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Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Eine dogmatische Strukturierung der jugendstrafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

AutorTorsten Lenz
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheStrafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 186
Seitenanzahl260 Seiten
ISBN9783428523498
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis74,90 EUR
Torsten Lenz widmet sich einem zwar seit langem bekannten, jedoch bislang - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - nur punktuell behandelten Grundproblem des deutschen Jugendstrafrechts. Er geht der Frage nach, ob das Kernstück des Jugendgerichtsgesetzes - sein Sanktionsinstrumentarium - dogmatisch überzeugend und systematisch widerspruchsfrei geordnet werden kann, oder ob es einer Reform der entsprechenden gesetzlichen Regelungen bedarf, wie es sowohl von Teilen der Literatur als auch von am Gesetzgebungsprozess beteiligten Verfassungsorganen bis hin in die jüngste Vergangenheit immer wieder gefordert wird. Der Autor sieht im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das entscheidende Prinzip, bei dessen Berücksichtigung sich die formellen und informellen Reaktionsmöglichkeiten, die das Jugendgerichtsgesetz bereithält, nahezu von selbst in ein einheitliches Gesamtsystem fügen. Dessen Teilgebot der Geeignetheit begründet die grundlegende Weichenstellung in Richtung erzieherisch oder aber ahndend ausgerichteter Maßnahme. Sein Teilgebot der Erforderlichkeit sorgt für eine am Maßstab der Belastungsintensität ausgerichtete Reihung der Maßnahmen auf der jeweiligen Schiene, während das Teilgebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne schließlich die Tatschuld als Sanktionsobergrenze festlegt und zugleich Tatschuldunterschreitende Reaktionen im Jugendstrafrecht legitimiert. Unter Heranziehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entwickelt Lenz eine Rangordnung, in der - nahezu - jede der gegenwärtig vorhandenen Reaktionsmöglichkeiten des Jugendgerichtsgesetzes ihren Platz findet. Diese Hierarchie bietet Staatsanwaltschaft und Gericht eine gedanklich-rationale Anleitung bei der Maßnahmenwahl und steht zugleich dem Ruf nach der Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Tätigwerdens entgegen.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
A. Einleitung16
B. Problemstellung19
I. Die zentrale Bedeutung des Rechtsfolgensystems im JGG19
II. Kritik wegen fehlender Vorgabe von Auswahlkriterien20
III. Die fehlende Regelungswirkung der §§ 5, 13 I, 17 II JGG als Basisnormen des Sanktionsbereichs21
IV. Auswirkungen auf die Sanktionierungspraxis22
V. Von den gegenwärtigen Reformvorschlägen konstatierter Reformbedarf im Bereich des Rechtsfolgensystems22
VI. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit strukturierter Auswahlkriterien und die dies anstrebenden Reformkonzepte der letzten Jahre24
1. Die verfassungsrechtliche Notwendigkeit24
a) Das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot24
aa) Art. 103 II GG als Verankerung für das Erwachsenenstrafrecht24
bb) Inhalt des Bestimmtheitsgebots für den Rechtsfolgenbereich25
cc) Verankerung für das Jugendstrafrecht26
b) Überprüfung der Anforderungserfüllung und Konsequenzen einer etwaigen Nichterfüllung27
2. Die Reformkonzepte der letzten Jahre27
a) Das Konzept der AWO (1993)27
b) Das Konzept der 1. DVJJ-Reformkommission (1992)28
c) Das Konzept Albrechts (2002)29
d) Kritik an den Reformkonzepten30
VII. Untersuchungsgegenstand32
C. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als entscheidendes Strukturierungsprinzip34
I. Geschichtliche Entwicklung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu einem Grundsatz mit Verfassungsrang34
II. Intention und Ausgestaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes35
III. Anwendbarkeit im Bereich des Jugendstrafrechts37
1. Die Auffassung des öffentlich-rechtlichen Schrifttums37
2. Die Auffassung des straf- und jugendstrafrechtlichen Schrifttums37
a) Die Ansicht von Grunewald37
b) Die Ansicht von Schmidt38
c) Die Ansicht von Weinschenk39
d) Die Ansicht von Wolf40
e) Stellungnahme41
IV. Problematik der Bestimmung des genauen Strukturierungspotentials43
1. Einfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips auf die Rechtsfolgenentscheidung im Erwachsenenstrafrecht43
2. Die Unübertragbarkeit dieses Ergebnisses auf das Jugendstrafrecht45
3. Das mangelnde verfassungssystematisches Verständnis der (Jugend-)Strafrechtswissenschaft45
a) Ausprägungen46
b) Ursache46
D. Die Konsequenzen der Teilgebote des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für das jugendstrafrechtliche Rechtsfolgensystem48
I. Der mit der Maßnahme verfolgte Zweck als zentraler Bezugspunkt der Teilgebote des Verhältnismäßigkeitsprinzips49
1. Die (hier sog.) „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“50
2. Die (hier sog.) „Theorie vom Sanktionsziel der gesamten Formung des Menschen“50
3. Stellungnahme52
a) Die Befürchtungen der „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“52
b) Die Vermischung von Sanktionsziel und Sanktionsmittel durch die „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“53
c) Die Strukturierung der Argumentation der „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ durch Entmischung von Sanktionsziel und Sanktionsmittel53
d) Inhalt und Ausmaß des Sanktionsmittels der Wertevermittlung54
e) Versuch einer Harmonisierung der „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ mit der „Theorie vom Sanktionsziel der gesamten Formung des Menschen“56
4. Ergebnis58
5. Die Frage der Delegitimation des eigenständigen Jugendstrafrechts durch den Sanktionszweck „Legalbewährung“58
a) Inhaltliche Konkretisierung des „Erziehungsgedankens“59
b) Ergebnis61
II. Das Teilgebot der Geeignetheit62
1. Der Inhalt des Teilgebotes der Geeignetheit in allgemeiner Hinsicht62
2. Der Inhalt des Teilgebotes der Geeignetheit in spezifisch jugendstrafrechtlicher Hinsicht62
3. Die Zahlen zur Legalbewährung als Indikator für die Beurteilung der Sanktionsgeeignetheit63
a) Definitorische Unterschiede der einzelnen Rückfalluntersuchungen63
b) Rückfallquoten64
4. Zwischenergebnis: „Ungeeignetheit“ jugendstrafrechtlicher Sanktionen unter Berücksichtigung von „nothing works“ und Austauschbarkeitsthese65
5. Relativierung des Zwischenergebnisses durch Anlegung des generell-abstrakt ausgerichteten verfassungsrechtlichen Maßstabs65
6. Restriktion der Anforderungen des Teilgebots der „Geeignetheit“ im Bereich des Jugendstrafrechts durch Individualisierung67
a) Eingeschränkte Geeignetheit jugendstrafrechtlicher Sanktionen hinsichtlich des verfolgten Sanktionsziels „Legalbewährung“68
b) Die Individualisierung der Sanktionierung als entscheidender Ansatz zur Stärkung des Begrenzungs- und Strukturierungspotentials des Teilgebots der Geeignetheit69
7. Herausarbeitung der spezifischen Geeignetheit der verschiedenen Sanktionskategorien für bestimmte Täter bzw. „Tätertypen“73
a) „Jugendarrest“ (§§ 13 II Nr. 3, 16 JGG) als exemplarisches Zuchtmittel74
aa) „Arrestgeeignete“ und „Arrestungeeignete“74
bb) Rückfalluntersuchungen unter Verwendung der Differenzierung zwischen „Arrestgeeigneten“ und „Arrestungeeigneten“75
cc) Kritik an den Ergebnissen der Rückfalluntersuchungen und Stellungnahme76
dd) Jugendarrest als spezifisch geeignete Sanktion für den „Tätertyp“ des „Arrestgeeigneten“78
b) Die Sanktionskategorie der Zuchtmittel im Allgemeinen79
aa) Wirkungsweise80
(1) Die unterschiedlichen Verständnismöglichkeiten von „Sühne“81
(2) Zugrunde liegende Straftheorie bzw. Gesellschaftsphilosophie82
bb) Passender „Tätertyp“85
cc) Herrschendes theoretisches Grundkonzept zu Wirkungsweise und passendem Tätertyp in Schrifttum und Judikatur86
dd) Diskrepanz zwischen theoretischem Grundkonzept und praktischer Umsetzung87
ee) Folgerungen und Ergebnis87
c) Die Sanktionskategorie der Erziehungsmaßregeln89
aa) Wirkungsweise89
(1) Veranschaulichung der Wirkungsweise durch Heranziehung des von Itzel entwickelten Wirkmodells90
(2) Das Vergeltungs- bzw. Repressionskonzept von Hellmer92
(3) Harmonisierungslösung durch Differenzierung zwischen (finaler) Ahndungsfunktion und (faktischer) Ahndungswirkung93
(4) Zugrunde liegende Straftheorie bzw. Gesellschaftsphilosophie95
bb) Passender „Tätertyp“98
cc) Die Fehlzuordnung der Erbringung einer Arbeitsleistung nach § 10 I 3 Nr. 4 JGG und des Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 10 I 3 Nr. 7 JGG in die Sanktionskategorie der Erziehungsmaßregeln99
(1) Die Erbringung einer Arbeitsleistung nach § 10 I 3 Nr. 4 JGG99
(a) Historische Entwicklung99
(aa) Erstmalige Erwähnung durch Foerster (1912)100
(bb) JGG1923100
(cc) RJGG1943100
(dd) Übergangszeit vom Ende des 2. Weltkrieges bis zum Inkrafttreten des JGG1953101
(ee) JGG1953102
(ff) Entzündung der Diskussion nach Inkrafttreten des JGG1953104
(gg) 1. JGGÄndG (1990)106
(b) Die aktuelle Diskussion um die Unterscheidbarkeit von Arbeitsweisung (§ 15 I 1 Nr. 3 JGG) und Arbeitsauflage (§ 10 I 3 Nr. 4 JGG)107
(aa) Differenzierung seitens des Richters bei der Sanktionsentscheidung108
(bb) Differenzierung seitens der Jugendämter bzw. freien Träger bei der Durchführung110
(cc) Differenzierung seitens der Sanktionierten hinsichtlich der empfundenen Wirkung111
(c) Stellungnahme112
(2) Der Täter-Opfer-Ausgleich nach § 10 I 3 Nr. 7 JGG114
(a) Wirkungsweise114
(b) Stellungnahme115
d) Die Sanktionskategorie der Jugendstrafe116
aa) Wirkungsweise116
(1) Gesetzliche Grundlage116
(2) Rechtsprechung117
(3) Literatur119
(4) Stellungnahme119
bb) Passender „Tätertyp“126
8. Das Verhältnis der Ergebnisse hinsichtlich der spezifischen Geeignetheit verschiedener Sanktionskategorien für bestimmte Täter bzw. „Tätertypen“ zu den empirischen Erkenntnissen über Jugendkriminalität127
a) Quantitative empirische Erkenntnisse zur Jugendkriminalität127
aa) Einfachtäter127
(1) „normal“127
(2) „ubiquitär“128
(3) „episodisch“128
(4) „passager“130
bb) Mehrfachtäter130
b) Qualitative empirische Erkenntnisse zur Jugendkriminalität133
aa) Einfachtäter134
bb) Mehrfachtäter135
c) Fazit136
d) Mangelnde Umsetzung der Kongruenz zwischen dogmatischem Ansatz und kriminologisch-empirischen Erkenntnissen in der forensischen Praxis137
aa) Fehlendes Diagnose- und Prognoseinstrumentarium zur Tätercharakterisierung als Erklärungsansatz139
bb) Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse als taugliches Diagnose- und Prognoseinstrument141
9. Fazit zum Teilgebot der Geeignetheit144
10. Annexprobleme146
a) Problematik der Beibehaltung der Kombinationsmöglichkeit von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln nach § 8 I 1 Var. 1 JGG147
b) Problematik der Beibehaltung der kategorialen Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln152
c) Problematik der Definition des jugendstrafrechtlichen Erziehungsbegriffs157
aa) Das Verhältnis von „Erziehung“ und „Strafe“158
(1) Entwicklungspsychologisch-pädagogisches Erziehungsverständnis158
(a) Definition von „Erziehung“ und Abgrenzung zur „Sozialisation“159
(b) Konzeptionelle Umsetzung der „Erziehung“ im Jugendstrafrecht160
(c) Unvereinbarkeit von „Erziehung“ und „Strafe“161
(2) Zulässigkeit der Implementierung des entwicklungspsychologisch-pädagogischen Erziehungsverständnisses ins Jugendstrafrecht161
(3) „Rechtliches“ Erziehungsverständnis163
(a) Erziehungsdefinition163
(b) Individuelle Spezifizierung164
(c) Generelle Spezifizierung164
bb) Die Auflösung der konträren Dichotomie zwischen „Erziehung statt Strafe“ und „Erziehung durch Strafe“165
III. Das Teilgebot der Erforderlichkeit168
1. Terminologie und Definition168
a) Terminologisches169
aa) Das systematische Verhältnis zwischen „Subsidiarität“ und dem Teilgebot der Erforderlichkeit bzw. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit169
(1) Die klassische Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips im Sinne der katholischen Soziallehre170
(2) Die allgemeine rechtliche Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips170
(3) Die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips für den Bereich des Jugendstrafrechts171
bb) Ergebnis172
b) Definitorisches173
aa) Allgemeiner Inhalt des Teilgebotes der Erforderlichkeit173
bb) Spezifisch jugendstrafrechtlicher Inhalt des Teilgebotes der Erforderlichkeit173
2. Die Strukturierungswirkung des Teilgebotes der Erforderlichkeit für die jugendstrafrechtliche Sanktionsauswahl174
a) Grobunterscheidung zwischen ambulanten und stationären Sanktionen174
b) Feinunterscheidung der Verhältnisse der verschiedenen Rechtsfolgen des Jugendgerichtsgesetzes untereinander176
aa) Hierarchisierung der Rechtsfolgen unter Anlegung des Kriteriums der Belastungswirkungen anhand der von Rechtsprechung und Literatur im Zusammenhang mit dem Verschlechterungsverbot (Verbot der reformatio in peius) herausgearbeiteten Resultate176
bb) Synchronisation der Hierarchisierung mit der vorliegend beim Teilgebot der Geeignetheit geforderten Differenzierung180
cc) Einbeziehung der Regelungen zur informellen Verfahrensbeendigung in ein Gesamtsystem der Reaktionsmöglichkeiten182
(1) Verortung der informellen Verfahrensbeendigung gemäß § 45 I bzw. § 47 I 1 Nr. 1 JGG185
(a) Vertikale Einordnung185
(b) Horizontale Einordnung186
(c) Ergebnis187
(2) Verortung der informellen Verfahrensbeendigung gemäß § 45 II bzw. § 47 I 1 Nr. 2 JGG188
(a) Vertikale Einordnung188
(b) Horizontale Einordnung189
(c) Ergebnis192
(3) Verortung der informellen Verfahrensbeendigung gemäß § 45 III bzw. § 47 I 1 Nr. 3 JGG193
(a) Horizontale Einordnung193
(aa) Differenzierende Auffassung194
(bb) Vereinheitlichende Auffassung von Eisenberg195
(cc) Stellungnahme197
(b) Vertikale Einordnung198
(4) Ergebnis200
c) Ergebnis202
IV. Das Teilgebot der „Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne“207
1. Der Inhalt in allgemeiner Hinsicht208
2. Der Inhalt in allgemeinstrafrechtlicher Hinsicht210
a) Schuld als Grund und Maß der Strafe210
b) Die strafmaßbegrenzende Funktion der Schuld als strafrechtsspezifische Ausprägung der „Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne“?211
3. Der Inhalt in jugendstrafrechtlicher Hinsicht214
a) Die (hier sog.) „Lehre von der Ablehnung einer limitierenden Wirkung der Tatschuld für jugendstrafrechtliche Maßnahmen“215
b) Die (hier sog.) „Lehre von der limitierenden Wirkung der Tatschuld für jugendstrafrechtliche Maßnahmen“215
aa) „Schuldgrundsatz“ oder „Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne“ als Limitierungsprinzip?216
bb) Ergebnis218
c) Diskussion219
d) Einfluss des Schuldgrundsatzes auf die Sanktionsuntergrenze223
aa) Die (hier sog.) „Lehre von der Unzulässigkeit tatschuldunterschreitender Maßnahmen“224
bb) Die (hier sog.) „Lehre von der Zulässigkeit tatschuldunterschreitender Maßnahmen“224
cc) Die (hier sog.) „Lehre von der grundsätzlichen Zulässigkeit tatschuldunterschreitender Maßnahmen mit Ausnahme der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld“225
dd) Diskussion225
4. Ergebnis227
E. Gesamtergebnis und Ausblick228
Literaturverzeichnis230
Personen- und Sachverzeichnis254

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