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E-Book

Anstiftung und Tatinteresse.

AutorLutz Nepomuck
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheKölner Kriminalwissenschaftliche Schriften 51
Seitenanzahl341 Seiten
ISBN9783428524822
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Der Anstifter wird gemäß § 26 StGB 'gleich einem Täter' bestraft. Dieser Vorgabe der Gleichwertigkeit von Anstiftung und Täterschaft wird in Rechtsprechung und Literatur nicht hinreichend Rechnung getragen. Lutz Nepomuck geht mit Blick auf das Strafrahmensystem der §§ 25 bis 27 StGB davon aus, dass ein Strafrechtseinsatz gegen den Anstifter zum Zwecke des Rechtsgüterschutzes typischerweise in gleichem Maße dringlich sein muss wie gegen einen Täter, hingegen in höherem Maße dringlich als in Fällen der Beihilfe. Um dem gerecht zu werden, kennzeichnet er die Anstiftung als Vermittlung eines typischerweise unersetzbaren Tatanreizes bei übergeordnetem Tatinteresse, bei weiterer Konkretisierung als sanktionsbewehrte bzw. Autoritäts- oder Abhängigkeitsverhältnisse ausnutzende Tataufforderung. Zu den vom Autor fokussierten Grenzfällen zwischen Anstiftung und Beihilfe zählt auch die Problematik der Auf-, Um- und Abstiftung, für die ebenfalls ein restriktiver Lösungsansatz entwickelt wird. Ausgezeichnet mit dem CBH-Promotionspreis der Universität zu Köln 2007.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung16
A. Methodologische Überlegungen20
I. Ontologische Auslegung20
1. Sachlogische Strukturen20
2. Allgemeiner Sprachgebrauch27
II. Ontologisch-normative Auslegung30
III. Strafrechtsdogmatik und Verhältnismäßigkeitsprinzip32
1. Zweckrationale Auslegung32
2. Verhältnismäßigkeitsprinzip34
3. Strafrahmensystematische Auslegung38
4. Strafzweckrationale Auslegung und Strafzwecktheorien40
a) Verhaltens- und Sanktionsnormen41
b) Strafzwecktheorien42
aa) Abschreckungseffekt42
bb) Befriedungseffekt45
cc) Vertrauenseffekt48
dd) Normstabilisierungseffekt nach Jakobs49
ee) Resozialisierungseffekt54
B. Anstiftungsspezifika58
I. Vorgaben des allgemeinen Sprachgebrauchs58
II. Vermittlung eines typischerweise unersetzbaren Tatanreizes als Anstiftungsspezifikum59
1. Herleitung und Begriffsbestimmung59
2. Strafzweckrationalität60
a) Abschreckungseffekt60
b) Vertrauenseffekt63
c) Befriedungseffekt64
d) Mögliche Einwände64
III. Übergeordnetes Tatinteresse als Anstiftungsspezifikum66
1. Begriffsbestimmung66
2. Strafzweckrationalität68
a) Abschreckungseffekt68
b) Vertrauenseffekt69
c) Befriedungseffekt69
3. Zur Kritik an subjektiver Auslegung objektiver Tatbestandsmerkmale70
a) Einwände gegen die subjektive Teilnahmetheorie70
b) Vorwurf des Gesinnungsstrafrechts73
IV. Anstiftungsspezifische Minderung der Dringlichkeit des Strafrechtseinsatzes wegen fehlender Tatherrschaft?76
V. Anstiftungsspezifische Minderung der Dringlichkeit des Strafrechtseinsatzes wegen geringerer krimineller Energie?81
VI. Strafrahmensystematische Konsistenz der Anstiftungsspezifika83
VII. Prinzip der Entscheidungsherrschaft86
C. Auslegung des Begriffs „Zur-Tat-Bestimmen“89
I. Reine Verursachungstheorie89
1. Meinungsstand89
a) Rechtsprechung89
b) Literatur90
2. Begründungsansätze91
a) Schuldteilnahmetheorie91
b) Unrechtsteilnahmetheorie94
c) Heghmanns’ Lehre von der abstrakten Doppelgefahr96
aa) Der Angestiftete als zukünftige Gefahr für die Gesellschaft96
bb) Haftung für Exzessgefahren der Haupttat97
d) Weitere Argumente99
3. Fazit103
II. Lehre von der kommunikativen Beeinflussung103
III. Lehre von der offenen kommunikativen Beeinflussung106
IV. Aufforderungslehren108
1. Roxins Lehre von der zielgerichteten Tataufforderung108
2. Schild112
3. Weitere Auffassungen113
V. Baunacks Lehre vom Auslösen des Willenselements114
VI. Lehren vom deliktisch sinnbezogenen Verhalten115
1. Frischs Lehre vom deliktischen Sinnbezug115
a) Deliktisch sinnbezogenes und ambivalentes Verhalten115
b) Bedeutung von Garantenpflichten119
2. Christmanns Lehre von der Schaffung eines tatbefürwortenden Grundes120
3. Schumanns Solidarisierungstheorie124
4. Schulz’ Lehre von der Planherrschaft127
VII. Hilgendorfs Lehre von der Vermittlung eines über dem alltäglichen Reizpegel liegenden Tatanreizes132
VIII. Steins Lehre von der Beeinträchtigung der Motivationskraft der dem Vordermann auferlegten Verhaltenspflicht135
IX. Lehren von der voluntativen und/oder intellektuellen Dominanz137
1. Bloy137
2. Ingelfinger139
3. Neidlinger140
X. Motivationsherrschaftslehren141
1. Renzikowski141
2. Lampe143
XI. Joerdens Lehre von der sanktionsbewehrten Tataufforderung145
XII. Köhlers Lehre von der willensbestimmenden Tatmacht147
XIII. Amelungs Lehre von der korrumpierenden Aufforderung zu strafbedrohtem Verhalten151
XIV. Mandatstheorien156
1. Puppes Lehre vom Unrechtspakt156
2. Altenhains Lehre von der Unrechtsvereinbarung159
3. Jakobs161
4. Hoyer163
5. Joecks164
XV. Kohlers Lehre von der Anstiftung als absichtliches Handeln165
D. Anstiftung als sanktionsbewehrte Tataufforderung oder Tataufforderung unter Ausnutzung eines Autoritäts- oder Abhängigkeitsverhältnisses168
E. Fallkonstellationen und ihre rechtliche Einordnung172
I. Vorbemerkung172
II. Einzelne Fallkonstellationen173
1. Versprechungen bzw. Inaussichtstellen von Vorteilen für die Tatbegehung173
2. Drohungen175
3. Annahme eines Angebots zur Tatbegehung178
4. Wünsche und Bitten182
5. Beauftragung184
6. Aufforderungen186
7. Überreden189
8. Ratschläge191
9. Verschaffen notwendiger Tatmittel193
10. Zusage von Unterstützung bei oder nach der Tat195
11. Hinweise auf günstige Tatgelegenheiten197
12. Bewirken der Entscheidung, einen von mehreren alternativ ausgearbeiteten Tatplänen zu verwirklichen198
13. Zerstreuen von Bedenken200
14. Warnungen204
15. Hinweis auf das Ausbleiben von Nachteilen seitens des Hintermannes für den Fall der Tatbegehung207
16. Tatsachenberichte208
17. Fragen212
18. Scheinbares Abraten214
19. Arrangement zur Tat anreizender Situationen217
a) Begriffsbestimmung217
b) Anstiftungslösung219
c) Differenzierende Lösung219
d) Anstiftung ablehnende Lösung221
e) Lösung von Frisch und Christmann223
f) Eigene Auffassung224
20. Allgemeine Hinweise auf Möglichkeiten, durch Begehung einer Straftat Probleme zu lösen oder Vorteile zu erlangen226
a) Verbrechenssystematische Verortung226
b) Teilnahmedogmatische Lösung228
21. Rechtsauskünfte232
22. Bereitstellen eines Tatplans238
F. Aufstiftung – Umstiftung – Abstiftung243
I. Einführung in die Problematik243
II. Begriffsbestimmung245
III. Aufstiftung248
1. Wesentlichkeitstheorie248
2. Qualifikationstheorie251
3. Unrechtssteigerungstheorie254
4. Schulz’ Lehre von der Planherrschaft261
5. Steins Lehre von der Gefährlichkeitssteigerung264
6. Heinzes Lehre von der Tatzieländerung265
7. Lehre vom delictum sui generis268
8. Lehre vom selbständig strafbaren Mehr271
IV. Eigene Auffassung und Lösung einzelner Aufstiftungsfälle275
V. Umstiftung278
1. Vorbemerkung278
2. Wechsel von Tatzeit, Tatort, Tatmittel und weiterer Tatbegehungsmodalitäten279
3. Motivwechsel285
4. Wechsel des Tatobjekts innerhalb desselben Tatbestandes bei gleich bleibendem Rechtsgutsträger287
5. Wechsel des Tatobjekts und des Rechtsgutsträgers innerhalb desselben Tatbestandes293
6. Tatbestandswechsel295
7. Wechsel zu früherer Tatbegehung302
8. Fazit307
VI. Abstiftung308
1. Argumentationsstand310
2. Kritik und eigene Lösung312
G. Zusammenfassung315
Literaturverzeichnis322
Sachverzeichnis340

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