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Die Behandlung der Menschenrechte im KSZE-Prozess

AutorTaner Aksoy
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2014
Seitenanzahl86 Seiten
ISBN9783656738503
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis27,99 EUR
Magisterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, Note: 2,15, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Zweiten Weltkrieg machte sich ein ideologisches Konfliktpotenzial zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) bemerkbar. Diese Auseinandersetzung der beiden Supermächte sollte die politische Landschaft Europas bis zur Zerschlagung der osteuropäischen Staaten 1989/90 dominieren. Die Gefahr eines erneuten europäischen Krieges wurde bereits in den 1950´er Jahren deutlich. Allerdings kam es erst nach dem Mauerbau und der Kuba-Krise zu Beginn der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu einem Richtungswechsel beider Supermächte, die unter keinen Umständen einen neuen Krieg in Europa riskieren wollten. Gegen Ende der 1960´er Jahre trat eine allmähliche Entspannung zwischen Ost- und West ein, die nach zweijährigen Verhandlungen im Jahre 1975 in der Schlussakte von Helsinki mündete. Im Verlauf der Konfrontation zwischen den beiden ideologischen Blöcken wurde dem Aspekt der Menschenrechte besondere Bedeutung beigemessen, dass den weiteren Fahrplan der Ost-West-Beziehung bestimmen sollte.

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Leseprobe

 3. Menschenrechte nach 1945


 

Nachdem im vorangegangenen Kapitel der Versuch unternommen wurde, die Entwicklung der Menschenrechte aus differenzierten Perspektiven chronologisch-historisch darzustellen, liegt der Kern des folgenden Abschnitts darin, die Entwicklung der Menschenrechte nach 1945 aufzuzeigen und die Frage nach den Motiven einer globalen Menschenrechtspolitik, nach dem Zweiten Weltkrieg zu erörtern.

 

Menschenrechte bilden heute, Rückschlägen und Anfeindungen aus verschiedenen Lagern zum Trotz, einen unbestrittenen, zentralen Bestandteil des Völkerrechts und der internationalen Politik.[33] Sie sind zu wesentlichen Maßstäben der Kritik und der Rechtfertigung des Verhaltens staatlicher, nicht-staatlicher und gesellschaftlicher Akteure sowie zu einer tragenden Legitimationsgrundlage öffentlicher Institutionen geworden.[34] Zu den Hauptaufgaben, die in der Agenda der Vereinten Nationen (VN) vorzufinden sind, gehören neben entwicklungs- und sicherheitspolitische Themen auch die menschenrechtlichen Aspekte dazu. Aus individueller Sicht erscheint als wichtigste Konsequenz der Internationalisierung der Menschenrechte der Umstand, dass Einzelmenschen sich nun direkt auf das Völkerrecht beziehen können und damit zu partiellen Völkerrechtssubjekten werden. Damit ist die Theorie des [35] traditionellen Völkerrechts endgültig überwunden, die besagt, dass das Völkerrecht begriffswesentlich auf die Rechtsstellung der Staaten und der von ihnen begründeten internationalen Organisationen begrenzt sei. [36] Bislang konnte diese Theorie, die Behandlung der Menschenrechte im Völkerrecht verhindern. Erst al s im Zuge der Kriegsverbrecher-Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg und Tokio, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Verhandlungsgegenstand gemacht und die Täter zur Rechenschaft gezogen wurde, setzte der oben beschriebene Umschwung ein. In sein Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)- geschichtliche Bedeutung und politischer Anspruch skizziert Walter Kälin den Sachverhalt folgenderm aßen:

 

internationales Tribunal war nur möglich, wenn man akzeptierte, dass Individuen  direkt aus dem Völkerrecht verpflichtet werden können! Diese Annahme bildet das eigentliche juristische Fundament der Kriegsverbrecherprozesse. Aus der Bejahung individueller Pflichten aus dem Völkerrecht folgte notwendigerweise ein Ja auch zum [37]

 

3.1 Die Charta der Vereinten Nationen


 

Zu einer Zeit, da Massaker und Genozide in vielen Teilen der Welt auch weiterhin verübt werden, mag die Behauptung töricht erscheinen, dass die Menschenrechtsagenda der Vereinten Nationen größere Fortschritte erzielt habe als andere parallele Bemühungen, etwa um Umwelt und Friedenserhaltung.[38]

 

Nachdem die Alliierten Streitkräfte am 8.-Mai 1945 den Krieg gegen das nationalsozialistische Dritte Reich beendeten und in der folgenden Zeit sich die Gräueltaten der Nazis herauskristallisierten, beschlossen die Siegermächte, alles Mögliche zu unternehmen, damit solche Verbrechen an den Menschen sich nicht noch einmal wiederholen konnten. Bereits am 14.-August 1941 signierten dernglische Premierminister Winston Churchill und der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt die Atlantik-Charta, als dessen erklärtes Ziel unter anderem die Freiheit aller Völker und die Möglichkeit für alle Menschen auf ein Leben ohne Not genannt wurden. Dennoch sollten die Jahre 1945-1948 aus der Sicht der globalen Menschenrechtsentwicklung von entscheidender Bedeutung sein. Noch während des Zweiten Weltkriegs unternahm der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt Anstrengungen, um eine Organisation ins Leben zu rufen, deren Ziel es war, die Erhaltung des Friedens auf der Welt zu gewährleisten. So fand der Gedanke der Menschenrechte nach dem Zweiten Weltkrieg in der Charta derVereinten Nationen (VN) seinen Platz. Dieses Gründungsdokument wurde unter Beteiligung von 51 Staaten, in San Francisco angenommen und gilt als Verfassung dieser Weltorganisation. Sie entstand als Antwort auf das Scheitern eines schwachen, von seinen Mitgliedern kaum respektierten Völkerbundes, der  Zweiten Weltkrieg nicht zu verhindern in der Lage war.Diese Katastrophe, deren[39]

 

Dimensionen alle vorangegangenen Kriege in den Schatten stellten, musste zwangsläufig zum Nachdenken über eine neue Weltordnung führen, die weitere Kriege wirksam auszuschließen versuchte.Seit ihrer Gründung ist die Intention der[40] Vereinten Nationen, den Weltfrieden zu wahren und sich globale Sicherheit einzusetzen. Im Rechtsdokument der VN, bestehend aus einer Präambel, 19 Kapiteln und insgesamt 111 Artikeln, sind die Ziele der Weltorganisation verankert. Einen besonderen Aspekt bildet die Tatsache, dass die Vereinten Nationen die Menschenrechte mit dem Völkerrecht gleichstellten. Die internationale Menschenrechtsordnung, die die Vereinten Nationen etablierten, unterschied sich qualitativ von allem, was es zuvor gegeben hatte, selbst von den Fortschritten, die im Zeitalter der Aufklärung gemacht worden waren.[41]

 

Diese frühen Proklamationen über Rechte besaßen keine oder kaum eine Verankerung im Völkerrecht- das heißt, die Regierungen hatten sich nicht gegenseitig verpflichtet, sie anzuerkennen.Mit der[42]

 

Charta der VN wurden die Rechte des Individuums in den Vordergrund gerückt. Das Rechtsdokum ent bewertet Menschenrech wurde 1945 der Grundstein gelegt für den Menschenrechtsschutz auf internationaler Ebene, indem die Menschenrechte aus dem einzelstaatlichen Bereich herausgenommen und zu einem international zu verwirklichenden Ziel erklärt wurden[43] Gleich zu Beginn der Charta verdeutlichen die Gründer-Nationen ihren festen Glauben an die Gleichheit von Mann und Frau und brachten das Streben zum Erreichen dieses Ziels zum Ausdruck.

 

 3.2 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


 

Nach mehr als einem halben Jahrhundert nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) durch die VN, finden Menschenrechte in weiten Teilen der Welt zunehmend Beachtung. Dennoch soll die Tatsache, dass den VN ein Instrument zur Durchsetzung ihrer Ziele fehlt, betont werden.

 

Eine vom Wirtschafts- und Sozialrat der Weltorganisation eingesetzte besondere Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen nahm zu Beginn des Jahres 1947 ihre Tätigkeit auf und beschloss, in einem dreistufigen Verfahren vorzugehen.[44]

 

In einer ersten feierlichen Erklärung sollte die allgemeine Rechtsüberzeugung der Völker ausgedrückt werden. Diesem Schritt sollte der Entwurf eines internationalen Abkom mens folgen und daran anschließen soll m ithilfe eines weiteren Vertrages sichergestellt werden, dass die Anwendung und Durchführung des geplanten Abkom mens durch geeignete Maßnahmen gewährleistet wurde.Der erste Schritt [45] 10.Dezember 1948. Dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sich als Wendepunkt in der Geschichte der Menschenrechte erweisen könnte, war 1948 nicht ohne weiteres erkennbar.[46]

 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kann als eine Reaktion gegen die rassistische und systematische Ausrottungspolitik des Nationalsozialismus und Faschismus deklariert werden. So kann aus der Einleitung der pointiert dargestellten werden, dass internationalen Recht mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN- Generalversammlung am 10.12.1948 begann, die noch ganz unter dem Eindruck der zwei Weltkriege des 20. Jahrhunderts stand, wie es der Beginn der Präambel deutlich aufweist, und diese Geschichte noch nicht beendet sei, obwohl seither eine Vielzahl von internationalen Erklärungen und Verträgen die Geltung der Menschenrechte bekräftigt haben.[47]

 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beinhaltet bürgerliche, politische und soziale Rechte, die den Menschen um ihrer Würde willen zukommen sollen.[48]

 

In 30 Artikeln werden Garantien zum Schutz der menschlichen Person (Recht auf Leben, Verbot der Sklaverei, Verbot der Folter, Verbot willkürlicher Festnahme und Haft, etc.), Verfahrensrechte (Anspr uch auf wirksame Rechtsbehelfe, etc.), klassische Freiheitsrechte wie zum Beispiel die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Eigentumsgarantie oder die Ehefreiheit sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Arbeit, Recht auf Nahrung und Gesundheit, Recht auf Bildung, etc.) garantiert.[49]

 

Der AEMR stimm ten 48 Staaten zu wobei sich acht Nationen ent -Staaten , Saudi Arabien sowie Südafrika. So wie das Grundgesetz und sein Grundrechtsschutz auf nationaler Ebene auf die Erfahrung der systematischen Entrechtung, der rassistischen Diskriminierung und Vernichtungspolitik des...

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