den unantastbaren Fortbestand, wenn der derzeitigen Inhaber bereits ausgeschieden oder weggefallen ist. Dabei soll das Unternehmen vor Veräußerung und Auflösungsmöglichkeiten geschützt werden. Ebenso soll es durch die Möglichkeit der Gewinnnutzung bzw. Leistungen für die Abkömmlinge oder sonstigen Begünstigten rechtlich gegen die vorgenannten Gefahren abgesichert werden. Dies kann u.a. im Einzelnen bedeuten:

 

Die Dauerhaftigkeit der Unternehmenstätigkeit

 

Der Erhalt des Unternehmens bzw. die Unantastbarkeit des Vermögens

 

Ausschüttung von Leistungen an einen festgelegten Personenkreis

 

Eine Organisationsstruktur für eine optimale Geschäftsleitung

 

Zweckgebundene Mittelvergabe

 

Falls daher eine oder mehrere Personen als Nachfolger willkürlichen Zugriff und eine freie Gestaltungsbefugnis haben, kommt eine Rechtsform nicht in Betracht, wenn das Ziel nicht erreicht werden kann, wenn diese durch eine eigenständige Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis der Rechtsnachfolger eingeschränkt ist. Für viele Generationen beschränkt sich die Unternehmensnachfolge nicht allein auf Einzelunternehmungen. Auch Personen, die große Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften halten, möchten ihren Nachkommen daraus entstehende Ansprüche auf Mitsprache und Gewinn sichern. Beispielsweise können Anteile einer GmbH oder Aktiengesellschaft in eine Stiftung eingebracht werden, da diese nicht mehr veräußert werden können.[7]

 

Die nachfolgende Abbildung zeigt im Verhältnis von Führungs- und Eigentumsnachfolge einen Überblick über die verschiedenen Formen einer Unternehmensnachfolge. Das Ende eines Unternehmens durch Insolvenz oder Liquidation - in diesem Fall kann kaum von einer Nachfolge gesprochen werden - und ein Börsengang - ganzer oder teilweiser Verkauf - sind nicht aufgeführt.[8]

 

 

Abb. 5: Verschiedene Formen der Unternehmensnachfolge

 

(Quelle: Felden, Birgit, Unternehmensnachfolge 2008)

 

Bei der traditionellen, rein familieninternen Nachfolge wird die Eigentums- und Führungsnachfolge innerhalb der Familie kombiniert. Sie gilt als typische Form, auch wenn der Anteil der realisierten Lösungen relativ gering ist.

 

In der gemischten Geschäftsführung hält die Eigentümerfamilie alle oder fast alle Anteile und ist in der obersten Hierarchie vertreten. Es werden aber zusätzlich familienfremde Manager mit Führungsaufgaben betraut.

 

Bei großen Familienunternehmen besteht die Führung ausschließlich durch familienfremde Manager. Die Familie hat nur die Eigentümerfunktion inne, formuliert die Geschäftspolitik und die strategische Ausrichtung. Eine Steuerung des operativen Geschäfts erfolgt nicht.

 

Wenn aus Finanzierungsgründen die Alleineigentümerschaft aufgegeben werden muss, können Kapitalgeber (stille Gesellschafter) oder Beteiligungsgesellschaften einbezogen werden. Die Führung wird weiter der Familie überlassen. Allerdings können die Kapitalgeber bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten Ansprüche erheben.

 

Werden aktive Partner in das Unternehmen einbezogen, beteiligen sich fremde Führungskräfte durch Kauf von Anteilen (ab 25 %) finanziell am Unternehmen. Allerdings ist das ein frühes Zeichen eines vollständigen Unternehmensverkaufs.

 

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