Die folgenden Punkte (3.1 und 3.2) befassen sich mit der Beschaffenheit und der Entwicklung der polizeilichen Spionageabwehr in Deutschland und insbesondere dem Königreich Preußen vor 1907, der Gründung der erstmals eigens für die Spionageabwehr zuständigen „Staatspolizei-Centralstelle“ (C.St.)[95] im Königlich Preußischen Polizeipräsidium zu Berlin im selben Jahr und der Entwicklung der C.St. und der polizeilichen Spionageabwehr bis zum Kriegsausbruch 1914.
Schon im Jahr 1890 gab es seitens des Chefs des Großen Generalstabs die Forderung, eine speziell für die Spionageabwehr zuständige und in diesem Feld besonders befähigte „politische Reichspolizei“ bzw. „Fremdenpolizei“ zu schaffen, da der militärische Nachrichtendienst ja über keinerlei eigene Polizeiorgane zum Zwecke der Spionageabwehr verfügte und die gegenwärtigen kommunalen und staatlichen Polizeiorgane, welche der Nachrichtendienst jedes mal hinzuziehen musste, viele Mängel aufwiesen und so einer effektiven und effizienten Spionageabwehr hinderlich waren.[96] Diese seitens des Generalstabs geforderte und geplante „politische Feldpolizei“ als ständiges polizeiliches Spionageabwehrorgan sollte dem Chef des Generalstabs unterstellt sein und Aufgaben wie etwa die Überwachung ausländischer Militärattachés und Journalisten in Berlin,sowie die Beschützung von militärischen Versuchsplätzen und Instituten übernehmen. Ferner sollten die in den Grenzprovinzen stationierten und einem Kommissar Ost bzw. West unterstellten Beamten der geplanten Feldpolizei die Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei, die Erfüllung von Sonderaufträgen und die Ermittlung und Anwerbung von geeigneten Agenten für den militärischen Nachrichtendienst übernehmen.[97] Der Chef des Generalstabs musste jedoch bald erkennen, dass die Forderung einer „Verreichlichung“ und nationalen Zentralisierung der Polizei zum Zwecke der Spionageabwehr ohne Aussicht auf Erfolg war. Sie scheiterte vor allem am Widerstand einiger Bundesstaaten, die nicht bereit waren Teile ihrer föderalistischen polizeilichen Kompetenzen abzugeben. Außerdem war dem preußischen Kriegsministerium aus verfassungsrechtlichen Gründen daran gelegen, die rechtlich scharfe Trennung zwischen Polizei und militärischem Nachrichtendienst beizubehalten.[98] Somit blieb die Spionageabwehr „[...] weiterhin auf diesem komplizierten Gebiet in Preußen wie in den anderen Bundesstaaten völlig unerfahrenen örtlichen Polizeiorganen überlassen“ und besaß folglich einen lokalen, ungeregelten, unzentralen und daher eher sporadischen Charakter.[99]
In Preußen wurde in komplizierten Fällen der Spionageabwehr ein erfahrener Beamter der „Politischen Polizei“ (Abteilung VII) des Königlichen Polizeipräsidiums Berlin eingesetzt, der zu Ermittlungen vor Ort angefordert werden konnte.[100] Die preußische Politische Polizei arbeitete seit der Gründung der Sektion III b bei der Beobachtung und Verfolgung ausländischer Spionage eng mit dem militärischen Nachrichtendienst des Großen Generalstabs zusammen, da dieser, wie oben schon erwähnt, über keinerlei eigene polizeilichen Organe verfügte.[101] So wurde zwischen dem preußischen Kriegs- und Innenminister vereinbart, dass der speziell für die Spionageabwehr zuständige Kommissar der Berliner Politischen Polizei seit 1892 „'[…] dem Leiter des [militärischen] Nachrichtenwesens in allen die Beobachtung und Verfolgung gegnerischer Spionage betreffenden Angelegenheiten zur Verfügung gestellt [...]'“ wurde.[102]
Ab 1905 kam es jedoch immer mehr zu einer Überbeanspruchung jener Beamten der Berliner Politischen Polizei, welche die Spionageabwehr zusätzlich und neben ihren hauptsächlichen Dienstaufgaben ausüben mussten, da ab diesem Zeitpunkt vor allem Russland infolge der Niederlage im russisch-japanischen Krieg und der damit verbundenen Rückorientierung auf Europa und das Deutsche Kaiserreich wieder verstärkt Aufklärungs- und Spionagetätigkeiten in Deutschland betrieb. Somit kam es infolgedessen bei der Spionageabwehr zu einer zunehmenden Überforderung der polizeilichen Kapazitäten in Preußen. Ferner wurde auch der Mangel an sachkundigen und befähigten Polizeibeamten in dem Bereich der Spionageabwehr immer deutlicher.[103] Der preußische Kriegsminister von Einem schlug daher auf Anregung seines Generalstabschefs von Moltke in einem Schreiben vom September 1906 dem preußischen Innenminister von Bethmann-Hollweg vor, eine eigens und allein für die Spionageabwehr zuständige zentrale preußische Polizeibehörde zu errichten, mit dem Hinweis, dass die bisherige Einrichtung einer Zusammenarbeit zwischen der Sektion III b und einigen Beamten der Politischen Polizei des Berliner Polizeipräsidiums auf dem Gebiet der Spionageabwehr nicht mehr den wachsenden Anforderungen entsprechen würde, sowie mit dem Hinweis, dass die bereits bestehenden Zentral-Polizeistellen in München und Straßburg erfolgreich arbeiten würden.[104] Des Weiteren forderte der Kriegsminister in seinem Schreiben an den Innenminister, dass alle örtlichen und regionalen preußischen Polizeibehörden der geplanten Zentral-Polizeistelle in Berlin unverzüglich alle Informationen über potentielle Fälle von Spionage zukommen lassen müssten, sowie, dass die eingesetzten Beamten über eine besonders gute polizeiliche Ausbildung und Fremdsprachenkenntnisse verfügen sollten. Die Hauptaufgaben der einzurichtenden Zentralstelle sollten nach Auffassung des Kriegsministers die Überwachung der ausländischen Spionageabwehr und der Militär- und Marinewerkstätten, sowie die Beobachtung der Presse sein. Was den personellen Umfang anging war man seitens des preußischen Kriegsministeriums der Ansicht, dass die neue Behörde mit einem Kriminalkommissar, zwei Kriminalwachtmeistern und zwölf Kriminalschutzleuten ausreichend ausgestattet sein würde.[105] Der preußische Innenminister erkannte die Notwendigkeit einer solchen speziell für die Spionageabwehr zuständigen zentralen Polizeibehörde und erklärte sich daraufhin in seinem Antwortschreiben an den Kriegsminister vom 13. Oktober 1906 mit der Schaffung einer Zentral-Polizeistelle einverstanden und ließ den Kriegsminister wissen, dass man die zu errichtende Zentralstelle dem Königlichen Polizeipräsidium in Berlin angliedern werde, sowie dass man dieser Behörde die orts- und landespolizeilichen Befugnisse zur Spionageabwehr übertragen werde. Auch sollten die preußischen Spionageabwehrbeamten in den mit Preußen durch Militärkonvention verbundenen deutschen Bundesstaaten tätig werden können, wenn sich diese damit einverstanden erklärten.[106] Der Kriegsminister zeigte sich erfreut und erwiderte brieflich, dass er den Reichskanzler um Einholung der Zustimmungen der Bundesstaaten, welche mit Preußen in Militärkonvention verbunden waren, gebeten hat, damit die preußischen Polizeibeamten der einzurichtenden Zentralstelle bei der Untersuchung von Spionagefällen auch auf den Gebieten der betreffenden Bundesstaaten tätig werden können. Des Weiteren bat er den Innenminister um eine schnellstmögliche Dienstaufnahme der neuen Zentral-Polizeistelle in Berlin mit dem Hinweis, dass am 1. Januar 1907 die sächsische Zentral-Polizeistelle in Dresden ihren Dienst aufnehmen werde und es daher zu begrüßen wäre, wenn dies in Berlin zur selben Zeit geschehen würde.[107] Daraufhin wurde dann am 1. Januar 1907 die „Staatspolizei-Centralstelle“ (C.St.) beim Berliner Polizeipräsidium offiziell geschaffen und der vom preußischen Innenministerium ausgewählte Behördenleiter, der Bezirks-Polizeikommissar Richard Koch, nahm seinen Dienst auf.[108] Die am 8. Januar 1907 dem preußischen Innenminister durch den Berliner Polizeipräsidenten von Borries vorgelegte Dienstinstruktion für den Leiter der Zentral-Polizeistelle regelte, dass die Zentralstelle ein Teil der Abteilung VII (Politische Polizei) des Berliner Polizeipräsidiums darstellte und neben dem Leiter der siebten Abteilung dem Berliner Polizeipräsidenten unterstand. Die Aufgabe der Zentralstelle bestand nach der Instruktion in der „[...] 'Abwehr und Unterdrückung der gegen das Deutsche Reich oder gegen den preußischen Staat gerichteten verräterischen Handlungen'“.[109] Die „Staatspolizei-Centralstelle“ (C.St.) in Berlin war somit die erste eigens und ausschließlich für die Spionageabwehr zuständige zentrale Polizeibehörde im Königreich Preußen. Das Personal für die Zentralstelle wurde aus dem Beamtenkreis der Berliner Politischen Polizei rekrutiert und der Personalbestand umfasste neben dem Dienststellenleiter Koch noch einen Kriminalkommissar als stellvertretenden Leiter, zwei Kriminalwachtmeister und zehn Kriminalschutzleute.[110]
Die neue preußische Zentral-Polizeistelle konnte schon bald nach ihrer Gründung aufgrund der energischen Aktivitäten ihres Leiters, Kriminalkommissar Koch, erste Erfolge[111] in der Spionageabwehr verbuchen und wurde vor allem seitens des Generalstabs und der Sektion III...