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Die Aufhebung des Bankgeheimnisses

AutorMatthias Milewski
VerlagFrank & Timme
Erscheinungsjahr2005
Seitenanzahl113 Seiten
ISBN9783865960023
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis17,99 EUR
Das Bankgeheimnis - fester Bestandteil der deutschen Bankgeschichte - sollte im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes aufgehoben werden. Dass damit eine Polarisierung der Bevölkerung erreicht würde, steht außer Frage. Die Angst vor dem immer mehr überwachenden Staat könnte damit Realität werden. Die Einführung eines umfassenden Kontrollmitteilungsverfahrens könnte zu weiteren Kapitalausweichreaktionen führen.

Ist diese Angst begründet oder hätte es keine Auswirkungen in den verschiedensten rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen? Der Autor untersucht anhand von Stellungnahmen aus unterschiedlichen Bereichen mögliche Konsequenzen und berücksichtigt Ansätze, die einer Aufhebung des Bankgeheimnisses entgegenstehen.

Der Autor

Matthias Milewski, Jahrgang 1976, ausgebildeter Handelsassistent, studierte Wirtschaftsrecht an der Hochschule Anhalt in Bernburg.  

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Kapitelübersicht
  1. Inhaltsverzeichnis
  2. Literaturverzeichnis und Einleitung
  3. Das Bankgeheimnis - Begriff und Abgrenzung: 1. Begriffliche Bestimmung des Privatrechtlichen Bankgeheimnisses
  4. Das Bankgeheimnis - Begriff und Abgrenzung: 2. Das steuerliche Bankgeheimnis
  5. Stellungnahmen: Parteien, Sachverständige, Verbände, Banken, Literatur und Presse
  6. Auswirkungen: Rechtlich, Steuerlich, Betriebswirtschaftlich, Volkswirtschaftlich und Psychologisch
  7. Ausblick
  8. Fazit
Leseprobe
b) Gegenstand des Bankgeheimnisses (S. 8-9)

Den Gegenstand des Bankgeheimnisses bestimmen in ihrem Inhalt und Umfang zwei Aspekte. Zum einen ist der Wille des Kunden in Betracht zu ziehen und zum anderen der innere Zusammenhang der geheimzuhaltenden Tatsachen mit der Geschäftsverbindung.

aa) Geheimnisherr

Nach der Rechtsprechung umfasst das Bankgeheimnis alle „Tatsachen, die der Kunde geheim zu halten wünscht". Danach ist zunächst der wirkliche Wille des Kunden zu betrachten. Dabei ist unerheblich, ob der Wunsch des Kunden zur Geheimhaltung seitens der Bank seinem objektiven Interesse entspricht. Maßgeblich ist nur, was dem Willen des Kunden entspricht.

In vielen Fällen ist es für die Bank schwierig, den wirklichen Willen des Kunden festzustellen. Daher ist es notwendig, den mutmaßlichen Willen des Kunden in Betracht zu ziehen.Ist dieser nicht zu ermitteln, so stellt sich subsidiär das objektive Interesse des Kunden zur Bestimmung des Bankgeheimnisses zur Verfügung. Prinzipiell spricht eine Vermutung dafür, dass der Kunde alles, was sei ne Geschäftsbeziehung mit der Bank anbelangt, geheim halten möchte. Dabei sind unter „Geschäftsbeziehung" alle Formen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit dem Kunden zu verstehen.

Die Geheimhaltungspflicht der Kreditinstitute erstreckt sich dabei auf Kontakte vorvertraglicher Art, auf geheim zu haltende Tatsachen und Werturteile des Kunden, sowie auf Familienangehörige und Geschäftspartner. Offenkundige oder allgemein bekannte Tatsachen, die die Bank nicht im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung des Kunden in Erfahrung gebracht hat, unterliegen nicht der vertrauensrechtlichen Haftung.

Die Kenntnisnahme der Bank erfolgte nicht unter Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses. Das Bankgeheimnis ist gegenüber jedem Dritten zu wahren. Rechtfertigungsgründe für eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses bei berechtigtem Interesse eines Dritten bestehen nicht. Dies gilt analog für Ehegatten. Verstirbt der Kunde, so ist der Erbe der neue Geheimnisherr.

bb) Geheimhaltungsverpflichteter

Das Kreditinstitut, als Träger der Geheimhaltungspflicht, mit dem der Kunde in einer Geschäftsbeziehung steht, ist zur Wahrung des Bankgeheimnisses verpflichtet. Der Personenkreis umfasst diejenigen, die direkt gegenüber dem Verbraucher aus der Geschäftsbeziehung verpflichtet sind. Unerheblich ist, ob der Betroffene die Information unmittelbar im Zusammenhang oder innerhalb der Bank in Erfahrung gebracht hat. Geheimhaltungsverpflichtete sind dabei Inhaber bzw. Organe des Instituts (z.B. Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat etc.) sowie die Mitglieder sonstiger Gremien (Kreditausschuss, Beirat etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis8
Literaturverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis30
A. Einleitung34
B. Hauptteil36
I. Das Bankgeheimnis - Begriff und Abgrenzung36
1. Begriffliche Bestimmung des Privatrechtlichen Bankgeheimnisses36
a) Rechtsgrundlagen des Bankgeheimnisses37
aa) Verfassungsrechtliche Grundlagen38
bb) Privatrechtliche Grundlagen39
cc) Pflicht zur Amtsverschwiegenheit39
dd) Verankerung des Bankgeheimnisses in den AGB40
b) Gegenstand des Bankgeheimnisses41
aa) Geheimnisherr41
bb) Geheimhaltungsverpflichteter42
cc) Umfang der Geheimhaltungspflicht43
aaa) Geheimhaltungspflicht43
bbb) Auskunftsverweigerungsrecht44
c) Durchbrechung des Bankgeheimnisses44
aa) Einschränkungen durch gesetzliche Normen44
bb) Offenbarungspflichten gegenüber staatlichen Stellen45
aaa) Zivilprozess45
bbb) Sozialrecht46
ccc) Strafverfahren47
aaaa) Zeugnisverweigerungsrecht47
bbbb) Beschlagnahme und Durchsuchung48
ddd) Steuerverfahren49
eee) Bekämpfung der Geldwäsche50
cc) Schranken im Zivilrecht52
aaa) Das Verhältnis von Bankgeheimnis und Bankauskunft52
bbb) Die Erg‚nzung des Bankgeheimnisses durch das BDSG53
aaaa) Das Verhältnis von BDSG und Bankgeheimnis53
bbbb) Das Verhältnis von BDSG und Bankauskunft53
cccc) Abgrenzung des BDSG zum Schufa-Verfahren54
dddd) Abgrenzung der Schufa-Meldung von der Bankauskunft54
d) Rechtsfolgen bei Verletzung des Bankgeheimnisses55
Fallbeispiel: Breuer-Kirch-Affäre55
2. Das steuerliche Bankgeheimnis57
a) Bankenerlass57
b)§ 30 a AO57
aa) § 30 a Abs. 1 AO, Schutz des Vertrauensverhältnisses Kreditinstitut - Kunde58
bb) § 30 a Abs. 2 AO, Keine allgemeine Konten berwachung bei Kreditinstituten59
aaa) Sonderfall des § 33 ErbStG60
bbb) Sonderfall des § 45 d EStG60
cc) § 30 a Abs. 3 AO, Umfang der Außenprüfung bei Banken im Hinblick auf Informationen, Bankkunden betreffend61
aaa) Begriff der Kontrollmitteilung61
bbb) Fallgruppen der Kontrollmitteilung62
ccc) Kontrollmitteilungen bei Außenprüfungen als Eingriff in Rechte des Bankkunden und des Kreditinstituts62
dd) § 30 a Abs. 4 AO, Verzicht auf die Mitteilung von Kontonummern63
ee) § 30a Abs. 5 AO, Auskunftsersuchen an Kreditinstitute64
ff) Rechtsfolgen bei Verletzung des § 30 a AO64
II. Stellungnahmen65
1. Parteien65
2. Sachverständige67
3. Verbände69
4. Banken78
5. Literatur79
6. Presse81
III. Auswirkungen84
1. Rechtlich84
2. Steuerlich88
3. Betriebswirtschaftlich91
a) Die Finanzbehörde91
b) Das Kreditinstitut94
c) Der Bürger95
4. Volkswirtschaftlich97
5. Exkurs: Psychologisch101
IV. Ausblick103
1. Ansatz der Regierung - Steueramnestie103
2. Weitere Ansätze106
a) Abgeltungssteuer106
b) Quellensteuer107
c) Merz-Papier109
d) EU-Zinsrichtlinie111
C. Fazit112

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