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Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung in der öffentlichen Schule in Deutschland, Frankreich und England.

Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter Berücksichtigung der EMRK.

AutorSarah Ganz
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zum Internationalen Recht 181
Seitenanzahl341 Seiten
ISBN9783428530335
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Die Problematik des Tragens religiöser Zeichen, insbesondere des Kopftuchs, in öffentlichen Schulen ist keineswegs ein deutsches Phänomen, sondern wird in zahlreichen europäischen Staaten kontrovers diskutiert. Die Autorin nimmt dies zum Anlass, die Thematik unter einem rechtsvergleichenden Blickwinkel zu untersuchen, und zieht hierfür die Länder Deutschland, Frankreich und England heran, welche jeweils beispielhaft für ein bestimmtes staatskirchenrechtliches System stehen. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage, wie zwei Fallkonstellationen, nämlich das Tragen religiöser Zeichen durch Schüler einerseits und durch Lehrer andererseits, in den drei Ländern rechtlich behandelt werden und wie die verschiedenen Lösungsstrategien zu bewerten sind. Die Autorin arbeitet heraus, wie ein Verbot des Tragens religiöser Zeichen im jeweiligen nationalen Recht im Hinblick auf mögliche Grundrechtspositionen der Betroffenen beurteilt wird. Insbesondere wird untersucht, mit welchen Interessen und Rechten die Religionsfreiheit - die neben dem Grundsatz der religiösen Gleichbehandlung im Mittelpunkt steht - in Konflikt tritt und welches Gewicht den jeweiligen Rechtsgütern gegeben wird. Dabei steht vor allem die Frage nach der Gewichtung und dem Inhalt des staatlichen Neutralitätsgebots und der Bedeutung der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Vordergrund. Anschließend wird eine zweite, supranationale Ebene, nämlich das Recht der EMRK, in die Betrachtung mit einbezogen und die Vereinbarkeit der nationalen Lösungen mit der EMRK untersucht. Sarah Ganz zeigt Parallelen und Unterschiede zwischen den drei Rechtsordnungen auf, wobei deutlich wird, dass ähnliche rechtliche Ergebnisse oft mit einer divergierenden Argumentation erreicht werden. Zudem sind unterschiedliche rechtliche Beurteilungen oft weniger mit dem zugrunde liegenden staatskirchenrechtlichen System verknüpft als mit allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen und unterschiedlicher Grundrechtsdogmatik. Eine konvergierende europaweite Entwicklung der rechtlichen Behandlung der Problematik ist im Ergebnis nicht abzusehen.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis18
Einleitung22
A. Gegenstand der Untersuchung22
B. Ziel der Untersuchung26
C. Gang der Untersuchung27
Erstes Kapitel: Rechtliche Rahmenbedingungen29
A. Das Verhältnis von Staat und Kirche29
I. Frankreich29
II. England32
III. Deutschland35
B. Die staatliche Neutralität38
I. Frankreich38
II. Deutschland41
III. England44
IV. Zusammenfassung45
C. Die individuelle Religionsfreiheit in Deutschland, Frankreich und England46
I. Rechtliche Verankerung46
1. Verfassungsrecht46
a) Deutschland46
b) Frankreich47
c) England49
2. Gesetzesrecht52
a) Deutschland52
b) Frankreich53
c) England54
3. Richterrecht57
a) England57
b) Deutschland und Frankreich58
II. Der Inhalt der individuellen Religionsfreiheit59
1. Schutzbereich der Religionsfreiheit60
a) Persönlicher Schutzbereich60
b) Sachlicher Schutzbereich61
aa) Deutschland61
bb) Frankreich65
cc) England68
2. Eingriffsverständnis73
a) Deutschland73
b) Frankreich74
c) England74
3. Rechtfertigung76
a) Deutschland76
aa) Schranken der Religionsfreiheit76
bb) Verhältnismäßigkeitsprüfung77
b) Frankreich77
aa) Schranken der Religionsfreiheit77
bb) Verhältnismäßigkeitsprüfung79
c) England80
aa) Schranken der Religionsfreiheit80
bb) Verhältnismäßigkeitsprüfung82
(1) Besonderheiten der Verhältnismäßigkeitsprüfung im englischen Recht83
(2) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach dem Recht der EMRK85
(3) Exkurs: Der Beurteilungsspielraum (margin of appreciation) als Besonderheit im Recht der EMRK87
4. Ergebnis88
Zweites Kapitel: Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung in der öffentlichen Schule90
A. Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung durch Schüler90
I. Überblick über die Rechtslage in Frankreich, England und Deutschland90
1. Frankreich90
2. England93
3. Deutschland96
II. Grundrechtskonformität eines Verbots des Tragensreligiöser Symbole und Kleidung97
1. Schutzbereich der Religionsfreiheit98
a) Frankreich98
b) England100
c) Deutschland102
2. Eingriff107
a) Frankreich107
aa) Entstehungsgeschichte des Gesetzes vom 15. März 2004108
bb) Auslegung des Gesetzes111
(1) Schwierigkeiten bei der Auslegung111
(a) „Deutlich sichtbar“ (ostensiblement)112
(b) „Manifestieren“112
(c) „Religionszugehörigkeit“113
(2) Auslegung durch die Gerichte113
(a) Ablehnung der Voraussetzung einer konkreten Gefährdung des ordre public114
(b) Objektive Interpretation des „Manifestierens“116
(c) „Deutlich sichtbar“ (ostensiblement)118
b) England119
aa) Mehrheitsmeinung in der Rechtssache Begum119
bb) Abweichende Meinungen in der Rechtssache Begum121
c) Deutschland122
3. Rechtfertigung122
a) Frankreich122
aa) Rechtfertigung vor Erlass des Gesetzes vom 15. März 2004122
(1) Das Gutachten des Conseil d’Etat vom 27. November 1989123
(2) Die Konkretisierung durch die nachfolgende Rechtsprechung125
(a) Proselytenmacherei (prosélytisme) und druckausübendes Verhalten125
(b) Geordneter Schul- und Unterrichtsablauf126
(c) Laizitätsprinzip128
(d) Gleichberechtigung von Mann und Frau129
(e) Ergebnis130
bb) Rechtfertigung nach Erlass des Gesetzes vom 15. März 2004130
(1) Rechtfertigungsgründe131
(a) Laizitätsprinzip131
(b) Schulfriede (ordre public)136
(c) Gleichberechtigung von Mann und Frau137
(d) Druck auf Mitschüler138
(e) Verhältnis des ordre public und der Rechte anderer zum Laizitätsprinzip139
(2) Verhältnismäßigkeit139
b) England143
aa) Legitimes Ziel144
(1) Öffentliche Sicherheit und Gesundheit144
(2) Rechte und Freiheiten anderer145
bb) Verhältnismäßigkeit146
(1) Bedeutung der Schuluniform146
(2) Druck auf andere muslimische Mädchen147
(3) Gleichberechtigung von Mann und Frau148
(4) Verweis auf die Rechtsprechung des EGMR in Sahin ./. Türkei149
(5) Beurteilungsspielraum der Schule150
c) Deutschland151
aa) Die negative Religionsfreiheit der Mitschüler, Art. 4 Abs. 1 und 2 GG151
bb) Bildungs- und Erziehungsauftrag, Art. 7 Abs. 1 GG154
(1) Verwirklichung staatlicher Erziehungsziele155
(2) Geordneter Schulbetrieb157
cc) Ergebnis158
dd) Exkurs: Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage159
4. Religiöse Gleichbehandlung160
III. Zusammenfassung und rechtsvergleichende Stellungnahme161
1. Schutzbereich162
2. Eingriff164
a) Umfang des Verbots164
b) Vorliegen eines Eingriffs165
3. Rechtfertigung168
a) Angeführte Rechtfertigungsgründe169
b) Die Gleichbehandlung von Mann und Frau170
c) Die Rolle des Laizitätsprinzips in Frankreich171
d) Besonderheiten der deutschen Rechtslage173
B. Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung durch Lehrer175
I. Überblick über die Rechtslage in Frankreich, Deutschland und England175
1. Frankreich175
2. Deutschland176
3. England179
II. Grundrechtskonformität eines Verbots des Tragens religiöser Symbole und Kleidung180
1. Schutzbereich der Religionsfreiheit180
a) Frankreich180
b) Deutschland181
c) England185
2. Eingriff185
a) Frankreich185
b) Deutschland185
aa) Gesetzestexte der Länder186
(1) Gegenstand des Verbots186
(2) Gefährdungstatbestand187
(3) Ausnahmeregelungen189
bb) Auslegung des baden-württembergischen Gesetzes durch die Rechtsprechung189
(1) Das Tragen eines Kopftuchs als religiöse und politische Bekundung190
(2) Der Gefährdungstatbestand193
c) England195
3. Rechtfertigung196
a) Frankreich196
aa) Das Laizitätsprinzip als zentraler Rechtfertigungsgrund196
(1) Hinweise auf die Bedeutung des Laizitätsprinzips in der frühen Rechtsprechung des Conseil d’Etat196
(2) Das Gutachten des Conseil d’Etat vom 3. Mai 2000198
(3) Die Konkretisierung durch die nachfolgende Rechtsprechung200
(4) Laizitätsprinzip und obligation de réserve (Zurückhaltungspflicht)201
(5) Laizitätsprinzip und Gleichbehandlung der Nutzer (usagers) des service public202
bb) Die Rolle der negativen Religionsfreiheit der Schüler203
cc) Verhältnismäßigkeitsprüfung204
dd) Ergebnis205
b) Deutschland206
aa) Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts207
(1) Verfassungsimmanente Schranken der Religionsfreiheit207
(a) Staatliche Neutralität207
(b) Negative Religionsfreiheit der Schüler209
(c) Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrags212
(d) Gleichberechtigung von Mann und Frau und Deutung des Kopftuchs212
(e) Grundrechte der Eltern215
(2) Mögliche Hinwendung zu einer distanzierteren Neutralität215
bb) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des baden-württembergischen Gesetzes216
(1) Verfassungsimmanente Schranken216
(2) Verhältnismäßigkeit217
(a) Geeignetheit und Erforderlichkeit217
(b) Angemessenheit217
(aa) Das Vorliegen einer abstrakten Gefahr217
(bb) Die fehlende Differenzierung nach dem Alter der unterrichteten Schüler220
(cc) Weitere Argumente für die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs221
(3) Ergebnis222
c) England222
aa) Religiöse Gruppenbildung223
bb) Druckausübung auf die Schülerinnen223
cc) Der Schleier als Unterrichtshindernis224
dd) Beurteilungsspielraum der Schule224
ee) Ergebnis224
4. Religiöse Gleichbehandlung225
a) Frankreich225
b) Deutschland225
aa) Vereinbarkeit des § 38 Abs. 2 S. 3 BadWürttSchulG mit Art. 3 Abs. 1 und 3, Art. 33 Abs. 3 GG225
(1) Die Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts226
(2) Möglichkeiten einer abweichenden Auslegung228
bb) Vereinbarkeit des § 38 Abs. 2 BadWürttSchulG mit dem AGG231
cc) Ergebnis232
c) England232
aa) Rechtfertigungsgründe im Hinblickauf das Tragen eines Niqab233
bb) Rechtfertigungsgründe im Hinblick auf das Tragen eines Jilhab oder eines Kopftuchs234
cc) Ergebnis235
III. Zusammenfassung und rechtsvergleichende Stellungnahme236
1. Schutzbereich der Religionsfreiheit236
2. Eingriff237
a) Umfang des Verbots237
b) Vorliegen eines Eingriffs238
3. Rechtfertigung239
a) Angeführte Rechtfertigungsgründe239
b) Das Neutralitätsgebot239
aa) Der klare Inhalt des französischen Laizitätsprinzips239
bb) Schwierigkeiten bei der Bestimmung des deutschen Neutralitätsverständnisses240
c) Verhältnismäßigkeit242
d) Besonderheiten der englischen Rechtslage245
4. Religiöse Gleichbehandlung246
a) Privilegierung christlicher und jüdischer Symbole und Kleidung?246
aa) Grundlegende Unterschiede zwischen der französischen und der deutschen Rechtslage246
bb) Differenzierung aufgrund des Gefährdungstatbestandes247
cc) Differenzierungen aufgrund von Ausnahmeklauseln248
b) Das Verbot als Frage religiöser Diskriminierung in England248
aa) Gründe für die Einordnung als Frageder religiösen Diskriminierung248
bb) Unterschiede gegenüber Frankreich und Deutschland hinsichtlich der angeführten Rechtfertigungsgründe249
cc) Impulse für die zukünftige Rechtsentwicklung in Deutschland und Frankreich?250
C. Ergebnis zum Tragen religiöser Symbole und Kleidung in der öffentlichen Schule251
I. Unterschiede zwischen den zwei Fallkonstellationen251
II. Einfluss der Unterschiede der rechtlichen Rahmenbedingungen auf die gefundenen Ergebnisse252
Drittes Kapitel: Vorgaben der EMRK255
A. Bedeutung der EMRK in Frankreich, Deutschland und England255
B. Rechtsprechung der Straßburger Organe258
I. Überblick über die bisher entschiedenen Fallkonstellationen258
II. Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung durch Lehrer: Dahlab ./. Schweiz260
1. Eingriff in den Schutzbereich der Religionsfreiheitgemäß Art. 9 EMRK260
2. Rechtfertigung260
a) Gesetzliche Grundlage260
b) Legitimes Ziel261
c) Verhältnismäßigkeit261
aa) Beurteilungsspielraum der Mitgliedstaaten (margin of appreciation)261
bb) Bedeutung des Neutralitätsprinzips261
cc) Die negative Religionsfreiheit der Schüler262
dd) Die Möglichkeit einer Beeinflussung265
3. Vereinbarkeit mit dem Diskriminierungsverbot gemäß Art. 14 EMRK266
4. Ablehnung als offensichtlich unbegründet266
III. Das Tragen religiöser Symbole und Kleidungdurch Studenten: Sahin ./. Türkei267
1. Eingriff in den Schutzbereich der Religionsfreiheitgemäß Art. 9 EMRK267
2. Rechtfertigung269
a) Mehrheitsmeinung269
aa) Legitimes Ziel269
bb) Verhältnismäßigkeit270
(1) Beurteilungsspielraum der Mitgliedstaaten (margin of appreciation)270
(2) Betonung des türkischen Kontexts270
(3) Das Laizitätsprinzip271
(4) Gleichberechtigung von Mann und Frau273
(5) Beeinflussung anderer Studenten274
(6) Abwägung und Ergebnis275
b) Abweichende Meinung der Richterin Tulkens275
3. Vereinbarkeit mit dem Diskriminierungsverbot gemäß Art. 14 EMRK277
C. Vereinbarkeit der nationalen Lösungen mit der EMRK278
I. Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung durch Schüler278
1. Frankreich278
a) Beurteilung der Konventionskonformität nach der französischen Rechtsprechung278
b) Eigene Beurteilung280
aa) Vereinbarkeit mit Art. 9 EMRK280
(1) Legitimes Ziel281
(2) Verhältnismäßigkeit282
(a) Das Laizitätsprinzip282
(b) Die Rechte und Freiheiten anderer und die öffentliche Ordnung283
(c) Gleichberechtigung von Mann und Frau285
bb) Vereinbarkeit mit Art. 14 EMRK286
cc) Ergebnis287
2. England287
a) Vereinbarkeit mit Art. 9 EMRK287
aa) Eingriff in den Schutzbereich288
bb) Rechtfertigung289
(1) Gesetzliche Grundlage290
(2) Legitimes Ziel290
(3) Verhältnismäßigkeit290
(a) Druck auf Mitschüler290
(b) Gleichberechtigung von Mann und Frau291
cc) Ergebnis292
b) Vereinbarkeit mit Art. 14 EMRK292
II. Das Tragen religiöser Symbole und Kleidung durch Lehrer293
1. Frankreich293
a) Beurteilung der Konventionskonformität nach der französischen Rechtsprechung293
b) Eigene Beurteilung294
aa) Vereinbarkeit mit Art. 9 EMRK294
(1) Gesetzliche Grundlage294
(2) Legitimes Ziel294
(3) Verhältnismäßigkeit295
(4) Ergebnis296
bb) Vereinbarkeit mit Art. 14 EMRK297
2. Deutschland298
a) Beurteilung der Konventionskonformität von § 38 Abs. 2 BadWürttSchulG nach der deutschen Rechtsprechung298
b) Eigene Beurteilung299
aa) Vereinbarkeit mit Art. 9 EMRK299
(1) Legitimes Ziel299
(2) Verhältnismäßigkeit299
(3) Ergebnis301
bb) Vereinbarkeit mit Art. 14 EMRK301
(1) Diskriminierung aus Gründen der Religion301
(2) Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts303
(3) Ergebnis303
3. England303
a) Vereinbarkeit mit Art. 9 EMRK303
b) Vereinbarkeit mit Art. 14 EMRK304
c) Ergebnis304
III. Ergebnis304
Viertes Kapitel: Zusammenfassung307
A. Rechtliche Ausgangslage307
B. Grundrechtliche Fragestellungen im Hinblick auf ein Verbot des Tragens religiöser Symbole und Kleidung in Frankreich, Deutschland und England308
I. Relevante Grundrechte308
II. Schutzbereich der Religionsfreiheit309
III. Eingriff309
IV. Rechtfertigung310
1. Die Rolle des Neutralitätsprinzips310
a) Frankreich310
b) Deutschland311
c) England312
2. Die Rolle der Gleichbehandlung von Mann und Frau312
3. Andere Rechtfertigungsgründe313
4. Abstrakte Gefahr313
V. Unterschiedliche Grundrechtsdogmatik als Erklärung für unterschiedliche Lösungen314
VI. Religiöse Gleichbehandlung315
C. EMRK315
I. Vorgaben der EMRK315
II. Vereinbarkeit der nationalen Lösungen mit der EMRK316
III. Einheitliche Behandlung der Problematik auf nationaler und europäischer Ebene?316
Literaturverzeichnis318
Sachwortverzeichnis338

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