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Anhaltspunkte zur Täterprofilerstellung bei Brandstraftaten

Einfach- und Mehrfachbrandstifter im Vergleich

AutorMartin Awe
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl161 Seiten
ISBN9783656386186
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis35,99 EUR
Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten, Note: 2,4, Ruhr-Universität Bochum (Juristische Fakultät - Lehrstuhl für Kriminologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Druck auf Ermittlungsbehörden Brandstiftungen aufzuklären ist groß. Im Gegensatz zu anderen Delikten weisen Brandstiftungen jedoch eine Besonderheit auf: Bedingt durch die Tatfolgen sind in der Regel sämtliche objektiven Spuren am Brandort zerstört oder so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass sie für die weitere Ermittlungsarbeit nur noch bedingt oder gar nicht mehr herangezogen werden können. Dies bringt die Ermittlungsbehörden regelmäßig an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Die vorliegende Arbeit soll einen Beitrag leisten, um diese Lücke zu schließen. Dazu wird die Annahme zu Grunde gelegt, dass anhand von empirischen Häufigkeitsverteilungen auf mögliche Tatverdächtige geschlossen werden kann. Anhand dieser Merkmalsverteilungen ist es möglich Wahrscheinlichkeiten für vorhandene Kriterien auszuweisen. Diese sollen zur Erstellung eines Täterprofils, aber auch für den Abgleich mit schon ermittelten Tatverdächtigen für den Brandermittler vor Ort verfügbar sein. Weiterhin soll durch die Auswertung von Daten aus dem Brandstifter Informations- und Auskunftssystems (BIAS) aufgezeigt werden, wie wichtig ein Vorhalten von polizeilichen Erkenntnis- und Speicherungssystemen ist. Gerade bei spurenarmen Delikten könnten Informationen aus polizeilichen Datenbanken zu neuen Ermittlungsansätzen führen. Hier ist eine entsprechende Datenspeicherung zu schon einmal in Erscheinung getretenen Tatverdächtigen durchaus sinnvoll, da von Wiederholungstaten durch diese ausgegangen werden muss. Auf Grund der Kombination der beiden Faktoren Spurenarmut und Wiederholungstäter, stellt die Erfassung und Auswertung zu Wesensmerkmalen der Täter unter Umständen ein probates Hilfsmittel bei der Ermittlung zu möglichen Tatverdächtigen dar. Solche Datensammlungen stellen, bei Dokumentation von Begehungsweisen, einen nicht zu unterschätzenden Erfahrungsschatz für den Ermittler dar. So wären auch Analogieschlüsse auf Grund der Begehungsweise denkbar, welche auf Spuren hinweisen, die bei der jeweiligen Tatbegehung vorhanden sein müssten. Zielstellung der vorliegenden Arbeit ist also das Präsentieren von Häufigkeitsverteilungen zu Merkmalen von Brandstraftätern, um so Kriterien für die Täterermittlung, den Abgleich von schon ermittelten Tatverdächtigen und für die Eingrenzung eines Tatverdächtigenkreises zu schaffen. Weiterhin soll durch diese Ergebnisse die Wichtigkeit der Unterhaltung von spezifischen polizeilichen Erkenntnisdateien aufgezeigt werden.

Geboren: 14.03.1984 Abitur: 2003 im Polizeidienst seit: 2004 2007: Dipl.-Verwaltungswirt (FH) an der FHöVPR Güstrow 2012: MA in Criminology and Police Science an der Ruhr-Universität Bochum

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Leseprobe

3. Forschungsstand und theoretische Grundlagen


 

Durch eine Einordnung der unternommenen Forschungsansätze in den geschichtlichen Kontext wird die Komplexität des Themas verdeutlicht. Weiterhin werden aktuelle polizeiliche Erkenntnisse zum Thema präsentiert, um eine Einordnung in den gegenwärtigen Forschungsstand zu ermöglichen.

 

3.1 Wissenschaftlicher Hintergrund im geschichtlichen Kontext


 

Im deutschsprachigen Raum gibt es kaum einschlägige Literatur zu Brandstiftungen und Brandstiftern aus kriminalpolizeilicher Sicht. Einzig mit dem Themenkomplex der Pyromanie wurde sich seit etwa Mitte des 19. Jahrhunderts auch in Deutschland intensiv auseinandergesetzt. Im Mittelpunkt standen hauptsächlich die scheinbar motivlosen Brandstiftungen, bei denen ein sehr starker Willen mit der abnormen Zielrichtung einen Brand zu stiften diagnostiziert wurde.[32]

 

Ein klares Forschungsdesiderat ist im Bereich des Zusammenhangs von Modus Operandi, Tatmerkmalen und Tätereigenschaften sowie der Täterstruktur zu finden. Die einschlägige Literatur betrachtet diesen Deliktsbereich meist aus strafrechtlicher, psychologischer, kriminologischer und, z. B. bei der Brandursachenermittlung, aus rein technischer Sicht. Im Folgenden wird die wissenschaftliche Entwicklung mit dem Themenschwerpunkt Brandstiftungen in chronologischer Reihenfolge betrachtet.

 

Bereits 1860 veröffentlichte Jessen sein Werk zu Brandstiftungen, welches ausschließlich die psychischen Hintergründe dieses Phänomens, konkret den Streit zur Existenz der Pyromanie[33], als Thema behandelte. Im Jahr 1901, wurde dann durch Weingart eine Broschüre zum Themenkomplex veröffentlicht. Seine „Kurze Anleitung zum Untersuchen von Brandstiftungen“ behandelte das Aufklären von Brandursachen und die Fragestellungen, welche aus strafrechtlicher Sicht relevant sind, wie z. B. der Wille zur und Auswirkungen der Tat, aber auch Motive und tatsächliche Verfügbarkeit von Brandmitteln.[34] Nelken veröffentlichte 1925 seine Monographie zum Themengebiet der Brandstiftungen, welche jedoch in weiten Teilen das Phänomen aus rein ingenieurstechnischer Sicht bei der Ermittlung von Brandursachen betrachtete. Ein erster deutscher Versuch einer ganzheitlichen kriminalistischen Betrachtung wurde 1950 durch Meinert in seinem Werk „Die Brandstiftung – und ihre kriminalistische Erforschung“ unternommen. Dieses Buch setzt sich jedoch im Wesentlichen mit den möglichen Spuren, Brandursachen und Brandlegungstechniken auseinander. Zwar wird zum Teil auch auf Ursachen für Brandstiftungen eingegangen, eine Verbindung bzw. Untersuchung zu Verknüpfungen von möglichen Ursachen bzw. Tätern und ihren Motiven auf der einen und den objektiven Widerspiegelungen ihres Handelns auf der anderen Seite sucht man jedoch vergeblich.

 

Zwar gibt es in den USA und in Großbritannien Studien in Bezug auf Brandstiftungen, jedoch wird sich hierbei oft auf die Merkmale der Person des Täters bezogen. Auffällig ist, dass es eine breite Literaturgrundlage mit juristischem und psychologischem Hintergrund gibt. Hier wurde sich vornehmlich mit dem Verhalten des Brandstifters im weiteren Sinne auseinandergesetzt. Rein kriminalistisch oder auch kriminologisch ausgerichtete Literatur zu dieser Thematik, die auch Grundlagen und Hilfestellungen für die Ermittlungsarbeit im konkreten Einzelfall liefert, ist eindeutig unterrepräsentiert. Aus der vorhandenen Literatur im angloamerikanischen Raum ist zu entnehmen, dass vor allem psychisch beeinflusste Brandstifter und feuerlegende Kinder im Fokus standen. Ansätze zu Untersuchungen bezüglich rational beeinflusster Täter (z. B. dem Versicherungsbetrüger) oder zur Suche nach dem charakteristischen und beispielhaften Brandstifter sind kaum zu finden. Entsprechend gibt es nur ein sehr geringes valides Wissen.

 

Weiterhin ist anzumerken, dass bisher durchgeführte Studien nur im geringen Maße „gut kontrolliert und systematisch“[35] waren. Teilweise sind sie nicht vollständig und/oder sogar widersprüchlich und liefern (zum Teil) nur Vermutungen. Entsprechendes empirisches Material ist nicht oder nur in einem eng begrenzten Umfang vorhanden. Deutsche Studien haben sich bislang vorwiegend mit dem psychopathologischen Brandstifter beschäftigt. Dennoch wurden gerade in kriminologischen Studien einige Ansatzpunkte für den kriminalistischen Bereich geliefert bzw. mit einbezogen. So untersuchte Breitfeld als Leiter einer Brandkommission Serienbrandstifter und bezog dabei nicht nur Persönlichkeit und Motiv des Täters mit ein, sondern präsentierte auch Ermittlungsansätze und Anregungen zum Umgang mit dem Tatverdächtigen im weitesten Sinne. Weitere Untersuchungen wurden von Berke-Müller[36], Spöhr[37], Kästle[38] und Bondü[39] durchgeführt. Hierbei nimmt die Arbeit Bondüs aus dem Jahr 2006 eine Sonderstellung ein, da diese einen ersten Versuch einer Kategorisierung von Brandstiftern unter Zuhilfenahme von Daten darstellt, die auch objektiv durch einen Brandermittler im Verfahren erhoben werden können, also für diesen im konkreten Einzelfall auch ersichtlich sind. Die objektiv feststellbaren Tatsachen am Tatort und auch sonst im Ermittlungsverfahren sind enorm wichtig, da Daten, welche im Nachhinein durch Auswertungsarbeiten erlangt wurden, dem Brandermittler vor Ort eben nicht zur Verfügung stehen und somit auch nicht erhebbar sind. Abgesehen von der Arbeit Bondüs gibt es, bis auf einige wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen des Projektes „Täterprofil von Brandstiftern“, während der letzten 20 Jahre kaum einschlägige Literatur.

 

3.2 Erkenntnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik


 

Bei der Betrachtung der Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist darauf zu achten, dass Straftaten wie z. B. das Inbrandsetzen eines Papierkorbes nicht als Brandstiftungsdelikte erfasst sind. Diese zählen zum Bereich der Sachbeschädigungen, werden aber in der PKS nicht noch einmal differenziert abgebildet. Hierzu kann also keine klare Aussage getroffen werden.

 

 

Abbildung 1: Fallentwicklung von 1993 bis 2010

 

In Abbildung 1[40] ist ersichtlich, dass die Zahl der vorsätzlichen Brandstiftungsdelikte in den letzten sieben Jahren immer um den Wert 13.500 Taten herum pendelt, während die Zahl der fahrlässigen Brandstiftungsdelikte in den letzten fünf Jahren einen kontinuierlichen Rückgang von etwa 12.000 auf unter 9.000 Taten erfuhr. Trotz einiger kleinerer Schwankungen ist die Anzahl der vorsätzlichen Taten also recht stabil. Hier gibt es eine relativ konstante Grundlage an Fällen mit entsprechender Öffentlichkeitswirksamkeit, so dass es auch weiterhin logisch erscheint auf diesem Gebiet die Forschung voran zu treiben, um die Aufklärungsquote positiv zu beeinflussen.

 

Im Jahr 2010 ist die Zahl der Brandstraftaten nach dem StGB der Bundesrepublik Deutschland mit 21.723 Fällen im Vergleich zum Vorjahr mit 22.443 Fällen bundesweit leicht rückläufig. Stellt man die Zahlen aus den beiden Jahren direkt gegenüber, so ergibt sich ein Rückgang um etwa 3,2 %, wobei nach vorsätzlichen und fahrlässigen Delikten unterschieden wird und sich hierfür unterschiedliche Zahlen ergeben. So ist die Zahl der vorsätzlichen Brandstiftungsdelikte lediglich um etwa 2,8 % gesunken, die Zahl der fahrlässigen Brandstiftungsdelikte hingegen um etwa 3,8 %.[41]

 

 

Abbildung 2: Fallentwicklung im Vergleich zum Vorjahr und Aufklärungsquote

 

Betrachtet man die Verteilung von vorsätzlichen und fahrlässigen Brandstiftungsdelikten, so ist zu erkennen, dass nahezu zwei Fünftel des Fallaufkommens auf fahrlässig begangene Delikte entfallen. Weiterhin fällt die sehr geringe Aufklärungsquote von 34,9 % bei vorsätzlichen Brandstiftungen (siehe Abbildung 2[42]) auf, die Aufklärungsquote bei fahrlässigen Brandstiftungen liegt bei 73,3 %. Im Vergleich hierzu beträgt die Gesamtaufklärungsquote der PKS für das Berichtsjahr 2010 56,0 %[43] und ist damit nahezu mittig zwischen den beiden erstgenannten Werten einzuordnen. Betrachtet man die Aufklärungsquote von 50,1 % bei Brandstiftungsdelikten insgesamt, so ist diese mit einer Differenz von 4,9 % zur Gesamtaufklärungsquote unterdurchschnittlich. Zwar ist die Zahl der aufgeklärten Brandstiftungen insgesamt von 2009 zu 2010 gestiegen, jedoch ist hierbei die Quote bei den vorsätzlichen Brandstiftungen von 34,5 % auf 34,9 % nur leicht gestiegen. Der Hauptanteil des Zuwachses ist allerdings dem Anstieg bei der Aufklärung von fahrlässigen Brandstiftungen in Höhe von 2,7 Prozentpunkten zuzurechnen. Der geringe Anteil von aufgeklärten Taten bei vorsätzlichen Brandstiftungen führt zu einer Sonderstellung dieser Deliktsgruppe auf Grund der großen Außenwirksamkeit dieser Taten. Daher sollte es Ziel der polizeilichen Forschungsarbeit sein, sich dezidiert mit Möglichkeiten zur Fallaufklärung bei Brandstiftungen auseinanderzusetzen.

 

Der Rückgang der fahrlässigen Taten kann zum einen an technischen Neuerungen und Automatisierung von Arbeitsabläufen liegen, so dass allgemein der Mensch als Risikofaktor immer weiter verdrängt wird und so ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet werden kann. Zum anderen...

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