Staatliche Hochschulen sehen sich immer mehr mit der Aufgabe konfrontiert, das aus der Privatwirtschaft stammende 'Neue Steuerungsmodell' mit den dazu gehörenden Instrumenten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben um- und einzusetzen. Eines dieser neuen Instrumente ist die Zielvereinbarung, die auf allen Ebenen der Hochschulverwaltung abgeschlossen werden kann. Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit externen Zielvereinbarungen, die zwischen dem jeweiligen Bundesland und den staatlichen Hochschulen und Medizinischen Fakultäten vereinbart werden. Es klärt die Frage auf, ob Zielvereinbarungen aus rechtswissenschaftlicher Sicht geeignet sind, die mit ihnen verfolgten Ziele zu erreichen. Nach einer einleitenden Vorstellung des Neuen Steuerungsmodells stellt der Verfasser in einem empirischen Teil Zielvereinbarungen aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie deren rechtliche Grundlagen dar. Darauf aufbauend untersucht er, ob die mit dem neuen Steuerungsinstrument verfolgten Ziele in der bisherigen Praxis erreicht wurden oder nicht. Im Hauptteil wird die zentrale Frage geklärt, ob es sich bei den Vereinbarungen um verbindliche öffentlich-rechtliche Verträge handelt und welche verfassungsrechtlichen Grenzen und einfach-rechtliche Vorschriften insbesondere beim Abschluss von Zielvereinbarungen zu beachten sind. Abschließend erläutert der Verfasser Fälle von Leistungsstörungen und Möglichkeiten der Durchsetzung der vertraglichen Verpflichtungen. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass sich Zielvereinbarungen aus juristischer Sicht grundsätzlich eignen, die mit ihnen angestrebten Ziele auch zu erreichen. Die bisher in der Praxis festgestellten Defizite beim Einsatz des neuen Steuerungsinstruments resultieren daher allein auf der konkreten Gestaltung der Vereinbarung im Einzelfall. Das vorliegende Buch richtet sich an alle Beteiligten der staatlichen Hochschulerwaltung sowohl auf Seiten der Länder und ihrer Ministerien als auch in den Hochschulen, die ihre Hochschulen mit Zielvereinbarungen führen wollen, um deren Vorteile für eine moderne Hochschulverwaltung zu nutzen.
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