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Die Anfänge der musikalischen Tantiemenbewegung in Deutschland.

Eine Studie über den langen Weg bis zur Errichtung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT) im Jahre 1903 und zum Wirken des Komponisten Richard Strauss (1864-1949) für Verbesserungen des Urheberrechts.

AutorManuela Maria Schmidt
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2011
ReiheSchriften zur Rechtsgeschichte 125
Seitenanzahl856 Seiten
ISBN9783428516506
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis139,90 EUR
Die Gründungsgeschichte der ersten deutschen Verwertungsgesellschaft, der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer, ist untrennbar mit dem Namen des berühmten Komponisten Richard Strauss verbunden. Die vorliegende Publikation enthält eine archivarisch belegte Detailstudie der damaligen Ereignisse und der rechtlichen Strukturen sowohl der GDT als auch der von ihr getragenen Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht (AFMA), aber auch der Leipziger Anstalt. Angesichts der Tatsache, dass letztere zuerst errichtet worden ist und sich ebenfalls der Verwertungsaufgabe verschrieben hatte, wird die These von der GDT als der ersten deutschen Verwertungsgesellschaft einer kritischen Prüfung unterzogen. In diesem Zusammenhang führt Manuela Maria Schmidt eine präzisere Terminologie und Differenzierung ein. Auch bei den Verdiensten von Strauss, seinen Komponistenkollegen und den an der Tantiemenbewegung beteiligten Musikverlegern zeichnet sie ein neues Bild.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis18
Abkürzungsverzeichnis39
Einleitung46
§ 1 Zielsetzung46
§ 2 Quellenlage50
I. Archivmaterial50
1. Aktenbestände der einzelnen Organisationen50
2. Nachlässe51
3. Die Aktenbestände des Reichsjustizamtes, des Reichsamtes des Innern, der Reichskulturkammer und des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda53
4. Archivmaterial sonstiger Verbände und Institutionen54
II. Literatur54
1. Juristische Literatur54
2. Musikwissenschaftliche Literatur56
§ 3 Gang der Arbeit57
§ 4 Begriffsbestimmung57
1. Kapitel: Die Ausgangslage59
§ 5 Der Schutz des Aufführungsrechts gem. §§ 50 ff. UrhG 187059
I. Rechtslage59
II. Die praktische Anwendung des § 50 II 2 UrhG 187063
III. Würdigung65
§ 6 Die verlagsrechtlichen Beziehungen zwischen Komponist und Verleger67
I. Der Musterverlagsschein des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig67
1. Der Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig68
2. Der Musterverlagsschein72
3. Bedeutung des Musterverlagsscheins74
4. Der Inhalt des Musterverlagsscheins76
II. Würdigung80
§ 7 Das öffentliche Musikleben in Deutschland83
§ 8 Die Ergebnisse der Tantiemenbewegung im Ausland84
I. Die Entwicklung in Frankreich84
II. Die Errichtung von Verwertungsgesellschaften in weiteren europäischen Ländern87
III. Die Ausdehnung der Tätigkeit der SACEM auf Großbritannien, die Schweiz, Belgien und Elsass-Lothringen87
IV. Würdigung90
§ 9 Der Anstoß zur Gründung einer deutschen Verwertungsanstalt90
I. Der Dresdener Kongress im September 189590
1. Veranstalter und Ergebnis des Kongresses90
2. Die Haltung Oskar von Hases auf dem Kongress92
3. Bedeutung des Dresdener Kongresses92
4. Präzisierung der ablehnenden Haltung Oskar von Hases in der Folgezeit94
II. Die Pariser Konferenz zur Revision der Berner Konvention vom 15. April bis 4. Mai 189695
III. Die Reaktionen in Deutschland auf den Dresdener Kongress und die Pariser Konferenz97
1. Die Reaktion des Vereins der Deutschen Musikalienhändler97
2. Die Denkschrift der Reichsregierung98
IV. Würdigung99
§ 10 Ergebnis des ersten Kapitels101
2. Kapitel: Der erste Versuch: Die Errichtung der Leipziger Anstalt103
1. Abschnitt: Die Gründung der Leipziger Anstalt103
§ 11 Die Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 18. Mai 1897103
I. Der Beschluss der Hauptversammlung103
II. Würdigung104
§ 12 Die Mannheimer Tonkünstlerversammlung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins vom 27. Mai bis 1. Juni 1897107
I. Der Allgemeine Deutsche Musikverein107
II. Die Annahme einer Resolution durch Gesamtvorstand und Hauptversammlung108
III. Würdigung109
§ 13 Die Entwicklung des Satzungsentwurfs für die künftige Verwertungsanstalt112
§ 14 Die Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 10./11. Mai 1898116
§ 15 Aufrütteln der Komponisten durch Hans Sommers Aufsatz "Die Wertschätzung der Musik"120
I. Zur Person Sommers121
II. Der Inhalt von Sommers Aufsatz121
1. Die Not der Komponisten und die geringe Wertschätzung zeitgenössischer Werke121
2. Sommers Forderung an den Gesetzgeber zur Verbesserung der Lage der Komponisten124
III. Bewertung127
IV. Reaktionen auf Sommers Aufsatz133
1. Pressestimmen133
2. Die Reaktion der Führung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins134
3. Die Reaktion der Komponisten135
§ 16 Pläne zur Realisierung von Sommers Forderungen auf der Mainzer Hauptversammlung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins137
§ 17 Die Tonkünstlerversammlung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins zu Mainz vom 25.-28. Juni 1898141
I. Verabschiedung der neuen Satzung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins141
II. Verabschiedung der Satzung der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht143
III. Würdigung145
§ 18 Die Hauptversammlung der Leipziger Anstalt vom 28. Juni 1898150
§ 19 Ergebnis des ersten Abschnitts152
2. Abschnitt: Struktur und Arbeitsweise der Leipziger Anstalt154
§ 20 Die Struktur der Leipziger Anstalt155
I. Zweck155
II. Rechtsform155
1. Anstalt des privaten Rechts gem. § 52 Sächs. BGB, § 6 lit. b GjP155
2. Errichtung als öffentlich-rechtliches Rechtsinstitut?159
III. Organe der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht162
1. Hauptversammlung162
2. Vorstand162
3. Die einzelnen Ausschüsse163
IV. Das Verhältnis der Anstalt zum Verein der Deutschen Musikalienhändler und zum Allgemeinen Deutschen Musikverein163
V. Die Oberaufsicht165
§ 21 Die Tätigkeit der Leipziger Anstalt165
I. Maßgebende Vorschriften165
II. Die Pfleger166
III. Die Verwaltung der Aufführungsrechte169
1. In Betracht kommende Aufführungsrechte169
2. Der Rechtsgrund für die Verwaltung der Aufführungsrechte170
IV. Die Erhebung der Gebühren173
1. Gebührenpflichtige und gebührenfreie Aufführungen174
2. Die Gebührenpflichtigen: die Veranstalter176
3. Das Verfahren der Gebührenerhebung179
V. Die Verteilung der Gebühren181
VI. Die internationale Dimension183
VII. Unterstützungskasse183
VIII. Verwaltungskosten184
§ 22 Ergebnis des zweiten Abschnitts184
3. Abschnitt: Der Widerstand der Komponisten bis zum Tätigkeitsbeginn der Leipziger Anstalt am 1. Oktober 1898 und ihre Vereinigung zur Genossenschaft Deutscher Komponisten187
§ 23 Die Einleitung eigener Schritte: Die Rundschreiben von Richard Strauss und die erste Reaktion des Allgemeinen Deutschen Musikvereins187
I. Erste Erwägungen zur Einleitung eigener Schritte bei Rösch, Sommer und Strauss187
II. Das erste Rundschreiben von Richard Strauss189
1. Der Inhalt des Rundschreibens191
2. Die Reaktion der Komponisten192
III. Das zweite Rundschreiben von Richard Strauss193
1. Erwägungen zur Versendung eines zweiten Rundschreibens193
2. Der Inhalt des zweiten Rundschreibens194
IV. Die Versendung von Aufforderungen zum Beitritt und die Ankündigung der Denkschrift beim Reichsjustizamt195
V. Die erste Reaktion des Allgemeinen Deutschen Musikvereins auf die beiden Rundschreiben197
VI. Würdigung199
§ 24 Der Zusammenschluss der Komponisten zur Genossenschaft Deutscher Komponisten am 30. September 1898204
I. Verlesung des Entgegnungsbriefes des Allgemeinen Deutschen Musikvereins205
II. Die Gründung der Genossenschaft Deutscher Komponisten206
1. Zweck der Genossenschaft207
2. Rechtsform208
a) Personenverein (Genossenschaft) i.S.d. § 52 Sächs. BGB i.V.m. § 6 lit. b GjP208
b) Vorvertrag gem. § 782 Sächs. BGB210
c) Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. §§ 1359 ff. Sächs. BGB210
III. Erwägungen zur Verbesserung der Lage der Komponisten211
IV. Wahl eines Delegierten für die Beratungen im Reichsjustizamt214
V. Reaktionen auf die Gründung214
VI. Würdigung215
§ 25 Ergebnis des dritten Abschnitts222
4. Abschnitt: Der Widerstand gegen die Leipziger Anstalt nach Beginn ihrer Tätigkeit und der Kampf um die Berechtigung der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Standesvertretung der Komponisten223
§ 26 Tätigkeitsbeginn der Leipziger Anstalt am 1. Oktober 1898223
§ 27 Niederlegung der Ämter in der Leipziger Anstalt seitens der Komponisten224
§ 28 Der Streit zwischen der Genossenschaft Deutscher Komponisten und dem Allgemeinen Deutschen Musikverein um die Auslegung der Darstellung der Mainzer Ereignisse und um die Berechtigung des Musikvereins zur Beteiligung an der Leipziger Anstalt226
I. Das Antwortschreiben von Rösch im Namen der Genossenschaft Deutscher Komponisten vom 7. Oktober 1898 auf den Entgegnungsbrief des Allgemeinen Deutschen Musikvereins vom 24. September 1898226
II. Die Reaktion im Allgemeinen Deutschen Musikverein227
1. Die Sitzung des geschäftsführenden Ausschusses vom 6. November 1898227
2. Das Antwortschreiben Steinbachs227
3. Die Aufklärung der komponierenden Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Musikvereins durch den Musikverein229
III. Der Brief von Strauss vom 16. November 1898231
IV. Die beiden Briefe von Rösch vom 16. November 1898231
V. Die Reaktion auf die Briefe von Rösch im Allgemeinen Deutschen Musikverein233
VI. Die Reaktion auf die Briefe bei den Komponisten235
VII. Würdigung238
§ 29 Die Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit242
I. Der Boykottaufruf der Genossenschaft und Widerstand gegen die Leipziger Anstalt242
II. Die Reaktion der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht auf den Boykottaufruf245
III. Die Veröffentlichung von Aufsätzen für und wider die Leipziger Anstalt245
1. "Abwehr"245
2. "Richtigstellung und Rechtfertigung" durch Friedrich Rösch246
3. Weitere Publikationen248
IV. Würdigung248
§ 30 Der Widerstand der ausübenden Künstler und eines Teils der Leipziger Verleger gegen die Leipziger Anstalt253
I. Der Widerstand der ausübenden Künstler253
II. Die Einschätzung der Lage durch Oskar von Hase254
III. Der Widerstand eines Teils der Leipziger Verleger255
IV. Würdigung256
§ 31 Vergebliches Ringen um eine Verständigung257
I. Scheitern des ersten Verständigungsversuchs257
II. Das Bemühen um Abhaltung einer Verständigungssitzung am 18. Dezember 1898258
III. Die Bemühungen um einen neuen Termin zu einer Verständigungssitzung261
IV. Würdigung264
§ 32 Vorläufiges Ende der Leipziger Anstalt durch die außerordentliche Hauptversammlung am 21. Januar 1898269
I. Die Haltung von Sommer, Reinecke und Rösch auf der Versammlung269
II. Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung270
III. Beendigung des Streits zwischen der Genossenschaft Deutscher Komponisten und dem Allgemeinen Deutschen Musikverein271
IV. Würdigung271
§ 33 Ergebnis des vierten Abschnitts275
§ 34 Ergebnis des zweiten Kapitels276
3. Kapitel: Der zweite Versuch: Die Errichtung einer Verwertungsanstalt unter Beteiligung der Genossenschaft Deutscher Komponisten278
1. Abschnitt: Die positive Haltung der Genossenschaft Deutscher Komponisten in der Tantiemenfrage278
§ 35 Kurswechsel der Genossenschaft Deutscher Komponisten hin zu einer positiven Haltung in der Tantiemenfrage278
§ 36 Die organisatorische Festigung der Genossenschaft Deutscher Komponisten auf ihrer ersten Generalversammlung am 20. Februar 1899 als organisatorische Basis für die künftige Haltung280
I. Die Festigung der Organisation280
II. Präzisierung des Zwecks der Genossenschaft283
III. Würdigung283
§ 37 Die positive Haltung der Genossenschaft Deutscher Komponisten in der Tantiemenfrage286
I. Die neun Grundsätze der Genossenschaft Deutscher Komponisten als Ausgangspunkt für eine Verständigung286
II. Würdigung287
§ 38 Ergänzende Ausführungen und Beschlüsse der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Tantiemenfrage293
I. Rechtfertigung des Führungsanspruchs der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Errichtung einer Verwertungsanstalt293
II. Die Notwendigkeit der Gründung einer deutschen Verwertungsanstalt294
III. Vorzüge der Errichtung einer Zentralstelle294
IV. Die Verlängerung der Schutzfrist als Voraussetzung für die Errichtung der Tantiemenanstalt295
V. Würdigung296
§ 39 Der Beitrag der Komponisten zur ungestörten Durchführung der neuen Tantiemenanstalt298
I. Die Verabschiedung von Resolution und Revers299
II. Die Reaktion der Komponisten300
III. Würdigung303
§ 40 Die Erwägungen der Genossenschaft zur Einbeziehung der verloren gegangenen Aufführungsrechte305
I. Die Kollektivbedingung305
II. Das Rechtsverhältnis zu den Konzertunternehmern und Verlegern306
III. Entkräftung von Bedenken306
IV. Würdigung307
§ 41 Ergänzende Erwägungen zur Verbesserung der Lage der Komponisten309
I. Stempelgebühr309
II. Der genossenschaftliche Selbstverlag309
§ 42 Ergebnis des ersten Abschnitts312
2. Abschnitt: Das Ringen um eine erfolgreiche Verständigung mit den Verlegern in der Tantiemenfrage314
§ 43 Die Verständigungssitzung vom 21. Februar 1899314
I. Personelle Besetzung314
II. Erörterung der neun Grundsätze315
III. Hinauszögern der Zustimmung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler317
IV. Würdigung318
§ 44 Die Verständigung mit den Berliner Verlegern vom 13. April 1899321
§ 45 Vertrauensbruch seitens des geschäftsführenden Ausschusses des Vereins der Deutschen Musikalienhändler durch die widerrechtliche Veröffentlichung von Unterlagen323
§ 46 Die Verständigungssitzung mit dem Verein der Deutschen Musikalienhändler vom 24. April 1899327
I. Annahme von sieben Grundsätzen327
II. Der Inhalt der sieben Grundsätze328
III. Würdigung329
§ 47 Ergebnis des zweiten Abschnitts333
3. Abschnitt: Das Zutagetreten der wahren Pläne Oskar von Hases zur Aufrechterhaltung der Leipziger Anstalt mit Beteiligung der Genossenschaft Deutscher Komponisten334
§ 48 Die ordentliche Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 2. Mai 1899334
§ 49 Die außerordentliche Hauptversammlung der Leipziger Anstalt am 3. Mai 1899336
§ 50 Das Scheitern der gemeinsamen Petition der Genossenschaft Deutscher Komponisten und des Vereins der Deutschen Musikalienhändler338
§ 51 Die Dortmunder Tonkünstlerversammlung des Allgemeinen Deutschen Musikvereins vom 10.–13. Mai 1899339
I. Beschlüsse339
II. Würdigung341
§ 52 Scheitern des letzten Verständigungsversuchs am 14. Mai 1899343
§ 53 Ergebnis des dritten Abschnitts344
§ 54 Ergebnis des dritten Kapitels344
4. Kapitel: Der dritte Versuch: Die Errichtung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht)346
1. Abschnitt: Die Verständigung zwischen der Genossenschaft Deutscher Komponisten und einem Teil der Verleger346
§ 55 Der Anstoß für das gemeinsame Vorgehen der Genossenschaft Deutscher Komponisten mit einem Teil der Verleger347
I. Die Beratung im Reichsjustizamt am 15. Mai 1899347
II. Die Erklärung des geschäftsführenden Ausschusses des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 16. Mai 1899348
III. Würdigung349
§ 56 Die Einreichung der gemeinsamen Petition an das Reichsjustizamt und der offene Bruch in den Reihen der Verleger351
I. Die gemeinsame Petition351
II. Sammlung von Unterschriften in den Reihen der Verleger durch einen Rundbrief352
III. Die Reaktion des Vereins der Deutschen Musikalienhändler355
IV. Die Gegenerklärung Hugo Bocks an Oskar von Hase356
V. Die Protesthaltung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler und der offene Bruch in den Reihen der Verleger357
VI. Billigung des gemeinsamen Vorgehens durch die außerordentliche Generalversammlung der Genossenschaft Deutscher Komponisten am 27. Juni 1899358
VII. Würdigung359
§ 57 Verhandlungen mit den von der Tantiemenfrage berührten Kreisen363
§ 58 Ergebnis des ersten Abschnitts364
2. Abschnitt: Präzisierung der Pläne der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Errichtung einer Verwertungsanstalt365
§ 59 Die Ausführungen von Rösch auf der außerordentlichen Generalversammlung der Genossenschaft Deutscher Komponisten am 27. Juni 1899 in Berlin365
I. Die Notwendigkeit der Gründung einer deutschen zentralen Verwertungsanstalt366
II. Die große Bedeutung des Aufführungsrechts bei der Reform des Urheberrechts366
III. Das organisatorische Verhältnis der Tantiemenanstalt zur Genossenschaft Deutscher Komponisten368
IV. Orientierung an der französischen SACEM368
V. Würdigung369
§ 60 Die Ausführungen der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Gründung einer Verwertungsanstalt sowie zur Reform des Urheber- und Verlagsrechts in ihrer Denkschrift371
I. Die Überreichung der Denkschrift, ihre Verfasser und ihre Gliederung371
II. Bezugsobjekt der Ausführungen: Der Regierungsentwurf vom 13. Juli 1899374
III. Die Ausführungen in der Denkschrift zu den durch die Reform des Urheberrechts zu schaffenden Voraussetzungen für die Errichtung der deutschen Tantiemenanstalt376
1. Die Schaffung eines umfassenden Schutzes des Aufführungsrechts ohne Ausnahmen377
a) Die Streichung des Vorbehaltes des § 50 II UrhG 1870 (§ 12 II E 1899 = § 11 II UrhGE)377
b) Die Streichung des § 26 E 1899 = § 27 UrhGE378
2. Die Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Tonkunst (§ 32 E 1899 = § 33 UrhGE)379
3. § 67 I E 1899 = § 62 I 2 UrhGE380
IV. Die Ausführungen in der Denkschrift zur Struktur eines deutschen Verwertungs- und Tantiemeninstituts unter Trägerschaft der Genossenschaft Deutscher Komponisten380
1. Die Notwendigkeit der Gründung einer deutschen Verwertungsanstalt unter Berücksichtigung der internationalen Rechtslage380
2. Betonung des Führungsanspruchs der Genossenschaft Deutscher Komponisten bei der Errichtung der Tantiemenanstalt381
3. Hauptzweck der Verwertungsanstalt: Wohlfahrtseinrichtung für die Komponisten381
4. Die Beteiligung des Textdichters an den Tantiemen382
5. Rechtfertigung des Pauschalsystems383
V. Würdigung384
§ 61 Die Ausführungen der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Errichtung der von ihr getragenen Verwertungsanstalt im Pariser Bericht387
I. Entstehung und Zielsetzung des Pariser Berichts387
II. Ziele der Genossenschaft Deutscher Komponisten bei der anstehenden Reform des Urheberrechts388
III. Die Notwendigkeit der Errichtung einer deutschen Verwertungsanstalt388
IV. Der Führungsanspruch der Genossenschaft zur Gründung der Verwertungsanstalt389
V. Die Notwendigkeit der Organisation der Verwertungsanstalt in der Form einer Zentralstelle389
VI. Der Vorbildcharakter der französischen SACEM390
VII. Das von der Genossenschaft geplante Pauschalsystem391
VIII. Die Beteiligung von Verleger und Textdichter an den Tantiemen392
IX. Würdigung392
§ 62 Ergebnis des zweiten Abschnitts393
3. Abschnitt: Die weitere Entwicklung394
§ 63 Der Pariser Bericht als Grundlage für die weitere Verständigung mit den Berliner Verlegern394
§ 64 Die Haltung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler in der Tantiemenfrage seit dem Scheitern der Verhandlungen mit der Genossenschaft Deutscher Komponisten395
I. Die Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 15. Mai 1900395
II. Die außerordentliche Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 2. Oktober 1900396
§ 65 Die Sitzung des Gesamtvorstandes des Deutschen Sängerbundes in Danzig vom 24./25. September 1900397
§ 66 Die Beratung weiterer Dokumente mit den verbündeten Verlegern im Januar 1901397
§ 67 Ergebnis des dritten Abschnitts398
4. Abschnitt: Scheitern des dritten Versuchs durch die Reform des Urheberrechts?400
§ 68 Das bisherige Engagement der Genossenschaft Deutscher Komponisten bei der Reform des Urheber- und Verlagsrechts401
§ 69 Die Beratung des Gesetzentwurfs in der Kommission401
§ 70 Die Petition der Genossenschaft Deutscher Komponisten zum Urheber- und Verlagsrecht vom 1. Januar 1901 an den Deutschen Reichstag404
§ 71 Die Erklärung der Genossenschaft Deutscher Komponisten zum gegenwärtigen Stand der Urheberrechtsreform vom 15. Februar 1901405
§ 72 Bedingte Aufgabe der Pläne der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Errichtung der Tantiemenanstalt406
§ 73 Die Konferenz im Preußischen Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Madiginal-Angelegenheiten zur Aufrechterhaltungder Pläne der Genossenschaft Deutscher
408
I. Die Diskussion408
II. Die nachträgliche Erklärung der Genossenschaft Deutscher Komponisten zur Konferenz vom 1. April 1901410
III. Die Grundbestimmungen der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht411
IV. Würdigung414
§ 74 Die Beratung der Entwürfe über das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst und über das Verlagsrecht im Plenum des Reichstags und im Bundesrat416
I. Die Beratung der Verlängerung der Schutzfrist im Plenum des Reichstags416
II. Der Protest der Genossenschaft gegen die Angriffe des Reichstagsabgeordneten Eugen Richter418
III. Petition der Genossenschaft und zahlreicher Musikalienhändler an den Bundesrat419
IV. Die Annahme der Gesetzesentwürfe durch den Bundesrat421
V. Würdigung422
§ 75 Vollständige Aufgabe der Pläne zur Errichtung der Verwertungsanstalt nach der Verabschiedung des LUG424
§ 76 Ergebnis des vierten Abschnitts427
5. Abschnitt: Die Wende: Der Beschluss der Genossenschaft Deutscher Komponisten und der verbündeten Verleger zur Errichtung der Verwertungsanstalt429
§ 77 Die Ausgangslage: Stillstand in der Tantiemenbewegung429
§ 78 Der Meinungsumschwung432
I. Anlass: Der Beschluss der Generalversammlung der österreichischen AKM432
II. Die Sitzungen des geschäftsführenden Ausschusses der Genossenschaft Deutscher Komponisten unter Beteiligung der verbündeten Verleger vom 8. und 13./14. Dezember 1902432
III. Würdigung434
§ 79 Die Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler vom 29. November 1902435
§ 80 Die Ankündigung der Gründung der Verwertungsanstalt436
§ 81 Die Gründung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht) auf der Hauptversammlung der Genossenschaft Deutscher Komponisten vom 14. Januar 1903438
I. Verabschiedung von Satzung und Geschäftsordnung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer438
II. Verabschiedung der Grundordnung der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht440
III. Die personelle Besetzung von GDT und AFMA441
§ 82 Ergebnis des fünften Abschnitts443
6. Abschnitt: Die Struktur der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht) und die rechtlichen Grundlagen ihrer Tätigkeit444
§ 83 Die Struktur der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht)444
I. Zweck444
II. Rechtsform445
1. Charakterisierung als wirtschaftlicher Verein445
2. Fehlen anderer gesetzlicher Vorschriften447
3. Die Verleihung der Rechtsfähigkeit449
4. Neugründung oder bloße Umbenennung? – Das Verhältnis von GDT und Genossenschaft Deutscher Komponisten zueinander449
III. Die Organe der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer451
1. Der Vorstand451
2. Die Hauptversammlung452
3. Der Beirat453
IV. Mitgliedschaft453
1. Das Aufnahmeverfahren453
2. Ordentliche und außerordentliche Mitglieder454
3. Die Pflichten der Mitglieder454
4. Erlöschen der Mitgliedschaft455
V. Die Struktur der AFMA als wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb der GDT455
1. Zwecke der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht456
2. Rechtsnatur der AFMA und ihr Verhältnis zur GDT456
3. Organe der AFMA457
a) Der Vorstand457
b) Der Ausschuss der Vertrauensmänner458
c) Der Direktor459
4. Die Betriebsmittel der Anstalt459
VI. Würdigung460
§ 84 Die rechtlichen Voraussetzungen der Tätigkeit der AFMA462
I. Der Tätigkeitsumfang der AFMA462
1. Der räumliche und sachliche Tätigkeitsbereich der AFMA462
2. Die Übertragung der Aufführungsrechte auf die GDT (AFMA)463
3. Die von der GDT (AFMA) zu verwertenden Aufführungsrechte465
II. Die Gebührenpflichtigen: die Veranstalter öffentlicher Aufführungen466
1. Der Begriff des Veranstalters466
2. Pauschal- und Einzelsystem466
3. Das Vertragsverhältnis zwischen der GDT (AFMA) und dem Gebührenpflichtigen beim Pauschalsystem467
III. Die Bezugsberechtigten469
1. Der Kreis der Bezugsberechtigten469
2. Das Rechtsverhältnis zwischen der GDT (AFMA) und dem Bezugsberechtigten: Der Berechtigungsvertrag470
3. Bewertung471
IV. Das Verteilungsverfahren474
V. Unterstützungskasse475
VI. Die internationale Dimension475
VII. Würdigung476
§ 85 Das Selbstverständnis der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer476
§ 86 Die praktische Tätigkeit der AFMA478
§ 87 Ergebnis des sechsten Abschnitts480
7. Abschnitt: Die Reaktion der an der Tantiemenfrage beteiligten Kreise auf die Gründung der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht)481
§ 88 Widerstand gegen die AFMA482
I. Widerstand der Verleger482
1. Widerstand einzelner Verleger482
2. Die Haltung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler483
a) Verständigung auf die weitere Haltung auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 14. November 1903483
b) Das Bemühen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler um eine Verständigung485
c) Die Abgabe der Verleger-Erklärung durch den Verein der Deutschen Musikalienhändler487
d) Die weitere Haltung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler, vor allem seine Aufklärungsarbeit488
II. Widerstand der Veranstalter öffentlicher Aufführungen489
1. Der Widerstand der Konzertveranstalter490
2. Der Widerstand der Gewandhauskonzertdirektion491
III. Widerstand der Komponisten493
IV. Persönliche Anfeindungen494
V. Würdigung497
§ 89 Die vergeblichen Bemühungen der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer zur Überwindung des Widerstandes502
I. Vergebliche Bemühungen zur Überwindung des Widerstands durch Publikationen503
1. Die Denkschrift "Die Anstalt für Musikalisches Aufführungsrecht. Zur Aufklärung und Abwehr"503
2. Die Veröffentlichung eines Tonsetzerverzeichnisses504
3. Die Replik des Vereins der Deutschen Musikalienhändler auf die Denkschrift der GDT505
4. Die Veröffentlichung von Reckentin für die Genossenschaft und die Erwiderung von Röntsch für den Verein der Deutschen Musikalienhändler509
a) Der Aufsatz von Reckentin509
b) Die Erwiderung von Röntsch509
II. Vergeblicher Versuch der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer zur Überwindung des Widerstandes durch Führung von Prozessen510
III. Würdigung512
§ 90 Die Bedingungen der Verleger für eine erneute Verständigung515
I. Die Haltung des Vereins der Deutschen Musikalienhändler515
II. Die Haltung des Deutschen Musikalien-Verleger-Vereins516
III. Würdigung516
§ 91 Die Überwindung des massiven Widerstandes und die Festigung der GDT (AFMA)517
§ 92 Ergebnis des siebten Abschnitts522
§ 93 Ergebnis des vierten Kapitels523
5. Kapitel: Gesamtbetrachtung525
1. Abschnitt: Zum Ablauf der Tantiemenbewegung525
§ 94 Wandel der Rechtsanschauungen als Voraussetzung für die Entstehung der Tantiemenbewegung und die erfolgreiche Arbeit einer Verwertungsanstalt526
I. Die Schaffung eines vorbehaltlosen Aufführungsschutzes526
II. Die Abtrennbarkeit des Aufführungsrechts von den sonstigen Urheberrechten528
III. Durchsetzung der Auffassung von der Gebührenpflicht öffentlicher Aufführungen529
§ 95 Drei Versuche zur Errichtung eines Verwertungsinstituts530
I. Einteilung der Tantiemenbewegung in drei Versuche530
1. Umschreibung der drei Versuche530
2. Zeitliche Überschneidungen532
3. Die Dauer der drei Versuche532
4. Einteilung der drei Versuche in drei Phasen533
II. Die tragenden Kräfte der Tantiemenbewegung533
1. Vier Hauptkräfte533
2. Der neue Machtfaktor in der Tantiemenbewegung: die Genossenschaft Deutscher Komponisten536
3. Die Ziele der Hauptkräfte für ein Engagement in der Tantiemenbewegung537
4. Die Motive der Hauptkräfte zur Gründung einer Verwertungsanstalt539
III. Die Argumentation in den drei Versuchen541
1. Der Schwerpunkt der Argumentation in den drei Versuchen541
2. Die Argumentation des Vereins der Deutschen Musikalienhändler542
3. Die Argumentation des Allgemeinen Deutschen Musikvereins543
4. Die Argumentation der Leitung der Leipziger Anstalt543
5. Die Argumentation der Genossenschaft Deutscher Komponisten544
6. Die Haltung der verbündeten Verleger546
7. Die unterschiedlichen Ausgangspunkte der Genossenschaft Deutscher Komponisten und des Vereins der Deutschen Musikalienhändler, die sie während der gesamten Tantiemenbewegung beibehielten546
8. Fehler bei der Auslegung von UrhG 1870 und LUG546
§ 96 Machtkämpfe548
I. Der Machtkampf zwischen dem Allgemeinen Deutschen Musikverein und der Genossenschaft Deutscher Komponisten548
II. Der Machtkampf zwischen dem Verein der Deutschen Musikalienhändler und der Genossenschaft Deutscher Komponisten550
III. Der Machtkampf zwischen dem Verein der Deutschen Musikalienhändler und den mit der Genossenschaft Deutscher Komponisten verbündeten Verlegern551
IV. Der Führungsanspruch in der Tantiemenbewegung551
V. Würdigung552
§ 97 Das Ringen um eine Verständigung553
I. Die Erkenntnis der Notwendigkeit einer Verständigung553
II. Ernsthaftes Bemühen um eine Verständigung?554
1. Die Aufstellung von Bedingungen für eine weitere Verständigung554
2. Das Verhandeln ohne Mandat555
III. Das Scheitern einer Verständigung während des zweiten Versuchs556
§ 98 Vergleich der Entstehung der Leipziger Anstalt und der GDT (AFMA)556
I. Ablauf556
II. Juristische Vorarbeiten558
III. Die Beteiligung von Vertretern der von der Tantiemenbewegung Betroffenen559
IV. Überstürzte Gründung der Leipziger Anstalt?560
V. Tätigkeitsbeginn561
§ 99 Die Öffentlichkeitsarbeit in den einzelnen Versuchen562
I. Die Information der Mitglieder562
II. Der Kontakt mit den Gebührenpflichtigen563
III. Der Schritt in die Öffentlichkeit als Mittel der Auseinandersetzung563
IV. Öffentlichkeitsarbeit als Mittel der Information und Beseitigung des Widerstandes564
§ 100 Die Bewertung des Widerstandes bei der Leipziger Anstalt und der AFMA565
I. Widerstand der Gebührenpflichtigen565
II. Widerstand aus den eigenen Reihen565
III. Widerstand aus dem gegnerischen Lager als Zeichen des Machtkampfes566
IV. Die Reaktion auf den Widerstand571
§ 101 Die Reform des Urheber- und Verlagsrechts und die Tantiemenbewegung572
I. Die Notwendigkeit der Reform des Urheber- und Verlagsrechts zur Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung einer Verwertungsanstalt572
1. Errichtung einer Verwertungsanstalt unter dem UrhG 1870?572
2. Vereitelung der Pläne zur Errichtung einer wirtschaftlich rentablen Verwertungsanstalt durch das LUG?574
a) Schaffung eines absoluten Aufführungsrechts mit rückwirkender Kraft574
b) Das In-Kraft-Treten der Ausnahmebestimmungen des § 27 LUG574
3. Vereitelung der Kartellfähigkeit durch die Belassung der Schutzfrist bei 30 Jahren p. m. a.?575
4. Die Reform des Verlagsrechts575
II. Wechselwirkung zwischen der Reform und der Tantiemenbewegung576
1. Wechselseitige Voraussetzungen576
2. Der Einfluss der Reform des Urheberrechts auf das Zustandekommen einer Einigung zwischen Verlegern und Komponisten durch die Forderung nach einem gemeinsamen Vorgehen577
3. Die Auswirkungen der Auseinandersetzung in der Tantiemenfrage auf die Forderungen an den Gesetzgeber578
4. Die Bedeutung der Reform des Urheberrechts für die Forderung nach Berücksichtigung der Belange von Schule, Kirche, Herr und Verein579
§ 102 Die geschilderten Ereignisse im Ganzen580
I. Bewertung580
II. Gleichlauf mehrerer Bewegungen583
III. Richtigstellung der Daten und der historischen Abläufe584
§ 103 Bewertung der Beiträge der einzelnen Personen588
I. Richard Strauss, Friedrich Rösch und Hans Sommer588
1. Friedrich Rösch588
2. Hans Sommer591
3. Richard Strauss594
4. Rösch, Sommer und Strauss597
II. Eugen d’Albert, Richard Eilenberg, Engelbert Humperdinck, Wilhelm Klatte, Franz Lehár, Paul Lincke, Gustav Mahler, Carl Reinecke, Ernst Rudorff, Philipp Rüfer, Max Schillings, Georg Schumann, Ludolf Waldmann601
III. Albert Osterrieth, Philipp Allfeld und Axster604
IV. Oskar von Hase605
V. Fritz Steinbach608
VI. Die verbündeten Verleger609
VII. Die Rolle des Reichsjustizamtes und anderer Behörden614
2. Abschnitt: Die Ergebnisse der Tantiemenbewegung615
§ 104 Verwertungsgesellschaft, Verwertungsanstalt, Verwertungs- und Tantiemeninstitut - Begriffsbestimmung, Abgrenzung und Charakterisierung der Leipziger Anstalt und der GDT (AFMA)615
I. Die Oberbegriffe "Verwertungs- und Tantiemeninstitut"616
1. Die Verwertung des Aufführungsrechts617
2. Das Verhältnis der einzelnen Verwertungsaufgaben zueinander und die Bedeutung der Begriffe des Verwertungs- und des Tantiemeninstituts618
3. Wesensmerkmale eines Verwertungsinstituts618
a) Verwertung der Rechte mehrerer Rechtsinhaber erforderlich?619
b) Bestimmte Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Verwertungsinstitut und dem Rechtsinhaber erforderlich?619
c) Beschränkung der Tätigkeit auf die Wahrnehmung von Aufführungsrechten der Mitglieder?620
d) Umfang der dem Veranstalter zur Verfügung stehenden Rechte620
e) Vermittlerfunktion620
f) Die Inkassofunktion als spezielles Merkmal eines Tantiemeninstituts621
g) Kontrollapparat für die Kontrolle des Notenerwerbs621
h) Der Begriff der Zentralstelle622
4. Tragende Prinzipien eines Verwertungs- und/oder Tantiemeninstituts, die nicht aus dem Verwertungszweck resultieren622
II. Einordnung der Leipziger Anstalt und der GDT (AFMA) als Verwertungs- und/oder Tantiemeninstitut623
III. Die einzelnen Erscheinungsformen von Verwertungs- und Tantiemeninstituten624
1. Verwertungsanstalt625
2. Verwertungsgesellschaft626
3. Die Begriffe Tantiemenanstalt und -gesellschaft und ihre Abgrenzung zu den Begriffen Verwertungsinstitut, -anstalt, -gesellschaft627
IV. Einordnung der Leipziger Anstalt und der GDT (AFMA) als Verwertungsgesellschaft628
V. Die Argumentation der an der Tantiemenbewegung Beteiligten mit den Verwertungsaufgaben629
§ 105 Die Ergebnisse des ersten und dritten Versuchs630
I. Die Leipziger Anstalt als Ergebnis des ersten Versuchs630
1. Das rechtliche Schicksal der Leipziger Anstalt630
2. Die Fehlkonstruktion der Leipziger Anstalt631
a) Das Erfordernis des Vorbehalts (§ 50 II UrhG 1870)631
b) Die Berücksichtigung der Belange von Schule, Kirche, Heer und Verein632
c) Die Ausstattung der Leipziger Anstalt mit öffentlich-rechtlichen Befugnissen633
d) Das System der Pfleger633
3.Umgestaltung der Leipziger Anstalt in eine reine Organisation zur Kontrolle des Notenerwerbs?633
II. Die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht) als Ergebnis des dritten Versuchs634
III. Vorbilder635
1. Die Sommer’sche Fakultät635
2. Das Syndikat i.S.d. Denkschrift der Reichsregierung635
3. Die französische SACEM als positives und negatives Vorbild636
4. Keine Orientierung an der französischen SACD637
5. Keine Orientierung an der österreichischen AKM637
6. Die Orientierung der Genossenschaft Deutscher Komponisten und der verbündeten Verleger an der Leipziger Anstalt638
IV. Der Einfluss der Vorbilder auf die Leipziger Anstalt und die GDT (AFMA)638
1. Die körperschaftliche Verfassung639
a) Rechtsnatur639
b) Zwecke640
c) Organe und Kompetenzverteilung641
2. Sonstige Organisationsfragen643
a) Bezeichnung643
b) Sitz und Gerichtsstand643
c) Zentralstelle und Außendienstmitarbeiter644
d) Schiedsstelle645
e) Staatliche Oberaufsicht645
3. Die Verwaltung der Aufführungsrechte645
a) In Betracht kommende Aufführungsrechte645
b) Die Übertragung der Aufführungsrechte646
c) Die Anmeldung und Registrierung der Werke647
d) Der Rückfall der Aufführungsrechte647
4. Die Erhebung der Aufführungsgebühren648
a) Das Gebührensystem648
b) Die Gebührenpflichtigen650
5. Die Verteilung der Gebühren652
a) Die Auswertung der Programme und die Einschätzung der Werke652
b) Die Bezugsberechtigten652
c) Die Verteilungsmodi654
6. Die Berücksichtigung der Belange der Musikpflege656
7. Unterstützungskasse656
8. Verwaltungskosten657
9. Die Kontrolle des rechtmäßigen Erwerbs des Notenmaterials658
10. Die internationale Dimension658
11. Die praktische Tätigkeit659
12. Ergebnis zu IV.660
§ 106 Die GDT (AFMA) als Vorbild für die heutige GEMA661
I. Die Vereinsverfassung663
1. Rechtsnatur663
2. Zwecke664
3. Organe665
4. Mitglieder666
II. Sonstige Organisationsfragen667
III. Verwaltete Werke668
1. Die Übertragung der Aufführungsrechte668
2. Der Berechtigungsvertrag669
IV. Die Erhebung der Aufführungsgebühren670
V. Die Verteilung der Gebühren671
1. Die Bezugsberechtigten und die Verteilungsmodi671
2. Das Verteilungsverfahren672
VI. Unterstützungskasse und Verwaltungskosten672
VII. Die internationale Dimension673
VIII. Würdigung673
6. Kapitel: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in Thesen675
Anhang I: Kurzbiografien683
Anhang II: Quellen700
Quellen- und Literaturverzeichnis806
Namen- und Sachregister841

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