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Zwischen Menschenrechten und Konfliktprävention - Der Minderheitenschutz im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

Der Minderheitenschutz im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

AutorChristiane Höhn
VerlagSpringer-Verlag
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl420 Seiten
ISBN9783540376262
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis66,99 EUR

Was sind die Vor- und Nachteile politisch bindender Normen? Welche Auswirkungen haben sie auf das Völkerrecht, zum Beispiel in den Außenbeziehungen der EU? Wie unterscheidet sich der Hochkommissar für nationale Minderheiten von traditionellen menschenrechtlichen Durchsetzungsmechanismen? Welche zusätzlichen, flexibleren und umfassenderen Handlungsmöglichkeiten sind ihm als Instrument der Konfliktprävention gegeben? Der Band gibt fundierte Antworten.

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Leseprobe
"E. Wirkung und Durchsetzung der OSZENormen im innerstaatlichen Recht (p. 273-274)

I. Ausgestaltung des politischen Systems, Gesetzgebung, Auslegung von Gesetzen

Die Teilnehmerstaaten sind durch die OSZE-Schutznormen politisch verpflichtet, ihr politisches System demokratisch und rechtsstaatlich auszugestalten und für eine Gesetzgebung und ihre Durchsetzung zu sorgen, die dem OSZE-Minderheitenschutz entspricht. Außerdem bestehen Pflichten im Rahmen der Außenpolitik, nämlich der konstruktiven Zusammenarbeit im Bereich des Minderheitenschutzes, der Erfüllung ihrer bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen und der Prüfung des Beitritts zu weiteren für den Minderheitenschutz relevanten Verträgen und Durchsetzungsmechanismen.

Die OSZE-Normen bieten eine Vorgabe für die innerstaatliche Gesetzgebung zum Minderheitenschutz . Gerade für die jungen Demokratien in Mittel- und Osteuropa ist diese Orientierung nicht zu unterschätzen. Anwendbar ist im Falle der Umsetzung allerdings das innerstaatliche Recht und nicht die OSZE-Normen. Die Minderheitenschutznormen spielen eine Rolle bei der Auslegung der innerstaatlichen Gesetze, vor allem dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht . Dies gilt sowohl für die allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten als auch für spezielle, die Minderheiten betreffende innerstaatliche Regelungen.

Wie bei völkerrechtlichen Verträgen auch können die OSZE-Normen nur innerhalb der gesetzlich möglichen Auslegung wirken, nicht darüber hinaus. Das heißt, eine mit dem Wortlaut des Gesetzes unvereinbare Auslegung kann nicht getroffen werden. Auch können staatliche Schutz- und Fördermaßnahmen nur dann verlangt werden, wenn ein allgemeiner gesetzlicher Rahmen dafür besteht. Die Transformationsregeln für Völkerrecht in innerstaatliches Recht gelten für die OSZE-Normen nicht, was einen der entscheidenden Unterschiede zum Völkerrecht darstellt . Die OSZE-Regelungen können zur Auslegung von Ermessensnormen und unbestimmten Rechtsbegriffen herangezogen werden, was zu einer Ermessensreduzierung führen kann .

Die Bedeutung der Berücksichtigung der OSZE-Minderheitenschutznormen für Angehörige nationaler Minderheiten liegt, ähnlich wie oben für den Fall der EMRK aufgezeigt, in der Möglichkeit, bestimmte minderheitenfeindliche Auslegungen und Argumente des Staates zu widerlegen und deren Unzulässigkeit zu erreichen, vorausgesetzt die Minderheitenangehörigen handeln in dem Rahmen, der durch die OSZE-Schutznormen vorgegeben wird.

Fraglich ist, ob es sich bei den OSZE-Minderheitenschutznormen um eine bloße Auslegungshilfe handelt oder um grundsätzlich bindende Auslegungsvorgaben wie bei völkerrechtlichen Verträgen, deren Vertragsparteien ausschließlich OSZE-Staaten sind. Die zwischenstaatliche Bindung resultiert aus dem Gutglaubensgrundsatz im Völkerrecht, während im Unterschied dazu die Verpflichtung des Staates gegenüber seinen Bürgern ihren Ursprung im innerstaatlichen Recht hat. Auch sind die Bürger nicht am Konsens beteiligt gewesen. Die Staaten schaffen zwar einen Vertrauenstatbestand, aber zunächst nur mittelbar gegenüber den Bürgern."
Inhaltsverzeichnis
Vorwort7
Table of Contents10
Abkürzungsverzeichnis16
Einleitung20
Erster Teil: Die OSZE-Normen zumMinderheitenschutz – politischer Kontext, Verhandlungspositionen und Kommentierung aller relevanten Dokumente25
A. Entwicklung und Rolle der MenschlichenDimension in der OSZE25
B. Entwicklung der Minderheitenschutznormenbis 198931
I. Schlußakte von Helsinki 197531
1. Prinzip VII des Dekalogs: Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- oder Überzeugungsfreiheit33
2. Prinzip VIII des Dekalogs: Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht der Völker35
3. Dritter Korb: Zusammenarbeit in humanitären und anderen Bereichen43
II. Abschließendes Dokument des Madrider Folgetreffens von 198345
III. Expertentreffen über Menschenrechte und Grundfreiheiten in Ottawa (1985), Kulturforum in Budapest (1985) und Expertentreffen über menschliche Kontakte in Bern (1986)46
IV. Abschließendes Dokument des Wiener Folgetreffens von 198947
1. Fortentwicklung des Prinzips VII47
2. Minderheitenschutz im dritten Korb50
3. Menschliche Dimension53
C. Höhepunkt der Entwicklung der Minderheitenschutznormen 1990/199156
I. Konferenz über die Menschliche Dimension der KSZE: Dokument des Kopenhagener Treffens56
1. Kontext des Treffens56
2. Das Abschlußdokument58
a) Einleitung60
b) Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit63
c) Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten65
d) Staatenverpflichtungen71
aa) Positive Diskriminierung und besondere Schutzmaßnahmen71
bb) Sprache und Kultur75
cc) Wirksame Teilnahme an öffentlichen Angelegenheiten78
dd) Zusammenarbeit, Schlußbestimmungen80
e) Maßnahmen gegen Rassenhaß83
3. Bewertung88
II. Charta von Paris für ein neues Europa89
III. Bericht des Krakauer Symposiums über das kulturelle Erbe der KSZE-Teilnehmerstaaten vom 6. Juni 199190
IV. Bericht des KSZE-Expertentreffens über nationale Minderheiten in Genf vom 19. Juli 199191
1. Einleitung (Kapitel I.)94
2. Selbstbindende Grundsatzerklärungen (Kapitel II.)98
3. Recht auf wirksame Beteiligung an öffentlichen Angelegenheiten (Kapitel III.)102
4. Positive Maßnahmen zur Identitätsförderung, shopping list (Kapitel IV.)106
5. Organisationen, Vereinigungen, nichtstaatliche Organisationen (Kapitel V.)117
6. Rassenhaß (Kapitel VI.)119
7. Kommunikation, Kontakte, Information (Kapitel VII.)121
8. Schlußbestimmungen (Kapitel VIII.)126
9. Abschließende Beurteilung128
D. Entwicklung der Minderheitenschutznormen seit 1991131
I. Dokument des Moskauer Treffens über die Menschliche Dimension vom 3. Oktober 1991131
1. Umfeld des Treffens, Verhandlungsthemen131
2. Das Dokument133
II. Bericht des Osloer KSZE-Expertenseminars über Demokratische Institutionen an den KSZE-Rat vom 15. November 1991135
III. Helsinki-Dokument 1992 „Herausforderungen des Wandels“ vom 10. Juli 1992136
1. Internationales Umfeld und Schwerpunkte des Gipfeltreffens136
2. Minderheitenschutz als Aufgabe der Konfliktprävention138
3. Für den Minderheitenschutz relevante Normen im Bereich der Menschlichen Dimension141
a) Nationale Minderheiten142
b) Urbevölkerungen148
c) Toleranz und Nichtdiskriminierung148
d) Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene151
e) Staatsbürgerschaft152
4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit154
5. Weiterentwicklung des institutionellen Rahmens und ihre Bedeutung für die Entwicklung neuer Minderheitenschutznormen155
6. Zusammenfassende Bewertung des Helsinki-Dokuments157
IV. Budapester Dokument vom 6. Dezember 1994 – Der Weg zu echter Partnerschaft in einem neuen Zeitalter158
1. Gipfelerklärung159
2. Beschlüsse von Budapest161
a) Menschliche Dimension161
aa) Nationale Minderheiten162
bb) Toleranz und Nichtdiskriminierung165
b) Verhaltenskodex zu politischen und militärischen Aspekten der Sicherheit167
3. Bewertung169
V. Lissabonner Dokument vom 3. Dezember 1996169
1. Gipfelerklärung170
2. Erklärung über ein gemeinsames und umfassendes Sicherheitsmodell für Europa im einundzwanzigsten Jahrhundert171
VI. Dokument von Istanbul mit Europäischer Sicherheitscharta vom 19. November 1999172
1. Gipfelerklärung von Istanbul173
2. Europäische Sicherheitscharta176
VII. Erklärung des Ministerrates und Aktionsplan gegen den Terrorismus vom 4. Dezember 2001 in Bukarest181
E. Zusammenfassung des ersten Teils185
Zweiter Teil: Übergreifende Analyse und Bewertung des OSZE-Normsystems zum Minderheitenschutz187
A. Einteilung der einzelnen OSZE-Normen in Kategorien unterschiedlichen Verpflichtungsgrades187
I. Subjektive Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten188
II. Staatenverpflichtungen190
III. Absichtserklärungen195
IV. Selbstbindende (Grundsatz-)Erklärungen197
V. Ergebnis200
B. Ausgewählte Fragestellungen zum Inhalt der OSZE-Normen201
I. Begriff der „nationalen Minderheiten“201
II. Individualrechte vs. Gruppenrechte210
III. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Voraussetzung und Teil des Minderheitenschutzes215
IV. Doppelter Ansatz: Menschenrechte und Sicherheit/ Konfliktprävention217
C. OSZE-Standards als politische Normen?220
I. Auswirkungen der politischen Natur der Dokumente auf denNormsetzungsprozeß220
II. Rechtsnatur und Verbindlichkeit der OSZE-Verpflichtungen226
1. Völkerrechtlicher Vertrag226
2. Völkergewohnheitsrecht228
3. Allgemeine Rechtsgrundsätze235
4. Politische Verbindlichkeit und Soft Law237
5. Ergebnis246
D. Auswirkungen der OSZE-Normen zum Minderheitenschutz auf das Völkerrecht247
I. Der Grundsatz von Treu und Glaube/Estoppel247
II. Vorstufe zur Verrechtlichung eines bis dahin völkerrechtlich nahezu „unbesetzten“ Bereiches251
III. Die Rolle der OSZE-Normen zum Minderheitenschutz in den Außenbeziehungen der Europäischen Union253
1. Rechtsgrundlage: Art. 11 EUV253
2. OSZE-Wesentlichkeitsklauseln in Verträgen der EG mit OSZE Staaten255
3. Die OSZE-Wesentlichkeitsklauseln in der Praxis258
4. Voraussetzung für völkerrechtlich relevante Akte262
a) Anerkennung neuer Staaten durch die Europäische Union263
b) Beitritt zur Europäischen Union264
5. Ergebnis266
IV. Die Inkorporierung der OSZE-Standards zum Minderheitenschutz in bilaterale Verträge zwischen OSZE-Staaten267
1. Einleitung267
2. Weitestgehende Inkorporierung: OSZE-Normen mit (ausdrücklicher) völkerrechtlicher Geltung270
3. Indirekte, lediglich für die Auslegung ausdrücklich im Vertrag niedergelegter Verpflichtungen relevante Verweisung auf OSZE- Minderheitenschutznormen273
4. Verweisung als selbstbindende Erklärung275
5. Verpflichtung zum Eintreten für die Verrechtlichung der OSZE- Standardszum Minderheitenschutz277
6. Ergebnis277
V. Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen278
1. Einführung278
2. Die Rolle der OSZE-Standards bei der Auslegung der EMRK durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof281
3. Auslegung von Art. 6 Abs. 1 EUV: „Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten“282
VI. Völkerrechtliche Verbindlichkeit der OSZE-Normen durch Bezugnahme in Resolutionen des UN-Sicherheitsrats284
VII. Schlußfolgerung285
E. Wirkung und Durchsetzung der OSZE- Normenim innerstaatlichen Recht286
I. Ausgestaltung des politischen Systems, Gesetzgebung, Auslegung von Gesetzen286
II. Verfassungsrechtliche Probleme aufgrund der innerstaatlichen Bindungswirkung der politischen OSZE-Dokumente289
F. Vor- und Nachteile eines politischen gegenüber einem juristischen System des Minderheitenschutzes295
G. Zusammenfassung des zweiten Teils298
Dritter Teil: Durchsetzung der Minderheitenschutznormen durch den Hochkommissar für nationale Minderheiten als Instrument der Konfliktprävention302
A. Einführung302
I. Mandat305
II. Auslegung des Mandats und Vorgehensweise des Hochkommissars in der Praxis311
B. Normanwendung durch den Hochkommissar325
I. Rolle der internationalen Standards zum Minderheitenschutz bei den Empfehlungen des Hochkommissars325
1. Auslegung und Präzisierung der Normen sowie Umsetzung in Empfehlungen332
2. Verrechtlichung der OSZE-Normen durch Umsetzung in innerstaatliches Recht (Elevation of Norms)337
3. Suchen von Unterstützung für normkonforme Ergebnisse – der Hochkommissar als “Gatekeeper” für den Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten zur EU340
4. Normentwicklung343
a) Allgemeine Prinzipien344
b) Generelle Expertenempfehlungen346
aa) Hague Recommendations Regarding the Education Rights of National Minorities, 1996352
bb) Oslo Recommendations Regarding the Linguistic Rights of National Minorities, 1998354
cc) Lund Recommendations on the Effective Participation of National Minorities in Public Life, 1999356
5. Normverbreitung358
II. Relevanz des Unterschieds hard law/soft law359
III. Vor- und Nachteile der Institution des Hochkommissars im Vergleich zu den für den Minderheitenschutz relevanten traditionellen Durchsetzungsmechanismen im menschenrechtlichen Bereich362
IV. Ergebnis371
C. Zusammenfassung des dritten Teils376
Schlußbemerkungen377
Summary379
Introduction379
Part 1: The OSCE Standards for Minority Protection – Political Context, Negotiating Positions and Commentary of All Relevant Documents380
Part 2: Analysis and Evaluation of the OSCE System for Minority Protection381
Part 3: Implementation of the Minority Protection Standards by the High Commissioner on National Minorities as Conflict Prevention Instrument383
Conclusion386
Anhang: Mandat des Hochkommissars für nationale Minderheiten387
Helsinki Dokument, Beschlüsse, II. Hoher Kommissar für nationale Minderheiten387
II. Hoher Kommissar für nationale Minderheiten387
Mandat387
Profil, Ernennung, Unterstützung388
Frühwarnung389
Frühwarnungs-Erklärung389
Frühmaßnahmen390
Rechenschaftspflicht390
Beilage391
Informationsquellen für Fragen betreffend nationale Minderheiten391
Direkt betroffene Parteien392
Bedingungen für Reisen des Hohen Kommissars392
Hoher Kommissar und Hinzuziehung von Experten393
Haushalt394
Literaturverzeichnis395
Sachregister421

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