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Der Faktor Umwelt in der Praxis britischer und deutscher Banken und mögliche Implikationen für die Ausweitung des EG Umwelt Audits (EMAS)auf Finanzdienstleister

AutorMatthias Treptow
VerlagExamicus Verlag
Erscheinungsjahr2012
Seitenanzahl100 Seiten
ISBN9783656995678
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis20,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die drastische Zunahme ökologischer Probleme auf lokaler, nationaler und globaler Ebene hat sich seit Beginn der neunziger Jahre in West-europa in einem wachsenden Umweltbewußtsein der Bevölkerung sowie einer stärkeren Betonung umweltpolitischer und umweltrechtlicher Maß-nahmen in vielen Ländern niedergeschlagen. Dies betrifft auch die Länder Großbritannien und die Bundesrepublik Deutschland, die in dieser Diplomarbeit im Mittelpunkt stehen. Weiterhin setzte sich weltweit die Erkenntnis durch, daß eine Lösung dieser ökologischen Probleme nur durch das Prinzip einer 'Nachhaltigen Entwicklung' zu erreichen ist, dem sich 1992 in Rio 178 Staaten verpflichteten. Dieser gesamtgesellschaftliche Ansatz basiert auf dem Zusammenwirken von Politik, privaten Haushalten und Unternehmen. Zunächst mag es ungewöhnlich erscheinen, Banken in diesem Zusammenhang eine tragende Rolle beizumessen. Schließlich werden sie dem vermeintlich 'sauberen' Dienstleistungssektor zugeordnet, der keine Luft- und Gewässerverschmutzungen verursacht und keine besonders umweltbelastenden Produkten herstellt. Banken üben jedoch über ihre Finanzierungsfunktion, d.h. das Zusammenbringen von Kapitalgebern und -nehmern, einen entscheidenden Einfluß auf andere Unternehmen aus und tragen damit eine gesellschaftliche Mitverantwortung. Auch aus einzelwirtschaftlicher Sicht müssen Banken berücksichtigen, welche Risiken und Chancen aufgrund der größeren Bedeutung von Umweltaspekten für sie entstehen, und wie sie adäquat auf diese reagieren können. Das Ziel dieser Arbeit ist es zum einen darzustellen, welchen Stellenwert das Thema Umweltschutz in der Praxis britischer und deutscher Banken einnimmt und inwiefern Banken in diesen beiden Ländern ökologische Aspekte in ihre Geschäftstätigkeit integriert haben. Zum anderen soll dabei der Bezug zu sogenannten Umweltmanagementstandards dargestellt werden, die bestimmte Vorgaben zur Integration des Umweltschutzes in ein Unternehmen machen. In diesem Zusammenhang werde ich insbesondere auf die mögliche Erweiterung der 'EG Umwelt Audit Verordnung' auf den Finanzdienstleistungsbereich eingehen. Aus praktischen Erwägungen beziehen sich die Aussagen dieser Arbeit auf sogenannte 'Universalbanken'. [...]

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Leseprobe

II. Umwelt und Banken


 


1. Umweltrelevante Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Recht


 


a) Großbritannien


 

Das Umweltbewußtsein der britischen Bevölkerung hat sich seit Beginn der achtziger Jahre stark verändert. Eine 1993 vom Umweltministerium durchgeführte Umfrage ergab, daß 85 % der Bevölkerung in England und Wales „relativ besorgt“ oder „sehr besorgt“ über den Zustand ihrer Um­welt sind[4]. Dies schlägt sich unter anderem in einem veränderten Kon­sumentenverhalten der Bevölkerung nieder, die verstärkt umweltrelevante und ethische Aspekte in die Kaufentscheidung miteinbezieht. 1995 gaben in einer Umfrage der „UK Co-operative Wholesale Society“ 70 % der Befragten an, Geschäfte und Produkte aufgrund einer negativen Be­wertung dieser Aspekte boykottiert zu haben. Bestes Beispiel für den Er­folg einer ökologisch und ethisch ausgerichteten Geschäftspolitik im Einzel­handel ist die Firma „The Body Shop“, die Naturkosmetikartikel vertreibt und heute eine multinationales Unternehmen mit über 1480 Geschäften in 46 Ländern ist[5].

 

Die Mitgliederzahl in Umweltverbänden ist stark angestiegen und hat sich in der Zeit von 1981 bis 1992 mehr als verdoppelt. 1992 waren fast 4 Millionen Menschen Mitglied eines Umweltverbandes, was immerhin ca. 8% der Bevölkerung entspricht. Mehrere wichtige Verbände wie z.B. Greenpeace haben ihre reine Konfrontationspolitik[6] vermindert und stre­ben eine verstärkte Kooperation mit Wirtschaft und Politik an. Weiterhin haben sie ihre wissenschaftliche Kompetenz erhöht und wissen, die Platt­form der EU-Politik und -Gesetzgebung geschickt und gezielt für ihre Zwecke einzusetzen. Sie sind somit zu einer erstzunehmenden Einfluß­größe bzw. einem möglichen Kooperationspartner, auch für Unter­nehmen, geworden[7].

 

Der Umweltpolitik wurde bis Ende der achtziger Jahre eine relativ geringe Rolle beigemessen. Die Regierungstätigkeit war bis dahin dadurch ge­kennzeichnet, daß sie nur schleppend Umweltvorschriften erließ, Umwelt­behörden nicht ausreichend finanziell unterstützte sowie internationalen Initiativen (wie z.B. zum Schutz der Nordsee) ablehnend gegenüberstand. Umweltvorschriften und -standards wurden in enger Kooperation mit den zu regulierenden Industrien durchgeführt.  Insgesamt wurde im Bereich Umweltpolitik das Prinzip freiwilliger Verpflichtungen und Flexibilität im Gegensatz zu strengem Ordnungsrecht betont. In diesem Maßnahmen spiegelte sich die neoliberale Wirtschaftspolitik der damaligen britischen Premierministerin Mrs. Thatcher wider[8]. Umweltgesetze waren bis 1990 in Großbritannien nicht in einem Gesetzbuch zusammengefaßt, sondern in vielen verschiedenen Einzelgesetzen kodifiziert[9].

 

Seit 1989 wird dem Politikfeld „Umwelt“ jedoch eine größere Bedeutung beigemessen. Die Regierung beschloß, sich an dem Ziel der Nachhaltigen Entwicklung zu orientieren. Dieses soll mit einer Mischung von Regulie­rungen und ökonomischen Anreizmitteln wie Öko-Steuern und Investi­tionsförderung erreicht werden. Weiterhin betont die Regierung die Be­deutung von umweltbewußten Konsumentenverhalten und ökologie­orientierten Initiativen der Wirtschaft[10]. Auf europäischer und globaler Ebene engagiert sich die Regierung zunehmend für die Lösung der grenz­überschreitenden Umweltprobleme wie z.B. beim Thema Klimaschutz[11]. Der Politikprozeß selber ist durch einen zunehmenden Einfluß von Um­weltverbänden, Wissenschaftlern und Medien gekennzeichnet. Der Einfluß einer ökologieorientierten Partei wie in Deutschland ist allerdings nicht vorhanden[12]. Im Bereich der Umweltgesetzgebung wurde die Industrie mit zwei umfassenden Gesetzesakten 1990 und 1995 wesentlich strengeren Kontrollmechanismen unterworfen, und eine nationale Über­wachungsbehörde (Environment Agency) wurde eingerichtet[13].

 

Zu beachten ist allerdings, daß die Wirtschaft auch heute noch eine domi­nante Rolle bei der Formulierung von umweltpolitischen Maßnahmen und Gesetzen einnimmt und über mehrere Foren und Komitees wie z.B. dem „Advisory Committee on Business and the Environment“ (ACBE) eng in die Regierungsarbeit eingebunden ist. Außerdem setzt die Regierung neben verstärkten Regulierungen wie schon unter Thatcher auf freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft und Informationsaustausch, um Umwelt-aspekte in das Management zu integrieren. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Zusammenarbeit der Regierung, der Wirtschaft, Wissenschaftlern und Umweltverbänden bei der Formulierung des britischen Umweltmanage­mentstandards BS 7750[14], der 1992 veröffentlicht wurde[15].

 

b) Deutschland


 

Das Thema Umweltschutz nimmt als gesellschaftspolitisches Problemfeld trotz einer zunehmenden Bedeutung anderer Themen wie z.B. Arbeits­losigkeit in Deutschland immer noch eine starke Stellung ein. Dies läßt sich aus einer Umfrage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) von 1996 ableiten. Politische Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes werden von den Befragten in Westdeutschland auf dem dritten Rang (hinter Arbeitslosigkeit und Krimi­nalität) und von den Befragten in Ostdeutschland auf dem vierten Rang (hinter Arbeitslosigkeit, Kriminalität und Erhalt des Sozialstaates) plaziert. Im Konsumbereich achten in der Bundesrepublik ca. 45 % der Verbrau­cher beim Einkauf „immer“ oder „oft“ auf Verpackungshinweise zur Um­weltverträglichkeit der Produkte. Interessant ist, daß den Umweltbürger­initiativen und -verbänden mehr Problemlösungskompetenz im Bereich des Umweltschutzes zugetraut wird als staatlichen Umweltschutzbe­hörden, Gewerkschaften und der Industrie[16].

 

Die Bedeutung der Umweltschutzverbände hat in Deutschland seit Beginn der achtziger Jahre stark zugenommen. 1996 waren ca. 4 Millionen Men­schen Mitglieder in lokalen, regionalen und nationalen Umwelt- und Naturschutzverbänden registriert. Einige Strategien der Umweltverbände sind immer noch auf öffentlichkeitswirksame Protestaktionen (z.B. gegen bestimmte Wirtschaftsunternehmen), Mobilisierung politischen Drucks oder Warenboykotts ausgerichtet. Zunehmend konzentrieren sich die Verbände ähnlich wie in England allerdings auf die Kooperation mit Wirt­schaft und Politik sowie Informations- und Wissensvermittlung[17].

 

In Deutschland wurde bereits zu Beginn der siebziger Jahre eine eigen­ständige Umweltpolitik geschaffen. Im Gegensatz zu Großbritannien war das bevorzugte umweltpolitische Instrument das Ordnungsrecht, wodurch die Regierung eine Vielzahl von Regulierungen schuf. Viele dieser Regu­lierungen sind hochdetailliert und führen dazu, daß Deutschland eines der kompliziertesten Rechtssysteme für Umweltschutz weltweit besitzt. Firmen sehen sich einer Unzahl von Vorschriften gegenüber, was oftmals insbesondere von der Industrie bemängelt wurde[18]. Andererseits haben die strengen Auflagen im deutschen Umweltrecht Innovationsschübe im Be­reich Umweltforschung und -technik ausgelöst, wodurch eine starke Wirtschaftsbranche entstanden ist[19].

 

Zu Beginn der achtziger Jahre betraten „die Grünen“ die Parteienland­schaft und waren 1983 erstmalig im Bundestag vertreten. Das föderale System in der Bundesrepublik ermöglichte ihnen, auf Koalitionsebene aktiv in das umweltpolitische Geschehen auf Landesebene einzugreifen. Obwohl auch andere Parteien ökologischer Aspekte in ihre politischen Programme aufnahmen, konnten sich die Grünen etablieren und sind aus den letzten Bundestagswahlen 1994 als drittstärkste Partei hervorgegangen[20].

 

Wie in Großbritannien werden auch in Deutschland seit Beginn der neun­ziger Jahre neue Prioritäten in der Umweltpolitik und in der Umwelt­gesetzgebung gesetzt. Die deutsche Politik bekennt sich seit 1992 zum Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung und hat 1994 den Umweltschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen. Im Rahmen der Umweltpolitik wird versucht, sich vom streng hierarchischen Ordnungsrecht zu koopera­tiven, flexiblen und freiwilligen Politikmaßnahmen wie z.B. der Ein­führung von Öko-Steuern zu bewegen[21]. Das 1990 erlassene Umwelt­haftungsgesetz soll helfen, Sanierungskosten für Umweltschäden nicht der Allgemeinheit, sondern den verschmutzenden Unternehmen zuzurechnen[22].

 

Das Kooperationsprinzip[23]  soll gestärkt werden, womit die Verantwor­tung von Bürgern, Umweltorganisationen, der Wissenschaft und der Wirt­schaft deutlich gemacht wird[24]. Insbesondere im Bereich der Wirtschaft wird die Bedeutung von Selbstverpflichtungen und die Entwicklung von Umweltmanagementsystemen betont. Ein gutes Beispiel hierfür ist die  deutsche Autoindustrie, die sich freiwillig dazu verpflichtet hat, Altautos kostenlos zu entsorgen[25].

 

Abschließend bleibt festzuhalten, daß sich der Faktor Umwelt in den Ge­sellschaftssystemen beider hier betrachteten Länder fest etabliert hat und...

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